hydraulischer Abgleich "der Versuch einer kurzen Erklärung und keine Anleitung zum HA" Vielleicht hat jemand eine kürzere und bessere Erklärung, dann hier meine E-Mail |
Für ein einwandfreies Funktionieren einer Wasserheizungsanlage müssen die Massenströme richtig eingestellt werden, d. h. jeder Heizkörper soll nur die Wassermenge bekommen, die der berechneten Heizlast entspricht. Das setzt natürlich voraus, dass die Heizkörper bzw. Heizflächen auch nach der Raumheizlastberechnung (z.Zt. DIN EN 12831) ausgelegt wurden. Außerdem ist der Abgleich nicht nur nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C – ATV DIN 18380 (wenn die VOB schriftlich festgelegt wird), der DIN EN 14336 (Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen - 01-2005) und der EnEV (EnergieEinsparVerordnung) vorgeschrieben, sondern auch Grundvoraussetzung für eine effizient arbeitende außentemperaturgesteuerte Anlage. Natürlich muss diese Leistung auch beauftragt und bezahlt werden.
Bei einigen Fördermaßnahmen ist der Abgleich zwingend vorgeschrieben und muss entsprechend von einem Fachbetrieb mit entsprechenden Vordrucken bescheinigt werden.
Ist der Abgleich nur im Volllastbetrieb
wirksam? Auf diese Bauteile kann man in kleinen Anlagen verzichten, da hier der Abgleich am schwierigsten zu bewerkstelligen ist, weil der Wärmeerzeuger immer eine möglichst große Wasserumlaufmenge braucht, um nicht zu einer taktenden Anlage ("Kuhschwanzheizung") zu werden. Gerade kleine Anlagen (Ein- und Zweifamilienhäuser) sind große Volumenströme in einem richtig ausgelegtem Rohrnetz und eine möglichst niedrige Sytemtemperatur mit geringer Spreizung (4 - 8 K) anzustreben. Hinzu kommt, dass das Heizungswasser nicht eine dicke Brühe ist oder wird, denn dann wird der Abgleich nach kurzer Zeit nicht mehr funktionieren, weil die "Brühe" eine andere Viskosität hat und sich höhere Widerstände in den engen Durchlässen der voreingestellten Ventile (und besonders in Rücklaufverschraubungen) aufbauen. Extrem betrachtet könnte es auch zum Dichtsetzen der Heizkreis- oder Thermostatventile und der Rücklaufverschraubungen kommen. Man liest immer wieder, "es hat ja vorher funktioniert und nun nicht mehr". Wer macht sich schon Gedanken über die Wasserqualität? Heizungs- und Kühlwasser ist kein "totes Wasser". Immer wieder werden andere Meinungen vertreten. Ist es Unwissenheit, Halbwissen oder Ignoranz? Auf jeden Fall ist dieses Thema nicht so einfach, wie es sich viele vorstellen. Bei einem Abgleichen sollte man schon wissen, ob da klare Flüssigkeit, "Suppe" oder "Pudding" in der Anlage ist. Die DIN EN 14336 (sie ist immer noch vielen Fachleuten unbekannt) gibt dem SHK-Betrieb vor, dass Wassersysteme gespült und gereinigt werden müssen. Nur so ist gewährleistet, dass die Anlage, wenn sie mit behandeltem Wasser gefüllt wurde, die nächsten Jahrzehnte unter den gleichen guten Bedingungen funktioniert. In dieser Norm wird auch der hydraulische Abgleich vorgeschrieben.
Viele Störungen (z.B. Strömungsgeräusche, Ausfall von Anlagenteilen) während des Betriebes einer PWWH lassen sich vermeiden, wenn man sich bei der Auslegung (Berechnung) und bei der ersten Inbetriebnahme ein wenig mehr Zeit nimmt. Für die Dimensionierung der Rohrnennweiten können die Strömungsgeschwindigkeiten v (Wasser- geschwindigkeiten) oder die vorliegenden Druckgefälle R herangezogen werden. |
Dabei sind folgende Richtwerte für
die Strömungsgeschwindigkeit zu beachten: |
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| v = 0,8 m/s ... v = 2,0 m/s | |
Rohrverteilung im Kellergeschoss |
v = 0,4 m/s ... v = 1,0 m/s |
| v = 0,2 m/s ... v = 0,5 m/s | |
Heizkörperanschlüsse |
v = 0,1 m/s ... v = 0,4 m/s |
Richtwerte für Druckgefälle
bei PumpenWarmWasserHeizungen: |
R = 0,5 mbar/m ... R = 3 mbar/m (50 Pa/m
... 300 Pa/m) |
| Unter dem häufig im Zusammenhang mit der Rohrnetzberechnung verwendeten Begriff Stromkreis (Wasserstromkreis) versteht man den Weg, den das Wasser vom Heizkessel über Vorlauf, Wärmeaustauscher bzw. Heizkörper und Rücklauf zum Heizkessel zurücklegt. Dieser Stromkreis besteht in der Regel aus mehrere Teilstrecken (TS). Bei der Zweirohrheizung können Teilstrecken der Vor- und Rückläufe mit gleichen Heizwasserströmen zusammengefasst werden. Durch den von der Heizungsumwälzpumpe erzeugte Pumpendruck wird der Druckverlust ausgeglichen, der durch Einzelwiderstände, Regelarmaturen und gerade Rohrstrecken entsteht. Da die einzelnen Stromkreise einer Warmwasserheizungsanlage parallel geschaltete Widerstände bilden, errechnet sich der notwendige Pumpendruck aus den Druckverlusten des ungünstigsten Stromkreises. In diesem Stromkreis entsteht der größte Druckverlust. In den Stromkreisen, in denen der Druckverlust geringer ist, müssen Drosselarmaturen (voreinstellbare Thermostatventile [evtl. einstellbare Rücklaufverschraubungen], in größeren Anlagen - Strangregulierventile) eingebaut werden. Diese Drosselarmaturen reduzieren den überschüssigen Druck bzw. halten ihn konstant, damit der "günstigste" Heizkreis (Heizkörper) nicht die Anlage steuert, denn dieser Heizkreis (Heizkörper) beeinflusst die Funktion der anderen Heizkreise (Heizkörper). Einfach gesagt, dieser Heizkörper darf den anderen Heizkörpern nicht das Wasser wegnehmen.
Wenn nicht in allen Stromkreisen der gleiche Druckverlust besteht, stellen sich andere Heizwasserströme als die berechneten notwendigen Massenströme ein. Das Wasser strömt dann mit einer viel zu großen Menge durch die Heizkreise (Heizkörper) mit den geringeren Widerständen. Die Heizkörper geben mehr Wärme ab, wirken als Störgröße für die Raumregelung und führen evtl. zu Strömungsgeräuschen. Das Ergebnis ist, dass die Hydraulik durcheinander gebracht wird. Die Folge des fehlenden Abgleichs ist, dass die Heizkreise (Heizkörper) mit höheren Widerständen nicht warm werden. Die falsche "logische" Folgerung wäre, den Pumpendruck zu erhöhen (höhere Schaltstufe, größere Pumpe). Dies bedeutet aber einen höheren Stromverbrauch, evtl. extreme Fließgeräusche, Einbau eines Überströmventils (Energievernichtung) und Lufteinsaugung (Verschiebung des Nullpunktes). Dadurch werden die Probleme noch größer. Wenn die Anlage richtig abgeglichen ist, kann durch den Einsatz einer (selbsttätig) regelbaren Pumpe (nach der EnEV ab 25 kW [Nennwärmeleistung] vorgeschrieben) der Energieverbrauch der Pumpe bis zu 80 % reduziert werden. Solche Pumpen haben sich oft nach 2 Jahren amortisiert. Besonders jetzt ist eine aufbereitete Anlage wichtig, damit die Pumpen nicht auf Grund von evtl. vorhandenen Magnetits ausfallen! In Kleinanlagen mit Gas-, Öl- oder Holzkessel kann aber eine selbstregelnde Pumpe eher kontraproduktiv sein, weil sie dem Wärmeerzeuger nicht genügend Volumenstrom zur Verfügung stellt (siehe "Kuhschwanzheizung"). Die alte, seit Jahrzehnten praktizierte Rohrnetzberechnung hat sich für bestehende Anlagen inzwischen überholt. Sinnvoll ist die Berechnung mit einem Berechnungsprogramm und man wird schnell feststellen, dass der theoretisch ungünstigste Heizkörper meistens nicht der richtige Heizkörper ist. Auch die Berechnung für den nachträglichen Abgleich in Bestandsanlagen ist mit solchen Programmen möglich, aber ob diese aufwendige Berechnung in kleineren Anlagen notwendig ist, wird immer noch kontrovers diskutiert. Viele Hersteller bieten Überschlagsberechnungen an, die für die Praxis tolerierbar sind. Es werden auch schon Programme für Handys angeboten. Ein überschlägiger Abgleich ist immer noch besser gegenüber gar keinem.
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| VOB
Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) |
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Wichtig ist letztendlich, dass alle Räume die gewünschte Temperatur haben, ohne das die Ventile schließen, wenn keine Fremdwärme vorhanden ist.
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Überprüfung
der Einhaltung der EnEV |
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EnEV §
26a, dem Vollzug der neuen Energieeinsparverordnung
..... Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener
im Rahmen der Feuerstättenschau Überprüfungen an der
Heizungsanlage vornimmt ..... Kann der Kunde jedoch
dem Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige
Unternehmererklärung (gemäß
§2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung
zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt die
Überprüfung. |
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Mit der Unternehmererklärung
wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten
Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem
Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer
hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen
Behörde auf Verlangen vorzulegen. |
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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
(SchfHwG) - §
14 Durchführung der Feuerstättenschau und
Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger |
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Die Feuerstättenschau
ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher
Feuerungs- und Lüftungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister
auf Ihre Feuersicherheit ( Betriebs- und Brandsicherheit). Es gehört
dazu nicht nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung oder Brauchwasserbereitung
dienen, sondern auch entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung
alle gewerblichen Feuerungsanlagen, die zur Erzeugung von Prozesswärme
oder generell im gewerblichen Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen
in der Feuerstättenschau sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen
selbst, sondern auch die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft-
und Brennstoffversorgung und die Aufstellräume. Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben im Rahmen der EnEV zu tätigen. |
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| Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls
Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden,
bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit
zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung
einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht
nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote
einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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hydraulischer
Abgleich, Trinkwasser, Strahlung in der Wohnung
- ARD-Ratgebersendung |
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Bestätigung
des hydraulischen Abgleichs für die KfW-Förderung - Formblatt
- VdZ |
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Hydraulischer
Abgleich - was ist das?
- CO2 Energiesparclub |
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| Die
neue Ventilgeneration mit allen Möglichkeiten — Heimeier-Video |
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Heizungsregelungen
+ Einfache
UVR 6 1-3 - TA (Technische Alternative) |
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| Vorschläge für das Durchführen eines nachträglichen hydraulischen Abgleiches |
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| ohne
vorhandene Rohrnetzberechnung von Laien und Fachleuten |
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| Vorschlag
1 |
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| Vorschlag
2 (FBH von Mathias Priesterjahn) |
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| Vorschlag 3 (von "pshome") |
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Vorschlag
4 (von Thorsten Diehl) |
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| Vorschlag
5 ("firestarter") |
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Vorschlag
6 (Bruno Bosy) |
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