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Einteilung in 3 Regionen
nach DIN
4108–2/A1 - Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
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Fa. ZIEGEL-KONTOR ULM GMBH - THERMOPOR |
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Temperaturverlauf
je nach Bauart |
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Phasenverschiebung
und Innentemperaturen |
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Raumtemperaturen
ohne Sonnenschutz |
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Raumtemperaturen
mit Sonnenschutz |
Quelle: IVPU –
Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. |
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| Die Energieeinsparverordnung
verlangt ausdrücklich den Nachweis, dass an heißen
Tagen auch ohne Klimaanlage die Temperaturen in Gebäuden
nicht unzumutbar steigen. Mit ihren detaillierteren und schärferen
Regelungen verlangt die seit April 2003 geltende DIN
4108-2 einen noch genaueren Nachweis und höheren
sommerlichen Wärmeschutz als die Energieeinsparverordnung.
Sommerlicher Wärmeschutz benötigt damit keine besondere
vertragliche Vereinbarung. Das bedeutet: Bereits die Planung
muss gewährleisten, dass die Innentemperatur des Gebäudes
an heißen Tagen unter dem zulässigen Grenzwert bleibt. |
| Einzelheiten
regelt DIN 4108-2. Im Rechenverfahren für den Nachweis
des sommerlichen Wärmeschutzes unterscheidet die Norm zwischen
leichten, mittleren und schweren Bauarten. Bei schweren Bauarten
sind die Anforderungen am geringsten. DIN 4108-2 berücksichtigt
so, dass die Wärmespeichermassen schwerer Bauteile wie
eine „natürliche Klimaanlage“ wirken. |
Um regionale
Unterschiede bei sommerlichen Klimaverhältnissen zu berücksichtigen,
gibt die Norm Grenzwerte der Innentemperaturen für drei
Klimaregionen vor. Die abgebildete Tabelle zeigt die maximalen
Grenzwerte. Sie dürfen höchstens während 10 %
der Aufenthaltszeit höher liegen. Im Klartext heißt
das, dass die Temperaturen in Wohngebäuden höchsten
2,4 Stunden, in Bürogebäuden höchstens 1 Stunde
am Tag die vorgegebenen Werte überschreiten dürfen. |
| Grenzwerte
der Innentemperaturen nach DIN 4108-2 |
Sommer-
Klimaregion |
Geografie |
Merkmal
qe,M,max |
Grenz-Raum-
temperatur |
| A |
Mittelgebirgslagen,
Bayerischer Wald, Schwarzwald, Schwäbische Alb, Küstengebiete
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sommerkühl
< 16,5° C |
25°C |
| B |
Übriges Deutschland,
außer A und C |
gemäßigt
16,5 – 18° C |
26°C |
| C |
Bodensee, Oberrhein,
Saarland, Rhein-Main, Rhein-Ruhr, Oderbruch, Sachsen, Brandenburg |
sommerheiß
> 18° C |
27°C |
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| Wärmespeichermassen,
ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Wand- und Fensterflächen,
sowie Verschattungs-einrichtungen, z. B.ein großer Dachüberstand,
Markisen, Jaluousienen, gewährleisten einen ausreichenden
sommerlichen Wärmeschutz. |
| Phasenverschiebung |
| Während
des Tagesverlaufes schwankt die Außentemperatur zwischen
einem Maximalwert am Nachmittag und einem minimalen Wert in
den frühen Morgenstunden. Die Raumtemperatur folgt der
Außentemperatur mit einer bestimmten zeitlichen Verzögerung.
Dieser zeitliche Versatz wird als "Phasenverschiebung"
bezeichnet. Bei einem massiven Gebäude mit hoher Speichermasse
ist die zeitliche Verschiebung zwischen der maximalen Außentemperatur
und Innentemperatur größer als bei einem Gebäude
in Leichtbauweise, da die Wärme in den Bauteilen gepuffert
wird. |
| Das Temperaturamplitudenverhältnis
(TAV) und die Phasenverschiebung werden manchmal auch für
einzelne Bauteile oder Bauteilschichten angegeben. TAV und Phasenverschiebung
beschreiben dann den theoretischen zeitlichen Zusammenhang zwischen
den Oberflächentemperaturen auf der Außen- und Innenseite.
Dabei muss betont werden, dass es sich um rein theoretische
Größen handelt, die unter Rand-bedingungen berechnet
werden, die in realen Gebäuden so nicht vorliegen und daher
auch nicht nachgemessen werden können. |
Die Phasenverschiebung
sagt bei realen Bauteilen nichts über den Wärmeschutz
aus. Sie gibt lediglich an, mit welcher Verzögerung die
von außen auftreffende Temperaturwelle im Inneren ankommt.
Wichtiger ist, welche Temperatur auf der Innenseite tatsächlich
erreicht wird, d. h. wie viel Wärme im Inneren ankommt
– und das hängt im Wesentlichen von der Effizienz
der Wärmedämmung ab. |
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Das Bielefelder
Landgericht hat in einem Urteil vom 16.4.2003 (Az::3
O 411/01) entschieden, dass die Raumtemperatur in einem Büro
26°C nicht überschreiten darf, es sei denn, draußen
herrschen Temperaturen von mehr als 32° C. Geklagt hatte
eine Anwaltskanzlei in Gütersloh, die 1999 in einem Neubau
mehrere Geschosse angemietet hatte. Regelmäßige Messungen
ergaben, dass die Innentemperatur an mehreren Tagen auf 32°
C anstieg, obwohl es draußen kühler war. Das sommerliche
Raumklima war bei der Planung nicht beachtet worden. |
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