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    Alle technischen 
        Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren 
        mit einem Typenschild (Leistungsschild) 
        versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung 
        muss alle beschreibenden, identifizierenden 
        und klassifizierenden Daten enthalten. Welche Inhalte 
        vorhanden sein müssen, steht in den gesetzlichen Vorschriften, 
        in den Vorschriften von Überwachungsinstitutionen 
        oder in den Regeln einer Branche. In 
        vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden 
        Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder 
        (siehe Abbildungen).   | 
  
   
    | Angaben auf dem 
      Typenschild: | 
  
   
    
        - Hersteller
 
        - Bautyp bzw. Ausführung 
 
        - wichtigste Leistungsdaten (Branchenabhängig)
 
        - Baujahr
 
        - Bauartzulassung
 
        - Seriennummer
 
        -  Bestellnummer
 
        - CE-Kennzeichnung
 
        - Länderkennung 
 
        - IP-Schutzart
 
        - (Schutzklasse)
 
        - andere Zertifizierungszeichen (DVGW, VDE, 
          GS, DIN)
 
        | 
  
   
    Wiederkehrende 
        Daten eines Typenschildes und Leistungseinheiten sind vorgedruckt. 
        Variable Angaben (Leistungsbereiche, Baujahr) werden 
        mit Schlagzahlen eingeschlagen, damit sie nicht so leicht verändert 
        werden können.  | 
  
   
     
         
            | 
            | 
         
         
          Quelle: 
              DVGW  | 
         
        | 
  
   
    Auf dem Typenschild 
        bzw. dem Produkt müssen z.T. weitere Angaben gemacht werden. So müssen 
        der Name oder das Kennzeichen (Logo) des Herstellers eindeutig erkennbar 
        sein. Bei der Gasgeräterichtlinie sind Angaben zu den unterschiedlichen 
        gasspezifischen Versorgungsbedingungen für jedes Bestimmungsland 
        bezüglich Prüfgasen, Prüfdrücken und Gerätekategorien 
        erforderlich. 
          | 
  
   
    Anhand der 
        Angaben des Bestimmungslandes oder der für das jeweilige Bestimmungsland 
        zulässigen Gerätekategorien läßt sich erkennen, ob 
        das Gasgerät für ein bestimmtes Bestimmungsland geprüft 
        wurde. Nur dann ist es in dem jeweiligen Land auch problemlos einsetzbar. 
        Viele Richtlinie verlangen ferner die Angabe der letzten beiden Ziffern 
        des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde sowie die Nummer 
        des Konformitätszertifikats. Bei der Bauproduktenrichtlinie sind 
        außerdem bestimmte Produktmerkmale gemäß den technischen 
        Spezifikationen (Klassen) anzugeben. Quelle: DVGW   | 
  
   
     | 
  
   
    
         
          |   | 
            | 
         
         
          |      
                          
                          
                          
                Gasgerät                                                                                          
              Gasgerät  | 
            | 
         
         
             
              | 
           | 
           | 
            | 
         
         
          Ölkessel  | 
           Ölbrenner  | 
          Ölbrenner-Steuergerät  | 
            | 
         
         
           | 
           | 
            | 
         
         
           | 
            | 
         
        | 
  
  
    Leistungsdaten 
      In der Haustechnik gibt es ein Wirrwarr von Begriffen mit dem Bezug auf "Leistung". 
      
        - Leistung
 
        - Nennleistung
 
        - installierte Leistung
 
        - Bemessungsleistung
 
        - Nennwärmeleistung
 
        - Nennwärmebelastung
 
        - Leistungsaufnahme
 
        | 
  
   
     
 
  | 
  
   
    IP-SchutzartenLeistungsdaten 
        Elektrische Betriebsmittel (z. B. Betriebsgeräte, 
        Bauteile, Leuchten, LED-Module) müssen nach DIN EN 60529 
        einer bestimmten Schutzart angehören, die ihrer 
        Beanspruchung durch Fremdkörper 
        und Wasser entsprechen. Die Schutzarten werden durch 
        einen IP-Code (Ingress Protection - Schutz gegen Eindringen) 
        auf den Typenschildern angegeben. Die Schutzart 
        IPXX bedeutet, dass die Schutzart nicht definiert 
        ist, da das elektrische Betriebsmittel keinem Test unterzogen wurde. Wird 
        die Schutzart nicht angegeben, ist das elektrische Betriebsmittel 
        gemäß IP20 geschützt. 
        
  | 
  
   
     
         
          IP-Schutzarten 
              nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1)  | 
         
         
          erster1) 
              Kennziffer   | 
           Schutzgrad | 
          zweite2) 
              Kennziffer  | 
          Schutzgrad | 
         
         
          0  | 
          ungeschützt | 
          0  | 
           ungeschützt | 
         
         
          1  | 
          Geschützt gegen feste 
            Fremdkörper  
            größer als 50 mm | 
          1  | 
          Geschützt gegen Tropfwasser | 
         
         
          2  | 
          Geschützt gegen feste 
            Fremdkörper  
            größer als 12 mm | 
          2  | 
          Geschützt gegen Tropfwasser 
            unter 15° | 
         
         
          3  | 
          Geschützt gegen feste 
            Fremdkörper  
            größer als 2,5 mm | 
          3  | 
          Geschützt gegen Sprühwasser | 
         
         
          4  | 
          Geschützt gegen feste 
            Fremdkörper  
            größer als 1 mm | 
          4  | 
          Geschützt gegen Spritzwasser | 
         
         
          |   5  | 
          Staubgeschützt | 
          5  | 
          Geschützt gegen Strahlwasser | 
         
         
          6  | 
          Staubdicht | 
          6  | 
          Geschützt gegen schwere 
            See | 
         
         
          |   | 
            | 
          7  | 
          Geschützt gegen die 
            Folgen von  
            Eintauchen | 
         
         
          |   | 
            | 
          8  | 
          Geschützt gegen Untertauchen | 
         
         
          |   | 
            | 
          9  | 
          Schutz gegen sehr intensivem Wasserstrahl | 
         
         
          Zusätzlicher3) 
              und ergänzender4) 
              Buchstabe  | 
         
         
          A  | 
          Geschützt gegen den 
            Zugang mit dem  
            Handrücken | 
          H  | 
          Hochspannungs-Betriebsmittel | 
         
         
          B  | 
          Geschützt gegen den Zugang mit 
            dem Finge | 
          M  | 
          Geprüft auf schädliche Wirkungen 
            durch den  
            Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile  
            des Betriebsmittels in Betrieb sind | 
         
         
          C  | 
          Geschützt gegen den Zugang mit 
            Werkzeug | 
          S  | 
          Geprüft auf schädliche Wirkungen 
            durch den  
            Eintritt von Wasser, wenn die beweglichen Teile  
            des Betriebsmittels im Stillstand sind | 
         
         
          D  | 
          Geschützt gegen den Zugang mit 
            Draht | 
          W  | 
          Geeignet zur Verwendung unter festgelegten 
             
            Wetterbedingungen und ausgestattet mit zusätzlichen schützenden 
            Maßnahmen oder Verfahren | 
         
         
          |   1) Die erste Kennziffer 
              hat zwei Bedeutungen. Sie bestimmt, inwieweit das elektrische Betriebsmittel 
              gegen das Eindringen fester Fremdkörper (einschließlich 
              Staub) geschützt ist und gibt auch den  
              Grad des Berührungsschutzes von Personen an. 
              2) Die zweite Kennziffer bestimmt den Schutz des elektrischen Betriebsmittels 
              gegen schädliche Einwirkung durch das Eindringen von Wasser. 
              3) Der freiwillige zusätzliche Buchstabe kann den Schutz von 
              Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen des elektrischen 
              Betriebsmittels bestimmen (Berührungsschutz).  
              4) Der freiwillige ergänzende Buchstabe hinter der zweiten 
              Kennziffer oder dem zusätzlichen Buchstaben kann eine ergänzende 
              Information angeben.   | 
         
        | 
  
   
    |    | 
  
   
    
  | 
  
   
    Schutzklassen 
        Die Schutzklassen sind für 
        alle elektrischen Betriebsmittel in der DIN EN 
        61140 :- 2007-03 "Schutz gegen elektrischen Schlag – 
        Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel“ (VDE 
        0140-1) festgelegt. Zur Kennzeichnung der Betriebsmittel 
        mit der betreffenden Schutzklasse sind Symbole in der 
        DIN EN 60417 definiert. 
        Teile elektrischer Geräte und Anlagen, die eine 
        für den Menschen gefährliche elektrische Spannung führen, 
        dürfen im fehlerfreien Zustand nicht berührbar 
        sein. Wenn aber Fehler auftreten, die zu einem für Menschen lebensgefährlichen 
        elektrischen Schlag führen können, muss eine 
        geeignete Schutzmaßnahme dieses verhindern. 
        Die Schutzklasse ist von der mit der IP-Schutzart 
        (Ingress Protection - DIN EN 60529) klassifizierten Schutzart zu unterscheiden. 
        Schutzklasse I 
        Die Schutzklasse I gilt für alle elektrischen 
        Betriebsmittel und Anlagenteile mit Schutzleiteranschluss, 
        der an den Schutzleiter der vorhandenen Installation angeschlossen werden 
        muss (z. B. "Schuko-Stecker). Bei dem Versagen der Basisisolierung, 
        wird der Stromkreis abgeschaltet, sodass keine gefährliche Berührungsspannung 
        bestehen bleibt. Dies funktioniert nur mit einem Hauptpotentialausgleich 
        und Überstromschutzeinrichtung (Sicherung) oder 
        Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD - Residual 
        Current protective Device [FI-Schalter]). 
        Schutzklasse II 
        Bei der Schutzklasse II macht eine doppelte oder auch verstärkte 
        Isolierung Isolationsfehler praktisch unmöglich. Viele Hausgeräte 
        (Küchenmaschinen, Rasierapparate etc.) und Betriebsmittel (z.B. Lichtschalter) 
        sind heute schutzisoliert, da kein Schutzleiter angeschlossen werden kann. 
        Ein Erkennungsmerkmal ist der flache sog. "Europastecker" ohne 
        Schutzleiterkontakt. 
        Schutzklasse III 
        Elektrische Geräte, die mit Schutzkleinspannung 
        (max. 50 V AC bzw. 120 V DC) oder mit Schutztransformatoren 
        (z. B. Rasiersteckdosen in Badezimmern) sicher getrennt betrieben werden.
         
        Weiterentwicklung 
        des Personenschutzes 
        - Burkhard Schulze - ZVEH
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