| Barrierefreies Bauen und Wohnen |
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| Das barrierefreie
Bauen wird immer noch nur auf behinderten Menschen
bezogen, obwohl viele Gutachten europaweit bestätigen, dass eine
barrierefreie Gestaltung der der öffentlichen Gebäude
und Verkehrsflächen und der privaten Wohnungen
im Interesse aller Menschen ist. |
| So ist schon längere Zeit bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für ca. 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig ist und für 100 % als komfortabel angesehen wird. |
| So hat z. B. das
Institut für Bauforschung in Hannover errechnet, dass die Mehrkosten
für eine barrierefreie Wohnungsausstattung nach DIN 18025 für
eine 70 m2 große Wohnung nur 3,2
% der Bausumme ausmachen. Hier wurden folgende Maßnahmen
berücksichtigt. |
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| Im Jahre 2010 werden folgende DIN-Normen gültig: |
| DIN 18040-1
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich
zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-02
DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2009-02, Norm-Entwurf |
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Seit dem 1. Mai 2010
gibt es einen Extra-Zuschuss zur Barrierereduzierung
bzw. "Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank
erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000
Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt
2.500 Euro. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung
ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen
sind auf der Seite
der KfW-Bank nachzulesen. |
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| Altersgerechte
Sanitärinstallation - Fa. Fröse |
Komplette
Badrenovierung - Fa. Werner Harms |
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| Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls
Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden,
bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung
einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht
nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote
einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |