| Heizungscheck nach DIN EN 15378 und DIN 4792 Geschichte 
            der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik | 
| Für Heizungsanlagen mit mehr als 20 KW Nennleistung und die älter als 15 Jahre sind, ist eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage vorgeschrieben. In der EnEV 2007 ist die nationale Umsetzung der Anforderungen dieser EU-Richtlinie "Gesamteffizienz von Gebäuden" umgesetzt. | |||||||
| Diese Überprüfung reicht vom Heizkessel zum Thermostatventil bis zum Heizungswasser und sollte neutral durchgeführt werden. | |||||||
| Der Heizungs-Check könnte auch als Grundlage für einen Heizungs-TÜV herangezogen werden. Warum Heizungsanlagen nicht unter TÜV-Bedingungen regelmäßig überprüft werden, ist eigentlich unverständlich. Jedes KfZ wird in regelmäßigen Abständen geprüft, Beanstandungen müssen beseitigt werden oder das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Warum wird das nicht auch bei Heizungsanlage so gehändelt? | |||||||
| Der Heizungs-Check wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen. | |||||||
| Durch diesen Heizungs-Check wird das Einsparpotenzial auch für Nicht-Fachleute erkennbar, zeigt aber nur den Zustand zum Zeitpunkt der Datenaufnahme. Bessere Aussagen kann ein Heizungs-EKG geben. | |||||||
| Die DIN 4792, Oktober 2007 "Heizungsanlagen in Gebäuden - Inspektion von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen" und der Nationale Anhang zur DIN EN 15378, 2006-02 sind die Grundlage für diesen Check. | |||||||
| Der Heizungs-Check auf einen Blick | |||||||
| Messungen am Wärmeerzeuger | |||||||
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| Visuelle Inspektion und Bewertung der Heizungsanlage | |||||||
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| Wasseranalyse zur Festellung der Wasserbeschaffenheit | |||||||
| 1. Abgasverlust | |||||||
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| 2. Oberflächenverluste des Wärmeerzeugers | |||||||
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| 3. Ventilationsverluste | |||||||
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| 4. Brennwertnutzung | |||||||
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| 5. Kesselüberdimensionierung | |||||||
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| 6. Regelung | |||||||
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| 7. Hydraulischer Abgleich | |||||||
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| 8. Heizungspumpe | |||||||
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| 9. Rohrleitungsdämmung | |||||||
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| 10. Wärmeübergabe | |||||||
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| 11. Sicherheitstechnische Einrichtungen | |||||||
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| 12. Heizungswasser | |||||||
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| Alle diese Arbeiten 
          sollten nur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt 
          werden, da gerade diese Sichtprüfungen viel Erfahrung bzw. Schulung voraussetzen. Eine Inspektion ist eine Dienstleistung, soll nur den 
          Zustand einer Anlage feststellen und beinhaltet keine handwerkliche 
          Tätigkeit (also keine Werkleistung). | |||||||
| In der EnEV 2009, ab 1. Oktober 2009 gültig ist, wird ausdrücklich auf die Beachtung der DIN EN 14336 "Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der   Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung, 01-2005 hingewiesen. Hier   sind  besonders das Spülen der Anlage, der Hydraulische Abgleich, die Dichtheitsprüfung, die Dokumentation der Ventileinstellungen und der Heizkurve hervorzuheben.  | |||||||
| Wenn der HeizungsCheck sinnvoll erweitert wird, dann kann er als Grundlage 
          für eine Optimierung 
          der Anlage sein. | |||||||
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| Ab dem 1. November 2020 müssen sich alle Energieberater mit dem neuen  Gebäudeenergiegesetz (GEG)  und ab 1. Januar 2021 mit den  Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) befassen 2. Vorschlag einer ausführlichen Checkliste  - Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung | |||||||
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| Der Heizungscheck könnte 
      auch eine Grundlage für einen "Heizungs-TÜV" sein. Heizungs-EKG | 
| In der EnEV 2009, ab 1. Oktober 2009 gültig, wird ausdrücklich 
          auf die Beachtung der DIN EN 14336 „Heizungsanlagen 
          in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen; 
          Deutsche Fassung, 01-2005 hingewiesen. So besonders auf das Spülen 
          der Anlage, den hydraulischen Abgleich, die 
          Dokumentation der Ventileinstellungen und der Dichtheitsprüfung. | |||||
| Überprüfung 
          der Einhaltung der EnEV | |||||
| EnEV 
          § 26a, dem Vollzug der neuen Energieeinsparverordnung 
          ..... Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener 
          im Rahmen der Feuerstättenschau Überprüfungen an der 
          Heizungsanlage vornimmt ..... Kann der Kunde jedoch 
          dem Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige Unternehmererklärung (gemäß 
          §2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung 
          zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt die 
          Überprüfung. | |||||
| Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der 
          Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen. Die 
          Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens fünf 
          Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen 
          der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. | |||||
| Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) - § 
          14 Durchführung der Feuerstättenschau und 
          Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger | |||||
| Die Feuerstättenschau ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher 
          Feuerungs- und Lüftungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister 
          auf Ihre Feuersicherheit ( Betriebs- und Brandsicherheit). Es gehört 
          dazu nicht nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung oder Brauchwasserbereitung 
          dienen, sondern auch entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung 
          alle gewerblichen Feuerungsanlagen, die zur Erzeugung von Prozesswärme 
          oder generell im gewerblichen Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen 
          in der Feuerstättenschau sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen 
          selbst, sondern auch die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft- 
          und Brennstoffversorgung und die Aufstellräume. Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben im Rahmen der EnEV zu tätigen. | |||||
| Anwendung der Checkliste und Ermittlung des Ist-Zustandes (diese Seite wurde auf Wunsch des Autors entfernt) | |||||
| Energieeffiziente 
          Pumpensysteme - VDMA-Einheitsblatt Entwurf Dezember 
          2009 | |||||
| Fachliche 
          Bewertung/Umsetzung europäischer Normen bezüglich der Inspektion 
          von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen | |||||
| Berechnung 
          des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, 
          Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung | |||||
| VarioQ 
          Thermostat- und Regulierventile mit Messfunktion zur Erfassung 
          von Anlagendaten | |||||
| Heiz-Check 
          von co2online (ein wenig fragwürdig)  | |||||
| PumpenCheck 
          von co2online (ein wenig fragwürdig)  | |||||
| Haus- 
          und Gebäude-Checks des SHK-Handwerks | |||||
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