Tichelmann-System

ein besonderes Rohrleitungssystem

die Geschichte der Heizungstechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

Bosy-online-ABC

 
Das Tichelmann-Prinzip besteht darin, dass das durchfließende Wasser bzw. der Kälte- oder Wärmeträger überall die gleiche Rohrleitungslänge zurücklegen muss. Dabei werden die Längen der Vorlauf- und Rücklaufleitungen gemeinsam betrachtet und es entstehen bei jedem Verbraucher die gleichen Druckverluste, so dass der Massenstrom sich gleichmäßig aufteilt. Wichtig ist hierbei natürlich auch, dass die Leistungen bzw. Widerstände in allen Heizflächen annähernd gleich sind.

Das Tichelmann-Prinzip ist eine einfache Möglichkeit, ein System hydraulisch abzugleichen. Basierend auf gleicher Anordnung von Vor- und Rücklaufleitungen ist es einfach zu konstruieren. Es kommt ohne zusätzliche Regelung aus und hat keine beweglichen Teile, die Defekte oder Störungen hervorrufen können. Dies erhöht die Betriebssicherheit der Anlage.

Ein Nachteil der Tichelmann-Schaltung ist aber der zusätzliche Bedarf an Rohrleitungen. Einmal installiert, kann man das System auch nicht mehr nachträglich Feinregulieren. Ferner ist eine Grund-voraussetzung für einen optimalen Abgleich, das die Verbraucher bzw. Wärmeaustauscher (Heizkörper, Wandheizungsregister, Solarkollektoren, Lüftungsregister, Ölbatterietankanlagen oder Speicher) nahezu den gleichen Druckverlust haben. 
Sollte die Wärmeaustauscher unterschiedliche Druckverluste haben, wird die Tichelmann-Schaltung keinen kompletten Abgleich ermöglichen und es muss trotztdem zusätzlich ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Dazu müssen dann voreinstellbare Ventile bzw. Strangregulierventile eingesetzt werden.
 
 
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon

Besucherzähler

 gelistet bei Energieliga Top 100