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Grundlage für den Brandschutz
ist die Musterbauordnung (MBO 2002), die aber in den
Bauordnungen der Bundesländer verschieden umgesetzt wurde. Die
aufgeführten DIN-Normen (z. B. DIN 4102 - Brandschutz
im Hochbau, DIN EN 13501 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten
zu ihrem Brandverhalten) sind nur Mindestanforderungen
und nur Empfehlungen sind. Der Planer und die ausführenden Firmen
sind für das richtige Brandschutzkonzept verantwortlich. |
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| Der Brandschutz
umfasst Maßnahmen > |
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Für jedes größere
Wohnungs- oder Industriegebäude muss in Deutschland ein
Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter
bzw. -sachverständiger erstellt werden. |
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Baulicher
Brandschutz |
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Schon bei der architektonischen
Planung eines Gebäudes müssen Brandschutzmaßnahmen
berücksichtigt werden. Ein Brandschutzkonzept wird Brand- und Rauchabschnitte
festlegen. Auch die Sicherung der Flucht- und Rettungswege sind Grundlage
dieser Planung. |
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| Detaillierte Maßnahmen für den baulichen Brandschutz: | |
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| Betrieblicher Brandschutz | |
| Im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) ist der betriebliche Brandschutz gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgebers hat folgende Pflichten in Bezug auf den Brandschutz einzuhalten: | |
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| Organisatorischer Brandschutz | |
| Zu einem richtigen Brandschutzkonzept gehören auch organisatorische Maßnahmen. Diese sollen folgendes beinhalten: |
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| Anlagentechnischer Brandschutz | |
Der anlagentechnische
Brandschutz ist eine Ergänzung zum baulichen Brandschutz. Dabei
müssen die verschiedenen Brandschutzsysteme auf
einander abgestimmt werden. Dazu gehören: |
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| Für den abwehrenden Brandschutz ist die Feuerwehr zuständig. |
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Brandabschnitte
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Um die Ausbreitung
von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen wird ein Gebäude
in Brandabschnitte unterteilt. Dieses sind Bereiche zwischen Brandwänden
und -decken, die der Ausbreitung von Bränden für
eine in der Bauordnung festgelegten Zeit widerstehen können. |
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Die Brandabschottungen
oder Trennungen von Brandabschnitten sind brandschutztechnische
Bauteile (Wände und Decken). Die Lage und der Abstand
der Abschottungen ergibt sich aus zahlenmäßigen Festlegungen
(z. B. Abstand von Brandwänden max. 40 m), aus nutzungsspezifischen
Festlegungen (z. B. Abschottung von Bereichen, die durch Löschanlagen
geschützt werden, Trennwände zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten
bzw. ungeschützten Bereichen oder zwischen Nutzungseinheiten und
Fluchtwegen). |
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Die brandschutztechnischen
Bauteile (Trennwände, Brandwände und Decken) und
Abschlüsse von Öffnungen (Brandschutztüren,
Brandschotts oder
Brandschutzklappen)
sind in der Musterbauordnung (MBO 2002) aufgeführt.
Hier ist auch die Widerstandsfähigkeit gegen Feuer, ihrer Brennbarkeit
oder ihrer Standfestigkeit nach einer bestimmten Einwirkungsdauer von
Feuer (z. B. Brandschott) den Klassifizierungen der DIN 4102 oder Zertifikaten
(Prüfzeugnisse oder Zulassungen) festgelegt. |
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Aber auch durch
die Einhaltung bestimmter Abstände von
Gebäuden oder Nutzungsbereichen können
Brandabschnitte eingerichtet werden. So kann z. B. eine Ausbreitung
von Feuer durch einen Abstand von 2,50 m von der Grundstücksgrenze
bzw. 5 m vom nächsten Gebäude vorgebeugt werden. |
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| Durch den Einbau
von Brandmeldeanlagen oder automatischer Feuerlöschanlagen
können auch größere Brandabschnitte in Sonderbauten
(Industriebau, Verkaufsstätten, Garagen) festgelegt werden. |
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Brandschutzbeauftragte |
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Der Brandschutzbeauftragte
ist für den betrieblichen Brandschutz zuständig
und wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt bzw.
ernannt. Er ist nur dem Unternehmer gegenüber verantwortlich und
ihm direkt unterstellt. Sein Aufgabenbereich liegt hauptsächlich
im vorbeugenden Brandschutz. |
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Der Brandschutzbeauftragte
muss kein Betriebsangehöriger sein. |
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Die Grundlagen eines
Brandschutzbeauftragten sind in der Richtlinie der
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)
12-09/01 (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung
von Brandschutzbeauftragten) festgelegt. |
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| Der Brandschutzbeauftragte
muss Gefahren frühzeitig erkennen, richtig
beurteilen und evtl. Gegenmaßnahmen vorschlagen
können. Er wird bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den
Brandschutz betreffen, hinzugezogen. |
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Die Hauptaufgaben
im Unternehmen sind: |
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Brandschutzgutachter
- Brandschutzsachverständige |
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Ein Brandschutzgutachter
ist ein Sachverständiger für den baulichen, technischen und
organisatorischen Brandschutz. Staatlich anerkannte Brandschutzsachverständige
sind berechtigt, im Auftrag von Bauherren Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren
und die Bauüberwachung zu übernehmen |
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Da die Bezeichnungen
" Gutachter“ und "Sachverständiger“
nicht gesetzlich geschützt sind, haben die Industrie-
und Handelskammern (IHK) die staatliche Aufgabe übernommen,
Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die Zulassung als Sachverständiger setzt umfangreiche Kenntnisse
voraus, ist mit Auflagen verbunden und dokumentiert eine besondere Sachkunde. |
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Die IHK’s veröffentlichen
eine Liste aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. |
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Die Aufgabengebiete
bestehen in der Beratung von Bauherrn und Betreibern
von Sonderbauten (z. B. gewerblichen Bauten, öffentlichen Gebäuden,
Hochhäusern, Schulen, Krankenhäusern, Einkaufszentren) und
in der Erstellung von Brandschutzkonzepten und -gutachten
für diese Gebäude. |
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Brandschutzordnung |
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Jeder Betrieb
muss auf Grundlage der DIN 14096 Teil 1 bis 3 (A bis
C) in eigener Verantwortung eine Brandschutzordnung erstellen. Hierbei
sind die örtlichen Gegebenheiten, betriebliche Abläufe und
Strukturen zu berücksichtigen. Regelmäßige Schulungen
und Übungen sollten die Regelungen festigen und überprüfen. |
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Teil
A (Aushang) richtet sich an alle Personen (z.B.
Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen oder Besucher), die sich
in einem Betrieb bzw. Gebäude aufhalten. |
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| Teil
B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
richtet sich an die Personen (z.B. Beschäftigte, Bewohner), die
sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten. |
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Anforderungen
für die einzelnen betrieblichen Gefahren: |
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Teil
C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)
richtet sich an Personen (z.B. Brandschutz-beauftragte), denen besondere
Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden. |
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| Dieser Teil regelt die Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. | |
Folgende Punkte
sollten vorhanden sein: |
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DIN-Normen
für den vorbeugenden Brandschutz - Stand Juli
2010 |
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Brandschutz
für Bodenabläufe - Video |
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