DIN
1946 - 6 |
ab
Mai 2009 |
„Lüftung
von Wohnungen - |
Allgemeine Anforderungen,
Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme
(Abnahme) und Instandhaltung“ |
| Die Gebäudehüllen
sind bei der heutzutage vorgeschriebene energiesparende Bauweise
so dicht, dass bei dem üblichen Lüftungsverhalten nicht genügend
Außenluft nachströmt. Dadurch können Feuchteschäden
und Schimmelbefall auftreten. Außerdem kann sich in der Raumluft
Schadstoffe anreichern. Verschiedene Regelwerke (Energieeinsparverordnung
[EnEV], DIN 4108-2, DIN 1946-6) fordern gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle
und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. |
Die neue DIN
1946-6 zeigt Lösungsmöglichkeiten, wie ein ausreichender Luftwechsel
in Wohnungen zu erreichen ist. |
| Hierfür verlangt sie die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für jeden Neubau und für jede Renovierung von Altbauten. Bei Altbauten ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet wird. |
| Der Planer
oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene
und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept
kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung
oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder
in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. |
| Nach der Norm werden vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität festgelegt. |
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| Die wichtigste Frage
bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes ist es,
wie die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig
sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung einfließen,
sind der Dämmstandard, die Art und Lage des Gebäudes. Der Dämmstandard
gibt einen Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle
gerechnet werden kann. Die Wohnfläche zeigt die zu erwartenden Belastungen.
Die Lage des Hauses ist wichtig, um die Windbelastung einzuschätzen.
Es gilt die Faustregel: je mehr Wind, desto größer die natürliche
Infiltration. Der Norm ist deswegen eine Windkarte
des deutschen Wetterdienstes hinterlegt. |
| Lüftungstechnische Maßnahmen |
| Sonderfall „Fensterlose Räume“ |
Dies muss für
den Einzelfall geprüft werden und ist mit einigen Fragen verbunden.
So stellt sich die Frage, inwieweit eine abschaltbare Belüftungseinrichtung
im Bad ausreichend für die Lüftung zum Feuchteschutz der gesamten
Wohnung sein kann, wenn sie in der Regel nur kurze Zeit am Tag läuft. |
| Haftungsrisiken |
Durch einen entsprechenden
Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diesem Umstand
nicht zu entkommen. In einem solchen Fall müssten schon sehr
detaillierte Lüftungsanweisungen deutlicher Vertragsbestandteil
werden. Und selbst dann ist es nach Ansicht von Rechtsexperten
höchst zweifelhaft, ob nicht ein Verstoß gegen die allgemein
anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Wer auf der sicheren Seite sein
will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten Lüftungsverhalten
der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher gestellt ist. |
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