GS-Zeichen

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
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Das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird auf der Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) (§ 7) von einer zugelassenen Überwachungsstelle (GS-Stelle) für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände vergeben. Im Gegensatz zur CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer wird das GS-Zeichen überprüft.
 
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheidet darüber, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.
Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet und das Produkt, einschließlich seiner Gebrauchsanweisung, auf Sicherheit geprüft wurde.
Voraussetzungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens

Das GS-Zeichen wird von einer GS-Stelle zuerkannt. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass

• der Hersteller oder sein Bevollmächtigter einen Antrag bei einer GS-Stelle gestellt hat und gewährleistet, dass die hergestellten technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen,
• von einer GS-Stelle durch eine Baumusterprüfung der Nachweis der Übereinstimmung des geprüften Baumusters mit den Anforderungen des GPSG hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit sowie anderen Rechtsvorschriften vorliegt und sie über die Zuerkennung des GS-Zeichens eine Bescheinigung ausgestellt hat,
• ein Nachweis der GS-Stelle vorliegt, dass die Voraussetzungen eingehalten werden, die bei der Herstellung der technischen Arbeitsmittel /verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände zu beachten sind, um die Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster zu gewährleisten
• und die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Herstellung der technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände und rechtmäßigen Verwendung des GS-Zeichens durchführt.

Zugelassene Überwachungsstellen (Stand: 12. April 2010)

• DEKRA Industrial GmbH
• DEKRA EXAM GmbH
• GTÜ Anlagensicherheit GmbH
• Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH
• SGS-TÜV GmbH
• TOS Prüf GmbH
• TÜV Austria Services GmbH
• TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
• TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
• TÜV SÜD Chemie Service GmbH
• TÜV SÜD Industrie Service GmbH
• TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
• TÜV Thüringen e.V.

Produktgruppen

• Aufzüge
• Elektrische Produkte
• Maschinen
• Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
• Trittsicherheit auf Bodenbelägen und Treppen

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

VDE- Prüfzeichen
Das VDE-Prüfzeichen kennzeichnet geprüfte elektrotechnische Produkte und bestätigt deren elektronische Sicherheit. Alle Geräte mit dem VDE- oder VDE-GS-Zeichen auf dem Typenschild wurde vom VDE-Prüfinstitut geprüft und die Fertigung überwacht.
VDE-Prüfzeichen
VDE-GS-Zeichen
Quelle: VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V.
Das VDE-Prüfzeichen wird für elektrotechnische Erzeugnisse, auch Produkte im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) verwendet.
Das VDE-Prüfzeichen kennzeichnet die Konformität mit den VDE-Bestimmungen bzw. europäischen oder international harmonisierten Normen und bestätigt die Einhaltung der Schutzanforderungen der zutreffenden Richtlinien. Das VDE-Zeichen steht für die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung.

Wahlweise kann auch das VDE-GS-Zeichen statt des VDE-Prüfzeichens für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände im Sinne des GPSG verwendet werden.

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Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG)
GS-Zeichen-Datenbank der BauA
Akkreditierte Stellen für Sicherheitstechnik
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Zertifizierungen
CE-Kennzeichnung
DVGW-Zeichen
Technische Überwachungsvereine
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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