Die
Gründe für das Entstehen eines Schimmels
in Gebäuden haben immer mit der Feuchtigkeit in
den Innenräumen und der Bausubstanz zu tun. Eine zu hohe Feuchte
im Innenraum kann durch ein falsches Nutzerverhalten und/oder durch
bauliche Mängel auftreten. In dem Zusammenhang kann es auch zu Stockflecken kommen. |
Der Schimmel wird durch Pilze mit mikroskopisch kleinen Strukturen verursacht. Die den Schimmel verursachenden Pilze werden als "Schimmel"-Pilze bzw. Schimmelpilze bezeichnet. Schimmel braucht zum Wachstum viel Feuchte. Im Laufe der Zeit wurde erkannt, dass es außerdem "Pilze" gab, die etwas anders aussahen, insbesondere um eine Größenordnung kleiner waren, und bezeichnete diese als Strahlenpilze, bzw. Aktino-Myceten oder Aktinomyzeten (aus dem Griechischen Aktis = Strahl, Mykes = Pilze). Später erkannte man, dass Aktinomyzeten keine Pilze, sondern Bakterien sind. Daher werden diese Organismen heute als Aktinobakterien bezeichnet. |
Größe verschiedener (Mikro-)Organismen im Vergleich zum menschlichen Haar |
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Größenordnung μm |
Haar |
100 |
Hausstaubmilbe |
100 - 500 |
Amöben |
100 - 300 |
Schimmelpilzsporen |
2 - 30 |
Schimmelpilzhyphen [Ø] |
4 - 10 |
Aktinobakterienhyphen [Ø] |
1 |
Quelle: Trautmann, Umweltmykologie GmbH, Berlin |
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. |
Schimmelpilze und Bakterien können bei ausreichender Feuchte in den meisten organischen Materialien bzw. auf Materialien mit organischen Verschmutzungen wachsen. Schimmelpilze werden mit dem bloßen Auge als Schimmelflecken aber erst dann erkannt, wenn sich Sporenträger mit gefärbten Sporen in einer gewissen Dichte an einer einsehbaren Oberfläche entwickelt haben. Schimmelpilze und auch einige Aktinobakterien können u. a. durch die Bildung von Sporen zu einer Innenraumbelastung beitragen.
Neben Schimmelpilzen und Bakterien kommen bei Schimmelbefall auch einzellige Pilze (Hefen) und Protozoen (insbesondere Amöben) vor. Hinsichtlich Protozoen gibt es keine Hinweise, dass durch diese bei Schimmelbefall gesundheitliche Probleme bei den Raumnutzern hervorgerufen werden. Protozoen werden daher weder bei den Messungen noch bei der Bewertung von Schimmelbefall weiter betrachtet.
Vor allem bei älterem Schimmelbefall kommen im Schadensbereich zusätzlich Milben vor. Milben gehören zu einer Unterklasse der Spinnentiere. Die bekanntesten Milben sind die beiden häufig auftretenden Hausstaubmilben (Dermatophagoides pteronyssinus" und "Dermatophagoides farinae). Sie ernähren sich von Hautschuppen und Schimmelpilzen. Milbenkot kann allergische Reaktionen auslösen und damit zu den bei Feuchte- und Schimmelschäden beobachteten gesundheitlichen Problemen der Raumnutzer beitragen. Milben stellen unabhängig vom Schimmelbefall ein Problem in Innenräumen dar.
Quelle: Umweltbundesamt |
Leitfaden - Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden
Umweltbundesamt - Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes |
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Der Grund
für eine erhöhte oder zu hohe Feuchtigkeit durch das Verhalten
der Bewohner liegt in den meisten Fällen am Lüftungsverhalten.
Durch Tätigkeiten bei denen Feuchtigkeit entstehen, so z. B. Duschen,
Kochen, Wäschetrocknen, aber auch die Bewohner und Pflanzen erhöhen
die Feuchtigkeit in der Raumluft. Auch der nachträgliche Einbau
von dichten Fenstern (der natürliche Luftwechsel ist nicht mehr
vorhanden) kann zu einer erhöhten Raumluftfeuchte führen,
wenn die Bewohner ihr Lüftungsverhalten nicht ändern. Nur
durch das „richtige Lüften“ kann die Feuchtigkeit nach
außen transportiert werden. Der Einbau einer richtig geplanten
kontrollierten Wohnungslüftung (KWL) kann das Schimmelproblem heutzutage
am sichersten lösen. |
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Zu einem
Schimmelpilzwachstum kann es durch den Niederschlag der Feuchtigkeit
an kalten Flächen, so z. B. kalte Außenwandflächen,
Fensterlaibungen, kommen. Meisten liegen hier aber auch Baumängel (z. B. Wärmebrücken) zugrunde.
In älteren
und in nicht vorschriftsmäßig gebauten neuen Gebäuden
kann durch bauliche Mängel, so z. B. undichtes Dach, Risse im Mauerwerk)
oder Fehler in der Gebäudekonstruktion, Feuchtigkeit in Wände,
Fußböden und Decken eindringen sowie zur Gebäudeinnenseite
wandern. Durch Wärmebrücken, so z. B. fehlerhafte Dämmung,
Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, kommt es zu einer Tauwasserbildung an den Innenflächen der Gebäudewände.
Aber auch unvollständig oder unsachgemäß beseitigte Wasserschäden oder die Restfeuchte in Neubauten kann das Schimmelpilzwachstum begünstigen.
Es gibt keine einheitlichen Erfassungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für die Schimmelpilz-Kontaminationen in Innenräumen. Die Literatur,
die sich mit der Vorbeugung, Erfassung, Bewertung und Beseitigung von
Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden befasst, ist sehr umfangreich.
Außerdem befassen sich die Fachleute der einschlägigen Behörden
(Umwelt-, Gesundheits-, Bauaufsichtsämter) und verschiedenen Berufsgruppen
(Baufachleute, Analytiker, Hygieniker, Mikrobiologen) sowie die Gebäudeeigentümer
und -betreiber (Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen, ) mit dem
Schimmelpilzproblem.
Schimmel - Baumit GmbH
Schimmelpilz - LUMITOS AG |
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Kurzfristige
Maßnahmen
Wenn nicht sofort mit den Sanierungsmaßnahmen
begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob die befallenen Stellen
übergangsweise möglichst ohne Staubverwirbelung
gereinigt und desinfiziert werden
können (z.B. mit 70 %-igem Ethylalkohol bei trockenen Flächen
und 80 %-igem Ethylalkohol bei feuchten Flächen) oder ob es Möglichkeiten
gibt, die befallenen Stellen übergangsweise abzudecken
oder abzuschotten. Auch für diese vorübergehenden
Maßnahmen müssen Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Die Verwendung der häufig zitierten
Essiglösung ist meist nicht sinnvoll,
da viele Baustoffe und insbesondere Kalk eine Neutralisation bewirken
und außerdem mit dem Essig organische Nährstoffe auf das
Material gelangen. Die Verwendung von Fungiziden im
Innenraum wird ebenfalls nicht empfohlen.
Durch gezieltes Lüften und Heizen
der befallenen Stelle kann die Feuchtigkeit reduziert
und ein weiteres Schimmelpilzwachstum eingeschränkt
werden. Diese Maßnahme darf jedoch nur durchgeführt
werden, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen
entfernt worden sind, um hohe Konzentrationen in der Raumluft
sowie die Entstehung von Sekundärquellen zu vermeiden.
Durch vermehrtes Lüften und Heizen
sowie durch ein Abrücken der Möbel von Außenwänden
kann die Gefahr von Taupunktunterschreitungen im Raum verringert und
damit einem weiteren Schimmelpilzwachstum vorgebeugt werden. Auch diese
Maßnahme ist nur sinnvoll, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen
entfernt worden sind. |
Langfristige Maßnahmen
Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Sanierung ist die Beseitigung
der Ursachen, die zu dem Auftreten des Schimmelpilzwachstums
geführt haben. Bauseitige Schäden sind zu beheben und die
Raumnutzer darüber aufzuklären, wie in Zukunft ein Schimmelpilzwachstum
vermieden werden kann.
Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel
haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen.
Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus,
da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende
Wirkungen ausgehen können.
Bei glatten Oberflächen (Metall, Keramik, Glas)
kann eine Entfernung mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger erfolgen.
Befallene poröse Materialien (Tapete, Gipskartonplatten,
poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen) können
nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten
oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Schimmelpilze
auf nicht ausbaubaren Baustoffen sind vollständig (d. h. auch
in tiefer liegenden Schichten) zu entfernen.
Bei Holz ist prinzipiell zwischen der sogenannten
Holzbläue (oberflächlicher Befall während der Holzverarbeitung
ausgelöst durch den Pilz Aureobasidium pullulans) und dem aktiven
Schimmelpilzwachstum aufgrund eines akuten Feuchteschadens mit starker
Sporenbildung der Schimmelpilze zu unterscheiden. Bei normaler Holzbläue
besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf. Aktiv befallenes Holz
hingegen ist sehr schwer zu sanieren und muss meist entsorgt werden.
In Ausnahmen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen
entfernt werden.
Befallene Möbelstücke mit geschlossener
Oberfläche (Stühle, Schränke) sind oberflächlich
feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls mit 80 %-igem Alkohol
zu desinfizieren (Brand- und Explosionsgefahr sowie persönlichen
Atemschutz beachten).
Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit
Polsterung (Sessel, Sofa) sind nur selten mit vertretbarem Aufwand
sinnvoll zu sanieren und sollten daher im Normalfall entsorgt werden.
Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge) sind meist
ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu sanieren, so
dass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien können
sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden. Eine Sanierung
sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und
Arbeitsschutzbedingungen von fachlich qualifizierten
Personen durchgeführt werden. Des Weiteren ist zu beachten,
dass z.B. für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen
Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen mit geschwächtem
Immunsystem ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden
kann, so dass dieser Personenkreis keine Sanierungsarbeiten durchführen
sollte.
Der Sanierungsaufwand muss dem Ausmaß
des Schadens und der Art der Raumnutzung
angepasst werden. Dabei spielen u.a. folgende Gesichtspunkte eine
Rolle:
- Größe der befallenen Fläche
- Stärke des Befalls (einzelne Flecken oder dicker Schimmelbelag)
- Tiefe des Befalls (oberflächlich oder auch in tieferen Schichten)
- Vorkommende Schimmelpilzarten (Allergierisiko, Infektionsrisiko,
Toxine)
- Art der befallenen Materialien (auf ausbaubaren Materialien oder
im Mauerwerk)
- Art der Nutzung (Lagerraum, Wohnraum, Kindergarten, Krankenhaus).
Mit Hilfe dieser Kriterien ist mit Sachverstand eine Gesamteinschätzung
vorzunehmen. Anschließend sind die sich daraus ableitenden Schutzmaßnahmen
bei der Sanierung zu formulieren.
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Sanierungsarbeiten
kleineren Umfangs (z.B. nur oberflächlicher Befall, befallene
Fläche nicht größer als ca. 0,4 m2, keine
Bauwerksmängel), bei denen kein Risiko für gesunde Personen
zu erwarten ist, können im allgemeinen ohne Beteiligung von Fachpersonal
durchgeführt werden, wobei die Inanspruchnahme einer vorherigen
fachlichen Beratung zu empfehlen ist.
Beispielhaft ist dabei folgende Vorgehensweise anwendbar:
Befallene Tapeten bzw. Silikonfugen können entfernt, oberflächlich
befallene Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinststaubfilter
(HEPA-Filter) abgesaugt sowie mit 70–80 %-igem Ethylalkohol unter
Beachtung der Brand- und Explosionsgefahr (nur kleine Mengen verwenden,
gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer) sowie der Anforderungen
des Arbeitsschutzes (Schutzhandschuhe, Mundschutz, Schutzbrille) behandelt
werden. Nach der Sanierung ist eine Entfernung von Feinstaubpartikeln
(Feinreinigung) in der Umgebung der sanierten Stellen vorzunehmen. Die
bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen belasteten Abfälle,
können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll entsorgt
werden.
Schutzmaßnamen bei Sanierungsmaßnahmen
kleineren Umfangs:
- Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren –
Schutzhandschuhe tragen.
- Schimmelpilzsporen nicht einatmen – Mundschutz tragen.
- Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – StaubSchutzbrille
tragen*.
- Nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen.
* Schimmelpilze können allergische Reaktionen im Auge auslösen. |
Umfangreichere
Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen
durchgeführt werden. Hierzu sind Firmen zu beauftragen, die mit
solchen Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen
Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen
vertraut sind.
Wichtig ist dabei, dass nicht nur die Sanierer,
sondern auch die Bewohner bei der Beseitigung des Schimmelpilzbefalls
durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schimmelpilzexposition geschützt
werden. Dabei muss auch der Gesundheitszustand der Nutzer (Gesunde,
Allergiker, Immunsupprimierte) berücksichtigt werden.
Außerdem muss verhindert werden, dass
sich Schimmelpilze durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche
der Räume oder Gebäude ausbreiten und dort eventuell zu neuen
Problemen führen. Auf jeden Fall sind Lebensmittel und andere Gegenstände
wie Kinderspielzeug und Kleidung vor der Sanierung aus dem Raum zu entfernen.
Bei größeren Schimmelpilzschäden sollten
die befallenen Bereiche staubdicht abgeschottet werden
oder andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von
Schimmelpilzsporen zu minimieren. Nach lokaler Beseitigung des Schimmels
sind die Feinstaubpartikel in der Umgebung der sanierten Stellen zu
entfernen ("Feinreinigung"). Nach Abschluss
der Sanierung sollte eine "Freimessung" zum
Nachweis, dass keine erhöhten Schimmelpilzkonzentrationen mehr
vorliegen, vorgenommen werden.
Schutzmaßnamen bei Sanierungsmaßnahmen durch gewerbliche
Firmen:
- Schimmelpilze dürfen bei der Sanierung nicht in andere Bereiche
verteilt werden.
- Der Schutz des Personals und der Raumnutzer vor Schimmelpilzexpositionen
muss durch geeignete Maßnahmen (Arbeitsschutzmaßnahmen,
staubdichte Abschottung) sichergestellt werden.
Quelle: Schimmelpilz-Leitfaden
- Umweltbundesamt |
Leitfaden - Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden
Umweltbundesamt - Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes |
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Stockflecken
Stockflecken entstehen durch eine zu
hohe Feuchtigkeit auf Flächen und Gegenständen in Verbindung mit Schimmelpilzsporen.
Die Flecken haben im Gegensatz zum Schimmelpilz in der Regel keine dünnen bauschige Fäden (Myzel). |
Stockflecken |
Wenn feuchte Flächen an Wänden,
Fensterlaibungen, in der Dusche, an Textilien, Papier, Holz und Kunststoffen nicht schnell genug durch Abwischen
oder richtiges Lüften abtrocknen (stockt),
dann setzen sich die in der Raumluft befindlichen Pilzsporen dort ab. Neben der optischen Beeinträchtigung
und dem unangenehmen muffigen Geruch kann an den Stellen aber auch der schwarze Schimmel entstehen.
Die Oberfläche der schwarzen Stockflecken enthalten Schimmelsporen,
die in die Raumluft gelangen, beim Einatmen in die Lunge kommen und die Atemwege reizen oder Allergien auslösen. Die Sporen bleiben auch bei
einem Handkontakt haften und können so in die Augen und den Mund kommen, was dann zu
Reizungen oder Allergien führt. |
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Um das Entstehen von Stockflecken zu verhindern, muss man erst
einmal verstehen, welche Ursachen verantwortlich sind. Grundsätzlich ist immer eine erhöhte Feuchtigkeit, die an
Flächen vorhanden ist. So kann z. B. nach dem Duschen Wasser im Duschbereich stehen bleibt. Hier reicht es aus, den Bereich sofort
trockenzuwischen. Schwieriger wird es, wenn die Feuchtigkeit über die Raumluft an kalte Flächen
(Wände, Fußboden, Decken) kommt und dort kondensiert. Diese Feuchtigkeit kann nur durch ein
richtiges Lüften (und richtige Heizen)
beseitigt werden. Das funktioniert aber nur, wenn genügend Luft an diese Flächen kommt. So müssen z. B. Schränke einen ausreichenden
Abstand, besonders, von Außenwänden haben. Oft sind es
Wärmebrücken, die zu den kalten Stellen führen.
Die genaue Entstehung von Stockflecken ist immer noch nicht vollständig geklärt.
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Besondere Pilzarten (ca. 60 verschiedene Pilze) bilden auf und im Holz bzw. in Holzwerkstoffen einen Schwamm (Echter Hausschwamm, Kellerschwamm, Porenschwamm), der eine Vernetzung aus feinen Pilzfäden (Hyphen) ist, die in ihrer Gesamtheit als Myzel bezeichnet wird. Je nach Pilzart kann dieses Myzel sich meterweit durch das Mauerwerk hindurch bis zur nächsten "Nahrungsquelle Holz" ausweiten. Auch wenn kein Holz mehr vorhanden ist, kann der Pilz mehrere Jahre im Mauerwerk überleben.
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Echter Hausschwammm
Kellerschwamm
Dielen auf beschwammtem Balken
Quelle: KUNERT-Ingenieurbüro
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So kann der Bauherr bei dem Sanieren eines Altbaus eine böse Überraschung erleben. Hier können z. B. tragende Balken mit dem Finger eingedrückt werden oder hinter Holzverkleitungen wuchert der Schwamm. Hier ist der Echte Hausschwamm besonders gefährlich, weil er in kürzester Zeit schwere Schäden verursacht. Den Echtem Hausschwamm erkennt man am charakteristischen würfelartigen Zerfall des Holzes, bei dem sich Risse längs und quer zur Faser bilden und sich das Holz meistens dunkel verfärbt. Im frühen Stadium erkennt man ihn an seinem silbrig-weißen watteartigen Myzel, danach ist der Fruchtkörper oft zimtbraun mit einem weißen Rand. Bei Nadelhölzern ist das zerstörerisches Potenzial erheblich höher als bei anderen Holzarten. Aber auch in der Buche, Eiche und anderen Laubhölzern kann sich der Schwamm festsetzen. So kann sich innerhalb eines Jahres ein Kiefernbalken komplett zersetzen. Bei Eichenholz kann dieser Vorgang bis zu 30 Jahre dauern.
Dieser gefährliche Pilz ist nicht nur in schlecht beheizten Fachwerkhäusern zu finden, er tritt heutzutage auch in feuchten Kellern, in Erdgeschossen oder in Dachräumen auf. Also sind auch ungenügend belüftete luftdichte Neubauten gefährdet.
Der Echte Hausschwamm verbreitet sich in unzureichend belüfteten Hohlräumen, in Wandverkleidungen, in Holzfußleisten oder hinter Möbeln aus. Um zu wachsen, benötigt der Pilz Feuchtigkeit und Holz. Der Wasserdampf, der bei einer hohen relativen Luftfeuchtigkeit vorhanden ist, kondensiert besonders an kalten Außenwänden (z. B. Wärmebrücken, Kellerräume). Das Wasser dringt dann langsam in das Mauerwerk und besonders ins Holz ein. Aber auch ein nicht behobener Wasserschaden aufgrund einer Leckage ist eine ideale Grundlage für die Schwammbildung. Die besten Voraussetzungen für das Wachstum sind Temperaturen von 20 bis 22 °C und eine Holzfeuchte von mehr als 30 %.
Dabei baut der Pilz unter anderem die im Holz enthaltenen Nährstoffe Cellulose und Pektine ab.<
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Der Schwamm schwächt die Struktur des Holzes und des Mauerwerks. Die Myzel, also die fadenförmigen Stränge des Pilzes, dringen auch in poröse Fugen im Mauerwerk, in Dämmstoffe oder Spanplatten ein. So kann sich der Schwamm über mehrere Meter weit auch ohne Holz weiter ausbreiten. In einigen Bundesländern (Sachsen und Thüringen) ist der Befall mit Echtem Hausschwamm meldepflichtig. Da es sich um einen schweren Baumangel handelt, sind bei einem auftretenden Befall dieser Schäden nach den Landesbauordnungen bestimmungsgemäß erforderliche werdende Maßnahmen zur Bekämpfung vorzunehmen. Auch in der DIN 68800-4 "Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten" sind die erforlichen Maßnahmen festgelegt. Mit der Sanierung ist ein Fachunternehmen zu beauftragen. Nur wenn der Pilz restlos entfernt wird, kann er sich nicht erneut ausbreiten. Hier sollte man bedenken, dass der Pilz auch überlebt, wenn er nicht die notwendige Feuchtigkeit zum Wachsen vorfindet, er kann bis zu zehn Jahren in Trockenstarre gehen.
Nach den DIN-Vorgaben sollte das Holz noch einen Meter über den sichtbaren Befall hinaus entfernt werden. Das neue Holz sollte chemisch geschützt werden. Sämtliche Fruchtkörper und Myzelien müssen restlos entfernt werden. Wenn das Mauerwerk betroffen ist, sind auch der Putz und lose Mörtelreste zu entfernen.
Um einen Hausschwamm vorzubeugen, sind die Kellerräume und Holzbauteile (Dachstuhl, Balken) an/in Häusern stets gut zu belüften. Brennholz sollte man nicht dauerhaft im Gebäude bzw. Keller lagern und in feuchten Kellern sollte man kein Holz (z. B. Möbel) oder zellulosehaltige Materialen (Papier, Karton) an die Wände stellen. |
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Salzausblühungen - "Salpeter" |
Salzausblühungen (auch als "Salpeter" bezeichnet) wird oft mit
Schimmel verwechselt, da sie auf den ersten Blick identische optische Merkmale aufweisen. Es werden jedoch
völlig andere Gegenmaßnahmen erforderlich. Die ausgeblühten Salzkristalle, z. B. der Salpetersäure, sind
grundsätzlich sehr trocken und von weißlicher Farbe. Schimmel dagegen schimmert gräulich und hat an der Oberfläche meistens einen leichten, feuchten Film gebildet.
Ob es sich um Schimmel oder Salzausblühungen handelt, kann zusätzlich
durch eine Kratzprobe festgestellt werden. "Salpeter" ist aus mineralischem Material und kristallisiert im trockenen Zustand. Schimmel ist schmierig, glatt und hat
einen modrigen Geruch. Hier sollte man sich aber von einem kompetenten Fachbetrieb für Gebäudesanierung beraten lassen.
Das Auftreten von Salzausblühungen an den Wänden weist aber auf eine feuchte Bausubstanz hin und diese ist dann auch die Grundlage einer Schimmel- und/oder Schwammbildung.
Salzausblühungen weisen nach medezinischen Erkenntnissen keine Wechselwirkung mit dem menschlichen Organismus aus, sodass wohl keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. |
Salzausblühungen - "Salpeter" im Keller
Quelle: DER HAUSDOKTOR - Dieter Skupch |
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Bei einer groben Beseitigung (z. B. abkratzen,
abbürsten) kann es durch den entstehenden Staub zu Hauterkrankungen, Probleme mit den Bronchien und der Lunge kommen.
Deswegen sollten immer eine Schutzkleidung, Handschuhe und ein Mundschutz
bei der Bearbeitung getragen werden.
Die Ausblühungen (Effloreszenz) im Mauerwerk werden allgemein als "Salpeter" bezeichnet.
Der Ausspruch ist nicht korrekt, weil man im Bautenschutz zwischen Chloriden, Sulfaten und Nitraten
unterscheidet, die mit dem Wasser bzw. der starken Feuchtigkeit im Mauerwerk auskristallieren.
Neben der Gefahr der Ansiedelung von Schimmelpilzen, beeinträchtigt der Kristallisationsvorgang
der Salze die Standfestigkeit des Mauerwerks. Wenn die Salze im Gestein oder Fugenmörtel auskristallieren,
vergrößert sich deren Volumen sehr stark (bis zum 10-fachen des Ursprungsvolumens). Diese Volumenzunahme baut einen starken Druck im
Gestein auf, der mit der Zeit dazu führt, dass die Steine gesprengt werden und der Fugenmörtel zerbröckelt, was die gesamte
Statik des Gebäudes in Gefahr bringen kann. |
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Bei dem "Fogging-Effekt"
oder "Black Magic Dust" handelt es sich nicht um einen Schimmelpilz. Hier handelt es sich um einen schmierigen,
rußähnlichen Film, der sich über Tapeten,
Schränke und Gardinen legt. Diese "schwarze Wohnung"
sieht aus wie nach einem Schwelbrand. Diese Erscheinung kommt von schwerflüchtigen
Bautoffen (SVOC), weil immer weniger leicht
flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) als Lösemittel oder
Additive eingesetzt werden. Zu Beginn der Heizperiode
entweichen diese Stoffe und verbinden sich mit den Schwebstaubpartikeln
in der Raumluft. Der Ausgasungsprozeß kann mehrere
Jahre dauern. > mehr |
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VDI
Richtlinie 6022 — notwendigen Arbeiten
zur Wartung und Inspektion von Lüftungs- und Klimanalagen |
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Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
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mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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