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| "Fogging"
oder "Black Magic Dust" ist ein schmieriger,
rußähnlicher Film, der sich über Tapeten, Schränke
und Gardinen legt. Diese "schwarze Wohnung" sieht aus wie
nach einem Schwelbrand. Dieser Erscheinung kommt von schwerflüchtige
Bautoffen (SVOC), weil immer weniger leicht
flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) als Lösemittel oder
Additive eingesetzt werden. Zu Beginn der Heizperiode
entweichen diese Stoffe und verbinden sich mit den Schwebstaubpartikeln
in der Raumluft. |
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Während der
Heizperiode gasen diese SVOC aus den Baustoffen aus. Sie schlagen sich
in kälteren Bereichen bzw. Wärmebrücken
der Wohnung (Fensterflächen, Fensterrahmen, Decken/Wand-Bereich)
nieder. Auch ungünstige strömungstechnische Einflüsse,
die extreme Abdichtung der Gebäudehülle (Verringerung des
natürlichen Luftaustauschs) und zu niedrige Luftfeuchtigkeit,
die die Elektrostatik der Luft erhöht können zu diesem Effekt
beitragen. |
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Zur Beseitigung
der ist oftmals Eine intensive nasse Reinigung
mit Spülmittelzusätzen und Kunststoffreinigern kann die Ablagerungen
beseitigen. Ein Überstreichen hilft gegen
die schmierigen Beläge hilft in meisten
nicht. Es kann auch notwendig werden, die Bodenbeläge
zu entfernen oder die Baumängel (Wärmebrücken) zu beseitigen. |
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Nach dem gegenwärtigem
Kenntnisstand geht von den Fogging-Ablagerungen keine unmittelbare
Gesundheitsgefahr aus. Wenn die Ablagerungen aber erhöhte
Konzentrationen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK) oder von Ruß auf, die bei der Verbrennung von Kerzen entstehen,
kann ein Gesundheitsrisiko bestehen. |
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| Erfassung und Beurteilung des Fogging-Effekts | |||||||
| Vorgehensweisen zur Ortsbegehung | |||||||
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| Hintergrundinformationen sammeln | |||||||
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| Messungen | |||||||
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| Stellungnahme/Gutachten | |||||||
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| Quelle: Umweltbundesamt | |||||||
| Informationen / Auskünfte | |||||||
Mieter, die durch
den Fogging-Effekt bzw. Black Magic Dust betroffenen sind, sollten sich
mit den örtlichen Gesundheits- und Umweltämtern
in Verbindung setzen. Adressen von Umweltanalyselabors
oder Sachverständigen können über die
örtlichen zuständigen Industrie- und Handwerkskammern
erfragt werden. Aber auch die Verbraucherzentralen
oder das Umweltbundesamt, Fachgebiet II 1.3, Innenraumhygiene,
können helfende Auskünfte geben. |
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| Rechtslage (ohne Gewähr) | |||||||
Der Vermieter einer
Wohnung ist nach §
535 BGB verpflichtet, auch unabhängig davon, ob
die Ursache für den Mangel in seinem oder dem Gefahrenbereich des
Mieters liegt. Wenn aber der Mieter das Fogging durch eigene Handlungen
zu dem Mangel geführt hat (z.B. Streichen mit einer Wandfarbe,
die chemisch mit den Dämpfen aus dem Bodenbelag reagiert), so handelt
es sich nicht nicht um einen vertragsgemäßen Gebrauchs der
Mietsache und der Mieter muss für den Schaden aufkommen (BGH, Urteil
vom 28.05.2008, AZ: VIII ZR 271/07). |
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| Wenn der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich geltend machen will, dann muss er alle Voraussetzungen des § 536 a Abs. 1 BGB darlegen und beweisen. Dabei muss er nicht nur beweisen, dass ein Mangel vorliegt, sondern auch, dass er vom Vermieter zu verschulden ist. Das ist der Fall, wenn die Ursache für das Fogging aus dem Einfluss- und Herrschaftsbereich des Vermieters stammt, z. B. Baumängel (Wärmebrücken). Erst, wenn dies festgestellt ist, muss der Vermieter aktiv werden und sich hinsichtlich des Verschuldens entlasten. Wenn nicht geklärt werden kann, wessen Einflussbereich der Schaden zuzurechnen ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich zu entlasten. In diesem Fall kann der Mieter nicht den erforderlichen Beweis führen und wird den Anspruch nicht durchsetzen können (BGH, Urt. v. 25.01.2006, AZ: VIII ZR 223/04). |
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SBS
- Sick Building Syndrom +
BRI - Building-Related
Illness |
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| Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website
aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung
eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere
Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter
kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder
mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung
ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht
als unbegründet zurückgewiesen. |
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