Schlichten statt Richten
Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk
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Diese Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Alle rechtlichen Angaben sind ohne Gewähr 

In 12 deutschen Bundesländern (außer in Hamburg, Bremen, Bayern, Baden Württemberg) sind in Schiedsämtern bzw. Schiedsstellen flächendeckend ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner bzw. Friedensrichterinnen und Friedensrichter (neue Bundesländer) und in Sachsen Schiedspersonen tätig. Hierbei handelt es sich um erfolgreiche vorgerichtliche Streitschlichtungseinrichtungen. Die ersten Schiedsämter wurden bereits 1827 für die Provinz Preußen eingeführt, die Streitigkeiten wegen Geldforderungen geschlichtet haben. 1879 wurde die Zuständigkeit reichseinheitlich auch auf die noch heute gültigen Strafsachen eingeführt.
Die Schiedspersonen werden von der jeweiligen Gemeindevertretung für fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Die Schiedspersonen sind in der Lage, durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Die bestätigten Schiedspersonen werden von dem zuständigen Amtsgericht fachlich betreut und in regelmäßigen Dienstbesprechungen mit dem erforderlichen Wissen versehen.
Bevor eine Privatklage bei vielen kleinen Strafsachen (z. B. bei Beleidigung, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses) vor dem Strafgericht erhoben werden darf, muss der Antragsteller (Geschädigte) erst einmal zum Schiedsamt. Besonders dann, wenn ein öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung nicht vorhanden ist.

Nach dem Schlichtungsantrag wird der streitige Sachverhalt kurz geschildert und das Schlichtungsbegehren formuliert. Danach werden die Parteien zur Schlichtungsverhandlung geladen. Sie müssen persönlich zu erscheinen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Die Schiedsperson ist bemüht, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Hier ist in der Regel ein gegenseitigem Nachgeben erforderlich, um einen Vergleich abzuschließen. Die in dem Vergeich übernommenen vermögensrechtlichen Verpflichtungen können wie aus einem Gerichtsurteil 30 Jahre lang vollstreckt werden (der Vergleich ist ein "vollstreckbarer Titel" nach § 794 der Zivilprozessordnung). Erst wenn eine Schlichtung erfolglos war, kann ein Strafverfahren vor Gericht eingeleitet werden. Ohne eine Sühnebescheinigung des zuständigen Schiedsamtes wird keine Privatklage zugelassen.
Die Streitbeilegung vor den Schiedspersonen ist im Verhältnis zu den heute sehr hohen Gerichts- und Anwaltkosten eine sehr kostengünstige Form, um zu seinem Recht zu kommen. Außerdem entlasten  Schlichtungen die Gerichte.

Ablauf eines Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt
Vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen


Seit dem 1. April 2016 gibt es das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das die Anforderungen der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten umsetzt. Das neue Verfahren soll einfache Möglichkeiten der Konfliktbeilegung schaffen und da, wo es möglich ist, den Gerichtsweg durch ein Schlichtungsverfahren unnötig machen. Es zeigt Alternativen zum Gerichtsweg auf und bringt ab 2017 neue gesetzliche Informationspflichten für Handwerker.
Ein Unternehmer, der eine Webseite (Homepage - Impressum) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat nach § 36 des VSBG's die Allgemeine Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher. Diese muss leicht zugänglich, klar und verständlich dargestellt sein. Die Information beinhaltet, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das gilt nur für einen Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Ansonsten muss er auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist. Der Hinweis muss Angaben zu Anschrift, Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle und eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

Nur vom Bundesamt für Justiz zugelassene Verbraucherschlichtungsstellen dürfen das neue Verfahren durchführen. Ein flächendeckendes Netz solcher oft auch branchenbezogener Einrichtungen werden zur Zeit aufgebaut. Darunter können auch die schon vorhandenen Schiedsämter und Schiedsstellen sein.

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Außergerichtliche Streitbeilegung: Die drei wichtigsten Verfahren für Handwerker
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