TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft |
| Die Vorgaben der Technische Anleitung
zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gelten grundsätzlich
für alle technischen Anlagen. Auch nicht genehmigungsbedürftige
Anlagen sind von den Vorgaben der TA-Luft betroffen, so z.B. im Rahmen
der Überwachung oder im Fall von Beschwerden aus der Nachbarschaft.
Hier werden die Grenzwerte der TA Luft zur Beurteilung der technischen
Anlagen herangezogen. |
Die TA Luft soll zum
Schutz der Umwelt und des Menschen beitragen. |
Die TA Luft gliedert sich hauptsächlich
in einen Immissions- und einen Emissionsteil. |
Dem Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Hierunter wird die Einwirkung
von Schadstoffen auf die Umwelt und den Menschen, also die Immission
verstanden. Die Immissionsbelastung setzt sich immer aus der bereits
bestehenden Belastung und der zusätzlichen Belastung durch eine
neue Anlage zusammen. Dazu werden in der TA-Luft Immissionsgrenzwerte
vorgeschrieben Es ist daher durchaus möglich dass eine Anlage,
die mit neuester Technik ausgestattet ist, an einem bereits stark vorbelasteten
Standort nicht genehmigt werden darf, weil durch die geringen zusätzlichen
Emissionen der Neuanlage der Immissionsgrenzwert überschritten
wird. |
| Der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Da jede Freisetzung von Schadstoffen zu negativen Wirkungen führen kann, wird die Emission von Schadstoffen aus technischen Anlagen entsprechend des Standes der Technik beschränkt. Deswegen müssen selbst in wenig belasteten Gebieten (geringe Vorbelastung) die Emissionen technischer Anlagen soweit technisch machbar (und wirtschaftlich zumutbar) möglichst gering gehalten werden. Dazu werden in der TA-Luft anlagenspezifische Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben. |
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Immission |
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) werden "Immissionen" als „auf Menschen, Tiere
und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur-
und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche
Umwelteinwirkungen" bezeichnet. Der Unterschied zu Emissionen ist
das Begriffsmerkmal der „Einwirkung". Bei der Beurteilung
von Immissionen sind auch Vor- und Fremdbelastungen mit einzubeziehen. |
Auswirkungen
von Immissionen |
| Luft |
Das Ausmaß schädlicher
Auswirkungen von Immissionen (den Immissionsschäden) auf die biotische
und abiotische Umwelt, auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder auch Gebäude,
hängt von der Verweildauer und Konzentration der Schadstoffe am
Einwirkungsort ab. |
Auch die Technische Anleitung
zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) befasst sich mit den Immissionen.
In der TA Luft wurde die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie umgesetzt
und legt die Grenzwerte sowie der Mess- und Beurteilungsverfahren fest. |
Lärm |
| Lärm ist Schall, der stört, belästigt, die Gesundheit gefährdet oder schädigt. Lärm ein subjektiver Begriff, aber Schall beschreibt die physikalischen Eigenschaften eines Geräusches. Eine Geräuschbelastung wird mit dem Schalldruckpegel in Dezibel (dB A) angegeben. Die Geräuschquellen für Lärmbelastungen sind Verkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm und Nachbarschaftslärm. Der Verkehrslärm (Straßen-, Luft- und Schienenverkehr) ist die häufigste Ursache für Lärmbelästigungen. |
In der Planungspraxis wird die
BImSchV (Lärmimmissionsschutz) und die TA Lärm angewendet.
Mit der TA Lärm werden nicht nur die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen
Anlagen, sondern auch nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen, die
den Schwerpunkt der Gewerbelärmproblematik bilden, erfasst. |
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Emission |
Im Allgemeinen bezeichnet man
eine „Emission" als das Ausströmen fester, flüssiger
oder gasförmiger Stoffe aus Anlagen oder technischen Prozessen,
die die Luft, das Wasser oder auch andere Schutzgüter verunreinigen. |
In der Praxis sind nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) „Emissionen" nicht
nur Luftverunreinigungen, sondern auch die von einer Anlage ausgehenden
Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und
ähnliche Erscheinungen. |
Emissionen von Luftschadstoffen
entstehen hauptsächlich durch Verbrennungsvorgänge in häuslichen,
gewerblichen oder industriellen Feuerungsanlagen sowie in Motoren. |
• anorganische gasförmige Stoffe, so z. B. Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO) |
Emittentengruppen |
• genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie) |
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