Die Geschichte der Heizungsanlagenverordnung

....... am Ende ist die EnEV

und am 1. November 2020 trrat das Gebäudeenergiegesetz(GEG) in Kraft.

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
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letzte Aktualisierung: 14. September 2022

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
Gleichzeitig treten die Energieeinsparverordnung ( EnEV), das Energieeinspargesetz ( EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ( EEWärmeG) außer Kraft.
Novelliertes Gebäudeenergiegesetz GEG 2023

Am 1. November 2020 endet die Geschichte der Heizungsanlagenverordnung bzw. EnEV. Die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlVO) musste immer in Verbindung mit der Wärmeschutzverordnung (WärmeSchutzV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) betrachtet werden.
Besonders Altbaubesitzer oder Käufer von Altbauten sind auch heute noch daran interessiert, nachzuvollziehen, ob die Vorschriften zum Zeitpunkt des Baujahres des Hauses eingehalten wurden.
Seit 1978 nimmt der spezifische Wärmebedarf (W/m2) durch bessere Baustoffe und Anlagentechnik stetig ab.


Energiewende anders
Der machbare Weg zur sicheren Energieversorgung und zum klimaneutralen Gebäudebestand

Leon Hagemann, Jürgen Stefan Kukuk, Dr. Claudia Werner, Kristina Weddeling, ASUE - Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.
1976
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) tritt in Kraft.
1977
Die 1. Wärmeschutzverordnung - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden - wird am 1. November 1977 infolge der EnEG eingeführt.
Der Hintergrund sind die Ölkrise und die steigender Energiepreise. Mit der WärmeschutzV soll der Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen reduziert werden.
1978
Die 1. Heizungsanlagenverordnung - Verordnung über  energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen - setzt Anforderungen an die energiesparende Ausrüstung und den Betrieb von Heizungsanlagen fest
Die wichtigsten neuen Inhalte sind
  • Wärmeerzeuger sollen nicht überdimensioniert werden
  • Vorschriften für Niedertemperaturkessel werden festgelegt
  • Wärmeerzeuger und Rohrleitungen müssen gedämmt werden
  • Die Heizungsvorlauftemperatur muss eine außentemperaturabhängige Regelung haben
  • Die Heizung muss zu bestimmten Zeiten über eine Zeitschaltuhr abgeschaltet werden können
  • Die Heizflächen müssen eingestellt werden (Hydraulischer Abgleich)
  • Die Heizkörper werden mit Thermostatventilen ausgerüstet, um die Fremdwärme zu Heizzwecken zu nutzen
  • Die Verluste von Trinkwasseranlagen müssen begrenzt werden
  • Die Heizungsanlagen müssen regelmäßig gewartet und instandgehalten werden
  • Nachrüstfristen werden festgelegt
1980

Das Energieeinsparungsgesetz wird geändert

1982

Die Wärmeschutzverordnung wird noviliert
Die 2. Heizungsanlagenverordnung  tritt in Kraft

1984
Am 1. Januar 1984 tritt die 2. Wärmeschutzverordnung in Kraft
1989
Die 3. Heizungsanlagenverordnung  tritt in Kraft
1994
Die 4. Heizungsanlagenverordnung tritt in Kraft
1995

Am 1. Januar 1995 tritt die 3. Wärmeschutzverordnung in Kraft. (Qh nach EN 832 / DIN V 4108-6).
Die Wärmeschutzverordnung begrenzt den Jahres-Heizwärmebedarf, also die Wärme, die von Heizflächen in den Raum abgegeben werden muss.

1998
Die 5. Heizungsanlagenverordnung tritt in Kraft
2001
Letzten Änderung in der 5. Heizungsanlagenverordnung (eP nach DIN V 4701-10)
2002
Am 1. Februar 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung  in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2002)  - Bilanzierung des Primärenergiebedarfs nach Monatsbilanzverfahren / Heizperiodenbilanzverfahren- zusammengefasst.
Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP,zul = (Qh + Qtw) * eP [kWh / m² a]) bei Wohngebäuden wird festgelegt.
Qh Der Jahres-Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die z. B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird.
Qtw Der Jahres-Trinkwasserwärmebedarf ist die Energiemenge, die zur Erwärmung dem Trinkwasser zugeführt werden muss.
eP Die Anlagenaufwandszahl (DIN 4701-10) beschreibt das Verhältnis von Aufwand an Primärenergie zum erwünschten Nutzen (Energiebedarf).

Die Energieeinsparverordnung begrenzt den zulässigen  Jahres-Primärenergieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung, also den Jahres-Heizwärmebedarf + Verluste der Anlagentechnik + Verluste bei der Energieumwandlung und -transport.
Die Energieeinsparverordnung stellt auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne.
Wesentliche Normen der Energieeinsparverordnung
DIN V 18599 - Energetische Bewertung und Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Nichtwohngebäuden
DIN V 4108-6 - Grundlagen zum Wärme-, Feuchte und Schlagregenschutz
DIN V 4701-10 - Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen

2003
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden tritt in Kraft. Die sog. EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.Januar.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen.
2004
Am 18. November 2004 wird die Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) novelliert. Es wurden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen und die Rechtssicherheit und -klarheit bei Anwendung wird erhöht. Dabei liegt der Schwerpunkt: in der Anpassung an den Stand der Technik.
2005

Das Energieeinsparungsgesetz wird am 8. September 2005 inkraftgesetzt, um die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zu erfüllen .

2007

Am 1. Oktober 2007 wird die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wieder novelliert

2008
Ab dem 1.7.2008 sind Energieausweise für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
2009
Ab dem 1. Januar 2009 sind Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Ab dem 1. Oktober 2009 gilt die neue EnEV 2009.
2009

Am 19. Dezember 2008 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 zugestimmt. Nun kann die Novelle der Energieeinsparverordnung durchgeführt werden.
Ab dem 1. Juli 2009 sind Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich

2012/13
Am 1. Januar 2013 soll EnEV 2012/2013 in Kraft treten und die EnEV 2009 ersetzen. Damit werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) 2010 umgesetzt, die u.a. für Neubauten den Nullenergiestandard (Niedrigstenergiegebäude) fordert und schärfere Kontrollen für den Energieausweis vorschreibt. Auf die bei zurückliegenden EnEV-Novellierungen übliche 30%ige Senkung der Gebäudeenergieverbräuche wird der Gesetzgeber aus wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich wohl nicht durchgegführt. Die Wärmeerzeugung soll sicherlichb auf einem Brennwertkessel mit einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung basieren.
  Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung - 11.10.2013

2013/14

 

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 wurde am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die EnEV 2014 tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Mai 2014 und § 27 Absatz 2 Nummer 6 dieser Verordnung am 1. Mai 2015 in Kraft.
Wesentliche Inhalte der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) - BMVBS

  EnEV "2016"
2016
Die Grundlage sind die Änderungen auf Grund von Artikel 326 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl I S. 1474), in Kraft getreten am 8. September 2015 und erhöht die Anforderungen der EnEV 2014.
In neue Wohnhäusern, die ab 2016 in diese Verordnung fallen, mindert sich der berechneten Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarfs jeweils um 25 %. In der Praxis berechnet der beauftragte Planer den Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzhauses und multipliziert das Ergebnis mit 0,75. So werden die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % verbessert.

2019
Ende
der
EnEV
!?!

Gebäudeenergiegesetz
Die Bundesregierung (Referentenentwurf 23.1.2017) plant die Zusammenfassung der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in ein neues Regelwerk das Gebäudeenergiegesetz (GEG - Gesetzentwurf der Bundesregierung - Bearbeitungsstand: 28.05.2019).

Am 23. Oktober 2019 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" beschlossen. 193 Seiten ;>))

Das Ziel der Bundesregierung ist, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen und bis 2020 sollen 14 % des Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien stammen. > mehr

Nach vielen Jahren und mehreren Anläufen wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag beschlossen. Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Erfolgt diese, tritt das Gesetz zum 1. Oktober 2020 in Kraft.


2020


Die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ( EEWärmeG) außer Kraft.

2020

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ( EEWärmeG) gehen in das GEG ein).
Nach § 9 des GEG's werden die Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude überprüft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden die Anforderungen an zu errichtende Gebäude nach Teil 2 und die Anforderungen an bestehende Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 nach Maßgabe von § 5 und unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieoffenheit im Jahr 2023 überprüfen und nach Maßgabe der Ergebnisse der Überprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Überprüfung einen Gesetzgebungsvorschlag für eine Weiterentwicklung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude vorlegen. Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens ist ein zu beachtender wesentlicher Eckpunkt.

2022

Aber nun legte am 29. April 2022 das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits einen Referentenentwurf für eine GEG-Novelle vor. Viele politische Interventionen führten dazu, dass der Bundestag am 7. Juli 2022 die GEG-Novelle 2023 beschlossen hat. Der Bundesrat hat tags darauf auch zugestimmt.

2022

Amtliches GEG-Dokument aus dem Bundesgesetzblatt.

Geschichte und Ausblick: Energiespar-Regeln für Gebäude

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SHK-Lexikon
EnEV erhöht den Energie-Standard ab 2016
EnEV 2014 verschärft den Neubau-Standard ab 2016 (EnEV 2016)
EnEV 2014 - neue Regelungen ab 1. Mai 2014
HeizungsanlagenVO 1978 (Gültigkeitszeitraum 01.10.1978 bis 31.05.1982)
HeizungsanlagenVO 1982 (Gültigkeitszeitraum 01.06.1982 bis 28.02.1989)
HeizungsanlagenVO 1989 (Gültigkeitszeitraum 01.03.1989 bis 31.05.1994)
HeizungsanlagenVO 1994 (Gültigkeitszeitraum 01.06.1994 bis 30.04.1998)
HeizungsanlagenVO 1998 (Gültigkeitszeitraum 01.05.1998 bis 31.01.2002)
Geschichte der Wärmebedarfsberechnung und der Heizlastberechnung DIN EN 12831
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