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Unterirdische
Öllagerbehälter sind grundsätzlich mit einem
Leckanzeigegerät auszurüsten. Bei oberirdischen
doppelwandigen Öllagerbehälter ist ein Leckanzeigegerät
nur bei behördlicher Auflage vorzunehmen. |
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Das Leckanzeigegerät
muss jede Undichtigkeit optisch und akustisch
anzeigen. Der optische Alarm muss durch eine Leuchtdiode deutlich angezeigt
werden und darf nicht abschaltbar sein. Der akustische Alarmgeber muss
für Dauerbetrieb geeignet und bei Alarm abgeschaltet werden können,
wobei der Schalter in der „Ein-Stellung“ plombiert werden
muss. |
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| Leckanzeigegeräte können mit Flüssigkeiten oder Unter- oder Überdrucksysteme mit Luft oder inerten Gasen betrieben werden. |
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Der durch das Vakuum-Leckwarngerät erzeugte Unterdruck saugt die Kunststoff-Innenhülle an die Tankwandung, sodass diese nicht mehr zusammenfallen kann. Bei einer Leckage fällt der Unterdruck (Vakuum) ab und das Leckwarngerät löst einen akustischen und optischen Alarm aus. Ein Austreten des Heizöles ist dann immer noch nicht möglich, da die zweite Tankwandung die Sicherheit gewährleistet.
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Technische
Regeln Ölanlagen (TRÖl) "Alles
was man braucht“ |
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