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Der Grenzwertgeber
ist bei einer Heizöllagerung gesetzlich vorgeschrieben. Er
schaltet die Befüllung bei Erreichen des maximalzulässigem
Füllstandes die Pumpe am Ölwagen ab. Der Grenzwert ist
bei unterirdischen Öllagerbehälter bei 97%
und bei oberirdischer Lagerung bei 95 %. |
Im Grenzwertgeber ist
ein Kaltleiter (temperaturabhängiger Widerstand
- PTC [Positiv-Temperatur-Coeffizient]). Bevor gefüllt wird,
schließt der Öllieferant die Befülleinrichtung
an eine Steckdose in der Nähe des Füllstutzens an. Nun
fließt ein geringer Strom durch den Grenzwertgeber, der
den kleinen Widerstand erwärmt. Wenn das Öl den Kaltleiter
berührt kühlt dieser schlagartig ab, der Widerstand
fällt ab. Diese sprunghafte Widerstandsänderung, die
durch ein Signalverstäker verstärkt wird, lässt
das Magnetventil am Tankwagenfahrzeug sofort schließen. |
| Einbau |
• beiliegenden Einbauanleitung
beachten
• selbsttätig wirkende, mechanische Überfüllsicherungen
ausbauen
• grundsätzlich in vertikaler Lage einbauen
• der Einbau in Schutz- oder Peilrohre ist unzulässig
• Anschlusseinrichtung (Steckdosengegenstück) ist
in der Nähe des Füllstutzens montieren
• die Auslauföffnung des Füllrohres muss so
gesetzt wird, dass beim Füllvorgang kein Öl an den
Kaltleiter spritzt
• das Füllrohr muss so gestaltet sein, dass ein zu
starkes Aufschäumen des Öles beim Befüllen vermieden
wird
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Die VDE-Vorschrift 0165
ist zu beachten. Ein Grenzwertgeber muss jährlich
einer Funktionskontrolle unterzogen werden, am
besten im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Die Kontrolle
kann durch Inaugenscheinnahme, besser aber mit einem Messgerät
durchgeführt werden. |
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Viele alte Anlagen
haben noch ein GWG mit Lochöffnung. Diese müssen gegen
ein GWG mit Schlitzöffnung ausgetauscht
werden. Grenzwertgeber, die vor 1984 hergestellt und eingebaut
wurden, können auf Grund der Konstruktion im Laufe der Jahre
durch Pilzwachstum verstopfen. |
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