anerkannte Regeln der Technik


Die anerkannten Regeln der Technik stellen das allgemein eingeführte und bewährte Fachwissen dar.

Zu den Anerkannten Regeln der Technik (aRdT) gehören die DIN-Vorschriften des Normenausschusses Bauwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE-Vorschriften) und die Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), aber auch VDI-Richtlinien und die Durchführungsverordnungen der Landesbauordnungen können dazugehören. Die Normen, Arbeitsblätter und Richtlinien entsprechen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.
Deswegen können auch höherwertige Leistungen gefordert sein. Außerdem sehen die Gerichte die Anwendung der Regeln oftmals unterschiedlich.

 

Regeln der Technik

Die Regeln der Technik stehen über den Anerkannten Regeln der Technik, weil sie das ausgereifte und anerkannte Gedankengut aus der praktischen Anwendung der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen darlegen. Sie stellen die herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern dar.

Stand der Technik

Der "Stand der Technik" gibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren an. Auch die Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt geben den Stand der Technik an. Was zum Stand der Technik gehört, wird durch das Heranziehen vergleichbarer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind, festgelegt.
Der Stand der Technik ist noch nicht eingeführt und das Fachwissen ist nur wenigen Fachleuten zugänglich.

Stand der Wissenschaft

Alles, was aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse technisch machbar ist, wird als Stand der Wissenschaft angesehen. Dazu gehören Pilotprojekte oder Einzelversuche, die noch in großtechnischem Betrieb umgesetzt werden müssen.

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Aufsätze zur rechtlichen Bedeutung von technischen Normen

Das Werkvertragsrecht fordert keinen Schaden, um .....

Garantie oder Gewährleistung

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