Hydraulischer Abgleich

(alte Version)

"der Versuch einer kurzen Erklärung, aber keine Anleitung zum HA"

Vielleicht hat jemand eine kürzere und bessere Erklärung, dann hier meine E-Mail

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Hydraulischer Abgleich + Dynamischer Abgleich + Thermischer Abgleich

 
Dabei sind folgende Richtwerte für die Strömungsgeschwindigkeit zu beachten:

Rohrverteilung bei Fernheizungen

v = 0,8 m/s ... v = 2,0 m/s

Rohrverteilung im Kellergeschoss

v = 0,4 m/s ... v = 1,0 m/s

Rohrverteilung in bewohnten Räumen

v = 0,2 m/s ... v = 0,5 m/s

Heizkörperanschlüsse

v = 0,1 m/s ... v = 0,4 m/s
Richtwerte für Druckgefälle bei PumpenWarmWasserHeizungen:
R = 0,5 mbar/m ... R = 3 mbar/m (50 Pa/m ... 300 Pa/m)
Unter dem häufig im Zusammenhang mit der Rohrnetzberechnung verwendeten Begriff "Stromkreis" (Wasserstromkreis) versteht man den Weg, den das Wasser vom Heizkessel über Vorlauf, Wärmeaustauscher bzw. Heizkörper und Rücklauf zum Heizkessel zurücklegt. Dieser Stromkreis besteht in der Regel aus mehrere Teilstrecken (TS). Bei der Zweirohrheizung können Teilstrecken der Vor- und Rückläufe mit gleichen Heizwasserströmen zusammengefasst werden.

Durch den von der Heizungsumwälzpumpe erzeugte Pumpendruck wird der Druckverlust, der durch gerade Rohrstrecken, Einzelwiderstände (Richtungsänderungen, Armaturen, Heizkörper) und Regelarmaturen (Thermostatventile, Wegeventile, Differenzdruckregler) entsteht, ausgeglichen. Da die einzelnen Stromkreise einer Warmwasserheizungsanlage parallel geschaltete Widerstände bilden, errechnet sich der notwendige Pumpendruck aus den Druckverlusten des ungünstigsten Stromkreises. In diesem Stromkreis entsteht der größte Druckverlust nach dem die Pumpe ausgelegt bzw. eingestellt wird.
In den Stromkreisen, in denen der Druckverlust geringer ist, müssen Drosselarmaturen (voreinstellbare Thermostatventile [evtl. einstellbare Rücklaufverschraubungen], in größeren Anlagen zusätzlich Strangregulierventile oder Differenzdruckregler) eingebaut werden. Diese Drosselarmaturen reduzieren den überschüssigen Druck bzw. halten ihn konstant, damit der "günstigste" Heizkreis (Heizkörper) nicht die Anlage steuert, denn dieser Heizkreis (Heizkörper) beeinflusst die Funktion der anderen Heizkreise (Heizkörper).  > Einfach gesagt, dieser Heizkörper darf den anderen Heizkörpern nicht das Wasser wegnehmen <
Volumenstrombegrenzung - Voreinstellung
Quelle: Danfoss GmbH
 
Quelle: TA Heimeier


Voreinstellung eines Handventils

Quelle: TA Heimeier

Schon 1960 wurde in der DIN 18380 – Zentralheizungs-, Lüftungs- und zentrale Warmwasserbereitungsanlagen - im Rahmen des Probeheizens ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben.
(hier ein Auszug aus dem Fachbuch in meiner Lehrzeit [1961 -64])


Tacosetter Bypass 100
Quelle: Taconova GmbH

Neben den üblichen voreinstellbaren Thermostatventilen (und Rücklaufverschraubungen) können Verbraucher (Lüftungsgeräte [Wärmetauscher, Kühler, Fan Coil Units], Puffer- und Trinkwasserspeicher) oder größere Teilsysteme (Heizkörper- und Flächenheizungskreise, Deckenpaneele, Erdkollektorkreise, Trinkwassersysteme und Teilbereiche einer Heizungs-, Solar- oder Kühlanlage) auch mit Abgleichventile (Taco-Setter bzw. TacoSetter Tronic oder TacoSetter Rondo und TopMeter [auf den Vor- oder Rücklaufbalken der Verteiler von Fußboden-, Wandflächen- oder Deckenheizungen]) hydraulisch abgeglichen werden.

> mehr

Wenn nicht in allen Stromkreisen der gleiche Druckverlust besteht, stellen sich andere Heizwasserströme als die berechneten notwendigen Massenströme ein. Das Wasser strömt dann mit einer viel zu großen Menge durch die Heizkreise (Heizkörper) mit den geringeren Widerständen. Die Heizkörper geben mehr Wärme ab, wirken als Störgröße für die Raumregelung und führen evtl. zu Strömungsgeräuschen. Das Ergebnis ist, dass die Hydraulik durcheinander gebracht wird.

Die Folge des fehlenden Abgleichs ist, dass die Heizkreise (Heizkörper) mit höheren Widerständen nicht warm werden. Die falsche "logische" Folgerung wäre, den Pumpendruck zu erhöhen (höhere Schaltstufe, größere Pumpe). Dies bedeutet aber einen höheren Stromverbrauch, evtl. extreme Fließgeräusche, Einbau eines Überströmventils (Energievernichtung) und Lufteinsaugung (Verschiebung des Nullpunktes). Dadurch werden die Probleme noch größer.

Wenn die Anlage richtig abgeglichen ist, kann durch den Einsatz einer (selbsttätig) regelbaren Pumpe (nach der EnEV ab 25 kW [Nennwärmeleistung] vorgeschrieben) der Energieverbrauch der Pumpe bis zu 80 % reduziert werden. Solche Pumpen haben sich oft nach 2 Jahren amortisiert. Besonders jetzt ist eine aufbereitete Anlage wichtig, damit die Pumpen nicht auf Grund von evtl. vorhandenen Magnetits ausfallen!

In Kleinanlagen mit Gas-, Öl- oder Holzkessel kann aber eine selbstregelnde Pumpe eher kontraproduktiv sein, weil sie dem Wärmeerzeuger nicht genügend Volumenstrom zur Verfügung stellt (siehe "Kuhschwanzheizung").

Die alte, seit Jahrzehnten praktizierte Rohrnetzberechnung hat sich für bestehende Anlagen inzwischen überholt (ist aber für Neulinge weiterhin ein Muss, um die Zusammenhänge besser verstehen zu lernen). Sinnvoll ist die Berechnung mit einem Berechnungsprogramm und man wird schnell feststellen, dass der theoretisch ungünstigste Heizkörper bzw. Heizfläche meistens nicht der richtige Heizkreis ist.

Auch die Berechnung für den nachträglichen Abgleich in Bestandsanlagen ist mit solchen Programmen möglich, ob aber diese aufwendige Berechnung in kleineren Anlagen notwendig ist, wird immer noch kontrovers diskutiert. Viele Hersteller bieten Überschlagsberechnungen an, die für die Praxis tolerierbar sind. Es werden auch schon Programme für Handys angeboten. Ein überschlägiger Abgleich ist immer noch besser gegenüber gar keinem.

Auch sollte daran gedacht werden, dass man ein "Feintuning" in der ersten Heizperiode nur bei Außentemperaturen unter +5° C durchführen kann und dass Fremdwärme (Sonneneinstrahlung, Personen und Elektrogeräte in den Räumen) möglichst vermieden wird, da sonst eine Überprüfung der erreichten Raumtemperaturen verfälscht werden!! Außerdem kann es nach der zweiten Heizperiode notwendig sein, eine Nachjustierung vorzunehmen. Erst dann ist die wirkliche Heizlast vorhanden, weil dann die Baufeuchte rausgetrocknet ist.
Die VOB/C ist, wie auch die anderen Teile der VOB, kein Gesetz. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können die VOB/C nur in Anspruch nehmen, wenn sie vertraglich schriftlich festgelegt wurden.
VOB Teil C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Nebenleistungen und besondere Nebenleistungen
Ob ein hydraulischer Abgleich in einer Bestandsanlage (aber auch in Neubauten) überhaupt notwendig ist, kann man selber auch erst einmal bei verschieden Außentemperaturen testen.
(In Neubauten sollte man bedenken, dass durch die Baufeuchte ein höherer Wärmebedarf besteht. Hier könnte bzw. sollte man den Test je nach Bauweise des Hauses nach 2 bis 3 Jahren noch einmal durchführen)
  • Alle Ventile voll aufdrehen oder die Thermostatköpfe abnehmen > eine längere Zeit heizen (dabei sollte möglichst keine Fremdwärme, wie z. B. Sonneneinstrahlung, viele Personen, E-Geräte, die Einfluss auf die Erwärmung der Räume hat, vorhanden sein) > die Raumtemperaturen prüfen Die Temperaturen sollten möglichst in der Mitte des Raumes in Sitzhöhe gemessen werden. (Eine normgerechte Raumlufttemperaturmessung sollte in der Mitte des Raumes in 1 m Höhe mit einem wärmestrahlungsgeschützem Thermometer mit einer Messabweichung von max. 0,5 °C erfolgen).
  • Haben dann die Räume die gewünschte Temperatur, dann ist das in Ordnung. Natürlich müssen die "Wünsche" im Rahmen der Vernunft und der Heizflächenauslegung liegen.
  • Wenn die Räume zu warm oder zu kalt sind, dann kann man als nächstes die Systemtemperatur (Heizkurve) niedriger oder höher einstellen. Nach jeder Änderung, muss wieder längere Zeit geheizt werden.
  • Das Stellen an den Umwälzpumpen ist weniger sinnvoll. Die Pumpendrehzahl bzw. der Pumpendruck sollte so eingestellt werden, wie es die Rohrnetzberechnung vorgesehen hat. Die hoffentlich die Anlagenart (z. B. sollen Brennwert- oder Wärmepumpenanlagen eine geringe Temperaturspreizungen [4 bis 7 K] und niedrige Systemtemperaturen [Flächenheizung: 35/28 °C + 32/28 °C, Bauteilaktivierung: z. B. 28/24 °C] haben) berücksichtigt hat. Aber Vorsicht, eine zu hohe Fließgeschwindigkeit kann zu Heizungsgeräuschen führen.
  • Wenn durch diese Maßnahme nichts erreicht wird, dann muss der Abgleich neu bzw. erstmals durchgeführt werden.
Natürlich kann man auch gleich eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen, die Heizflächen überprüfen bzw. berechnen und anhand einer Rohrnetzberechnung die Einstellwerte einstellen :>))
Ein hydraulischer Abgleich kann keine Fehler in der Heizflächenauslegung (zu kleine HK) und der Hydraulik ausgleichen. Vor dem Abgleich müssen die fachlichen Gegebenheiten hergestellt werden.
Hier noch einmal der Hinweis, dass man die Rücklauftemperatur und die Temperaturdifferenzen (Vorlauf/Rücklauf) nicht einstellen kann, wie man es möchte, denn sie sind die Reaktionsgröße aus der Raumheizlast bzw. aus Massestrom, Heizfläche bzw. Heizflächenart und Raumtemperatur, wobei auch noch die Heizkurveneinstellung mitspielt.
Praxisvorschlag zur Überprüfung der Anlagenhydraulik
Die Güte der Hydraulik einer Anlage (mit Heizkörpern) zu überprüfen, ist eigentlich sehr einfach. Die Wärmezufuhr wird abgeschaltet und die Anlage kühlt mit laufender Pumpe ab, dabei müssen alle HK-Ventile voll aufgedreht sein. Wenn das Anlagenwasser abgekühlt ist, wird die Pumpe abgeschaltet und der Wärmeerzeuger hochgeheizt. Nach dem Erreichen der maximalen Temperatur wird die Pumpe wieder eingeschaltet. Die Pumpe sollte möglichst hoch eingestellt werden, damit ein großer Volumenstrom erreicht wird, damit die die Anlage keine "Kuhschwanzheizung" wird. Nun wird überprüft, ob das warme Wasser relativ gleichmäßig an allen Heizkörpern ankommt. Hierbei muss natürlich die Strömungsgeschwindigkeit (ca. 0,3 m/s) berücksichtigt werden. Wenn einzelne Heizkörper zu schnell warm werden, dann bekommen sie zu viel Wasser (Wärme). Heizkörperanschlüsse, die nur verzögert warm werden, sind unterversorgt. Jetzt kann der Fachmann schon abschätzen, ob bzw. wie der Abgleich vorzunehmen ist.
Die Überprüfung einer Fußbodenheizung kann in ähnlicher Weise durchgeführt werden. Hier muss aber der Rücklauf gefühlt werden.
Voraussetzung für einen weiteren Abgleich sind voreinstellbare Ventile (bzw. Rücklaufverschraubungen) und richtig ausgelegte Heizflächen.
Wenn man eine vorausschauende und sachliche Fahrweise bewerten soll, erkennt man sicher auch nur geringeren Bremsen- und Reifenverschleiß. Dass so ein Fahrzeug dann insgesamt in allen Belangen schonender und sparsamer betrieben wird und nach Jahren einen deutlich besseren Eindruck hinterlässt, als eine verschlissene Schrottkarre, wird sicher jeder verstehen.
Ein Fahrzeug, das innerhalb sinnvoller und "bedarfsgerechter" Betriebszustände betrieben wird, läuft sparsamer und hält länger.
Auch, wenn der Vergleich mit dem Fahrzeug für beratungsresistente und merkbefreite Diskussionsteilnehmer, die permanent den erwiesen sinnvollen und in der Praxis auch von Laien bereits als äußerst vorteilhaft erkannten hydraulischen Abgleich torpedieren, vielleicht etwas hinkt, gilt das Gleiche auch für Heizungsanlagen. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Heizung innerhalb definierbarer und damit kontrollierbarer Betriebszustände läuft.
Häufige verlustreiche Extremzustände im Hochlast- und Unterlastbereich, die in unabgeglichenen Heizungsanlagen üblich sind, werden durch den hydraulischen Abgleich vermieden. Die Anlage arbeitet abgeglichen ganz einfach gleichmäßiger. Alle, die eine abgeglichene Anlage haben, können das bestätigen.
Zitat: Heiko Ziemek

Falsche Maßnahmen
Wenn Anlagenteile, einige Heizkörper oder einzelne Räume nicht richtig "mitlaufen", also die Anlage nicht richtig abgeglichen ist und/oder die Heizlastberechnung bzw. die Heizflächenauslegung nicht stimmt, werden häufig folgende Maßnahmen durchgeführt, die eher zu einer Verschlechterung der Hydraulik oder/und zu höheren Energieverbrauch führen:
> Meistens wird die Pumpenleistung erhöht (höhere Drehzahl oder größere Pumpe). was nicht nur zu einem erheblich höheren Energiebedarf führt, sondern auch die Hydraulik total durcheinander bringt und zu Strömungsgeräuschen führen kann. Der Hintergrund ist, dass bei einer Anhebung der Pumpenförderhöhe der Volumenstrom zunimmt (der Förderdruck erhöht sich quadratisch zum Durchfluss, so führt ein doppelter Durchfluss zu einem vierfachen Druck) und der elektrische Energieverbrauch (die hydraulische Leistung erhöht sich in der 3. Potenz, so führt ein doppelter Duchfluss zu einer achtfachen hydraulischer Leistung) erheblich ansteigt.
> Durch eine Erhöhung der Vorlauftemperatur durch das Verstellen der Heizkurve (Steilheit oder Parallelverschiebung) wird das Heizungswasser nicht nur zur Fremdwärme, es entstehen auch höhere Energieverluste im Rohrleitungssystem und durch die Überheizung der Räume.

>
Wenn der Wiederaufheizzeitpunkt vorverlegt wird, weil die Räume nach der Nachtabsenkung bzw. -abschaltung ungleichmäßig schnell oder überhaupt nicht warm werden, führt diese Maßnahme nur zu einem erhöhten Energieverlust.


Arbeitschritte - Hydraulischer Abgleich
Neuanlagen/Neubau
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bestandanlagen/Altbau 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

ich arbeite dran (nehme auch gerne Vorschläge entgehen)

Wichtig ist letztendlich, dass alle Räume die gewünschte, in der Heizlastberechnung festgelegte, Temperatur haben, ohne das die Ventile schließen, wenn keine Fremdwärme vorhanden ist.

Der Massenstrom wird für die Auslegung der Heizflächen, für die Rohrnetzberechnung und den hydraulischen Abgleich der Anlage benötigt. Ausgehend von der berechneten Heizlast (DIN EN 12831) des jeweiligen Raumes bzw. der Heizfläche wird der Massenstrom des Heizmediums berechnet. Vor der Berechnung muss die Temperaturdifferenz zwischen dem Vor- und Rücklauf festgelegt werden. Der Massenstrom transportiert die benötigte Energie zu der jeweiligen Heizfläche.

Die Formel des Wärmestroms


QPunkt = Wärmestrom in Wh/h entspricht Heizlast
mPunkt = Massenstrom in kg/h
cp = spez. Wärmekapazität für Wasser (1,163 Wh / kg K)
delta theta = Temperaturdifferenz von (ThetaV - ThetaR) in K

wird umgestellt und ergibt den Massenstrom:

 
Je größer die Temperaturdifferenz
desto kleiner der Massenstrom.

 

 

Wasser hat eine kinematische Viskosität (Zähigkeit) von  1 m/s bei 20 °C. Den meisten Kühl- und Solaranlagen werden dem Wasser Inhibitoren beigemischt. Diese Frost- bzw. Korrosionsschutzmittel, meistens Propylenglykol, sollen die Korrosion und/oder das Einfrieren dieser  Anlagen verhindern. Auch in behandelten Heizungsanlagen befinden sich zunehmend Inhibitoren, um eine Korrosion und Verschlammung zu verhindern.
Durch diesen Beimischungen ergeben sich, je nach dem prozentualem Mischungsverhältnis, andere physikalische Stoffwerte gebenüber dem reinem Wasser.
Die geänderten Stoffwerte führen dazu, dass die angezeigte Durchflussmenge in einem Volumstrommessgerät, z. B. bei taconova-Setter, von der tatsächlichen Durchflussmenge abweicht.  Hier müssen Korrekturwerte für die kinematische Viskosität des Wasser/Frostschutz-Gemisches für die Bestimmung des tatsächlichen Durchflusses verwendet werden. Diese Werte sind aus den Produktunterlagen und Diagrammen der Hersteller von Inhibitoren zu entnehmen. >>> mehr

Diese Lehrmittel werden z. B. im Unterricht an den Beruflichen Schulen des Kreises Nordfriesland in Husum und in den überbetrieblichen Unterweisungen der Kreishandwerkerschaft Husum eingesetzt. An diesen Schulungsständen des VIS - Variables Installations System wird nicht nur gezeigt wie der Aufbau der verschiedenen Systeme ist, sondern durch ein Simulationsprogramm - AndiWIN.net (z. B. "Hydraulischer Abgleich") ist es möglich, das Betriebsverhalten  von Pumpen- und Heizungssystemen an virtuellen Versuchsaufbauten zu untersuchen. Bei den Arbeiten an diesen Wänden zeigen die Schüler besonders viel Interesse, weil sie die Versuchsaufbauten selber erstellen und die Versuche über den PC aufnehmen und auswerten können. Damit diese Lehrmittel auch richtig eingesetzt werden können, haben sich die Lehrkräfte der Schule vor Ort an den Schulungsständen fortgebildet
Übungswand - HA

Überprüfung der Einhaltung der EnEV
EnEV § 26a, dem Vollzug der neuen Energieeinsparverordnung ..... Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau Überprüfungen an der Heizungsanlage vornimmt ..... Kann der Kunde jedoch dem Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige Unternehmererklärung (gemäß §2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt die Überprüfung.
Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) - § 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Die Feuerstättenschau ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher Feuerungs- und Lüftungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister auf Ihre Feuersicherheit ( Betriebs- und Brandsicherheit). Es gehört dazu nicht nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung oder Brauchwasserbereitung dienen, sondern auch entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung alle gewerblichen Feuerungsanlagen, die zur Erzeugung von Prozesswärme oder generell im gewerblichen Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen in der Feuerstättenschau sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen selbst, sondern auch die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft- und Brennstoffversorgung und die Aufstellräume.
Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben im Rahmen der EnEV zu tätigen.
Wer ist für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von der EnEV zuständig?

Ausnahmen

Für Baudenkmäler ist grundsätzlich die untere Denkmalschutzbehörde zuständig.
Abweichendes gilt, wenn für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. In diesem Fall wird über die Ausnahme innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde entschieden.
Für andere Maßnahmen zur Erreichung der EnEV-Ziele muss der Bauherr einen Sachverständigen einschalten, der prüft, ob die Ziele der EnEV auch durch andere als in der Verordnung vorgesehene Maßnahmen erreicht werden können. Hierüber muss der Sachverständige eine Bescheinigung ausstellen. Diese muss der obersten Baurechtsbehörde vorgelegt werden.

Ausnahmen / Befreiungen: Wärmegesetz - EnEV

Befreiungen

Bei einem unangemessenen Aufwand muss der Bauherr einen Sachverständigen einschalten, der in einer Bescheinigung bestätigen muss, dass die Anforderungen der EnEV wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand zu einer unbilligen Härte führen.
Bei sonstigen Gründen ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Wer kontrolliert die Umsetzung der EnEV?

Grundsätzlich obliegt die Überwachung der in der EnEV festgesetzten Anforderungen den unteren Bauaufsichtsbehörden und während der Baumaßnahmen der Fachplaner bzw. Archithekt.
Der fristgerechte Austausch von Heizkesseln und die Einhaltung bestimmter Anforderungen an heizungstechnische Anlagen wird vom Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Zuge der Feuerstättenschau kontrolliert. Das Unterlassen bestimmter Handlungsverpflichtungen aus der EnEV begründet eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

LEITFADEN FÜR FACHLEUTE für den Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen
VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

App zur Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation des hydraulischen Abgleichs
von Heizungsanlagen für Smartphone und Tabllet

Oventrop GmbH &Co. KG

Planung einer Fußbodenheizung mit den Einstellwerten
des hydraulischen Abgleichs -
Ingenieurbüro Oertel
Fachplanung (Heizung - Lüftung) für Einfamilienhäuser
Ingenieurbüro Heckmann

Umsetzung des Hydraulischen Abgleichs in Mehrfamilienhäusern
Prof. Clemens Felsmann, TU Dresden

Heizungsregelungen - TA (Technische Alternative)
Dynamischer hydraulischer Abgleich in HLK-Anlagen

Vorschläge für das Durchführen eines nachträglichen hydraulischen Abgleiches

ohne vorhandene Rohrnetzberechnung von Laien und Fachleuten
Vorschlag 2 (FBH von Mathias Priesterjahn)

Vorschlag 3 (von "pshome")

Vorschlag 4 (von Thorsten Diehl)
Vorschlag 5 ("firestarter")
Vorschlag 6 (Bruno Bosy)

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