Rauchmelder / Rauchwarnmelder

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Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
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Warum wird eine wirklich sinnvolle sicherheitstechnische Einrichtung für den privaten Bereich, wie der Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder, so wenig von der Bevölkerung angenommen? Liegt es vielleicht an den fehlenden Informationen?

Seit dem 1. Januar 2017 haben alle 16 Bundesländer die Rauchmelderpflicht bzw. die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bzw. Rauchmelder für "Neubauten und umfangreiche Umbauten" in der jeweiligen Landesbauordnung gesetzlich festgelegt. Zuletzt hat Berlin die Rauchmelderpflicht für Neubauten ab 1. Januar 2017 festgelegt.

In allen bisher angepassten Bauordnungen ist einheitlich festgelegt, dass in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben müssen. In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen) müssen auch andere Räume einen Rauchmelder haben.
Wer (mittelbarer Besitzer [Eigentümer] oder unmittelbarer Besitzer [Mieter) zum Einbau und zur "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" (Wartung) verpflichtet ist, ist unterschiedlich geregelt. In jeder Bauordnung das Ende der Übergangsfristen, bis zu der die Rauchmelder installiert sein müssen, abweichend geregelt.
In der Schweiz ist das Montieren eines Rauchmelders nicht verpflichtend. Einige Versicherungen bieten jedoch Rabatte an, wenn ein Rauchmelder installiert ist.
In Österreich wird der Einbau von Rauchmeldern durch die OIB-Richtlinie 2 unterstützt. Zur Zeit (Stand 04.2016) wird diese Richtlinie jedoch nur in 6 von 9 Bundesländern umgesetzt. In den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg ist die Richtlinie noch nicht in Kraft.
In Frankreich die Installation eines Rauchmelders seit dem 1.1.2016 verpflichtend. Das Gesetz betrifft Neubauten und Altwohnungen.
In Großbritannien wurde schon 1992 eine gesetzliche Rauchmelderpflicht eingeführt. Hier ist für alle neuen Gebäude mindestens ein Rauchwarnmelder pro Etage erforderlich.

Rauchwarnmelder-Familie Genius Planungshandbuch
Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder warnen die Bewohner von Häusern und Wohnungen frühzeitig über den Rauch von entstehenden Bränden. Durch das Alarmsignal können die Bewohner frühzeitig reagieren, indem sie die entsprechenden Räume sofort verlassen und die Feuerwehr alarmieren können. Rauchwarnmelder können natürlich keine Brände verhindern, aber sie können Leben retten und entstehende Brände rechtzeitig anzeigen.

Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 4

In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein

In der DIN 14676 - "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung)" werden die Geräte und deren Einsatz beschrieben. Es gibt Einzelmelder und Rauchwarnmelder, die über Funk vernetzt werden können.

Die DIN EN 14604 legt die Anforderungen, Prüfverfahren und die Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest.
Die jährliche Wartung nach DIN 14676 ist die Sache des Eigentümers eines Hauses oder einer Wohnung. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen und Hessen haben die Wartungspflicht auf den „unmittelbaren Besitzer“ und damit bei vermietetem Wohnraum auf den Mieter der Wohnung übertragen. Da der Eigentümer aber die Verkehrssicherungspflicht hat, ist er bei der Übertragung der Wartungspflicht nicht von jeglicher Haftung freigestellt. Nicht jeder Mieter ist in der Lage, die Rauchmelder fachgerecht zu warten (körperlichen oder anderen Gründen) und somit bleibt der Eigentümer (Vermieter) weiterhin in der Haft bzw. Mithaftung. > hier ein wenig ausfühlicher
Rauchmelderinstallation
Quelle: Jugendfeuerwehr-Bous.de
Quelle: FlammEx
Wenn Rauchpartikel in die Messkammer eintritt, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese löst dann unverzüglich einen lauten Alarmton aus.
Quelle: Rauchmelder-Lebensretter-de
Ionisationsrauchmelder
Quelle: Apollo
Wärmemelder/Thermomelder
Quelle: degesa
Fotooptischer Rauchmelder
Ein Alarm wird ausgelöst sobald Rauch in das Innere des Gerätes eindringt.
Verbrennungsprodukte, die die Dämpfung oder die Streuung von Licht im infraroten, sichtbaren und/oder ultravioletten Bereich des elektromagnetischen Spektrums beeinflussen, werden von diesem Rauchmelder erkannt. Optische Rauchmelder reagieren vor allem auf kalten Rauch, der sich schon bei Brandausbruch (Schwelbrand) bildet, bevor Flammen zur Gefahr werden.
Rauchwarnmelder können auch mit Sende- und Funkmodule miteinander vernetzt werden.

Lasermelder

In diesem Melder wird eine Laserdiode verwendet. Dadurch wird die Messung genauer. Es werden schon geringste Mengen an Rauchpartikeln erkannt..


Ionisationsrauchmelder
Ionisationsrauchmelder sprechen nur auf die in der DIN EN 54 genannten Verbrennungsprodukte an. Diese Melder unterliegen den Strahlenschutz-Verordnungen, weil dieses Messprinzip ein schwach radioaktives Präparat verwendet. Deshalb sind sie in privaten Haushalten nicht einsetzbar. Sie müssen als Sondermüll entsorgt werden.

In einer Messkammer wird die Luft durch ausgesendete Alpha-Strahlen ionisiert, ein Stromfluss wird gemessen und eindringende Rauchpartikel verringern diesen Stromfluss. So können auch sichtbare und „unsichtbare“ kleinste Rauchpartikel „unsichtbare“ Partikel detektiert werden. Sie werden eingesetzt, wenn bei Brandausbruch relativ früh offene Flammen oder Glimmerscheinungen zu erwarten sind.


Thermomelder

Dieser Thermomelder ist konzipiert, um eine Warnung bei der Entstehung eines Brandes zu geben. Der Alarm wird ausgelöst sobald die Umgebungstemperatur des Gerätes ca. 60° C übersteigt. Rauch wird vom Gerät nicht wahrgenommen. Deswegen werden sie haptsächlich in Brandmeldeanlagen eingesetzt.

Wenn eine Raumtemperatur einen eingestellten Wert (z. B. 60 °C) überschreitet oder die Umgebungstemperatur überdurchschnittlich schnell ansteigt (Thermo-Differenzialauswertung), dann gibt der Wärmemelder (Thermomelder) einen Alarm weiter.
Diese Melder werden in Räumen (Küchen, Werkstätten) eingesetzt, die besonders häufig rauchige oder staubige Raumluft haben, aber sonst normal temperiert sind. Über diese Melder werden z. B. Sprinkleranlagen bei einer Temperaturerhöhung aktiviert.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, zentrale elektronischer Gas- und Rauchmelder, die mit Gas- und Rauchsensoren die Räume eines Gebäudes überwachen und vor explosiven Gasen, Dämpfen und/oder Rauchentwicklungen warnen, einzusetzen. Diese Technik wird in der Gebäudetechnik (Heiz- und Kellerräumen, Lager-, Büro- und Wohnräume) im öffentlichen Bereich und größerer Objekte eingesetzt.
 
Rauchmelder retten Leben
Wohnungsbrand
Viele der ca. 200.000 Wohnungsbrände, die jedes Jahr in Deutschland entstehen, könnten vermieden werden. Die meisten Brände entstehen durch menschliches Fehlverhalten und durch defekte, überlastete oder falsch bediente elektrische Geräte. Besonders gefährlich sind Schwelbrände, weil diese lange Zeit unentdeckt bleiben und giftigen Brandrauch entwickeln. Hier leistet ein Rauchmelder deine vorgesehende Arbeit.
Ein Brand entsteht durch die Entzündung von brennbaren Stoffen. Hierzu ist eine Zündquelle* notwendig. In den ersten Sekunden bzw. Minuten entsteht ein Schwelbrand, dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration im Raum abhängt. Dann entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum stark aufheizt. Hierbei bildet sich eine Gaskonzentration, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränkt und letztendlich lebensbedrohlich ist. Wenn dann die Raumtemperatur die Zündtemperatur der im Raum befindlichen Gegenstände überschreitet, kommt es zu einer schlagartigen Brandausbreitung (Flashover). Dabei können die Temperaturen schnell über 1000 °C erreichen. Die Dauer des Brandes bei diesem Temperaturniveau ist von den vorhandenen brennbaren Gegenstände und der Frischluft- bzw. Sauerstoffzufuhr abhängig.
* Zündquellen - offene Flammen, heiße Gase, heiße Oberflächen, elektrische Funken, elektrische Ausgleichsströme, atmosphärische Entladungen, mechanische Schlag- und Reibfunken, statische Elektrizität, Elektromagnetische Felder, chemische Reaktionen, Ultraschall, Ionisierende Strahlung
Die meisten Brände in Privathaushalten entstehen durch elektrische Geräte (Heizgeräten, Bügeleisen, Kühlschränke, Heizkissen, Heizdecken). Aber auch der Stand-by-Modus bei elektrischen Reglern, TV-Geräten, Computern oder Hi-Fi-Anlagen erhöht die Brandgefahr. Eine unüberlegte Verwendung inform von Überlastung von Steckdosen durch Mehrfachstecker und schadhafte elektrische Leitungen, die falsche Verwendung und Überhitzung von Elektrogeräten sind Brandurschen.
Kamine, Öfen, Heizstrahler und Heizlüfter können der Ausgangspunkt von Bränden sein. Hier liegt der Grund in der starken Aufheizung der Umgebung.
In Küchen sind oftmals nicht abgeschaltete Herdplatten eine Brandursache, wenn sich dort z. B. noch Gegegenstände (Plastik, Küchentuch) befinden und sich entzünden. Aber auch vergessene Gegenstände im Backofen (Brötchen, Bratgut) und verschmutzte Dunstabzugshauben mit Fettablagerungen sind weitere Gefahrenquellen.
Das Rauchen im Bett, das unachtsam weggeworfene Streichhölzer, nicht ausgeglühte Asche oder heruntergefallene Zigaretten sind die Ursachen für viele Wohnungsbrände.
Sprengkörper können erhitzte Spraydosen oder Gasfeuerzeuge sein, wenn sie in der Sonne oder in unmittelbarer Nähe von Öfen und Heizkörpern liegen.
Ein erhöhtes Brandrisiko haben brennbare Flüssigkeiten (z. B. Lösungsmittel, Alkohol, Benzin, Lacke) und leicht brennbare Materialien, die sich neben stark erwärmenden Elektrogeräten (z. B. Bügeleisen, Toastern und Fritteusen) schnell selbst entzünden.
Weihnachtsbäume und Adventskränze können sich explosionsartig entzünden.
Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher
Quelle: GLORIA GmbH
Tragbare Feuerlöscher (DIN EN 3) können abhängig den zu erwartenden brennenden Stoffen mit den Löschmitteln Pulver, Schaum, Kohlendioxid oder Wasser gefüllt werden. Brände der Brandklasse A (fest), B (flüssig) und C (gasförmig) werden hauptsächlich mit Pulverlöscher bekämpft. Das mit dem Treibmittels Stickstoff unter Druck gesetzte Pulver befindet sich in einem Stahlbehälter (Dauerdrucklöscher). Bei einer anderen Bauart bringt das getrennt untergebrachte Treibmittel Kohlendioxid das Pulver erst im Einsatzfall unter Druck (Aufladelöscher). Die üblichen ABC-Feuerlöscher haben die Füllmengen  von 1 und 2 kg (Auto-Feuerlöscher), 6, 9 und 12 kg.
Tragbare Feuerlöscher
Quelle: GLORIA GmbH
Dauerdruckfeuerlöscher
Quelle: GLORIA GmbH

Die Dauerdruckfeuerlöscher (Standardfeuerlöscher) funktionieren mit geringem technischen Aufwand. Das Löschmittel und das Druckgas sind in einem Behälter untergebracht. Dabei steht der Behälter ständig unter Druck. Durch die relativ große abzudichtende Fläche kann bei einer unregelmäßigen Wartung ein allmählicher Druckverlust entstehen, was zu einem möglichen Versagen im Brandfall führen kann. Diese Löscher sind für den Verbraucher preiswert, müssen aber aufwendig und regelmäßig gewartet werden.

Der hochwertige Aufladefeuerlöscher hat eine besonders dickwandigen Treibmittelflasche, in der das Gas bis zur Inbetriebnahme gespeichert wird. Dadurch ist die abzudichtende Fläche sehr klein und die Funktion im Brandfall gewährleistet.
 
Aufladefeuerlöscher
Quelle: GLORIA GmbH
Die Feuerlöscher sollten an einer festen, jederzeit zugänglichen Stelle, angebracht werden. Diese sollte allen Familienmitgliedern oder Hausbewohnern bekannt, oder noch besser, durch eine Ausschilderung gekennzeichnet sein. Da nur überprüfte Feuerlöscher die Betriebssicherheit garantieren, sollten sie unbedingt nach spätestens zwei Jahren von einem sachkundigen Kundendienst gewartet werden. Sinnvollerweise sollte jeder mit der Handhabung und Funktion der Geräte vertraut bzw. eingewiesen sein. Auch stellen mehrere kleinere und mittlere Feuerlöscher im Haus verteilt, im Brandfall einen besseren Einsatz sicher als ein großes Gerät.
Im Gegensatz zu Wohnungs- und Eigenheimbesitzer, der für einen ausreichenden Brandschutz selbst sorgen muss, wird in jedem gewerblichen Betrieb behördlich darauf geachtet, dass Feuerlöscher in ausreichender Zahl an den richtigen Stellen vorhanden sind. Da es in Privathaushalten keine Feuerlöscherpflicht gibt, sollte trotztdem darüber aufgeklärt werden, dass besonders Elektrogeräte in der Küche (Herd, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Toaster, Waschmaschine usw) und durch Fernseh- und sonstige Elektrogeräte (Heizdecken, Heizkissen) Brandverursacher sein können. So spielt z. B. laut statistischen Untersuchungen bei jedem fünften Brand die Elektrizität bei der Brandentstehung eine verursachende Rolle.
Brandklasseneinteilung nach DIN EN 2
  •   A - Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normaler Weise unter Glutbildung verbrennen z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
  •   B - Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, z. B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin
  •   C - Brände von Gasen z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas
  •   D - Brände von Metallen z. B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
  •   F - Brände von Speiseölen und Speisefetten (DIN V 14406-5)
 
Pulverlöscher
Quelle: GLORIA GmbH
Pulverlöscher:

Pulverlöscher, auch ABC-Löscher genannt, haben den größten Einsatzbereich. Sie werden in der Brandklasse A (feste und Glutbildende Stoffe), Brandklasse B (flüssige und flüssig werdende Stoffe) und Brandklasse C (Gas) sowie im Temperaturbereich von -30 °C bis +60 °C eingesetzt. Die Löschwirkung des Pulvers basiert auf einer störenden Wirkung. Unter Hitze bilden sich sogenannte Radikale, die die Flammenbildung zerstört. Deshalb ist Pulver auch das einzige Löschmittel gegen Gasbrände. Gasbrände dürfen nur gelöscht werden, wenn die Gasabsperreinrichtung geschlossen werden kann (Explosionsgefahr).

Einsatzbereiche

Industriebetriebe, Lagerhallen, Schreinereien, Speditionen, Gefahrguttransporter, Busse, Kundendienstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Garagen, Flüssiggaslagerung, Heizöllagerung

Schaumlöscher
Quelle: GLORIA GmbH

Schaum- und Wasserlöscher:

Schaum- und Wasserlöscher werden in der Brandklasse A (feste und Glutbildende Stoffe) und Brandklasse B (flüssige und flüssigwerdende Stoffe) eingesetzt. Sie zeichnen sich durch das saubere Ablöschen ohne Vernebelung aus und die umliegenden Bereiche bleiben frei von Löschmittelrückständen. Die Löschwirkung basiert zum einen in der kühlenden Wirkung (Wasser) und der stickenden Wirkung (Schaum).

Einsatzbereiche

Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser, Anwaltskanzleien, Büros, Verwaltungsgebäude, Diskotheken, Kinos, Gaststätten, Hotels, Theater, Schulen, Kindergärten, Schreinereien, Polstereien, Läger mit brennbaren Flüssigkeiten, Treppenhäuser, private Haushalte

Fettbrandlöscher
Quelle: GLORIA GmbH

Fettbrandlöscher:

Die Fettbrandlöscher haben ein Löschmittel, das speziell für Fettbrände entwickelt wurde. Sie werden in der Brandklasse F (Brände von Speiseölen und Speisefetten) eingesetzt. Diese Fette entzünden sich bei Temperaturen ab 340 °C von selbst. Deswegen sind CO2 -Löscher nicht geeignet, weil CO2 nur die Flammen erstickt und es sich verflüchtigt, dann entzündet sich das Fett aufgrund der hohen Kerntemperatur erneut. Mit einem Pulverlöscher kann der Brand zwar unter Kontrolle gebracht werden, ist aber in Betrieben (Bäckereien oder in der Gastronomie) nicht geeignet, weil es zu erheblichen Folgeschaden durch Verschmutzung des hygienischen Bereiches kommt und gelagerte Nahrungsmittel verunreinigt werden.

Einsatzbereiche
Küchen, Großküchen, Imbisse, Bäckereien, Großbäckereien, private Haushalte und überall dort wo Speiseöle und Speisefette zu Frittierzwecken erhitzt werden
CO2-Löscher
Quelle: GLORIA GmbH

CO2-Löscher:

In Anlagen mit hoher elektrischer Spannung, EDV-Zentren sowie Lager mit brennbaren Flüssigkeiten werden CO2-Löscher eingesetzt. Ein Löscheinsatz mit Kohlendioxid ist rückstandsfrei. Sie sind für elektrische Anlagen bis 1000 Volt bei einem Mindestabstand 1 m geeignet.
Eine einfach bedienbare Handhebel-Auslösung ermöglicht beim Tragen das Löschen. Das in Flachbauweise geformte, extra lange Schneerohr ermöglicht einen gezielten Löschmittelstrahl. Für den Anwender bedeutet dies eine hohe Leistung mit gleichzeitig großer Flächendeckung. Das an der Düse verschraubte Schneehorn ermöglicht eine optimale Ausbringung des Löschmittels.
Einsatzbereiche
Industrie, Marine, Flughäfen, Hotel & Gastronomie, Gesundheit, Automobil sowie Logistik

GLORIA Infothek - GLORIA GmbH

Handhabung der Feuerlöscher
Wenn ein Feuerlöscher vorhanden ist, dann sollte die Betreiber in deren Handhabung eingewiesen werden, damit sie die Löschgeräte möglichst schnell und gezielt einsetzen können. Außerdem sollten die Bedienungsanweisungen genau durchgelesen werden, um zu sehen, für welche Brände die Löscher geeignet sind.
Zur Brandbekämpfung mit Feuerlöschern gelten im allgemeinen folgende Regeln:
  • Feuerlöscher aus der Halterung nehmen und auf dem Boden stellen
  • Feuerlöscher entsichern
  • Löschmittelschlauch kräftig festhalten (Feuerlöscher steht unter Druck)
  • Kurz auf den Schlagknopf drücken bzw. Handrad der Treibgasflasche aufdrehen
  • Feuerlöscher senkrecht halten und den Löschmittelschlauch auf den Brandherd richten
  • Löschpistole betätigen
  • Zum unterbrechen des Löschmittelstrahl den Hebels loslassen
Quelle: Jörn Haack - Feuerloescher.org

Alles über Feuerlöscher - Gerstenäcker Feuerschutz GmbH

Einbruchmeldeanlage
Neben Rauch- und Brandmeldeanlagen werden zunehmend auch andere Funktionen gewünscht. In richtig geplante Anlagen können auch Sicherheitssysteme eingebunden werden, die eine Einbruchmeldeanlage um Funktionen erweitern und Alarm bei Wasserschaden, „Schlüsselkindfunktion“, Seniorenbetreuung und Home-Automation beinhalten. > mehr
Bemerkungen/Kritik/Vorschläge
Wartung von Rauchwarnmeldern bleibt Sache der Vermieter
Brandmeldeanlagen
Rauch- und Wärmeabzuganlage
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