| Bauplanung |
Von Entwurfsbeginn
bis zur Fertigstellung sollte der zeitliche Rahmen
in einem Bauablaufplan festgelegt werden. Dieser legt
den zeitlichen Ablauf auf der Baustelle und die Verflechtungen der einzelnen
Gewerke untereinander fest. |
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Beispiel eines
Bauablaufplanes (Bauzeitenplan) eines Einfamilienhauses |
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Der Bauablaufplan macht
die Abhängigkeit der einzelnen Gewerke zueinander sichtbar |
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Qualifizierte Handwerksbetriebe
zu finden, die zu einem angemessenen Preis zuverlässig, pünktlich und
mängelfrei ihre Leistungen erbringen, ist nicht immer ganz einfach,
sollte aber trotztdem eine Messlatte bei der Auswahl
der geeigneten Betriebe sein. |
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Ein immer wieder strittiger
Punkt sind die Eigenleistungen der Bauherren, weil
auf Grund von fehlendem Fachwissen und das Nichteinhalten von Terminen,
alle Bauablaufpläne durcheinandergebracht werden können. Dadurch
können evtl. erheblichen Mehrkosten entstehen.
Aber auch beigestelltes Material wird in vielen Fällen
nicht gewünscht, weil es auch hier durch nichtgeeignete Materialien
zu Terminverzögerungen kommen kann. Ebenso haben "Schwarzarbeiter"
auf den Baustellen nichts zu suchen. |
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Terminverzögerungen
haben einen Einfluss auf die Termine anderer Gewerke und vor allem auf
den Zeitpunkt der Fertigstellung. Anhand des Bauablaufplanes kann auch
ein Zeitplan für die Rechnungsstellung erstellt werden,
da mit der Fertigstellung des jeweiligen Gewerkes auch Zahlungen fällig
werden. |
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Grundsätzlich sollte eine Auschreibung
der einzelnen Gewerke erstellt werden. Das
setzt aber ein Hinzuziehen eines Architekten oder eines Planungsbüros
voraus. In dem Einfamilienhausbau wird gerne darauf verzichtet und als
unnötig angesehen. Aber nur solche Fachleute kennen alle Bestimmungen
und können beurteilen, ob die Ausschreibungsunterlagen nicht sittenwidrig
sind oder im Widerspruch zum BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bzw. der
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen. Dies
kann dazu führen, dass einzelne Vertragsbestandteile (z.B. die Vereinbarung
der VOB) ungültig werden. Bei Mehrfachverwendung eines
Vertragstextes findet das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anwendung (seit 01.01.2002 in das BGB integriert), was zum Ausschluss
einzelner Bestimmungen führen kann. |
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| Auch das Hinzuziehen eines Anwalts, der auf Baurecht spezialisiert ist, kann sinnvoll sein. | ||||||||
Das Erstellen einer
Leistungsbeschreibung hängt natürlich auch von
der Auftragssumme ab. Wenn es um eine kleine Auftragssumme geht, kann
es schon schwierig werden, einen Handwerker zu finden, der sich mit
umfangreichen Ausschreibungen auseinandersetzt und lieber auf den Auftrag
verzichtet. Bei einem Leistungsverzeichnis für ein Einfamilienhaus kann
die Auftragssumme bei mehreren 100.000.- Euro liegen und es sind umfangreiche,
zusätzliche Vertragsbedingungen gewünscht. Hier ist ein Leistungsverzeichnis
unerlässlich. |
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Das Leistungsverzeichnis
beinhaltet die detaillierten Leistungsbeschreibungen aller von den einzelnen
Unternehmern auszuführenden Arbeiten. |
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| Folgende Angaben sollten unbedingt in einer Bau- und Leistungsbeschreibung enthalten sein: | ||||||||
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Der Text des Leistungsverzeichnisses
wird zu den einzelnen Arbeitsgängen in einzelne Positionen unterteilt.
Neben den normalen Positionen gibt es auch sog. Eventualpositionen und
sog. Alternativpositionen. Eventualpositionen werden
für Leistungen verwendet, bei denen noch nicht klar ist, ob diese ausgeführt
werden sollen. Alternativpositionen werden für Leistungen
verwendet, die anstelle anderer, vorher beschriebener Leistungen ausgeführt
werden können. Es ist wichtig, diese Unterschiede genau zu beachten. |
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In der
Leistungsbeschreibung sollte jede einzelne Position so eindeutig wie
möglich beschreiben werden, damit der Unternehmer genau weiß, was er
einbauen soll und dies auch kalkulieren kann. |
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Die Auftragsvergabe
an die Unternehmer erfolgt durch ein Zuschlagschreiben, in denen nochmals
alle Vertragsbestandteile aufgezeigt sind und etwaige Änderungen am
Angebot bzw. den Angebotspreisen auf Grund von gemeinsamen Verhandlungen
(Abgebot, Skonto) dargelegt werden. |
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Zu dem Abnahmetermin
sind die gewerkebezogenen DIN-Vorschriften, die Ausschreibungsunterlagen
bzw. der Bauvertrag und evtl. die Baubeschreibung griffbereit zu sein,
damit neben der Qualitätsprüfung der erbrachten Leistung
die folgenden Punkte kontrolliert werden können |
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