| anerkannte Regeln der Technik
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Die anerkannten Regeln der Technik stellen das allgemein eingeführte und bewährte Fachwissen dar. Zu den Anerkannten Regeln der
Technik (aRdT) gehören die DIN-Vorschriften des Normenausschusses
Bauwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., die Vorschriften
des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE-Vorschriften) und die
Vorschriften des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW),
aber auch VDI-Richtlinien und die Durchführungsverordnungen der Landesbauordnungen
können dazugehören. Die Normen, Arbeitsblätter und Richtlinien
entsprechen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten
nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt
haben. |
| Regeln der Technik Die Regeln der Technik stehen über den Anerkannten Regeln der Technik, weil sie das ausgereifte und anerkannte Gedankengut aus der praktischen Anwendung der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen darlegen. Sie stellen die herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern dar. |
Stand der Technik Der "Stand der Technik"
gibt den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren an. Auch die Einrichtungen
oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum
Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt
geben den Stand der Technik an. Was zum Stand der Technik gehört,
wird durch das Heranziehen vergleichbarer Verfahren, Einrichtungen und
Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind, festgelegt. |
Stand der Wissenschaft Alles,
was aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse technisch machbar
ist, wird als Stand der Wissenschaft angesehen. Dazu
gehören Pilotprojekte oder Einzelversuche, die noch in großtechnischem
Betrieb umgesetzt werden müssen. |
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