Am 24. Juni 2003 ist die neue AVO im Bundesgesetzblatt Nr. 29,

ausgegeben am 02. Juli 2003, veröffentlicht worden.

Erlass der Neuordnung zum 1.8.2003 ist fraglich! (Stand 2.4.03)*
Die Rechtsabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hat die Berufsbezeichnung “Anlagenmechaniker für Gebäude- und Energietechnik” abgelehnt, da die Nähe zu Berufen der Elektrotechnik zu groß ist. Sollten sich Arbeitgeber, IG-Metall und Bundeswirtschaftsministerium nicht bis zum 7. April 2003 geeinigt haben, dann kann die Verordnung nicht zum 1.8.2003 erlassen werden.

* Stand: Ende Mai 2003 - Die AVO ist beschlossen

Bericht von der Homepage des ZVSHK´s vom 4.03.2003

Vom Bundeswirtsschaftsministerium wird die Bezeichnung

"Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik"

vorgeschlagen

Für den weiteren Verfahrensgang müssen sich die Vertragsparteien wohl bis Ende April 2003 geeinigt haben, damit die AVO zum 1. August 2003 gesetzeskraft erlangt.

Da bin ich einmal gespannt, was daraus wird.

Für die Umsetzung der neuen AVO wäre eine Denkpause nur von Vorteil. Dann können sich alle zuständigen Partner in Ruhe um die neue Art der Ausbildung kümmern.

Von der Seite der SHK-Lehrer


Erlass der Neuordnung zum 1.8.2003 in Gefahr! (Stand 30.4.03)
Der neue Name ist weiterhin unklar und soll erneut am 30.4.03 festgelegt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium wird notfalls, auch gegen den Willen der Sozialpartner, den Namen selber wählen und die Ausbildungordnung zum 1.8.2003 erlassen.

Bundeswirtschaftsministerium verweigert moderne Verbandsbezeichnung

Wir verstehen die Welt nicht mehr!“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, St. Augustin, Michael von Bock und Polach, das Verhalten des Bundeswirtschaftsministerium nach der beschlossenen Umbenennung seines Verbandes in „Bundesverband Gebäude- und Energietechnik Deutschland“. Stein des Anstoßes ist die seit einem halben Jahr verweigerte formelle Satzungsgenehmigung durch den Bundeswirtschaftsminister, die nach der Handwerksordnung vorgeschrieben ist.
Obwohl eine offizielle Begründung bis heute nicht vorliegt, plagen die zuständigen Sachbeamten im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit offensichtlich denkbare Abgrenzungsprobleme zu anderen Gewerken. Dass sie damit im Widerspruch stehen zu Geist und Inhalt der politischen Erklärung ihres obersten Dienstherrn, zusammengefasst im „Clement-Papier“, scheint jedoch offensichtlich niemand zu stören.
Die Blockade-Haltung des zuständigen Fachressorts ist auch im gegenwärtigen Verfahren zur Zusammenlegung der bisherigen Ausbildungsberufe „Gas- und Wasserinstallateur“ und „Zentralheizungs- und Lüftungsbauer“ feststellbar. Obwohl alle Verfahrensbeteiligte auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie dritte Sachverständige sich einmütig für die neue Berufsbezeichnung „Anlagenmechaniker für Gebäude- und Energietechnik“ ausgesprochen haben, erhebt das Ministerium kleinliche Bedenken wegen möglicher Abgrenzungen zu anderen Handwerken.
Dass das immer wieder kritisierte zünftische Denken ausgerechnet im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit noch fest verankert scheint, will von Bock und Polach nicht einleuchten. „Wir wollen jetzt eine klare Entscheidung, ob Minister Clement zu einer modernen dynamischen Handwerksentwicklung steht oder nicht. Unsere Mitgliedschaft hat für die Widersprüche zwischen politischer Absichtserklärung und entgegengesetztem Verwaltungshandeln im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit jedenfalls keinerlei Verständnis“, stellte auch der Präsident des Verbandes, Bruno Schliefke, gestern in Berlin klar.
St. Augustin, 2003-02-25
Ansprechpartner: Dr. Sabine Dyas

Brennstoffzellen - Photovoltaik -Solar - Topliste