Wechselwirkungen von Feuerstätten – Lüftung

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

Messgeräte - Lüftungstechnik

Tell-A-Friend

Der gemeinsame Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen wird in der DIN 1946 Teil 6 – 2006 – beschrieben. Bei dem Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten mit Lüftungsanlagen wird unterschieden zwischen:

1. Wechselweiser Betrieb, dies setzt eine Sicherheitseinrichtung voraus, die sicherstellt, dass die Lüftungsanlage nicht in Betrieb ist, wenn die Feuerstätte betrieben wird.

2. Gemeinsamer Betrieb, dies setzt eine Sicherheitseinrichtung voraus, welche die Lüftungsanlage bzw. eine „schnell abschaltbare Feuerstätte“ abschaltet, wenn ein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte entsteht. Die Sicherheitseinrichtung für den gemeinsamen Betrieb benötigt einen allgemeinen Verwendbarkeitsnachweis z.B. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Heizanlagen und andere Feuerungsstätten, die sich innerhalb der luftdichten Hülle befinden, sind zu- und abluftseitig vollständig unabhängig von der Raumluft zu gestalten.
Grundsätzliche Anforderungen

• Eine raumlufttechnische Anlage (KWL und/oder Dunstabzughaube) darf keinen Unterdruck erzeugen, der die Funktion der Feuerung beeinträchtigen kann und dazu führt, dass Verbrennungsgase in den Raum gelangen können (Kohlenmonoxid)
• Bei Störung der Lüftungsanlage sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen (elektrische Steuerungen oder Drucküberwachung) vorzusehen!
• Die Verbrennungsluft in sehr dichten Gebäuden ist separat und direkt der Feuerung zu zuführen
• Eine separate Luftzufuhr macht die Feuerung noch nicht automatisch raumluftunabhängig; bei Öfen Prüfzeugnis (Dichtheitsprüfung) verlangen
• Stückholz- und Pelletsöfen sind in der Regel raumluftabhängig (Feuerraum- und Aschetür)

Konkrete Anforderungen

• Feuerstätten sind vorzugsweise raumluftunabhängig auszuführen
• Prinzipiell sind raumluftabhängige Feuerstätten auch möglich. Bei Niedrigenergiehäusern benötigen diese aber entsprechende motorisch schließende Klappen, um die erforderliche
Gebäudedichtheit bei Nichtbetrieb zu erreichen.
• Wenn der Unterdruck im Aufstellungsraum der Feuerstätte gegenüber dem Außendruck mehr als 4 Pa beträgt, ist sicherzustellen, dass die Lüftungsanlage automatisch sicher abschaltet, unabhängig von evtl. (zusätzlichen) Sicherheitseinrichtungen der Feuerstätte.
• Bei Abluftanlagen sind die Außenluftdurchlässe auf einen maximalen Druckabfall von      4 Pa beim Maximalvolumenstrom auszulegen
• Bei raumluftabhängigen Feuerungen sollen nur Lüftungsgeräte eingesetzt werden, die eine unabhängige Volumenstromregelung sowohl für den Zu- wie auch den Abluftventilator aufweisen (EC-Motoren).

Raumluftunabhängig Feuerstätten müssen eine Bauartzulassung mit einer Zulassungs-Nr. vom DIBt (Deutsche Institut für Bautechnik) haben. Diese werden in der Bauregelliste des DIBt's jährlich neu veröffentlicht.
.
Kritik - Anregungen - Fragen
.
Raumluftabhängigen und raumluftunabhängige Feuerstätten mit Lüftungsanlagen
Unterdrucksicherheitsabschalter
Normen und Anforderungen für Raumheizer
Feuerstättentypen
Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb
von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010
.
Verbrennungsluft-Verschlussklappen DIN 32732
Kontrollierte Wohnungslüftung - KWL
LAS / Luft-Abgas-System
Lüftungstechnik
Überströmdurchlässe
Holzheizung
Alles über die Luftdichtheit von Gebäuden
Wärmerückgewinnung - WRG
Checkliste - kontrollierte Wohnungslüftung
KWL- Video - Vallox
Animation einer KWL
Planung einer Kontrollierten Wohnungslüftung - KWL
Wohnraumlüftung - Freund oder Feind für den Kachelofen?
Rauchmelder
AEREX HaustechnikSysteme
.
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon
.
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

Tell-A-Friend

 

gelistet bei Energieliga Top 100