Lüftungskonzept

DIN 1946 - 6

„Lüftung von Wohnungen -
Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

Dezentrale Wohnungslüftung

Die Gebäudehüllen sind bei der heutzutage vorgeschriebene energiesparende Bauweise so dicht, dass bei dem üblichen Lüftungsverhalten nicht genügend Außenluft nachströmt. Dadurch können Feuchteschäden und Schimmelbefall auftreten. Außerdem kann sich in der Raumluft Schadstoffe anreichern. Verschiedene Regelwerke (Energieeinsparverordnung [EnEV], DIN 4108-2, DIN 1946-6) fordern gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels.
Die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) zeigt Lösungsmöglichkeiten anhand eines Lüftungskonzepts, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen zu erreichen ist.

Hierfür verlangt sie die Erstellung eines Lüftungskonzepts (z. B. Berechnungsbeispiel 1 + Beispiel 2 - Ingenieurbüro Oertel) für jeden Neubau und für jede Renovierung von Altbauten. Bei Altbauten ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.

Wohnungslüftung in der Modernisierung/Sanierung - Interessengemeinschaft
Energie Umwelt Feuerungen GmbH


Erstellung eines Lüftungskonzepts und Festlegung
von lüftungstechnischen Maßnahmen (LtM) nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" wurde im Dezember 2019 überarbeitet und neu veröffentlicht. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA "Lüftung von Wohnungen" im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet. Sie ersetzt die Norm aus dem Jahre 2009.
Die Norm gilt für die freie und für die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Nutzungseinheiten. Diese müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Dazu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnlichen Einrichtungen. Die Räume müssen in der Heizperiode und in Kellerräumen in Wohngebäuden ganzjährig belüftet werden.
Diese Norm legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungs-Komponenten und -Geräte für Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme fest. Außerdem muss die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz, unter Berücksichtigung bauphysikalischer, lüftungstechnischer, hygienischer und energetischer Gesichtspunkte beachtet werden.
Die DIN 1946-6:2009-05 hatte die Lüftungssysteme in freie und ventilatorgestützte Lüftungssysteme unterteilt. Die Kombination untereinander war dort nicht genau beschrieben und auf der Europaebene werden mit der Ecodesign-Richtlinie auch Anforderungen an Geräte zur Wohnungslüftung gestellt. Deshalb war eine Überarbeitung der Norm notwendig. Gleichzeitig wurde die Norm übersichtlicher strukturiert.
Die Abschnitte 4, 5 und 6 gelten für alle Systeme. Abschnitt 7 fasst die Anforderungen an freie Wohnungslüftungssysteme zusammen, der Abschnitt 8 die für ventilatorgestützte Wohnungslüftungssysteme. Zusätzlich wurde ein Abschnitt 9 für die Kombination von freien und ventilatorgestützten Wohnungslüftungssystemen in einer Nutzungseinheit aufgenommen.
Das Lüftungskonzept (Abschnitt 4 bis 5) gilt für neue Gebäude und für Bestandsgebäude mit lüftungstechnisch relevanten Veränderungen. Ist die Lüftung zum Feuchteschutz nicht gegeben, oder sind zusätzliche Anforderungen (z. B. Schallschutz, Hygiene, Luftqualität) zu berücksichtigen, dann werden geeignete lüftungstechnische Maßnahmen nach Abschnitt 7 bis 9 vorgeschlagen.
In den Abschnitten 6 bis 9  sind die Anforderungen an freie Lüftungssysteme (Querlüftung, Schachtlüftung), ventilatorgestützte Lüftungssysteme und kombinierte Lüftungssysteme im Hinblick auf die Einhaltung der notwendigen Innenraumluftqualität jeweils mit Sicherstellung des Feuchteschutzes. Die Infiltrationsberechnung wurde an den Stand der Technik angepasst und in der Darstellung vereinfacht. Die Anforderungen an die hygienische Ausführung von Wohnungslüftungssystemen wurden in Zusammenarbeit mit dem VDI mit der VDI 6022 abgeglichen, sodass nun in beiden Regeln gleichlautende Hygieneanforderungen gestellt werden.
Die Beiblättern 3 und 4 zur DIN 1946-6 regeln den Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. Lüftungsgeräten. Die entsprechenden Unterabschnitte wurden angepasst. Die Kennzeichnung von Wohnungslüftungssystemen wurde gestrichen.
Nicht Gegenstand dieser Norm ist die Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz über manuelles Fensteröffnen. Manuelles Fensteröffnen wird berücksichtigt, um nicht geplante Lüftungsstufen zu ermöglichen. Diese Norm behandelt nicht die Luftbehandlungsarten aktives Kühlen sowie aktives Be- und Entfeuchten.
Die Planungsempfehlungen dieser Norm gelten für schadstoffarme Nutzungseinheiten. Übermäßige Schadstoffbelastungen aus dem Gebäude und aus der Umgebung des Gebäudes erfordern gegebenenfalls darüber hinausgehende Maßnahmen. Für die Lüftung von fensterlosen Räumen gelten darüber hinaus die Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen und DIN 18017-3 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren".

Gegenüber DIN 1946-6:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Inhalt den vorliegenden Europäischen Normen und Verordnungen angepasst;
Strukturierung der Abschnitte in Lüftungskonzept (Abschnitt 4, Abschnitt 5) und Festlegung der Außenluftvolumenströme (Abschnitt 6), freie Lüftung (Abschnitt 7), ventilatorgestützte Lüftung (Abschnitt 8);
Aufnahme eines Abschnittes zu kombinierten Lüftungssystemen (Abschnitt 9);
Berechnung des Außenluftvolumenstromes durch In- und Exfiltration dem Stand der Technik angepasst;
Abgleich der Anforderungen an die Hygiene von Wohnungslüftungssystemen mit VDI 6022;
Unterabschnitt zum Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. -geräten dem Stand der Technik angepasst;
Streichung der Unterabschnitte zur Kennzeichnung von Wohnungslüftungssystemen;
Aufnahme eines informativen Anhangs zur Kellerlüftung.

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Gesamt-Außenluftvolumenstrom im Vergleich der Normenfassung 2009 und der Neufassung 2019

Ventilatorgestützt lüften: Das ist neu in der DIN 1946-6
Das ist neu in der DIN 1946-6: Erstellung eines Lüftungskonzepts

Das ist neu in der DIN 1946-6: Lüftungssysteme auslegen
SBZ, Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG

Nach der Norm werden vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität festgelegt.

Lüftung zum Feuchteschutz (FL)
Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung  des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß der Norm ständig (24h/365 Tage im Jahr) und nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

Reduzierte Lüftung ( RL fLSt = 0,7)
Ist die zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

Nennlüftung (NL fLSt = 1,0)
Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Intensivlüftung (IL fLSt = 1,3)
Sie soll die Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) abbauen und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.


Gesamt-Außenluftvolumenströme bei freier Lüftung für einzelne Räume mit Fenstern
nach DIN 1946-6:2019 (und nach DIN 1946-6:2009)


Gesamt-Abluftvolumenströme bei ventilatorgestützter Lüftung
für einzelne Räume mit oder ohne Fenster
nach DIN 1946-6:2019 und nach DIN 1946-6:2009

Die wichtigste Frage bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes ist es, wie die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung einfließen, sind der Dämmstandard, die Art und Lage des Gebäudes. Der Dämmstandard gibt einen Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle gerechnet werden kann. Die Wohnfläche zeigt die zu erwartenden Belastungen. Die Lage des Hauses ist wichtig, um die Windbelastung einzuschätzen. Es gilt die Faustregel: je mehr Wind, desto größer die natürliche Infiltration. Der Norm ist deswegen eine Windkarte des deutschen Wetterdienstes hinterlegt.
Ein Lüftungskonzept soll von einem Fachmann erstellt werden
Teil 1Festlegung von lüftungstechnischen Maßnahmen
Im Neubau und größeren Modernisierungen hat normalerweise der Architekt die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn einen Planer oder den zukünftigen Errichter der Anlage zu beauftragen. Wenn kleinere Modernisierungen und Teilmodernisierungen ist der, der die wesentliche lüftungstechnische Änderung verursacht (z. B. Fensterbauer, Trockenbauer) verpflichtet, einen Fachmann zu beauftragen.
Teil 2Auswahl eines Lüftungssystems
Der Planer oder die ausführende Firma wählt in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn das Lüftungssystem aus.

Lüftungstechnische Maßnahmen
Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen. Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Ventile (Außenwandluftdurchlässe - ALD - regelbar) sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung einer Kontrollierten Wohnungslüftung erfolgen.
Für die Sicherstellung des Feuchteschutzes ist es unzulässig eine aktive Fensterlüftung durch die Bewohner einzuplanen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren!
Auch für die anderen Lüftungsstufen muss der Planer festlegen, wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen muss er die aktive Fensterlüftung schon ab der reduzierten Lüftung einplanen und den Nutzer explizit darauf hinweisen. Bei der ventilatorgestützten Lüftung kann – falls erforderlich - der Planer/Verarbeiter das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen. Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz und Raumluftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung erforderlich.

Sonderfall „Fensterlose Räume“
Einen Sonderfall stellen fensterlose Räume in einer Wohnung dar. Ihre Belüftung muss nach wie vor nach den Vorgaben der aktuellen DIN 18017-3 Ausgabe Juli 2009 oder den bauaufsichtlichen Richtlinien über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräumen in Wohnungen geplant und umgesetzt werden. Gemäß der DIN 1946-6 können die für fensterlose Räume vorgesehenen Lüftungstechnischen Maßnahmen ausreichend sein, um die Versorgung der gesamten Wohneinheit mit Außenluft zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall alle in der Wohneinheit vorhandenen Ablufträume mit einem ausreichenden Abluftvolumenstrom eingeplant werden.

Dies muss für den Einzelfall geprüft werden und ist mit einigen Fragen verbunden. So stellt sich die Frage, inwieweit eine abschaltbare Belüftungseinrichtung im Bad ausreichend für die Lüftung zum Feuchteschutz der gesamten Wohnung sein kann, wenn sie in der Regel nur kurze Zeit am Tag läuft.

Haftungsrisiken
Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für die Herstellung eines hygienischen Raumklimas die notwendige aktive Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ein.
Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch. Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter aus, um die Raumluft einmal komplett auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0 °Celsius können aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich sein. Solch häufiges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen Rechtsprechung nicht zuzumuten.

Durch einen entsprechenden Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diesem Umstand nicht zu entkommen. In einem solchen Fall müssten schon sehr detaillierte Lüftungsanweisungen deutlicher Vertragsbestandteil werden. Und selbst dann ist es nach Ansicht von Rechtsexperten höchst zweifelhaft, ob nicht ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Wer auf der sicheren Seite sein will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher gestellt ist.

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Auch die DIN 18017-3:2020-05 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren" wurde im Zuge der neuen DIN 1946-6 überarbeitet und veröffentlicht. Im Fokus steht der Abgleich der Infiltration mit der neuen Fassung der DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" sowie die Reduzierung des maximalen Abluftvolumenstroms von 60 m³/h auf 40 m³/h im fensterlosen Bad bei einer intelligenten Bedarfsführung mittels Raumluftsensor.
Die DIN 18017-3-9-2009 regelt die Entlüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster (innenliegende Sanitärräume) durch Ventilatoren. Auch andere Funktionsräume innerhalb von Wohnungen (z. B. Abstellräume oder Küchen mit Fenstern) können nach dieser Norm entlüftet werden.
Der planmäßige Abluftvolumenstrom von 40 m³/h für innenliegende Bäder (für Toilettenräume ist generell eine Halbierung aller auch im Folgenden genannten Werte zulässig) orientiert sich an den in DIN 1946-6 zur Anlagenbemessung genannten Werten. Bei ganztägigem, durchgehendem Betrieb dürfen die genannten Werte in Zeiten geringen Luftbedarfs, jedoch nicht mehr als 12 Stunden pro Tag, um die Hälfte reduziert werden. Mit bedarfsgeführten Abluftanlagen muss ein Abluftvolumenstrom von 60 m³/h realisierbar sein. Dieser darf allerdings in Zeiten geringen Luftbedarfs dauerhaft auf mindestens 15 m³/h abgesenkt werden oder im regelmäßigen Intervallbetrieb im Tagesmittel 15 m³/h nicht unterschreiten (maximale Abschaltdauer 1 Stunde) oder in Zeiten geringen Luftbedarfs bei normaler Nutzung und gutem Wärmeschutz (mindestens WSchVO 1995) auf 0 m³/h reduziert werden, wenn nach dem Abschalten noch ein Luftvolumen von 15 m³ abgeführt wird.
Die Anforderungen dieser baurechtlich verbindlichen Norm zur ventilatorgestützten Entlüftung sind durch die parallele Aktualisierung der Normen in der Regel gut vereinbar mit den Anforderungen an eine vollwertige Wohnungslüftung nach DIN 1946-6. Zu beachten ist allerdings, dass eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle entsprechend den Anforderungen der EnEV oder gar weiter gehender Anforderungen wie an das Passivhaus, nach DIN 18017-3 bzw. DIN 1946-6 eine sorgfältige Planung der Luftnachströmung und damit der Dimensionierung von Außenluft- und Überströmdurchlässen erfordert.
Die DIN 18017-3:2020-05 gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsbereichen (z. B. Wohneinheiten in Hotels, andere Räume innerhalb von Wohnungen [z. B. Küchen oder Bäder mit Fenster, Kochnischen, Abstellräume]) können ebenfalls über Anlagen nach dieser Norm entlüftet werden. Die Norm setzt voraus, dass ein dem Abluftvolumenstrom ausreichend Außenluftstrom über Undichtheiten in der Gebäudehülle und evtl vorhandenen Außenbauteil-Luftdurchlässen, vom Freien über die Wohn- und Aufenthaltsräume bzw. über eine Zuluftleitung direkt in die Ablufträume nachströmen kann.
Die Norm gilt nicht für Entlüftungsanlagen mit denen mehr als die doppelten, planmäßigen Mindest-Abluftvolumenströme gefördert werden. Die Lüftung von fensterlosen Küchen ist nicht Gegenstand der Norm. Für die Lüftung von Küchen ohne Fenster sind die Forderungen der Bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen zu beachten. Die vorliegende Neuausgabe berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen, vor allem in Bezug auf die Überarbeitung der DIN 1946-6:2019-12. Die Nachströmung der Außenluft vom Freien in die Wohn- und Aufenthaltsräume wurde dem heute gegebenen Stand an die Dichtheit der Gebäudehülle angepasst. Dazu wurde das in DIN 1946-6 beschriebene Verfahren zugrunde gelegt. Es wurde ein Anhang C mit Visualisierungen der Mindest-Abluftvolumenströme aufgenommen.

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