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Jeder Heizöllagerbehälter über 1.000 Liter ist mit einer Füll- und Entlüftungsleitung auszustatten. Jeder Behälter muss zum Befüllen mit einem Füllrohrverschluss mit Bajonettanschluss ausgerüstet sein, der den sicheren Anschluss einer abnehmbaren Leitung (Füllschlauch des Tankwagens) ermöglicht.
Oberirdische Behälter unter 1.000 Liter können auch mit einem Füllrohrverschluss mit Klappdeckel ausgerüstet werden. Die Behälter müssen dann mit einem selbsttätig schließenden Zapfventil und Füllraten unter 200 I/min im freien Auslauf befüllt werden.
1 - Füllrohranschluss
2 - Entlüftungleitung
3 - Grenzwertgeber
Quelle: Oventrop
Fülleinrichtung
Die Füllleitung muss mit Steigung zum Füllstutzen verlegt werden. Dieser ist bei der oberirdischen Lagerung außerhalb des Gebäudes anzubringen. Die Nennweite der Leitung und des Füllverschlusses ist DN 50 (R 2) bzw. bei größeren Anlagen DN 80 (R 3).
Wenn die Leitungen mit einem Steckmuffensystem verlegt werden, dann muss jede Muffe eine Sicherungsschelle haben, die ein Auseinanderdrücken beim Füllvorgang verhindert. Außerdem sind die Leitungen so zu verlegen, dass bei dem Füllvorgang die Tankanschlüsse nicht zu stark beansprucht werden. Ein Leitungswinkel von ca. 1 m Versatz ist besonders bei Kunststoffbehältern zu empfehlen.
Die Einführung der Füllleitung in den Behälter ist so auszuführen, dass das Heizöl nicht aufschäumt (Einführung in das untere Drittel des Behälters) und das Heizöl nicht direkt auf die Behältersohle auftrifft (seitlicher Ausfluss). Bei Behältern mit Innenhülle darf diese nicht beschädigt werden.
Der Füllrohrverschluss mit Bajonettverschluss muss dicht und gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. Natürlich muss der Füllstutzen auch gut zugänglich sein. Neben oder besser im Füllrohrverschluss ist der Grenzwertgeber anzuordnen, damit die Überfüllsicherung (GWG) nicht "vergessen" wird.
Auch sollte am Füllrohrverschluss die verwendete Heizölart gekennzeichnet sein. Hier unterscheidet man zwischen
  •  Heizöl EL Standard
  •  Heizöl EL schwefelarm (grüne Kennfarbe)
  •  (Diesel)
  •  (Bio-Diesel)
  •  (Pellets)

Gewindeverbindungen in Heizölanlagen sollten nicht mit Hanf sondern mit Flüssigdichtstoff (z. B. Fermitol) hergestellt werden.

Stecksystem
Quelle: Lorowerk
Füllrohrverschluss
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX
Füllrohrverschluss für schwefelarmes Heizöl mit Vaterkupplung und Grenzwertgeber-Steckdose
Quelle: AFRISO-EURO-INDEX
Be- und Entlüftungsleitung
Die Be- und Entlüftungsleitung sollen einen gefährlichen Unter- und Überdruck in den Behältern verhindern. Die Leitung muss alterungsbeständig und gegen Flammeneinwirkung widerstandsfähig sein. Deshalb sind sie hauptsächlich aus Metall. Kunststoffleitungen benötigen eine Bauartzulassung.
Die Lüftungsleitung muss mit Steigung nach außen geführt werden. Sie dürfen keine Absperrung, keine Verengung und Siebe (Filter) haben. Der lichte Durchmesser ist von dem Prüfüberdruck abhängig. Der "normale" Durchmesser ist DN 40 (R 1 1/2). In einigen Bundesländern wird bei kellergeschweißten Behältern DN 50 (R 2) vorgeschrieben.
Die Mündung der Entlüftungsleitung muss mindestens 50 cm über der Erdgleiche bzw. mindestens 50 cm über dem Füllstutzen enden. Die Entlüftunghaube darf nicht im Domschacht oder in einem geschlossenen Raum gesetzt sein. Entlüftungen an einer Hauswand muss so angeordnet werden, dass keine Gase ins Haus gelangen. Leitungen im Erdreich müssen sicher gegen Korrosion geschützt werden.

Die Entlüftunghaube muss jährlich gereinigt (Spinnweben) werden, damit sie im Winter nicht durch Kondenswasserbildung "zufriert".

Entlüftungshaube
Quelle: Afriso

Bei prüfpflichtigen Tanks ist einer der Prüfpunkte die Tankentlüftung. Es ist aber "nur" eine visuelle Prüfung, d. h. es wird das geprüft, was sichtbar ist, z. B.:
- ist eine Tankentlüftung vorhanden
- ausreichender Durchmesser
- geeignetes Material
- stetig steigend (zumindest kein Kontergefälle)
- Austrittsstelle in ausreichender Höhe mindestens 50 cm über Boden bzw. umliegender Fläche (wg. Schnee) nicht unter Niveau des Befüllanschlusses
- Austrittsöffnung sichtbar und mit ausreichendem Querschnitt
- kein Eintritt von Regenwasser möglich
Die Prüfung geschieht mit dem biologischen 3-D-Scanner des Prüfers (2 Augen und ein Gehirn) und Abgleich mit den in der Biodatenbank hinterlegten Mustern, ohne dass ein Mitanwesender das mitbekommt. ;>))


Installierter Druckwächter auf einem GFK-Tank
Quelle und ©: CEMO GmbH

Überdrucksicherung in Verbindung mit Füllstandsanzeiger auf standortgefertigtem Tank (Ansprechdruck: 40 mbar)

Überdrucksicherung mit Gummilippe an einem standortgefertigten GFK-Tank
Quelle: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V.
Druckwächter / Überdrucksicherung
Für die Heizöllagerung mit Glasfaser verstärkten Kunststofftanks (GFK­Tank) hat die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV - seit 01. August 2017) u. a. Änderungen festgelegt. Hier fungieren die vorgegebenen Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) als technische Konkretisierung. In der TRwS 791-2 steht: "Falls nicht vorhanden, sind einwandige GFK-Tanks mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung [...] und einer Dichtfläche mit Aufkantung [...] nachzurüsten." Dies gilt nur, wenn die GFK­Tanks nicht in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung (z. B. Auffangwanne) aufgestellt sind. Dieser Passus wird wirksam, wenn es die zuständige Behörde anordnet und/oder der Fachbetrieb eine wesentliche Änderung an der Anlage vornimmt, die eine Meldung an die Wasserbehörde nach sich zieht. Eine wesentliche Änderung der Anlage kann eine Neuverlegung einer Ölsaugleitung (aufgrund der Umstellung von Zwei­ auf Einstrangsystem mit reduziertem Leitungsquerschnitt) und das Ersetzen von oberirdischen nicht bau­ oder typengleichen Tanks. Auch wenn dies nur dann vorgeschrieben ist, sollten die Betreiber dieser alten Tanks diese Sicherheitseinrichtung freiwillig nachrüsten.

Auch bei standortgefertigten Öltanks aus Stahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) kann auch ein Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung notwendig sein. Da diese Tanktypen meist sehr groß sind und ihr Material sich nicht verformen kann, um eventuell entstehenden Überdruck (z. B. zu schnelles Füllen, zugesetzter Entlüftungsstutzen) bei der Befüllung "auszuweichen", stellt diese zusätzliche Einrichtung (Berstscheiben, federbelastete Schrauben oder einer Gummilippe am Domdeckel) sicher, dass kein Überdruck im Tank entstehen kann. Ein Überdruck entweicht durch die entstehende Öffnung.

Bei werksgefertigten GFK-Batterietanks ist eine zugelassene Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung erforderlich. Gegebenenfalls ist auf Anordnung der Behörde eine Nachrüstung erforderlich.

 

Die Meinung eines Fachmanns aus der Praxis zum Thema
Seit Jahren wird von "Fachleuten" aus irgendwelchen Gründen gefordert, dass an kellergeschweißten Tanks nach DIN 6625 Überdrucksicherungen anzubauen sind. Diese Forderung hat es jetzt sogar in die TRwS 791-1 (für Neuanlagen) geschafft. Diese rechtlich schon fragwürdige Forderung für Neuanlagen genügt den Fachleuten aber nicht.
Nein, die sind trotzig und verbiegen ihr Gehirn und das ihrer Mitmenschen und wollen Überdrucksicherungen weiterhin für bestehende Anlagen.

Für bestehende Anlagen gibt es die TRwS 791-2.
In der steht genau das Gegenteil, nämlich dass diese Dinger im Regelfall - unter bestimmten Bedingungen - nicht notwendig sind.

Wie sieht der Regelfall bei einem Heizöltank nach DIN 6625 im Keller bei Lieschen Müller aus?
- Befüllleitung DN 50
- Entlüftungsleitung DN 50 bzw. DN 40
- Volumenstrom bei der Befüllung selten mehr als 500 l/min

In der DIN 6625 steht:
"Es wird empfohlen, für Lüftungsleitungen gleiche Querschnitte wie für Füllleitungen vorzusehen."

Damit ist sichergestellt, dass kein unzulässiger Überdruck entstehen kann.

Und was steht in der TRwS 791-2 für bestehende Anlagen?
Für Tanks nach DIN 6625 ist die Anforderung hinsichtlich Überdruckvermeidung erfüllt, wenn:
- Die lichte Weite der Lüftungsleitung mindestens 40 mm beträgt. oder
- Die Füllleitung wird mindestens an einer Stelle auf eine lichte Weite von 40 mm reduziert. oder
- Der Volumenstrom bei der Befüllung wird auf 500 l/min begrenzt.

Trifft nicht in den meißten Fällen mindestens eine der Bedingungen zu?
Wieviel Fälle gibt es, in denen trotzdem Überdrucksicherungen nachgerüstet werden?

Und wenn Überdrucksicherungen nachgerüstet werden, dann sehr häufig so, dass sie nutzlos sind.
Ich habe viele Fotos, auf denen folgendes zu sehen ist:
- Kellergeschweißter Stahltank
- 50er Befüllleitung
- 50er Lüftungsleitung

Also, Bedingungen erfüllt.
- trotzdem zusätzlich auf einem 32er Loch mit einem Bullshit-Erweiterungsnippel eine Überdrucksicherung draufgebastelt oder
- nur eine 1,5-Zoll-Überdrucksicherung von Afriso installiert. So wie auf dem Foto (oben 2. Bild).

Das ist in der Regel nicht ausreichend.
Afriso weiß das, die Fachleute wissen das aber nicht.
In der zugehörigen Betriebsanleitung der Überdrucksicherung von Afriso steht:
"Füllgeschwindigkeit Max. 300 l/min. Sollen höhere Füllgeschwindigkeiten als 300 l/min realisiert werden, so sind entsprechend zwei oder mehrere Überdrucksicherungen einzubauen."
Der beiliegende Aufkleber
"Befüllung des Lagerbehälters darf aus Sicherheitsgründen nur mit max. 300 l/min. erfolgen muss am bzw. in der Nähe des Füllstutzens angebracht werden."

Kennt jemand einen DIN-6625-Tank mit solch einem Aufkleber oder gar mit zwei installierten Überdrucksicherungen?

Heizöltankbefüllung
Für die Befüllung eines Heizöllagerbehälters gibt es Vorgaben, die dazu führen, dass die richtige Liefermenge abgerechnet wird. Immer wieder gibt es den Verdacht, dass ein unehrlicher Tankwagenfahrer zu wenig Heizöl einfüllt bzw. zu viel Heizöl abrechnet.
Zuerst sollte geprüft werden, ob die Pumpstation (Armaturenschrank) einen gültigen Eichstempel aufweist. Dieser zeigt eine geeichte Messanlage an und wann die Eichung erlischt.
Im Armaturenschrank auf dem Tankwagen befindet sich ein Gasmessverhüter, in dem vorhandene Lufteinschlüsse aus der Flüssigkeit ausgeschieden werden, bevor sie in den Zähler gelangen. An den Schaugläsern der Messanlage kann der luftfreie Tankvorgang beobachtet werden.
Beispiel für einen Eichstempel
Armaturenschrank auf einem Tankwagen
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AG ME)

Bei der Abgabe von leichtem Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das Volumen auf 15 °C umzurechnen und der Heizölabrechnung zugrunde zu legen.
Also ist die Betriebstemperatur (Fülltemperatur) des gemessenen Volumens, die im Sommer oder Winter sehr unterschiedlich sein kann, mit der Meßanlage automatisch oder manuell umzurechnen, damit eine einheitliche Verrechnungsbasis geschaffen wird.
So verändert das Heizöl sein Volumen abhängig von der Temperatur. Z. B. dehnen sich 1000 Liter Heizöl bei einem Temperaturanstieg von 15 °C auf 25 °C um 8,4 Liter aus.
Die Temperatur des Bezugsvolumens wird mit einem geeichten Thermometer in unmittelbarer Nähe des Zählers gemessen, die mittlere Temperatur bestimmt und auf dem Lieferschein dokumentiert: Das gemessene Betriebsvolumen am Zähler und die gemessene mittlere Betriebstemperatur wird mit dem Umwertefaktor für Heizöl EL (0,00084/°C) umgerechnet.
Bei Meßanlagen ohne automatische Mengenumwertung sollten die Angaben des Lieferanten nachgerechnet werden. Die Berechnung erfolgt nach der Formel:
          V0= VBetrieb * [ 1 + 0,00084 * (15 °C - tBetrieb)]
VBetrieb= Am Zähler abgelesenes Volumen
tBetrieb = Temperatur während der Abgabe

Außerdem sollte man bei der Betankung anwesend sein und prüfen, ob das Zählwerk auf Null gestellt wurde und die Messung mit Null beginnt. Bei dem Ausdrucken des Lieferscheins sollte man anwesend sein und überprüfen, ob das angegebene Volumen auf die Bezugstemperatur von 15 °C umgerechnet wurde.

Am 1. August 2017 tritt die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) in Kraft. Damit gibt es endlich eine bundeseinheitliche Regelung, die auch die Heizöllagerung betrifft.
Thomas Uber (Repräsentant des Instituts für Wärme und Oeltechnik [IWO] und Sachverständiger für VAwS-Anlagen) erklärt, dass es nach langem Ringen um die AwSV am Ende unerwartet schnell ging. Das Ergebnis ist für Branchenkenner weniger überraschend, da viele der bisherigen Länderregelungen in die neue Verordnung eingeflossen sind, sind die Änderungen im Bereich der Heizöltanks überschaubar.
Der Eigentümer ist und bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage verantwortlich. Es sind bei bestehenden Heizöltanks gegebenenfalls gering-investive Maßnahmen notwendig, so z. B. die Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankinhaltsanzeiger auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Für Fachbetriebe gibt es eine wichtige Neuerung. Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1.000 Liter. Neu ist die Fachbetriebspflicht damit für Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hier sollten Handwerksbetriebe, die noch nicht als Fachbetrieb zertifiziert sind, das bis zum August 2017 nachholen.
Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich, haben sich im Vergleich zu den bisherigen Länderverordnungen jedoch nur marginal verändert. Es gilt weiterhin eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen. IWO, 2017


Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl) "Alles was man braucht
 
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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