Offener Kamin

"Lustfeuer"

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Ein offener Kamin kann auf Grund seiner Konstruktion nicht als Raumheizung eingesetzt werden, weil seine Wärmeabgabe nur durch die Wärmestrahlung des offenen Feuers in den Raum erfolgt und wegen der Luftzufuhr dem Raum Wärme entzogen wird.
Nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung nur "gelegentlich" (nach baurechtlicher Einteilung > gelegentlicher Betrieb) betrieben werden. Nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz darf ein offener Kamin nicht mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden. In dem Urteil wird auch von einem "Lustfeuer" gesprochen.
Der offene Kamin muss immer an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden. Das ist auch für Kamine, die eine Feuertür haben und diese beim Betrieb geschlossen ist, vorgeschrieben.
Die Verbrennungsluft, die der Kamin aus dem Aufstellraum oder dem Raumluftverbund zieht, beträgt ca.360m3/m2 Feuerraumöffnung. Oft ist eine Außenluftzuführung über einen externen Luftkanal zum Kamin sinnvoll.
Bei installierten Abluftgeräten bzw. einer Dunstabzugshaube im Fortluftbetrieb in der Küche darf kein Unterdruck entstehen. In diesen Fällen können die Rauchgase nicht im Schornstein aufsteigen, sondern sie werden in den Raum gesaugt. Hier kann z. B. ein Fensterkontaktschalter einzusetzen > mehr
Eigentlich sollte man jeden offenen Kamin mit einem Heizeinsatz mit Außenluftzuführung versehen, der dann auch noch in die vorhandene Heizungsanlage integriert werden kann.
Vor der Planung ist der Bezirksschornsteinfeger-Meister und/oder ein Ofen-und Luftheizungsbauer über die örtlichen Vorschrift zu befragen.
In Häusern nach dem heutigen Standard (EnEV) ist der Einsatz eines offenen Kamins nicht mehr machbar, weil keine Luftdichtheit der Gebäudehülle möglich ist. Ob man ein Lagerfeuer im Wohnzimmer wirklich braucht, muss jeder für sich entscheiden. Aber wenn es ein Kamin sein soll, dann ist ein angemessener Ort schon eher die Terrasse.

Dauerbrand - Zeitbrand
Bei den Feuerstätten mit festen Brennstoffen unterscheidet man zwischen „Dauerbrand – Zeitbrand“.
Der Begriff „Dauerbrand“ hat nichts mit dem Begriff „Dauerbetrieb“ zu tun. Die DIN EN 13240 bzw. DIN EN 13229 beschreiben damit die Fähigkeit, den Abbrand mit einer einmaligen Beschickung und einmaliger, extrem gedrosselter (Luft-)Einstellung je nach Brennstoffart bis zu 12 Stunden ausdehnen zu können. Ein Holzvergaserkessel ist eine typische derartige Feuerstätte.
Ein Grund- oder Specksteinofen sind „Zeitbrandfeuerstätten“. Hier wird eine relativ große Brennstoffmenge in kurzer Zeit mit hohem Luftüberschuss sehr schadstoffarm verbrannt. Die freigesetzte Energie wird in der Ofenmasse gespeichert und langsam an den Raum abgegeben.
Auch sagt die Einteilung als Zeitbrand- oder Dauerbrand-Feuerstätte nichts über die mögliche tägliche Betriebsdauer aus. Dauerbrand- und Zeitbrandfeuerstätten können ohne zeitliche Einschränkung ununterbrochen betrieben werden, wenn der Hersteller keine Einschränkung in den technischen Unterlagen angegeben hat.
"Feuerstätten für den gelegentlichen Betrieb" (baurechtliche Einteilung), z. B. der offene Kamin, der nicht die Mindestanforderung im Bezug auf den Wirkungsgrad erfüllt, dürfen nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung nur "gelegentlich" betrieben werden. Nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz darf ein offener Kamin nicht mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden. In dem Urteil wird auch von einem "Lustfeuer" gesprochen.
.
Einzelraumfeuerungen - Bestimmungen der neuen 1. BImSchV vom 26.01.2010
Technische Regel zur Planung, Dimensionierung und Erstellung von
Warmluftöfen, Kachelöfen und Putzöfen
Zentralen Warmluftschwerkraftheizungen
Feuerstätten über zwei Geschosse
Flächenheizungen, Hypokausten
Grundöfen
offenen Kaminen, Heizkaminen Herden
Backöfen
ZVSHK – TR OL2006
Erstprüfung nach DIN EN 13229 : 2005-10 "Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen"
Bei den Besitzern von Einzelraum-Feuerstätten ist bald der Schornsteinfeger gefragt
Kaminofen
wasserführender Kaminofen
Dauerbrand - Zeitbrand

Feuerstätten <> Lüftung

Holzheizung
Holzlagerung
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon

Brennstoffzellen - Photovoltaik -Solar - Topliste