|   Die Gebäudehüllen 
        sind bei der heutzutage vorgeschriebene energiesparende Bauweise 
        so dicht, dass bei dem üblichen Lüftungsverhalten nicht genügend 
        Außenluft nachströmt. Dadurch können Feuchteschäden 
        und Schimmelbefall auftreten. Außerdem kann sich in der Raumluft 
        Schadstoffe anreichern. Verschiedene Regelwerke (Energieeinsparverordnung 
        [EnEV], DIN 4108-2, DIN 1946-6) fordern gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle 
        und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. 
          | 
  
   
    Die DIN 
        1946-6 (Lüftung von Wohnungen) zeigt Lösungsmöglichkeiten 
        anhand eines Lüftungskonzepts, wie ein ausreichender 
    Luftwechsel in Wohnungen zu erreichen ist.  | 
  
   
      
         Hierfür 
          verlangt sie die Erstellung eines Lüftungskonzepts 
          (z. B. Berechnungsbeispiel 
          1 + Beispiel 
          2 - Ingenieurbüro Oertel) für jeden 
          Neubau und für jede Renovierung von Altbauten. Bei Altbauten 
          ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus 
          mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht 
          bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche 
          neu abgedichtet wird. 
        | 
  
   
      
        Der Planer oder Verarbeiter 
          muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes 
          der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept 
          kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung 
          oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen 
          oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig 
          ist. 
        Wohnungslüftung in der Modernisierung/Sanierung - Interessengemeinschaft 
          Energie Umwelt Feuerungen GmbH   | 
  
   
     
          
          Erstellung eines Lüftungskonzepts 
          und Festlegung  
          von lüftungstechnischen Maßnahmen (LtM) nach DIN 1946-6
   | 
  
  
    Die DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, 
      Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" wurde im Dezember 2019 überarbeitet und neu veröffentlicht. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA "Lüftung von Wohnungen" im 
      DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet. Sie ersetzt die Norm aus dem Jahre 2009. 
      Die Norm gilt für die freie und für die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Nutzungseinheiten. Diese müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Dazu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnlichen Einrichtungen. Die Räume müssen in 
        der Heizperiode und  in Kellerräumen in Wohngebäuden ganzjährig belüftet werden. 
      Diese Norm legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den 
        Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungs-Komponenten und -Geräte für Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme 
        fest.  Außerdem  muss die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz, unter Berücksichtigung 
          bauphysikalischer, lüftungstechnischer, hygienischer und energetischer Gesichtspunkte beachtet werden. 
      Die DIN 1946-6:2009-05 hatte die Lüftungssysteme in freie und ventilatorgestützte 
        Lüftungssysteme unterteilt. Die Kombination untereinander war dort nicht genau beschrieben und auf der Europaebene 
          werden mit der Ecodesign-Richtlinie auch Anforderungen an Geräte zur Wohnungslüftung gestellt. Deshalb war eine Überarbeitung der Norm 
          notwendig. Gleichzeitig wurde die Norm übersichtlicher strukturiert. 
      Die Abschnitte 4, 5 und 6 gelten für alle Systeme. Abschnitt 7 fasst die Anforderungen an freie 
        Wohnungslüftungssysteme zusammen, der Abschnitt 8 die für ventilatorgestützte Wohnungslüftungssysteme. Zusätzlich wurde ein Abschnitt 9 für die Kombination 
        von freien und ventilatorgestützten Wohnungslüftungssystemen in einer Nutzungseinheit aufgenommen. 
      Das Lüftungskonzept (Abschnitt 
        4 bis 5) gilt für neue Gebäude und für Bestandsgebäude mit lüftungstechnisch relevanten 
          Veränderungen. Ist die Lüftung zum Feuchteschutz nicht gegeben, oder sind zusätzliche Anforderungen (z. B. Schallschutz, Hygiene, Luftqualität) zu berücksichtigen, 
          dann werden geeignete lüftungstechnische Maßnahmen nach Abschnitt 7 bis 9 vorgeschlagen. 
      In  den Abschnitten 6 bis 9  sind die Anforderungen an freie Lüftungssysteme (Querlüftung, Schachtlüftung), ventilatorgestützte Lüftungssysteme und kombinierte Lüftungssysteme im Hinblick auf die Einhaltung der notwendigen Innenraumluftqualität jeweils mit Sicherstellung des Feuchteschutzes. Die Infiltrationsberechnung wurde an den Stand der Technik angepasst und in der 
        Darstellung vereinfacht. Die Anforderungen an die hygienische Ausführung von Wohnungslüftungssystemen wurden in Zusammenarbeit mit dem VDI mit der VDI 6022 abgeglichen, sodass nun in beiden Regeln gleichlautende Hygieneanforderungen gestellt werden. 
      Die  Beiblättern 3 und 4 zur DIN 1946-6 regeln den Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. Lüftungsgeräten. Die entsprechenden Unterabschnitte wurden angepasst. Die Kennzeichnung 
        von Wohnungslüftungssystemen wurde gestrichen. 
      Nicht Gegenstand dieser Norm ist die Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz über manuelles Fensteröffnen. Manuelles Fensteröffnen wird berücksichtigt, um nicht geplante Lüftungsstufen zu ermöglichen. Diese Norm behandelt nicht die 
        Luftbehandlungsarten aktives Kühlen sowie aktives Be- und Entfeuchten. 
      Die Planungsempfehlungen dieser Norm gelten für schadstoffarme Nutzungseinheiten. 
        Übermäßige Schadstoffbelastungen aus dem Gebäude und aus der Umgebung des Gebäudes erfordern gegebenenfalls darüber hinausgehende Maßnahmen. Für die Lüftung von fensterlosen Räumen gelten darüber hinaus die Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser 
        Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen und DIN 18017-3 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster 
          - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren".  | 
  
  
    
      
            | 
        
          
            Gegenüber DIN 1946-6:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: 
              • Inhalt den vorliegenden Europäischen Normen und Verordnungen angepasst; 
              • Strukturierung der Abschnitte in Lüftungskonzept (Abschnitt 4, Abschnitt 5) und Festlegung 
                der Außenluftvolumenströme (Abschnitt 6), freie Lüftung (Abschnitt 7), ventilatorgestützte Lüftung (Abschnitt 8); 
              • Aufnahme eines Abschnittes zu kombinierten Lüftungssystemen (Abschnitt 9); 
              • Berechnung des Außenluftvolumenstromes durch In- und Exfiltration dem Stand der Technik 
                angepasst; 
              • Abgleich der Anforderungen an die Hygiene von Wohnungslüftungssystemen mit VDI 6022; 
              • Unterabschnitt zum Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. -geräten dem Stand 
                der Technik angepasst; 
              • Streichung der Unterabschnitte zur Kennzeichnung von Wohnungslüftungssystemen; 
              • Aufnahme eines informativen Anhangs zur Kellerlüftung.
               .Planung lüftungstechnischer Maßnahmen nach neuer DIN 1946-6:2009-05 - Teil 1  — Teil 2 
                 Planung lüftungstechnischer Maßnahmen nach neuer DIN 1946-6:2019-12 
                 Chancen und Grenzen der neuen DIN 1946-6 bei dezentralen Lüftungssystemen - HaustechnikDialog 
                  Lüftungskonzepte für die Lüftungsplanung - inVENTer GmbH 
                 Aufbau einer dezentralen Lüftungsanlage - inVENTer GmbH.  | 
           
          | 
       
      | 
  
  
	    
		  Gesamt-Außenluftvolumenstrom im Vergleich der Normenfassung 2009 und der Neufassung 2019
  | 
  
  
    Ventilatorgestützt lüften: Das ist neu in der DIN 1946-6 
      Das ist neu in der DIN 1946-6: Erstellung eines Lüftungskonzepts 
      Das ist neu in der DIN 1946-6: Lüftungssysteme auslegen 
      SBZ, Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG  | 
  
   
    |   Nach der Norm 
        werden vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität 
        festgelegt.   | 
  
   
     
      • Lüftung zum Feuchteschutz 
        (FL) 
        Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes 
        zur Gewährleistung  des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen 
        Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. 
        zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). 
        Diese Stufe muss gemäß der Norm ständig (24h/365 Tage 
        im Jahr) und nutzerunabhängig sicher gestellt sein. 
        • Reduzierte Lüftung ( RL fLSt = 0,7)  
          Ist die zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung 
          des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes 
          bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend 
          nutzerunabhängig sicher gestellt sein. 
        • Nennlüftung (NL fLSt = 1,0)  
          Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der 
          hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes 
          bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit 
          aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. 
        • Intensivlüftung (IL fLSt = 1,3) 
          Sie soll die Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) abbauen und 
          auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung 
          herangezogen werden. 
      | 
  
  
      
      Gesamt-Außenluftvolumenströme bei freier Lüftung für einzelne Räume mit Fenstern 
        nach DIN 1946-6:2019 (und nach DIN 1946-6:2009) 
        
      Gesamt-Abluftvolumenströme bei ventilatorgestützter Lüftung 
        für einzelne Räume mit oder ohne Fenster 
        nach DIN 1946-6:2019 und nach DIN 1946-6:2009
  | 
  
   
     Die wichtigste 
        Frage bei der Erarbeitung des Lüftungskonzeptes 
        ist es, wie die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig 
        sicher gestellt werden kann. Faktoren, die in die Berechnung 
        einfließen, sind der Dämmstandard, die Art 
        und Lage des Gebäudes. Der Dämmstandard 
        gibt einen Hinweis darauf, mit welchen Undichtheiten in der Haushülle 
        gerechnet werden kann. Die Wohnfläche zeigt die zu erwartenden Belastungen. 
        Die Lage des Hauses ist wichtig, um die Windbelastung einzuschätzen. 
        Es gilt die Faustregel: je mehr Wind, desto größer 
        die natürliche Infiltration. Der Norm ist deswegen eine 
        Windkarte 
        des deutschen Wetterdienstes hinterlegt.  | 
  
   
    Ein Lüftungskonzept 
        soll von einem Fachmann erstellt werden  | 
  
   
    Teil 
        1 – Festlegung von lüftungstechnischen 
        Maßnahmen  | 
  
   
    Im Neubau 
        und größeren Modernisierungen hat normalerweise der Architekt 
        die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn einen Planer oder den 
        zukünftigen Errichter der Anlage zu beauftragen. Wenn kleinere Modernisierungen 
        und Teilmodernisierungen ist der, der die wesentliche lüftungstechnische 
        Änderung verursacht (z. B. Fensterbauer, Trockenbauer) verpflichtet, 
        einen Fachmann zu beauftragen.  | 
  
   
    Teil 
        2 – Auswahl eines Lüftungssystems  | 
  
   
     Der Planer 
        oder die ausführende Firma wählt in Zusammenarbeit 
        mit dem Bauherrn das Lüftungssystem aus.  | 
  
   
      
        Lüftungstechnische Maßnahmen 
          Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, 
          um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer 
          lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen. 
          Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder 
          in der Außenhülle eingelassene Ventile (Außenwandluftdurchlässe 
          - ALD - regelbar) sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung 
          einer Kontrollierten Wohnungslüftung erfolgen. 
          Für die Sicherstellung des Feuchteschutzes ist es unzulässig 
          eine aktive Fensterlüftung durch die Bewohner 
          einzuplanen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig 
          funktionieren!  
          Auch für die anderen Lüftungsstufen muss der Planer festlegen, 
          wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen 
          muss er die aktive Fensterlüftung schon ab der reduzierten Lüftung 
          einplanen und den Nutzer explizit darauf hinweisen. Bei der ventilatorgestützten 
          Lüftung kann – falls erforderlich - der Planer/Verarbeiter 
          das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen. 
          Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz und 
          Raumluftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung 
          erforderlich. 
        | 
  
   
      
        Sonderfall „Fensterlose Räume“ 
          Einen Sonderfall stellen fensterlose Räume in einer Wohnung dar. 
          Ihre Belüftung muss nach wie vor nach den Vorgaben der aktuellen          DIN 
          18017-3 Ausgabe Juli 2009 oder den bauaufsichtlichen 
          Richtlinien über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder 
          und Toilettenräumen in Wohnungen geplant und umgesetzt werden. 
          Gemäß der DIN 1946-6 können die für fensterlose 
          Räume vorgesehenen Lüftungstechnischen Maßnahmen ausreichend 
          sein, um die Versorgung der gesamten Wohneinheit mit Außenluft 
          zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in 
          diesem Fall alle in der Wohneinheit vorhandenen Ablufträume 
          mit einem ausreichenden Abluftvolumenstrom eingeplant werden. 
        | 
  
   
    Dies muss 
        für den Einzelfall geprüft werden und ist mit einigen Fragen 
        verbunden. So stellt sich die Frage, inwieweit eine abschaltbare Belüftungseinrichtung 
        im Bad ausreichend für die Lüftung zum Feuchteschutz der gesamten 
        Wohnung sein kann, wenn sie in der Regel nur kurze Zeit am Tag läuft.  | 
  
   
      
        Haftungsrisiken 
          Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für 
          die Herstellung eines hygienischen Raumklimas die notwendige aktive 
          Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, 
          als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte 
          zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein 
          zweimaliges Stoßlüften 
          am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ein. 
          Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei 
          Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede 
          zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch. 
          Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter aus, um die 
          Raumluft einmal komplett auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate 
          bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0 °Celsius können 
          aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich 
          sein. Solch häufiges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen 
          Rechtsprechung nicht zuzumuten. 
        | 
  
   
    Durch einen 
        entsprechenden Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 
        diesem Umstand nicht zu entkommen. In einem solchen Fall müssten 
        schon sehr detaillierte Lüftungsanweisungen deutlicher 
        Vertragsbestandteil werden. Und selbst dann ist es nach 
        Ansicht von Rechtsexperten höchst zweifelhaft, ob nicht ein Verstoß 
        gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt. Wer auf der 
        sicheren Seite sein will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten 
        Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher 
        gestellt ist.   | 
  
  
    ........................................................................................ 
      | 
  
  
    Auch  die  DIN 18017-3:2020-05 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren" wurde im Zuge der neuen DIN 1946-6 überarbeitet und veröffentlicht.  Im Fokus steht der Abgleich der Infiltration mit der neuen Fassung der DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, 
      Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" sowie die Reduzierung des maximalen Abluftvolumenstroms von 60 m³/h auf 40 m³/h im fensterlosen Bad bei einer 
      intelligenten Bedarfsführung mittels Raumluftsensor. 
      Die DIN 18017-3-9-2009 regelt die Entlüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster (innenliegende Sanitärräume) durch Ventilatoren. Auch andere Funktionsräume innerhalb von Wohnungen (z. B. Abstellräume oder Küchen mit Fenstern) können nach dieser Norm entlüftet werden. 
      Der planmäßige Abluftvolumenstrom von 40 m³/h für innenliegende Bäder (für Toilettenräume ist generell eine Halbierung aller auch im Folgenden genannten Werte zulässig) orientiert sich an den in DIN 1946-6 zur Anlagenbemessung genannten Werten. Bei ganztägigem, durchgehendem Betrieb dürfen die genannten Werte in Zeiten geringen Luftbedarfs, jedoch nicht mehr als 12 Stunden pro Tag, um die Hälfte reduziert werden. Mit bedarfsgeführten Abluftanlagen muss ein Abluftvolumenstrom von 60 m³/h realisierbar sein. Dieser darf allerdings
        
        in Zeiten geringen Luftbedarfs dauerhaft auf mindestens 15 m³/h abgesenkt werden oder
        im regelmäßigen Intervallbetrieb im Tagesmittel 15 m³/h nicht unterschreiten (maximale Abschaltdauer 1 Stunde) oder
        in Zeiten geringen Luftbedarfs bei normaler Nutzung und gutem Wärmeschutz (mindestens WSchVO 1995) auf 0 m³/h reduziert werden, wenn nach dem Abschalten noch ein Luftvolumen von 15 m³ abgeführt wird. 
      Die Anforderungen dieser baurechtlich verbindlichen Norm zur ventilatorgestützten Entlüftung sind durch die parallele Aktualisierung der Normen in der Regel gut vereinbar mit den Anforderungen an eine vollwertige Wohnungslüftung nach DIN 1946-6. Zu beachten ist allerdings, dass eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle entsprechend den Anforderungen der EnEV oder gar weiter gehender Anforderungen wie an das Passivhaus, nach DIN 18017-3 bzw. DIN 1946-6 eine sorgfältige Planung der Luftnachströmung und damit der Dimensionierung von Außenluft- und Überströmdurchlässen erfordert. 
      Die DIN 18017-3:2020-05 gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsbereichen (z. B. Wohneinheiten in Hotels, andere Räume innerhalb von Wohnungen [z. B. Küchen oder Bäder mit Fenster, Kochnischen, Abstellräume]) können ebenfalls über Anlagen nach dieser Norm entlüftet werden. Die Norm setzt voraus, dass ein dem Abluftvolumenstrom ausreichend Außenluftstrom über Undichtheiten in der Gebäudehülle und evtl vorhandenen  Außenbauteil-Luftdurchlässen, vom Freien über die Wohn- und Aufenthaltsräume bzw. über eine Zuluftleitung direkt in die Ablufträume nachströmen kann. 
      Die Norm gilt nicht für Entlüftungsanlagen mit denen mehr als die doppelten, planmäßigen Mindest-Abluftvolumenströme gefördert werden. Die Lüftung von fensterlosen Küchen ist nicht Gegenstand der Norm. Für die Lüftung von Küchen ohne Fenster sind die Forderungen der Bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen zu beachten. Die vorliegende Neuausgabe berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen, vor allem in Bezug auf die Überarbeitung der DIN 1946-6:2019-12. Die Nachströmung der Außenluft vom Freien in die Wohn- und Aufenthaltsräume wurde dem heute gegebenen Stand an die Dichtheit der Gebäudehülle angepasst. Dazu wurde das in DIN 1946-6 beschriebene Verfahren zugrunde gelegt. Es wurde ein Anhang C mit Visualisierungen der Mindest-Abluftvolumenströme aufgenommen.
       DIN 18017-3:2019-03 - Lüftung 
        von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren 
        Planungshinweise für zentrale Abluftsysteme nach DIN 18017-3 - 11-2020 
        Praktischer Leitfaden für die dezentrale Entlüftunggemäß DIN 18017-3 - Elektroapparate-Fabrik GmbH 
        Fragen und Antworten zur DIN 18017-3:2020-05 - Anton Höß - Fachintsitut Gebäude-Klima e.V.   | 
  
   
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     Planung 
        lüftungstechn. Maßnahmen nach neuer DIN 1946-6 - Teil 
        1 — Teil 
        2  | 
  
   
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        Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt 
        werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, 
        mich 
        umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig 
        Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitauf-wändigere 
        Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter 
        kostenpflichtigen Abmah-nung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen 
        Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende 
        Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht 
        als unbegründet zurückgewiesen.  | 
  
   
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