Anlagenmechaniker/-in für

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

Bosy-online-ABC

  Fachbegriffe - richtig oder falsch angewendet

  Berufe in Wort und Bild 

   
 
Die neue Ausbildungsverordnung verursacht viele Veränderungen in der Ausbildung und verursacht immer mehr Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung. So wie es aussieht, wurde das Ziel, "bessere" Auszubildende für diesen Beruf zu bekommen, nicht erreicht. Ich bin einmal gespannt, wann es zu einer Reform der AVO kommt. Bisher wurde sie ca. alle 15 Jahre verändert.
 
Ich meine, wir haben den jungen Leuten mir der Neuordnung keinen Gefallen getan. Eine Reduzierung der Ausbildungszeit auf 3 Jahren in den alten Berufen (Gas- und Wasserinstallateur/-in und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/-in) und bei Eignung bzw. auf Wunsch ein weiteres Jahr in dem jeweils anderen Beruf wäre meiner Meinung nach sinnvoller gewesen. Nur so würde man eine ordentliche Grundlage für die Weiter- und Fortbildung schaffen.
 
Die Zusammenlegung der Berufe in der Meisterprüfungsordnung im Jahre 2003 ist aber schon in Ordnung. Aber da hätte man die Teilzeitausbildung streichen sollen, weil die Vorbereitungszeit meiner Meinung zu lang ist und die meisten Meisterprüfungsausschüsse sich nicht zu Zwischenprüfungen durchringen können. Auch die Ausbildung in Meisterschulen sollte man auf mindestens 12 Monate festlegen, weil die Inhalte im SHK-Gewerk immer umfangreicher werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Reform der beruflichen Bildung - Berufsbildungsgesetz (BBiG) 2005
 
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Kälteanlagenbauer/Kälteanlagenbauerin > den Beruf gibt seit dem 1. August 2007 nicht mehr
 
 
irgendwie müssen die beiden Berufe zusammenkommen
 
 
 
AVO - Klempner/in + MPO - Klempner/in  andere Bezeichnungen: Spengler, Blechner, Flaschner
 
Dachdecker/in - Ausbildung zum Dachdecker in zwei verschiedene Fachrichtungen
 
 
 
 
 
 
 
 
Studieren ohne Abitur – nach dem Job auf die Schulbank?
 
 
 
 
 

 
Immer wieder stellt sich die Frage, worin der Unterschied zwischen Fort- und Weiterbildung liegt.
 
Eine Fortbildung erweitert die Qualifikationen, die schon einmal in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Diese sollen erhalten und so erweitert werden, dass sie der technischen Entwicklung angepasst und so erweitert werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Normalerweise entscheidet sich jeder persönlich, in welche Richtuing man sich fortbilden will.
 

Den rechtlichen Rahmen zur Durchführung und Anerkennung von Fortbildungen regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG).  Bei einer Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf unterscheidet man

 
  • Anpassungsfortbildung >Schritt halten mit der Entwicklung des Berufsfeldes
  • Erhaltungsfortbildung > die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten
  • Erweiterungsfortbildung > die eigenen Kenntnisse erweitern
  • Aufstiegsfortbildung > beruflichen Aufstieg anstreben
 
Eine berufliche Weiterbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) umfasst Umschulungen, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen und autodidaktische Weiterbildung (Lernen in Eigenregie), die alle nicht zur Fortbildung zählen. Unter Weiterbildung versteht man alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben. Hierzu gehören Menschen, die in Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.
 
Meister/in
 
Ein/e Installateur- und Heizungsbauermeister/in übernimmt in Selbständigkeit oder als Angestelter/e Fach- und Führungsaufgaben in der Planung, Installation, Inbetriebnahme und Reparatur von heizungstechnischen, lüftungstechnischen und sanitären Einrichtungen. Die Meisterprüfung ist nach der Handwerksordnung (HwO) in diesem zulassungspflichtigen Handwerk Vorausetzung für eine Betriebeintragung bei der Handwerkskammer. Vorbereitungskurse (Vollzeit ca. 1 Jahr, Teilzeit mindestens 2 Jahre) zur Meisterprüfung werden von den Handwerkskammern und andere Bildungseinrichtungen angeboten . Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht vorgeschrieben.
 
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Auch zuzulassen ist, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden.
 
 
Techniker/in
 
Die Ausbildung (4 Semester) der Staatlich geprüfter Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker/in und Staatlich geprüfter Sanitärtechniker/in verläuft immer noch getrennt. Nach der bestandenen Prüfung (Staatsexamen) in einer Fachrichtung kann die Prüfung in der jeweils anderen Fachrichtung in 2 weiteren Semestern abgelegt werden. Die Aufgaben der Techniker/innen ist das Projektieren und Berechnen heizungs-, lüftungs- und klimatechnische Anlagen und Systeme. Außerdem überwachen und steuern sie deren Bau und Montage. Darüber hinaus beraten sie Kunden und nehmen Aufgaben im Vertrieb wahr.
 
Zulassungsvoraussetzugen sind ein erfolgreicher Haupt- oder Realschulabschluss und ein erfolgreicher Abschluss der gewerblichen Berufsschule. Einige Bildungseinrichtungen verlangen den  Nachweis der abgelegten Gesellenprüfung mit mindestens 1 und 5 Jahren anschließender Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
 
Techniker können den angehängten (nicht vorgesetzt) Titel "EUR ING" beantragen, wenn sie die von der FEANI festgelegte Kriterien hinsichtlich ihrer Ausbildung und der Dauer ihrer Berufserfahrung erfüllen.
 
  Ingenieur/in
 
Die Ausbildung in der Versorgungstechnik findet durch ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Berufsakademien statt. Das Studium kann als Studiengang in der Versorgungtechnik oder als Schwerpunkt innerhalb von Studiengängen der Energietechnik bzw. des Wirtschaftsingenieurs absolviert werden. Auch für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird die Versorgungstechnik angeboten. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt > 3 und < 4 Jahre. Danach ist ein direkter Berufseinstieg möglich. Im Anschluss an den Bachelorstudiengang wird ein Masterstudium (1 bis 2 Jahre) notwendig, wenn Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung anstrebt werden.
  Zugangsvoraussetzungen
 
  • Möglichkeit 1   Allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur, Abschluss einer Fachoberschule) oder Fachhochschulreife
  • Möglichkeit 2  Das Studium ohne Abitur ist durch die Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Personengruppen (Meister/innen, Techniker/innen oder Betriebwirte/Betriebswirtinnen) möglich geworden
  • Möglichkeit 3  In einigen Bundesländern kann ein Studium auch nach einer abgeschlossenen Berufs- bzw. Fachschulausbildung oder einer mehrjährigen Berufspraxis aufgenommen werden. Hier hat Schulabschluss in den meisten Fällen eine untergeordnete Bedeutung
 
 
 
Handwerk – Der Einstieg zum Aufstieg - Informationen für Lehrer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
Auf diesen Seiten werden ich versuchen, allen Interessierten die AVO nahezubringen.
 
Vielleicht bekommen wir auch auf diesem Wege neue Informationen.
   
 
Der neue Beruf (2,16 MB)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Internet-Fernlehrgänge - Gebäudeernergieberater und mehr ..... - Öko-Zentrum NRW
 
   
 
 
 
 
 
 
 
Beispiel für Studium "Versorgungstechnik"
 
 
 
 
 
 
 
 
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