| Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
|
||
| Die
neue Ausbildungsverordnung
verursacht viele Veränderungen in der Ausbildung
und verursacht immer mehr Diskussionen
über die Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung. So
wie es aussieht, wurde das Ziel, "bessere" Auszubildende
für diesen Beruf zu bekommen, nicht erreicht. Ich bin einmal
gespannt, wann es zu einer Reform der AVO kommt. Bisher wurde sie
ca. alle 15 Jahre verändert. |
||
Ich meine, wir
haben den jungen Leuten mir der Neuordnung keinen
Gefallen getan. Eine Reduzierung der Ausbildungszeit auf 3 Jahren
in den alten Berufen (Gas- und Wasserinstallateur/-in
und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/-in)
und bei Eignung bzw. auf Wunsch ein weiteres Jahr in dem jeweils
anderen Beruf wäre meiner Meinung nach sinnvoller gewesen.
Nur so würde man eine ordentliche Grundlage für die
Weiter- und Fortbildung
schaffen. |
||
Die Zusammenlegung
der Berufe in der Meisterprüfungsordnung
im Jahre 2003 ist aber schon in Ordnung. Aber da hätte man
die Teilzeitausbildung streichen sollen, weil die Vorbereitungszeit
meiner Meinung zu lang ist und die meisten Meisterprüfungsausschüsse
sich nicht zu Zwischenprüfungen durchringen können. Auch
die Ausbildung in Meisterschulen sollte man auf mindestens 12 Monate
festlegen, weil die Inhalte im SHK-Gewerk immer umfangreicher werden. |
||
| Videos
über verschiedene Berufe - BRalpha |
||
| Die
Reform der beruflichen Bildung - Berufsbildungsgesetz (BBiG)
2005 |
||
| . |
||
Kachelofen-
und Luftheizungsbauer/-in
- Ausbildungsinhalte |
||
. |
||
| Kälteanlagenbauer/Kälteanlagenbauerin
> den Beruf gibt seit dem 1. August 2007 nicht mehr |
||
irgendwie
müssen die beiden Berufe zusammenkommen |
||
AVO
— Brunnenbauer/in
(Bauwirtschaft) +
AVO
— Bauwirtschaft |
||
Dachdecker/in
- Ausbildung zum Dachdecker in zwei verschiedene Fachrichtungen
|
||
Studieren
ohne Abitur – nach dem Job auf die Schulbank? |
||
Immer wieder
stellt sich die Frage, worin der Unterschied
zwischen Fort- und Weiterbildung
liegt. |
||
Eine Fortbildung
erweitert die Qualifikationen, die schon einmal
in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Diese sollen erhalten
und so erweitert werden, dass sie der technischen
Entwicklung angepasst und so erweitert werden, dass ein
beruflicher Aufstieg möglich wird. Normalerweise
entscheidet sich jeder persönlich, in welche
Richtuing man sich fortbilden will. |
||
Den rechtlichen Rahmen zur Durchführung und Anerkennung von Fortbildungen regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bei einer Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf unterscheidet man |
||
|
||
Eine berufliche
Weiterbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes
(BBiG) umfasst Umschulungen, betriebliche
Weiterbildungsmaßnahmen und autodidaktische
Weiterbildung (Lernen in Eigenregie), die alle nicht zur
Fortbildung zählen. Unter Weiterbildung versteht man alle Aktivitäten,
die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine
erste Bildungsphase abgeschlossen haben. Hierzu gehören Menschen,
die in Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet
haben. |
||
Meister/in |
||
Ein/e Installateur-
und Heizungsbauermeister/in übernimmt in Selbständigkeit
oder als Angestelter/e Fach- und Führungsaufgaben
in der Planung, Installation, Inbetriebnahme und Reparatur von heizungstechnischen,
lüftungstechnischen und sanitären Einrichtungen. Die
Meisterprüfung ist nach der Handwerksordnung (HwO) in diesem
zulassungspflichtigen Handwerk Vorausetzung für
eine Betriebeintragung bei der Handwerkskammer. Vorbereitungskurse
(Vollzeit ca. 1 Jahr, Teilzeit mindestens 2 Jahre) zur Meisterprüfung
werden von den Handwerkskammern und andere Bildungseinrichtungen
angeboten . Für die Zulassung zur Meisterprüfung
ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen
jedoch nicht vorgeschrieben. |
||
Zur Meisterprüfung
wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung
in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung
ablegen will oder einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk
oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf bestanden hat. Auch zuzulassen ist, wer eine andere
Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen
Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige
Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit
dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. |
||
Techniker/in |
||
Die Ausbildung
(4 Semester) der Staatlich geprüfter
Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker/in und Staatlich
geprüfter Sanitärtechniker/in verläuft immer
noch getrennt. Nach der bestandenen Prüfung
(Staatsexamen) in einer Fachrichtung kann die Prüfung
in der jeweils anderen Fachrichtung in 2 weiteren Semestern
abgelegt werden. Die Aufgaben der Techniker/innen ist das Projektieren
und Berechnen heizungs-, lüftungs- und klimatechnische Anlagen
und Systeme. Außerdem überwachen und steuern sie deren
Bau und Montage. Darüber hinaus beraten sie Kunden und nehmen
Aufgaben im Vertrieb wahr. |
||
Zulassungsvoraussetzugen
sind ein erfolgreicher Haupt- oder Realschulabschluss und ein erfolgreicher
Abschluss der gewerblichen Berufsschule. Einige Bildungseinrichtungen
verlangen den Nachweis der abgelegten Gesellenprüfung
mit mindestens 1 und 5 Jahren anschließender Berufstätigkeit
in einem einschlägigen Ausbildungsberuf. |
||
| Techniker können
den angehängten (nicht vorgesetzt) Titel "EUR
ING" beantragen, wenn sie die von der FEANI
festgelegte Kriterien hinsichtlich ihrer Ausbildung und der Dauer
ihrer Berufserfahrung erfüllen. |
||
| Ingenieur/in | ||
Die Ausbildung
in der Versorgungstechnik findet durch ein Studium
an Fachhochschulen, Universitäten
und Berufsakademien statt. Das Studium kann als
Studiengang in der Versorgungtechnik
oder als Schwerpunkt innerhalb von Studiengängen
der Energietechnik bzw. des Wirtschaftsingenieurs
absolviert werden. Auch für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen wird die Versorgungstechnik
angeboten. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss
beträgt > 3 und < 4 Jahre.
Danach ist ein direkter Berufseinstieg möglich.
Im Anschluss an den Bachelorstudiengang wird ein Masterstudium
(1 bis 2 Jahre) notwendig, wenn Führungspositionen,
spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft
und Forschung anstrebt werden. |
||
| Zugangsvoraussetzungen | ||
|
||
| |
||
Handwerk
– Der Einstieg zum Aufstieg - Informationen für Lehrer |
||
Übungsaufgaben
für Anlagenmechaniker/in für SHK-Technik
- Landrat-Gruber-Schule
in Dieburg |
||
| Auf
diesen Seiten werden ich versuchen, allen Interessierten die AVO
nahezubringen. |
||
| Vielleicht
bekommen wir auch auf diesem Wege neue Informationen. |
||
| Der
neue Beruf (2,16
MB) |
||
Internet-Fernlehrgänge
- Gebäudeernergieberater und mehr ..... - Öko-Zentrum
NRW |
||
| Beispiel
für Studium "Versorgungstechnik" |
||
| . |
||
zum Lesen - bitte anklicken
![]() |
|
bald mehr
|
Weiterbildungsangebote der SHK-Organisation
Klempner-Information für Beruf und Ausbildung
Der
"dritte Weg" — Studieren ohne Abitur ist in jedem
Bundesland möglich ![]()
Studieren
ohne Abitur – nach dem Job auf die Schulbank? ![]()
| Videos
aus der SHK-Branche |
SHK-Lexikon |