Dokumentation haustechnischer Anlagen |
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Bei der folgenden
Auflistung handelt es sich Leistungen, die vertraglich
vereinbahrt und entsprechend vergütet werden
müssen, wenn sie dem Auftraggeber (AG)
übergeben werden sollen. Dabei kann es noch von Bedeutung sein,
ob der Vertrag nach VOB/B oder BGB
abgeschlossen wurde und wer die Leistung erbringen soll. Verträge
mit einem privaten Bauherrn werden auf Grund eines BGH-Urteils
(Urteil
vom 24. Juli 2008, Az: VII ZR 55/07) meistens nicht
mehr nach VOB/B abgeschlossen. Hierbei sind die Normen der VOB/C
als anerkannte Regel
der Technik weiterhin gültig. |
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Man könnte
diese Auflistung auch als "Wunschliste" für
den Privatmann/frau bezeichnen, weil viele Dinge nicht beauftragt werden
oder unklar ist, wer was zu liefern hat. In vielen Fällen müssen
dem Auftragnehmer bzw. Angebotsersteller
(AN) viele Berechnungen und Unterlagen vom AG
zur Verfügung gestellt werden, die der AN dann
auf die Richtigkeit zu überprüfen hat. Außerdem bezieht
sich die Auflistung auf eine größere gewerbliche Anlage.
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Eine Zusammenstellung
aller notwendigen Unterlagen |
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Natürlich
sind alle Angaben ohne Gewähr |
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