Hygieneanforderungen von Raumlufttechnischen Anlagen
VDI 6022
Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Jeder Betreiber
einer RLT-Anlage ist zur Umsetzung der Richtlinie VDI 6022 "Hygieneanforderungen
an Raumlufttechnische Anlagen" selbstverantwortlich verpflichtet.
Nur ist vielen Verantwortlichen diese Vorschrift nicht bekannt. |
| Die Umsetzung der VDI 6022 setzt regelmäßig wiederkehrende Inspektionen, Wartungs- und evtl. Reinigungsarbeiten voraus. Nur so ist die Sicherstellung eines einwandfreien Betriebszustandes einer Raumlufttechnischen Anlage gewährleistet. Diese VDI-Richtlinie ist als "anerkannte Regeln der Technik" und somit rechtsnormenähnlich einzustufen und erhält dadurch indirekt Gesetzescharakter. |
| Die Regelwerke VDI
6022, VDI 2052 und BGR 111 schreiben vor, dass das Planungs- und
Wartungspersonal für gewerbliche Anlagen nachweisbar speziell
geschult sein muss. Die Einhaltung wird von den Gewerbeämtern überwacht,
dabei kann es sich z. B. um Hotels, Bürogebäude, öffentliche
Schwimmbäder oder Kliniken handelt. |
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| Diese DIN-Normen und Richtlinien verweisen auf die VDI 6022: |
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| Überwachung der VDI 6022 in der Praxis |
| Die Gewerbeaufsichtsämter
und die Ämter für Arbeitsschutz haben die staatliche Aufgabe
die Einhaltung der VDI 6022 zu überwachen. Die technische Aufsichtsbeamte
dieser Organisationen und die Berufsgenossenschaften (Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche
Umsetzung. |
| Bestandsschutz für ältere RLT-Anlagen |
| Für Anlagen, die vor Inkrafttreten der VDI 6022 errichtet worden, besteht Bestandsschutz. Aber der Bestandsschutz entfällt bei geringsten Änderungen an einer RLT-Anlage (so z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen). Auch der Verkauf des Gebäudes oder eine neue Vermietung kann den Bestandschutz aufheben. |
| Checkliste zur Sicherstellung der Hygiene in Wohnungslüftungsanlagen |
Lüftungssysteme
müssen zur Aufrechterhaltung von Hygiene, Funktion und Qualitiät
regelmäßig einer Inspektion unterzogen werden.
Die Inhalte und die Häufigkeit dieser Inspektionen hängen von
individuellen Randbedingungen ab. Zur Sicherstellung einer dauerhaften
Hygiene sollten die folgenden Maßnahmen nach Vereinbahrung, aber
mindestens alle 2 Jahre, von einem Fachunternehmen durchgeführt
werden. |
| Gebäude |
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| Ventilator/Gerät |
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| Zustand Luftverteilsysteme, Überströmeinrichtungen und der luftberührten Oberflächen und Dichtungen |
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| Luftfilter |
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| Kondensatablauf |
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| Frostschutz-Abtauvorrichtung |
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Ergänzende
und optimale Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und
Energieeffizienz, die bei Bedarf durchgeführt werden sollten: |
| Lüftungsgeräte |
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| VDI
Richtlinie 6022 — notwendigen Arbeiten
zur Wartung und Inspektion von Lüftungs- und Klimanalagen |
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