Bauplanung

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

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Von Entwurfsbeginn bis zur Fertigstellung sollte der zeitliche Rahmen in einem Bauablaufplan festgelegt werden. Dieser legt den zeitlichen Ablauf auf der Baustelle und die Verflechtungen der einzelnen Gewerke untereinander fest.
Beispiel eines Bauablaufplanes (Bauzeitenplan) eines Einfamilienhauses
Der Bauablaufplan macht die Abhängigkeit der einzelnen Gewerke zueinander sichtbar
Qualifizierte Handwerksbetriebe zu finden, die zu einem angemessenen Preis zuverlässig, pünktlich und mängelfrei ihre Leistungen erbringen, ist nicht immer ganz einfach, sollte aber trotztdem eine Messlatte bei der Auswahl der geeigneten Betriebe sein.
Ein immer wieder strittiger Punkt sind die Eigenleistungen der Bauherren, weil auf Grund von fehlendem Fachwissen und das Nichteinhalten von Terminen, alle Bauablaufpläne durcheinandergebracht werden können. Dadurch können evtl. erheblichen Mehrkosten entstehen. Aber auch beigestelltes Material wird in vielen Fällen nicht gewünscht, weil es auch hier durch nichtgeeignete Materialien zu Terminverzögerungen kommen kann. Ebenso haben "Schwarzarbeiter" auf den Baustellen nichts zu suchen.
Terminverzögerungen haben einen Einfluss auf die Termine anderer Gewerke und vor allem auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Anhand des Bauablaufplanes kann auch ein Zeitplan für die Rechnungsstellung erstellt werden, da mit der Fertigstellung des jeweiligen Gewerkes auch Zahlungen fällig werden.
Grundsätzlich sollte eine Auschreibung der einzelnen Gewerke erstellt werden. Das setzt aber ein Hinzuziehen eines Architekten oder eines Planungsbüros voraus. In dem Einfamilienhausbau wird gerne darauf verzichtet und als unnötig angesehen. Aber nur solche Fachleute kennen alle Bestimmungen und können beurteilen, ob die Ausschreibungsunterlagen nicht sittenwidrig sind oder im Widerspruch zum BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bzw. der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen. Dies kann dazu führen, dass einzelne Vertragsbestandteile (z.B. die Vereinbarung der VOB) ungültig werden. Bei Mehrfachverwendung eines Vertragstextes findet das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung (seit 01.01.2002 in das BGB integriert), was zum Ausschluss einzelner Bestimmungen führen kann.
Auch das Hinzuziehen eines Anwalts, der auf Baurecht spezialisiert ist, kann sinnvoll sein.
Das Erstellen einer Leistungsbeschreibung hängt natürlich auch von der Auftragssumme ab. Wenn es um eine kleine Auftragssumme geht, kann es schon schwierig werden, einen Handwerker zu finden, der sich mit umfangreichen Ausschreibungen auseinandersetzt und lieber auf den Auftrag verzichtet. Bei einem Leistungsverzeichnis für ein Einfamilienhaus kann die Auftragssumme bei mehreren 100.000.- Euro liegen und es sind umfangreiche, zusätzliche Vertragsbedingungen gewünscht. Hier ist ein Leistungsverzeichnis unerlässlich.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die detaillierten Leistungsbeschreibungen aller von den einzelnen Unternehmern auszuführenden Arbeiten.
Folgende Angaben sollten unbedingt in einer Bau- und Leistungsbeschreibung enthalten sein:
      •  Fundament und Keller
      •  Hausanschlüsse
      •  Außenwände und tragende Innenwände
      •  nicht tragende Innenwände
      •  Art und Ausführung des Dachstuhls
      •  Dacheindeckung
      •  Deckenaufbau
      •  Dachterrassen und Balkone
      •  Kellertreppe und Innentreppe
      •  Fußbodenaufbau
      •  Bodenbeläge
      •  Fenster und Hauseingangstür
      •  Kellerfenster und Lichtschächte
      •  Innentüren
      •  Heizungsanlage
      •  Wasserleitungen und Anschlüsse
      •  Sanitärräume und Sanitärobjekte
      •  Elektroanlagen
      •  Außenputz
      •  Außenanlage
      •  Einfriedung
Der Text des Leistungsverzeichnisses wird zu den einzelnen Arbeitsgängen in einzelne Positionen unterteilt. Neben den normalen Positionen gibt es auch sog. Eventualpositionen und sog. Alternativpositionen. Eventualpositionen werden für Leistungen verwendet, bei denen noch nicht klar ist, ob diese ausgeführt werden sollen. Alternativpositionen werden für Leistungen verwendet, die anstelle anderer, vorher beschriebener Leistungen ausgeführt werden können. Es ist wichtig, diese Unterschiede genau zu beachten.
In der Leistungsbeschreibung sollte jede einzelne Position so eindeutig wie möglich beschreiben werden, damit der Unternehmer genau weiß, was er einbauen soll und dies auch kalkulieren kann.
Die Auftragsvergabe an die Unternehmer erfolgt durch ein Zuschlagschreiben, in denen nochmals alle Vertragsbestandteile aufgezeigt sind und etwaige Änderungen am Angebot bzw. den Angebotspreisen auf Grund von gemeinsamen Verhandlungen (Abgebot, Skonto) dargelegt werden.
Beispiel für ein Abnahmeprotokoll eines Einfamilienhauses
Die Abnahme der Bauleistung bedeutet, dass der Bauherr die Leistungen des Unternehmers als im wesentlichen vertragsgemäß erbracht anerkennt. Die Abnahme der Unternehmerleistung gehört zu den vertraglichen Pflichten. Kleinere Mängel stehen dieser Abnahme nicht entgegen.
Bei jeder Abnahme sollte der Bauleiter bzw. Architekt mit anwesend sein und die ordnungsgemäße technische Ausführung und Vollständigkeit der erbrachten Leistungen bestätigen.
Die Abnahme kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Sie ist von der Vertragsform abhängig, nach der ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ein Vertrag kann nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart werden. So kann z. B. die Bezahlung der Schlussrechnung eine Abnahme der Leistung bedeuten. Aber auch die Tatsache, dass die Bauherren innerhalb bestimmter Fristen nicht reagieren, nachdem der Unternehmer Ihnen schriftlich die Fertigstellung seiner Leistung erklärt hat, kann eine Abnahme bedeuten.
Damit es nicht zu einer unbeabsichtigten Abnahme kommt, ist es wichtig, bereits in der Ausschreibung die förmliche Abnahme als Abnahmeform festzulegen. Bei einer förmlichen Abnahme treffen sich der Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam auf der Baustelle, begutachten die Leistungen des Auftragnehmers und halten das Ergebnis in einem Protokoll fest. Dieses wird von beiden Seiten unterschrieben. Die Kopien sind auszuhändigen.
Zu dem Abnahmetermin sind die gewerkebezogenen DIN-Vorschriften, die Ausschreibungsunterlagen bzw. der Bauvertrag und evtl. die Baubeschreibung griffbereit zu sein, damit neben der Qualitätsprüfung der erbrachten Leistung die folgenden Punkte kontrolliert werden können
      •  Wurden die vereinbarten Fristen eingehalten worden?
      •  Wurden die vereinbarten Materialien verwendet?
      •  Gibt es Mängel in der Ausführung?
      •  Wurde die Leistung vollständig erbracht?
      •  Wurden zusätzliche Leistungen erbracht?
      •  Wurden Leistungen anderer Unternehmer beschädigt?
      •  Wurde die Baustelle geräumt und alle Abfälle beseitigt?
      •  Wurde der Bauherr eingewiesen bzw. die Anlage erklärt?
      •  Wurden erforderliche Betriebsanleitungen übergeben?
      •  Wurden sämtliche zusätzlichen Vertragsbedingungen erfüllt? (z.B. Durchführung eines Blower-Door-Test)
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