| TÜV - Technische Überwachungsvereine |
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Schwere Unfälle
in Dampfanlagen führten am 6. Januar 1866 zur Gründung
der "Gesellschaft zur Überwachung und Versicherung von
Dampfkessel" (DÜV) mit dem Sitz in Mannheim. |
Zweck des
Vereins: |
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Der Erlass einer "Geschäftsanweisung
für Dampfkessel-Überwachungs-Vereine“ von 1900 legt eine
umfassende staatliche Aufsicht fest: Durch die Vereidigung der DÜV-Sachverständigen
gibt es die Befugniserteilung mit Ausweis, Dienstsiegel und Berichterstattung.
Ab diesem Zeitpunkt werden alle Dampfkessel, mit Ausnahme der Kessel in
Staatsbetrieben, nicht mehr durch die Gewerbeaufsicht, sondern durch den
DÜV überwacht. |
In einer Verordnung
im Jahre1906 übernehmen die DÜV das Prüfen
von Kraftfahrzeugen. Die Prüfung beinhaltete folgenden Grundsatz:
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Ab 1910
übernahm der DÜV mit Schaffung des ersten einheitlichen
Straßenverkehrsrecht zudem die Prüfung der Fahrer. Dies war
die Geburtsstunde der STVO, vorher galt "Ortsrecht“. |
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Im Jahre
1936 werden aus dem DÜV die "Technischen Überwachungsvereine"
- TÜV. |
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Es gibt nicht "den
TÜV“, sondern nur die Marke „TÜV“,
die den regionalen Zusatz, so z. B. TÜV Nord, TÜV Süd,
TÜV Rheinland, TÜV Saarland, TÜV Thüringen, TÜV
Österreich), im Namen haben. Sie stehen auch in einigen Gebieten
untereinander und zu anderen Organisationen im Wettbewerb. Hier ist z.
B. die DEKRA "Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein"
zu nennen. |
Die einzelnen TÜV-Gruppen
sind heutzutage weltweit tätig. Das Angebot der TÜV-Gruppen
reicht von der Anlagentechnik über die Durchführung internationaler
Klimaschutzprojekte bis hin zur Prüfung aller technischen Einrichtungen.
Außerdem sind sie für die Zulassung von Neuentwicklungen, in
Sachen Arbeitsschutz bis hin zur Zertifizierung von Management-Systemen
zuständig. Weitere Gebiet sind die Ausgabe von Informationen und
die Durchführung von Fort- und Weiterbildung und Prüfungen in
verschiedenen Fachgebieten. |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines
unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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