|
Rohrsysteme - Heizölanlage |
. |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
| Heizölleitungen | ||||||||||||||||||
Nur dichte
ölführende Rohrleitungen und deren Verbindungen gewähren
einen störungsfreien Betrieb des Ölbrenners. Natürlich
darf aus den Leitungen kein Öl austreten und Luft darf in die Saugleitungen
nicht eigegesaugt werden. Undichtigkeiten müssen zuverlässig
feststellbar sein. |
||||||||||||||||||
Eine fachgerechte
Auslegung der Leitungen ist immer angesagt. Vor allen Dingen
darf in der Saugleitung kein zu hoher Unterdruck (Vakuum < 0,3 bar)
auftreten, da es sonst zu Ausgasungen des Heizöles kommen kann. |
||||||||||||||||||
| Anforderungen an die Rohrleitungsverlegung: | ||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
| Rohrleitungsmaterial: | ||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
Ober- und
unterirdische Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen brauchen
weder Bauartzulassung noch Eignungsfeststellung nach § 19h WHG,
wenn sie eine der folgenden Forderungen erfüllen: |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
oder |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
oder |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
| oder | ||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
| oder | ||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
Alle Ölfeuerungsanlagen
mit unterirdischer Lagerung und Anlagen, bei denen
die in den jeweiligen Länderverordnungen genannten Grenzwerte bei
oberirdischer Lagerung überschritten werden, müssen vor ihrer
Inbetriebnahme und dann wieder alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten
alle 2 1/2 Jahre, durch einen zugelassenen Sachverständigen auf
ihren einwandfreien Zustand geprüft werden. |
||||||||||||||||||
Außerdem müssen
diese Anlagen nach einer wesentlichen Änderung, nachdem sie länger
als ein Jahr außer Betrieb waren - Prüfung dann vor der Wiederinbetriebnahme
-, wenn die Anlage stillgelegt wird oder wenn die Aufsichtsbehörde
eine außerordentliche Prüfung anordnet, einer Prüfung
durch einen zugelassenen Sachverständigen unterzogen werden. |
||||||||||||||||||
Alle diese
Prüfungen hat der Betreiber fristgerecht und ohne besondere Aufforderung
zu veranlassen. |
||||||||||||||||||
Der Ersteller
der Ölfeuerungsanlage muss alle ölführenden Leitungen,
einschließlich der Absperrorgane, einer Druckprüfung
unterziehen. Die Leitungen müssen mit Luft bzw. inertem Gas mit
dem 1,1fachen Betriebsüberdruck oder bei einer Flüssigkeitsdruckprüfung
mit dem 1,3fachen Betriebsüberdruck, jedoch mindestens
mit 5 bar, geprüft werden. Die Anlagen gelten als dicht,
wenn nach einer Wartezeit von 10 Minuten (für den Temperaturausgleich)
der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer
von einer Stunde nicht fällt. |
||||||||||||||||||
| Darüber hinaus ist nach Fertigstellung der Ölfeuerungsanlage eine Funktionsprüfung unter Einbeziehen aller Bauelemente und des angeschlossenen Ölbrenners durchzuführen. Die Funktionsprüfung umfasst auch die Steuer- und Sicherheitseinrichtung sowie die Prüfung der Rücklauf- und Überlaufleitungen bei höchstem Betriebsdruck und größtem Öldurchfluss. Die Funktionsprüfung gilt als bestanden, wenn die Ölversorgungsanlage dicht ist und in allen ihren Teilen einwandfrei und betriebssicher arbeitet. |
||||||||||||||||||
Für die Auslegung
der Saugleitung sind neben dem Öldurchsatz (Düsenleistung
bei Einstranganlagen bzw. Förderleistung der Ölpumpe bei Zweistranganlagen)
folgende Daten wichtig: |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
Nach der DIN 4755
darf der Unterdruck der Saugleitung - 0,4 bar (bei
Neuinstallationen) nicht überschreiten. In der Praxis geht man
von einem Wert von höchstens - 0,3 bar aus. |
||||||||||||||||||
| Auch die Höhenlage des Ortes der Anlage hat einen Einfluss auf die Auslegung der Leitung. Die Saugfähigkeit der Brennerpumpe reduziert sich infolge des geringen Luftdrucks und der Unterdruck muss entsprechend beachtet werden. Die Gefahr des Ausgasens des Heizöles vergrößert sich. |
||||||||||||||||||
Die Fließgeschwindigkeit
in der Saugleitung sollte zwischen 0,2 und 0,5 m/s
liegen, da im Heizöl Luftanteile gelöst sein können.
Durch das Ansaugen des Heizöls aus dem Tank entsteht je nach der
vorhandenen Saughöhe, des Durchmessers der Leitung und den Bauteilen
in der Ölleitung ein Unterdruck. Luftanteile können austreten
und leichtflüchtige Ölbestandteile ausgasen. Diese kleinen
Luft- und Gasbläschen müssen gleichmäßig mitgefördert
werden. Bei einer zu geringen Strömungsgeschwindigkeit werden die
Bläschen nicht sicher mitgefördert. So können sich Luftansammlungen
in hoch liegenden Leitungsabschnitten bilden. Eine große Luftblase
kann zum Brenner gelangen und dort zu Störungen führen (Kleinstanlagen
ohne Heizölentlüfter) oder eine Luftansammlung kann den Durchfluss
blockieren. |
||||||||||||||||||
Normalerweise werden
in Einstrangsystemen Heizölentlüfter vor
dem Ölbrenner eingebaut. In Zweistrangsystemen
wird die Luft über den Rücklauf in den Heizölbehälter
gefördert. |
||||||||||||||||||
Damit es nicht zu
den aufgeführten Störungen kommt, müssen grundsätzlich
die Unterlagen der Hersteller für die Auslegung
verwendet werden. |
Isolierverschraubung
(galvanisches Trennstück) |
Isolierverschraubung
für Heizöl - doppelt und einfach isoliert |
Quelle: INRAG
AG |
Die Isolierverschraubung
trennt Kupferleitungen in Heizölleitungen elektrisch
auf. Sie unterbindet Ströme und daraus resultierende Magnetfelder.
Sie wird bei Tankanschlüssen für Heizöl
eingesetzt und trennt Spannungen bis 1500 Volt (VSM) respektive 3000
Volt (VDS). |
|
Korrosion
in Mischkonstruktionen -
SCE GmbH |
Technische
Regeln Ölanlagen (TRÖl) "Alles
was man braucht“ |
| . |
| . |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung
einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht
nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote
einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne
der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |