Gebäudemodernisierungsgesetz - GMG
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der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat die Überführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen. |
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Erstmal nur verschoben und umbenannt Das Problem ist, dass das "Bauen" immer teurer wird. |
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Deutschland muss bis zum Mai 2026 die umfassende reformierte EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) bzw. EU-Gebäuderichtlinie (Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) der EU in nationales Recht umsetzen. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat bisher nur die Umbenennung des GEG - Gebäudeenergiegesetzes 2024 in das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen. Die Fakten zu dem neuen Gesetz liegen (Stand Ende Januar 2026) noch nicht vor. So muss z. B. ein neuer Energieausweis bis Mai 2026 eingeführt werden. |
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Ab Mai 2026 neuer Energieausweis |
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Bußgeldvorschrift Ab dann müssen die Hauseigentümer Pflichten und Regelungen beachten. Wenn diese nicht eingehalten werden, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dazu gehören z. B. Bußgelder bei einem Verstoß Bis zu 50.000 Euro Bußgeld Bis zu 10.000 Euro Bis zu 5.000 Euro In dem alten GEG waren diese Punkte nicht in der Bußgeldvorschrift explizit aufgezählt. Nun ist genau aufgeführt, wie hoch die Ordnungswidrigkeit geahndet wird. |
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Hier finden Sie künftig unsere Praxisbeispiele mit Antworten auf Ihre Fragen zum GEG 2020 - thematisch sortiert, sehr leicht zu finden.Geschichte
der Wärmebedarfsberechnung und der Heizlastberechnung DIN EN 12831 |
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