Anlagenmechaniker/-in für

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC

  Fachbegriffe - richtig oder falsch angewendet

  Berufe in Wort und Bild

Ab 1. August 2016 > neue Ausbildungsverordnung (zum Vergleich die AVO 2003)
In den Ausbildungsrahmenplan wurden die Themen "Gebäudemanagementsysteme" und "Hygienemaßnahmen" aufgenommen. Die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wurden angepasst und die Ausbildung wird jetzt in Einsatzgebiete gegliedert, die bei Vertragsabschluss vom Ausbildungsbetrieb festgelegt werden muss.
1.Sanitärtechnik
2. Heizungstechnik
3. Lüftungs- und Klimatechnik
4. erneuerbare Energien und Umwelttechnik
Auch die seit Jahren gewünschte gestreckte Abschlussprüfung wurde umgesetzt. So wird z. B. der erste Teil der Prüfung bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Das Ergebnis fließt am Ende der Ausbildung in die Gesamtbewertung ein. Die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) wird dadurch inhaltlich und methodisch aufgewertet.

Die neue Ausbildungsverordnung verursacht viele Veränderungen in der Ausbildung und verursacht immer mehr Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung. So wie es aussieht, wurde das Ziel, "bessere" Auszubildende für diesen Beruf zu bekommen, nicht erreicht. Ich bin einmal gespannt, wann es zu einer Reform der AVO kommt. Bisher wurde sie ca. alle 15 Jahre verändert.
Ich meine, wir haben den jungen Leuten mir der Neuordnung keinen Gefallen getan. Eine Reduzierung der Ausbildungszeit auf 3 Jahren in den alten Berufen (Gas- und Wasserinstallateur/-in und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/-in) und bei Eignung bzw. auf Wunsch ein weiteres Jahr in dem jeweils anderen Beruf wäre meiner Meinung nach sinnvoller gewesen. Nur so würde man eine ordentliche Grundlage für die Weiter- und Fortbildung schaffen.

Die Zusammenlegung der Berufe in der Meisterprüfungsordnung im Jahre 2003 ist aber schon in Ordnung. Aber da hätte man die Teilzeitausbildung streichen sollen, weil die Vorbereitungszeit meiner Meinung zu lang ist und die meisten Meisterprüfungsausschüsse sich nicht zu Zwischenprüfungen durchringen können. Auch die Ausbildung in Meisterschulen sollte man auf mindestens 12 Monate festlegen, weil die Inhalte im SHK-Gewerk immer umfangreicher werden.

So wie es zur Zeit aussieht, brauchen die SHK-Betriebe zunehmend Hilfe bzw. sind mehr oder weniger überfordert, um mit den neuen Techniken (z. B. Gebäudeleittechnik, Smart Home, Künstliche Intellegenz [KI], Hausautomation und Gebäudeautomation, Gebäudedatenmodellierung [BIM - Building Information Modeling]) zurechtzukommen.
Das folgere ich aus den Stellenangeboten, die seit einigen Monaten in den Zeitungen zu sehen sind. Dort werden vor allen Dingen von den größeren SHK-Firmen Elektroniker/in - Automatisierungstechnik und/oder Elektroniker/in - Energie- und Gebäudetechnik gesucht.
Eigentlich ist das kein Wunder, denn die Inhalte das Handwerks der Anlagenmechniker/innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind seit der Zusammenlegung der Berufe (Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer) sehr umfangreich geworden. Außerdem gehen die Tätigkeiten auch immer mehr in Richtung Elektrotechnik, Die meisten Arbeiten dürfen nur mit dem Eintrag in das Installateurverzeichnis ausgeführt werden.

Über Anmerkungen zu diesem Thema, würde ich mich freuen.
 
Bildungsplan zur Erprobung
Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung, die zum Berufsschulabschluss und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zur Fachhochschulreife führen - NRW
Anlagenmechaniker/in  - ehem. Rohrinstallateur
AVO - Klempner/in + MPO - Klempner/in  andere Bezeichnungen: Spengler, Blechner, Flaschner
Die Reform der beruflichen Bildung - Berufsbildungsgesetz (BBiG) 2005

Technische/r Zeichner/in - Heizungs-/Klima-/Sanitärtechnik
Technischen Systemplaner/-in Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

Kälteanlagenbauer/Kälteanlagenbauerin > den Beruf gibt seit dem 1. August 2007 nicht mehr
Mechatroniker für Kältetechnik/Mechatronikerin für Kältetechnik (Ausbildung) - BIBB
Mechatroniker/-in für Kältetechnik - Ein echt "cooler" Job - BR alpha
Verordnung über die Meisterprüfung - Teile I und II im Kälteanlagenbauer-Handwerk
(Kälteanlagenbauermeisterverordnung - KälteanlMstrV)

Kälteanlagenbauer - Meisterausbildung
Innung für Kälte- und Klimatechnik für den Regierungsbezirk Arnsberg

irgendwie müssen die beiden Berufe zusammenkommen

Brunnenbauer/in (Bauwirtschaft)
Dachdecker/in - Ausbildung zum Dachdecker in zwei verschiedene Fachrichtungen
Studieren ohne Abitur – nach dem Job auf die Schulbank?
Kundendiensttechniker - Eine Position zwischen Geselle/Monteur und Meister
Die Schwerpunkte handwerklicher Berufsausübung haben sich von der handwerklichen Einzelfertigung mit anschaulichem Denken und konkretem Arbeiten nach Anweisung zur Kontrolle, Wartung und Instandhaltung komplexer Anlagen verschoben, wobei analytisches Denken und die Fähigkeit zum Problemlösen von einem Gesellen bzw. Monteur erwartet werden.

Im Bereich der Haustechnik benötigt man Fachkräfte, die selbstständig und verantwortungsbewusst arbeiten, ihre Firma beim Kunden angemessen repräsentieren, innerhalb ihres Verantwortungsbereiches den Kunden beraten und zu Folgeaufträgen verhelfen. Damit sollen auch die Marktanteile der SHK-Betriebe im Wartungsgeschäft gesichert werden.

Für einen Gesellen bzw. Monteur besteht neben der Meisterprüfung die Aufstiegsmöglichkeit zum Kundendiensttechniker.

Der "SHK-Kundendiensttechniker" eine berufliche Perspektive, die auch mit einem Gewinn an Sozialprestige innerhalb der betrieblichen Hierarchie verbunden ist.

Die Aus- bzw. Fortbildung zum Kundendiensttecniker kann innerbetrieblich durch die Teilnahme an Herstellerschulungen mit entsprechendenden Zertifikaten oder durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs bei einsprechenden Bildungsstätten erfolgen.
Die innerbetriebliche Fortbildung hat den Vorteil, dass hier gezielt auf die im Betrieb hauptsächlich eingesetzten Produkte geschult wird. Der Nachteil ist, dass hier nur auf bestimmte Techniken eingegangen und keine Abschlussprüfung durchgeführt wird. Die Herausgabe der Unterlagen der erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten sollte vertraglich vereinbahrt werden.
Die Voraussetzung für die Teilnahme in den Bildungsstätten ist in der Regel ein Gesellenprüfungsabschluss und eine 2jährige Tätigkeit im Beruf. Die Lehrgänge werden entweder berufsbegleitend oder in Blochunterricht angeboten und umfasst in der Regel 240 Unterrichtseinheiten. Die Lehrgangsinhalte sind
  • Allgemeine technische Grundlagen
  • Gerätetechnik
  • Anlagentechnik
  • Prüfungsvorbereitung

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung (Zertifikat "SHK-Kundendiensttechniker/in") vor dem Prüfungsausschuss der jeweilig zuständigen Handwerkskammer.


Immer wieder stellt sich die Frage, worin der Unterschied zwischen Fort- und Weiterbildung liegt.
Eine Fortbildung erweitert die Qualifikationen, die schon einmal in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Diese sollen erhalten und so erweitert werden, dass sie der technischen Entwicklung angepasst und so erweitert werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Normalerweise entscheidet sich jeder persönlich, in welche Richtung man sich fortbilden will.

Den rechtlichen Rahmen zur Durchführung und Anerkennung von Fortbildungen regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG).  Bei einer Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf unterscheidet man

  • Anpassungsfortbildung >Schritt halten mit der Entwicklung des Berufsfeldes
  • Erhaltungsfortbildung > die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten
  • Erweiterungsfortbildung > die eigenen Kenntnisse erweitern
  • Aufstiegsfortbildung > beruflichen Aufstieg anstreben
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen auf nationaler und europäischer Ebene verbessern und die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern erhöhen. Die FAQ geben Antwort auf die am häufigsten gestellten Fragen. > mehr
Eine berufliche Weiterbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) umfasst Umschulungen, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen und autodidaktische Weiterbildung (Lernen in Eigenregie), die alle nicht zur Fortbildung zählen. Unter Weiterbildung versteht man alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben. Hierzu gehören Menschen, die in Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.
Meister/in
Ein/e Installateur- und Heizungsbauermeister/in übernimmt in Selbständigkeit oder als Angestelter/e Fach- und Führungsaufgaben in der Planung, Installation, Inbetriebnahme und Reparatur von heizungstechnischen, lüftungstechnischen und sanitären Einrichtungen. Die Meisterprüfung ist nach der Handwerksordnung (HwO) in diesem zulassungspflichtigen Handwerk Vorausetzung für eine Betriebeintragung bei der Handwerkskammer. Vorbereitungskurse (Vollzeit ca. 1 Jahr, Teilzeit mindestens 2 Jahre) zur Meisterprüfung werden von den Handwerkskammern und andere Bildungseinrichtungen angeboten . Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Auch zuzulassen ist, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden.

Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung
In der Meisterausbildung ist der betriebswirtschaftliche Teil (Teil 3 der MPO) für viele Meister, besonders für die die einen Betrieb gründen oder führen wollen, nicht umfangreich genug bzw. nicht ausreichend. Aus diesen Grund haben die Handwerkskammern speziell für die Handwerksmeister die Ausbildung zu einem "Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung" (alt: Betriebswirt [HWK]) entwickelt. Diese Ausbildung kann nach der Meisterprüfung (Handwerk oder Industrie) durchgeführt werden. Dadurch wird eine höhere Qualifikationsebene im Handwerk erreicht (ist mit dem akademischen Master Studium gleichgestellt).
Diese Ausbildung vermittelt in 700 Stunden und 100 Stunden an Selbstlernphasen das notwendige betriebswirtschaftliche Wissen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen oder in die Unternehmensführung von Handwerksbetrieben aufzusteigen. Eine Handwerksakademie vermittelt eine Kombination aus wirtschaftlicher und methodischer Fachkompetenz.
Eine Weiterbildung zum "Geprüften Betriebswirt (HwO)" kann auch ein Fachwirt, Fachkaufmann, Fachmeister oder Staatlich geprüfter Techniker aufnehmen, wenn mindestens ein Jahr Berufserfahrung verhanden ist. Fachkräfte aus einer vergleichbaren Berufsgruppe, die in den handwerklichen Bereich der Betriebswirtschaft wechseln wollen, müssen mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit vorweisen.
Die Ausbildung zum "Geprüften Betriebswirt (HwO)" ist bundesweit vereinheitlicht. Der zentrale Aspekt stellt eine vertiefte Kompetenzorientierung dar, die sich mit vier Bereichen (Methoden, Fach-, Führungs- und Sozialkompetenz) beschäftigt. Im Rahmenlehrplan sieht die Handwerkskammer folgende Qualifikationsbereiche vor:

  • Strategieentwicklung
  • Unternehmensführung
  • Personalmanagement
  • Innovationsmanagement

In der Handwerksakademie werden die Inhalte im Blockunterricht an Wochentagen in einem Zeitraum von 6 Monaten vermittelt. Ein modularer Unterricht kann auch an Wochenenden und in den Abendstunden unter der Woche stattfinden, wodurch sich aber die Dauer des Lehrganges auf 12 bis 16 Monate verlängert. Die Ausbildung kann auch durch integriertes Lernen (Blended Learning) gestaltet werden. Die Weiterbildung kann dann durch Selbststudium und Online-Vorlesungen (E-Learning) weitestgehend flexibel von Zuhause aus durchgeführt werden. Diese Lehrgangsform dauert dann aber mit 14 Monaten am längsten.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung" und "Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung"

Techniker/in
Die Ausbildung (4 Semester) der Staatlich geprüfter Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker/in und Staatlich geprüfter Sanitärtechniker/in verläuft immer noch getrennt. Nach der bestandenen Prüfung (Staatsexamen) in einer Fachrichtung kann die Prüfung in der jeweils anderen Fachrichtung in 2 weiteren Semestern abgelegt werden. Die Aufgaben der Techniker/innen ist das Projektieren und Berechnen heizungs-, lüftungs- und klimatechnische Anlagen und Systeme. Außerdem überwachen und steuern sie deren Bau und Montage. Darüber hinaus beraten sie Kunden und nehmen Aufgaben im Vertrieb wahr.

Zulassungsvoraussetzugen sind ein erfolgreicher Haupt- oder Realschulabschluss und ein erfolgreicher Abschluss der gewerblichen Berufsschule. Einige Bildungseinrichtungen verlangen den  Nachweis der abgelegten Gesellenprüfung mit mindestens 1 und 5 Jahren anschließender Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Techniker können den angehängten (nicht vorgesetzt) Titel "EUR ING" beantragen, wenn sie die von der FEANI festgelegte Kriterien hinsichtlich ihrer Ausbildung und der Dauer ihrer Berufserfahrung erfüllen.
Ingenieur/in
Die Ausbildung in der Versorgungstechnik findet durch ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Berufsakademien statt. Das Studium kann als Studiengang in der Versorgungtechnik oder als Schwerpunkt innerhalb von Studiengängen der Energietechnik bzw. des Wirtschaftsingenieurs absolviert werden. Auch für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird die Versorgungstechnik angeboten. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt > 3 und < 4 Jahre. Danach ist ein direkter Berufseinstieg möglich. Im Anschluss an den Bachelorstudiengang wird ein Masterstudium (1 bis 2 Jahre) notwendig, wenn Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung anstrebt werden.
Zugangsvoraussetzungen
  • Möglichkeit 1   Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur, Abschluss einer Fachoberschule) oder Fachhochschulreife
  • Möglichkeit 2  Das Studium ohne Abitur ist durch die Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Personengruppen (Meister/innen, Techniker/innen oder Betriebwirte/Betriebswirtinnen) möglich geworden
  • Möglichkeit 3  In einigen Bundesländern kann ein Studium auch nach einer abgeschlossenen Berufs- bzw. Fachschulausbildung oder einer mehrjährigen Berufspraxis aufgenommen werden. Hier hat Schulabschluss in den meisten Fällen eine untergeordnete Bedeutung

Technischer Betriebswirt/in (IHK)
Im Gegensatz zum "Geprüften Betriebswirt (HwO)" soll die Weiterbildung zum "Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)" als Schnittstelle zwischen der Technologie und den unternehmerischen Grundlagen gesehen werden. Der Absolvent soll im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich qualifiziert sein. Sie sollen unternehmerisch denken, die Kosten kalkulieren und die Produktionsabläufe kontrollieren. Der Abschluss ist nicht-akademisch, wird aber nach dem Deutschem Qualifikationsrahmen auf einer Stufe mit dem Master gesehen. Für den Weiterbildunglehrgang zum "Geprüften Betriebswirt (IHK)" oder zum "Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)" sollten berufspraktische Erfahrungen im gewerblich-technischen Bereich oder/und als Kaufmann vorhanden sein. Zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Für den "Betriebswirt (IHK)" gelten folgende Aufnahmebedingungen:

  • eine erfolgreich absolvierte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachkaufmann oder Fachwirt oder
  • eine entsprechende kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder
  • eine erfolgreich absolvierte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule sowie eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Für den "Technischen Betriebswirt (IHK)" gelten fogende gesonderte Qualifikationen:

  • eine bestandene Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder
  • eine bestandene Prüfung zum Techniker (staatlich anerkannt) oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt oder
  • eine bestandene Prüfung zum Ingenieur (staatlich anerkannt) inklusive einer Berufspraxis von mindestens 2 Jahren

Der "Technischen Betriebswirt (IHK)" kann in der technischen Betriebsleitung, der Fertigungsleitung oder im Bereich Logistik eingesetzt sein oder er wird im Controlling oder Produktmanagement eingesetzt. Die fachliche Kompetenz befähigt ihn auch zur technischen Beratung von Kunden und Geschäftspartnern.

Die Aufgaben sind:

  • Einkauf und Disposition von Maschinen und Material
  • Kalkulation
  • Rechnungswesen
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Materialkunde
  • sicherheitstechnische Überwachung der Produktion
  • Führen von beteiligten Mitarbeitern an der Produktionskette
  • Kundenberatung
  • Planung und Optimierung von Arbeitsabläufen

Handwerk – Der Einstieg zum Aufstieg - Informationen für Lehrer
Auf diesen Seiten werden ich versuchen, allen Interessierten die AVO nahezubringen.
Vielleicht bekommen wir auch auf diesem Wege neue Informationen.
Der neue Beruf (2,16 MB)
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Beispiel für Studium "Versorgungstechnik"

zum Lesen - bitte anklicken

Möglichkeiten im SHK-Handwerk

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