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Jeder Heizöllagerbehälter über 1.000 Liter ist mit einer Füll- und Entlüftungsleitung auszustatten. Jeder Behälter muss zum Befüllen mit einem Füllrohrverschluss mit Bajonettanschluss ausgerüstet sein, der den sicheren Anschluss einer abnehmbaren Leitung (Füllschlauch des Tankwagens) ermöglicht.
Oberirdische Behälter unter 1.000 Liter können auch mit einem Füllrohrverschluss mit Klappdeckel ausgerüstet werden. Die Behälter müssen dann mit einem selbsttätig schließenden Zapfventil und Füllraten unter 200 I/min im freien Auslauf befüllt werden.
1 - Füllrohranschluss
2 - Entlüftungleitung
3 - Grenzwertgeber
Quelle: Oventrop
Fülleinrichtung
Die Füllleitung muss mit Steigung zum Füllstutzen verlegt werden. Dieser ist bei der oberirdischen Lagerung außerhalb des Gebäudes anzubringen. Die Nennweite der Leitung und des Füllverschlusses ist DN 50 (R 2) bzw. bei größeren Anlagen DN 80 (R 3).
Wenn die Leitungen mit einem Steckmuffensystem verlegt werden, dann muss jede Muffe eine Sicherungsschelle haben, die ein Auseinanderdrücken beim Füllvorgang verhindert. Außerdem sind die Leitungen so zu verlegen, dass bei dem Füllvorgang die Tankanschlüsse nicht zu stark beansprucht werden. Ein Leitungswinkel von ca. 1 m Versatz ist besonders bei Kunststoffbehältern zu empfehlen.
Die Einführung der Füllleitung in den Behälter ist so auszuführen, dass das Heizöl nicht aufschäumt (Einführung in das untere Drittel des Behälters) und das Heizöl nicht direkt auf die Behältersohle auftrifft (seitlicher Ausfluss). Bei Behältern mit Innenhülle darf diese nicht beschädigt werden.
Der Füllrohrverschluss mit Bajonettverschluss muss dicht und gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. Natürlich muss der Füllstutzen auch gut zugänglich sein. Neben oder besser im Füllrohrverschluss ist der Grenzwertgeber anzuordnen, damit die Überfüllsicherung (GWG) nicht "vergessen" wird.
Auch sollte am Füllrohrverschluss die verwendete Heizölart gekennzeichnet sein. Hier unterscheidet man zwischen
  •  Heizöl EL Standard
  •  Heizöl EL schwefelarm (grüne Kennfarbe)
  •  (Diesel)
  •  (Bio-Diesel)
  •  (Pellets)
Stecksystem
Quelle: Lorowerk
Füllrohrverschluss
Quelle: Afriso
Füllrohrverschluss für schwefelarmes Heizöl mit Grenzwertgeber-Steckdose
Quelle: Afriso
Be- und Entlüftungsleitung
Die Be- und Entlüftungsleitung sollen einen gefährlichen Unter- und Überdruck in den Behältern verhindern. Die Leitung muss alterungsbeständig und gegen Flammeneinwirkung widerstandsfähig sein. Deshalb sind sie hauptsächlich aus Metall. Kunststoffleitungen benötigen eine Bauartzulassung.
Die Lüftungsleitung muss mit Steigung nach außen geführt werden. Sie dürfen keine Absperrung, keine Verengung und Siebe (Filter) haben. Der lichte Durchmesser ist von dem Prüfüberdruck abhängig. Der "normale" Durchmesser ist DN 40 (R 1 1/2). In einigen Bundesländern wird bei kellergeschweißten Behältern DN 50 (R 2) vorgeschrieben.
Die Mündung der Entlüftungsleitung muss mindestens 50 cm über der Erdgleiche bzw. mindestens 50 cm über dem Füllstutzen enden. Die Entlüftunghaube darf nicht im Domschacht oder in einem geschlossenen Raum gesetzt sein. Entlüftungen an einer Hauswand muss so angeordnet werden, dass keine Gase ins Haus gelangen. Leitungen im Erdreich müssen sicher gegen Korrosion geschützt werden.

Die Entlüftunghaube muss jährlich gereinigt (Spinnweben) werden, damit sie im Winter nicht durch Kondenswasserbildung "zufriert".

Entlüftungshaube
Quelle: Afriso
 

Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl) "Alles was man braucht
 
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