Zur Feststellung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden entwickelte ein gemeinsamer Arbeitsausschuss der Normenausschüsse Bauwesen (NABau), Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) und Lichttechnik (FNL) die Normenreihe DIN V 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung". Die damit erstellte Berechnungsmethode dient der Beurteilung aller aufzuwendenden Energiemengen eines Gebäudes. Es wird der Nutz-, End- und Primärenergiebedarf für Beheizung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung des zu untersuchenden Gebäudes berechnet. So wird eine integrale Energiebilanzierung erstellt, die den Baukörper, die Nutzung und die Anlagentechnik umfasst und die gegenseitigen Wechselwirkungen sowie Randbedingungen und Klimaregionen mit einbezieht.

Die DIN V 18599 dient demnach der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden. Geplant war mit der Novellierung der EnEV auch Wohngebäude nach dieser DIN zu bilanzieren, dies ist jetzt nur noch wahlweise vorgesehen.

Die Normenreihe besteht aus 10 Teilen
Teil 1 - gibt einen Überblick über das Vorgehen bei der Berechnung. Dabei wird ein Verfahren festgelegt, wie die Gebäude zu zonieren sind, und es werden Rechenregeln aufgestellt, wie innere Wärmequellen und Wärmeverluste (Wärmesenken) und technische Verluste auf die jeweiligen Zonen umgelegt werden.
Teil 2 - definiert die Berechnung des Nutzenergiebedarfs. Dabei wurde das bestehende Verfahren zur Heizenergieberechnung der DIN EN 832 und DIN 4108-6 um die Bereiche Kühlung und Raumlufttechnik erweitert.
Teil 3 - beschäftigt sich mit zentralen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Es wird deren Nutzenergiebedarf für das Heizen, Kühlen, Befeuchten und Entfeuchten berechnet sowie der Bedarf durch die Luftförderung.
Teil 4 - bezieht die Beleuchtung mit ein. Dabei werden sowohl die installierte Anschlussleistung des Beleuchtungssystems, die Tageslichtversorgung, die Beleuchtungskontrollsysteme als auch die Nutzungsanforderungen berücksichtigt. Die Wärmeentwicklung der künstlichen Beleuchtung fließt in die thermische Zonenbilanzierung mit ein.
Teil 5 - hat seine Grundlage in der Methodik der DIN V 4701-10 zu Bilanzierung von Heizsystemen. Das Berechnungsverfahren ist jedoch weiter gefasst, um Einschränkungen bei der Gebäudenutzung oder des bauseitigen Heizwärmebedarfs zu eliminieren.
Teil 6 - beschreibt das Vorgehen zur energetischen Bewertung für Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen.
Teil 7 - beschreibt und legt die Bewertung von Systemen zur Kühlung und Klimatisierung im Wohnungsbereich sowie bei Nichtwohngebäuden der Lüftungssysteme fest. Dabei wird der berechnete Bedarf für die Raumkühlung aus Teil 2 und der Außenluftaufbereitung aus Teil 3 zu Grunde gelegt und unter Einbeziehung der Übergabe- und Verteilungsverluste für die Raumkühlung und RLT-Kühlung sowie RLT-Heizung berechnet und Randbedingungen für Komponenten der Raumlufttechnik definiert.
Teil 8 - regelt die Bewertung von Systemen zur Trinkwassererwärmung. Hier wurde, wie bei Teil 5 auf die vorhandene Methodik aus der DIN V 4701-10 aufgebaut.
Teil 9 - beschäftigt sich mit der Berechnung des energetischen Aufwands bei Kraft-Wärme-gekoppelten Systemen die zur Wärmeerzeugung innerhalb des Gebäudes stehen, z.B. Block-Heiz-Kraftwerken (BHKW).
Teil 10 - schließt die Normenreihe mit der Aufstellung von Nutzungsrandbedingungen ab. Sie dienen als Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Nachweis und enthalten Informationen für Anwendungen im Rahmen der Energieberatung. Außerdem werden Klimadaten für das Referenzklima Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Klimazonen wurden mittlerweile von 40 auf 800 erweitert.
Energieausweis/Energiepass ab 1. Januar 2009

Die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist in der EU Gebäuderichtlinie 2010 - energieeffizientere Gebäude - Artikel 3 festgelegt. Nach Anhang I ist der gemeinsame allgemeine Rahmen festgelegt.
(1) Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist anhand der berechneten oder tatsächlichen Energiemenge zu bestimmen, die jährlich verbraucht wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes gerecht zu werden, und wird durch den Energiebedarf für Heizung und Kühlung (Vermeidung von übermäßiger Erwärmung) zur Aufrechterhaltung der gewünschten Gebäudetemperatur und durch den Wärmebedarf für Warmwasser dargestellt.
(2) Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist auf transparente Weise darzustellen und muss zudem einen Indikator für die Gesamtenergieeffizienz und einen numerischen Indikator für den Primärenergieverbrauch auf der Grundlage von Primärenergiefaktoren je Energieträger enthalten, die auf gewichtete nationale oder regionale Jahresdurchschnittswerte oder einen spezifischen Wert für die Erzeugung am Standort gestützt werden können.
Bei der Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollten die Europäischen Normen berücksichtigt werden, und die Methode sollte mit den einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts einschließlich der Richtlinie 2009/28/EG im Einklang stehen.
(3) Bei der Festlegung der Berechnungsmethode sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:
a. die nachstehenden tatsächlichen thermischen Eigenschaften des Gebäudes, einschließlich der Innenbauteile:
      1. Wärmekapazität
      2. Wärmedämmung
      3. passive Heizung
      4. Kühlelemente
      5. Wärmebrücken

b. Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik

c. Klimaanlagen

d. natürliche oder mechanische Belüftung, die auch die Luftdichtheit umfassen kann

e. eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nichtwohngebäuden)

f. Gestaltung, Lage und Ausrichtung des Gebäudes, einschließlich des Außenklimas

g. passive Solarsysteme und Sonnenschutz

h.Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas

i. interne Lasten

(4) Bei der Berechnung wird, soweit relevant, der positive Einfluss folgender Aspekte berücksichtigt:

a. lokale Sonnenexposition, aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen

b. Elektrizitätsgewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung

c. Fern-/Blockheizung und Fern-/Blockkühlung

d. natürliche Beleuchtung

(5) Für die Berechnung sollten die Gebäude angemessen in folgende Kategorien unterteilt werden:

a. Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten

b. Mehrfamilienhäuser

c. Bürogebäude

d. Unterrichtsgebäude

e. Krankenhäuser

f. Hotels und Gaststätten

g. Sportanlagen

h. Gebäude des Groß- und Einzelhandels

i. sonstige Arten Energie verbrauchender Gebäude

Quelle: RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Dämm-Lüge
Die Befürworter, die eine thermische Gebäudesanierung mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) als Allheilmittel propagieren, um mit einer "kleinen" Investition zu extrem geringeren Heizkosten zu gelangen, verschweigen wesentliche Nachteile.
Den Hausbesitzern wird von Umweltpolitikern und Dämmstoffproduzenten versichert, dass man angeblich bis zu 85 % an Energiekosten einsparen kann. Aufgrund dieser Aussage und mit staatlicher Unterstützung (staatliche Förderbank KfW) werden die Häuser wie eine Thermoskanne eingepackt. Die Lobbyarbeit verschiedener Verbände (z. B. Umweltschützer, Dämmindustrie) hat also Erfolg. > mehr
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