Heizungscheck nach DIN EN 15378 und DIN 4792 Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik |
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Für Heizungsanlagen mit mehr als 20 KW Nennleistung und die älter als 15 Jahre sind, ist eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage vorgeschrieben. In der EnEV 2007 ist die nationale Umsetzung der Anforderungen dieser EU-Richtlinie "Gesamteffizienz von Gebäuden" umgesetzt. |
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| Diese Überprüfung reicht vom Heizkessel zum Thermostatventil bis zum Heizungswasser und sollte neutral durchgeführt werden. | ||||||||
Der Heizungs-Check könnte
auch als Grundlage für einen Heizungs-TÜV
herangezogen werden. Warum Heizungsanlagen nicht unter TÜV-Bedingungen
regelmäßig überprüft werden, ist eigentlich unverständlich.
Jedes KfZ wird in regelmäßigen Abständen geprüft,
Beanstandungen müssen beseitigt werden oder das Fahrzeug wird aus
dem Verkehr gezogen. Warum wird das nicht auch bei Heizungsanlage
so gehändelt? |
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Der Heizungs-Check wurde als
standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt
und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es
vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger,
die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch
zu beurteilen. Durch diesen Heizungs-Check wird das Einspar-potenzial
auch für Nicht-Fachleute erkennbar. |
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| Die DIN 4792, Oktober 2007 "Heizungsanlagen in Gebäuden - Inspektion von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen" und der Nationaler Anhang zur DIN EN 15378, 2006-02 sind die Grundlage für diesen Check. | ||||||||
| Der Heizungs-Check auf einen Blick | ||||||||
| Messungen am Wärmeerzeuger | ||||||||
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| Visuelle Inspektion und Bewertung der Heizungsanlage | ||||||||
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| Wasseranalyse zur Festellung der Wasserbeschaffenheit | ||||||||
| 1. Abgasverlust | ||||||||
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| 2. Oberflächenverluste des Wärmeerzeugers | ||||||||
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| 3. Ventilationsverluste | ||||||||
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| 4. Brennwertnutzung | ||||||||
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| 5. Kesselüberdimensionierung | ||||||||
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| 6. Regelung | ||||||||
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| 7. Hydraulischer Abgleich | ||||||||
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| 8. Heizungspumpe | ||||||||
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| 9. Rohrleitungsdämmung | ||||||||
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| 10. Wärmeübergabe | ||||||||
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| 11. Sicherheitstechnische Einrichtungen | ||||||||
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| 12. Heizungswasser | ||||||||
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Alle diese Arbeiten sollten
nur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt
werden, da gerade diese Sichtprüfungen viel Erfahrung bzw. Schulung
voraussetzen. Eine Inspektion ist eine Dienstleistung, soll nur den
Zustand einer Anlage feststellen und beinhaltet keine handwerkliche
Tätigkeit (also keine Werkleistung). |
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Wenn der HeizungsCheck sinnvoll
erweitert wird, dann kann er als Grundlage für eine
Optimierung
der Anlage sein. |
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Der Heizungscheck könnte
auch eine Grundlage für einen "Heizungs-TÜV" sein. |
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In der EnEV
2009, ab 1. Oktober 2009 gültig ist, wird ausdrücklich
auf die Beachtung der DIN EN 14336 „Heizungsanlagen
in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen;
Deutsche Fassung, 01-2005 hingewiesen. So besonders auf das Spülen
der Anlage, den hydraulischen Abgleich, die
Dokumentation der Ventileinstellungen und der Dichtheitsprüfung. |
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Überprüfung
der Einhaltung der EnEV |
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EnEV §
26a, dem Vollzug der neuen Energieeinsparverordnung
..... Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener
im Rahmen der Feuerstättenschau Überprüfungen an der
Heizungsanlage vornimmt ..... Kann der Kunde jedoch
dem Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige
Unternehmererklärung (gemäß
§2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung
zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt die
Überprüfung. |
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Mit der Unternehmererklärung
wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten
Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem
Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer
hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen
Behörde auf Verlangen vorzulegen. |
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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
(SchfHwG) - §
14 Durchführung der Feuerstättenschau und
Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger |
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Die Feuerstättenschau
ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher
Feuerungs- und Lüftungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister
auf Ihre Feuersicherheit ( Betriebs- und Brandsicherheit). Es gehört
dazu nicht nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung oder Brauchwasserbereitung
dienen, sondern auch entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung
alle gewerblichen Feuerungsanlagen, die zur Erzeugung von Prozesswärme
oder generell im gewerblichen Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen
in der Feuerstättenschau sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen
selbst, sondern auch die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft-
und Brennstoffversorgung und die Aufstellräume. Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben im Rahmen der EnEV zu tätigen. |
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Anwendung
der Checkliste und Ermittlung des Ist-Zustandes diese
Seite wurde auf Wunsch des Autors entfernt |
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Energieeffiziente
Pumpensysteme - VDMA-Einheitsblatt Entwurf Dezember
2009 |
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Fachliche
Bewertung/Umsetzung europäischer Normen bezüglich der Inspektion
von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
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Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung,
Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung |
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VarioQ
Thermostat- und Regulierventile mit Messfunktion zur
Erfassung von Anlagendaten |
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Heiz-Check
von co2online (ein wenig fragwürdig) |
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PumpenCheck
von co2online (ein wenig fragwürdig) |
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Haus-
und Gebäude-Checks des SHK-Handwerks |
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Heizungs-Check
nach DIN EN 15378 und DIN 4792 |
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