VDI 2035
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Alle Hersteller von Wärmeerzeugern (Heizkessel, Heizthermen, Wärmepumpen, BHKW's), Wärmetauscher und Armaturen (Regelventile) weisen in ihren Unterlagen auf die Einhaltung der VDI-Richtlinie 2035 hin. Viele Anlagenbauer, aber auch für die Betreiber von Bestandanlagen, verstehen diese Richtlinie nicht. Sie wird nicht angewendet, weil sie eine Verkalkung, Korrosion und stinkendes schwarzes oder braunes Heizungswasser immer noch als "Gottgegeben" hinnehmen oder noch schlimmer, die höheren Kosten einer Anlagenbehandlung nicht zahlen wollen.
Die Zeit des "Kopf in den Sand steckens" sollte vorbei sein

Bei Heizungstausch pH-Wert prüfen
Die VDI-Richtlinie 2035 ist eine technische Regel, die beim Austausch einer Heizung den Installateur zur Prüfung des Heizungswassers verpflichtet, selbst wenn Korrosionsschutzmaßnahmen nicht vertragsgegenständlich sind. Das nahm auch das OLG Rostock als Grundlage für einen Beschluss (4 U 52/23 vom 14. Juli 2023).
Im vorliegenden Fall wurde die pH-Wert-Prüfung vom Installateur nicht durchgeführt, in der Folge kam es zu Korrosionsschäden an der neu installierten Heizungsanlage in Höhe von ca. 15.000 Euro. Obwohl die Prüfung nicht Vertragsgegenstand war, bestand für den Installateur die Pflicht, das Heizungsfüllwasser zu prüfen und gegebenenfalls auf notwendige Schutzmaßnahmen hinzuweisen.


Ab Dezember 2005 gilt die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 und ab 2009 die neue VDI 2035 Blatt 2, die auch Bestandteil der anerkannten Regeln der Technik (aRdT) sind. Hier hat sich einiges in Bezug auf das Füllwasser von Heizungsanlagen geändert.
Im Sommer 2015 hat die Überarbeitung von Blatt 1 und Blatt 2 begonnen. Das Ziel ist die Zusammenführung der Blätter 1 und 2 zu einem gemeinsamen Blatt 1.

Wir warten immer noch.
Die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1:2021-03 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Steinbildung und wasserseitige Korrosion) wurde erneuert und ist ab dem 1. März 2021 gültig. Die VDI 2035 Blatt 2 wurde zurückgezogen.
Die Richtlinie berücksichtigt die bisher getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einer gemeinsamen Richtlinie* . Bei der Überarbeitung und Zusammenführung sind aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie der Themenbereich "Bestandsanlagen" mit berücksichtigt worden.
*Technische Richtlinien werden von einer Organisation (z. B. VDI-Verein Deutscher Ingenieure, VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) ausgegeben und geben einen Handlungsrahmen vor. Es gibt aber auch rechtliche Richtlinien, die von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium (z. B. UMA, BMWi) beschlossen werden.
Eine Richtlinie ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution bzw. Organisation und ist kein förmliches Gesetz. Wann eine Richtlinie eine Regelungswirkung hat, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Eine Bindungswirkung ist von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers und von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit abhängig.
Eine Richtlinie kann auch als Regel bezeichnet werden, weil sie bestimmte Regelmäßigkeiten, die aus Erfahrungen und Erkenntnissen gewonnen wird, ableitet und gilt für einen bestimmten Bereich als verbindlich.
Durch die Zusammenlegung von Blatt 1 und 2 hat sich einiges geändert. Die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 befasst sich mit Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion sowie Empfehlungen zu deren Vermeidung in Warmwasser- Heizungsanlagen (WWH). In der Neufassung werden die bisher getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einem Blatt berücksichtigt. Die Aufteilung der Richtlinienreihe VDI 2035 reduziert sich zukünftig auf zwei Blätter. Blatt 1 "Steinbildung und wasserseitige Korrosion" und Blatt 3 "Abgasseitige Korrosion".
Aspekte zur Steinbildung in Trinkwassererwärmungsanlagen werden in Anhang J behandelt und sollen perspektivisch in DIN EN 806 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen) und/oder DIN 1988-100 und DIN 1988-200 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW / Installation Typ A [geschlossenes System] - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW) berücksichtigt werden.
Diese Richtlinie wird bei für Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 (Heizungsanlagen in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen) innerhalb eines Gebäudes angewendet, wenn die Vorlauftemperatur bestimmungsgemäß 100 °C nicht überschreitet. Sie gilt ebenso für Warmwasser-Heizungsanlagen, die temporär oder ständig in direkter hydraulischer Verbindung mit korrosionstechnisch geschlossenen Kalt-/Kühlwasserkreisläufen betrieben werden.
Außerdem gilt diese Richtlinie für Anlagen des Wärmecontractings, bei denen Gebäudekomplexe versorgt werden, wenn sichergestellt wird, dass während der Lebensdauer der Anlage das Ergänzungswasservolumen höchstens das Zweifache des Füllwasservolumens beträgt. Andernfalls ist, wie für Industrie- und Fernwärmeheizanlagen, das AGFW-Arbeitsblatt FW 510 oder das VdTÜV- Merkblatt TCh 1466 zu berücksichtigen.
Diese Richtlinie hilft, Schäden durch Steinbildung und Korrosion in Warmwasser-Heizungsanlagen zu vermeiden.
Hinweise bei Änderungen an Bestandsanlagen finden sich beispielhaft im Abschnitt 10.
Wichtige Änderungen (alt > neu) *
VDI 2035 Blatt 1/ 2005 /
VDI 2035 Blatt 2/ 2009
VDI 2035 Blatt 1/ 2021
Erläuterungen
Richtlinientext
Richtlinientext
Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -Steinbildung- (auch für Trinkwasser- erwärmungsanlagen)
/
Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen
- heizwasserseitige Korrosion -
Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen Steinbildung und wasserseitige Korrosion
Zusammenfassung der Blätter 1 (2005) und Blatt 2 (2009)
1. Geltungsbereich und Zweck
Einleitung
VDI 2035 Blatt 1 beschränkt sich auf Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion sowie Empfehlungen zu deren Vermeidung in Warmwasser-Heizungsanlagen.
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Das neue Blatt 1 berücksichtigt die bisher getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einem Blatt.
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Die Aufteilung der Richtlinie VDI 2035 reduziert sich damit auf zwei Blätter:
Blatt 1: Steinbildung und wasserseitige Korrosion
Blatt 3: Abgasseitige Korrosion
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Aspekte zur Steinbildung in Trinkwassererwärmungsanlagen werden im Anhang J behandelt und sollen perspektivisch in DIN EN 806 bzw. DIN 1988 berücksichtigt werden.
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Anwendungsbereich
1. Geltungsbereich und Zweck. Trinkwassererwärmungsanlagen nach DIN 4753 und Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 innerhalb eines Gebäudes, wenn die Vorlauftemperatur bestimmungsgemäß 100 °C nicht überschreitet.
/
Für Anlagen des Wärme-
contractings, bei denen Gebäudekomplexe versorgt werden, wenn sichergestellt wird, dass während der Lebensdauer der Anlage das Ergänzungswasservolumen höchstens das Zweifache des Füllwasservolumens beträgt.
1. Anwendungsbereich
Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 innerhalb eines Gebäudes, wenn die Vorlauftemperatur bestimmungsgemäß 100 °C nicht überschreitet.

Warmwasser-Heizungsanlagen die temporär oder ständig in direkter hydraulischer Verbindung mit Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufen betrieben werden.

Für Anlagen des Wärmecontractings, bei denen Gebäudekomplexe versorgt werden, wenn sichergestellt wird, dass während der Lebensdauer der Anlage das Ergänzungs-wasservolumen höchstens das Zweifache des Füllwasser-volumens beträgt.

Wegfall der Trinkwasserer-wärmungsanlagen jedoch Kommentierung und Hinweise dazu noch im Anhang J. Verweis auf die DIN 1988.

Erweiterung des Geltungs-bereichs auch in den Anwendungsfall der Kombisysteme "heizen-kühlen". Somit auch zukünftig harmonisch mit den geplanten Änderungen der EN 12828.

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3. Normative Verweise
Insbesondere: VDI 4708 T1
Druckhaltung (Neu) VDI 4708 T2
Entgasung (Neu) AGFW FW 510
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2. Begriffe und Definitionen
Korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasserheizungsanlage

Anlage, bei der während des Betriebs praktisch kein Zutritt von Sauerstoff möglich ist.

2. Begriffe und Definitionen
Insbesondere:
Korrosionstechnisch geschlossene Warmwasser-heizungsanlage Anlage, bei der während des Betriebs der Zutritt von Luft weitestgehend vermieden und die Diffusion von Sauerstoff sowie die Nachspeisung von Ergänzungswasser minimiert werden (siehe auch Abschnitte 7.3.1, 7.4.6 und 8).
Eindeutigere Definition als bisher mit realer Umsetzungs-möglichkeit
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Korrosionstechnisch offene Warmwasser-Heizungsanlage. Korrosionstechnisch nicht geschlossene Anlage, bei der Sauerstoffeintrag zum Korrosionsschaden führen kann (siehe auch Abschnitte 7.3.1, 7.4.6 und 8).
Eindeutigere Definition als bisher, die den Kritikern der Definition der bisherigen Definition das Wasser abgräbt.
3. Steinbildung
/
4. Grundsätze
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5. Allgemeine Grundsätze
6 Steinbildung
6.2 Ursache der Steinbildung
Um die Steinbildung zu quantifizieren, ist eine Wasseranalyse erforderlich (siehe Anhang C). Diese kann auch beim Wasserversorgungs-unternehmen (WVU) erfragt werden.
Anmerkung: Die Kenntnis des Härtebereiches gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) ist nicht ausreichend.
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7. wasserseitige Korrosion
7.1 Grundlagen
7.2 Relevante Korrosionsarten, -Schäden
7.3 Korrosionsursachen und Einflüsse
7.4 Korrosionsschäden
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8. Richtwerte und Empfehlungen Richtwertetabelle:
• unterscheidet Füll- und Ergänzungs-wasser bzw. Heizwasser
• Grenzwert für Vollenthärtung ist 0,3 °dH bzw. 0,05 mol/m3
• Grenzwert des spezifischen Anlagen-volumens für pauschale Vollenthärtung von 50 l/kW auf 40 l/kW gesunken.
• Verschärfte Anforderungen bei für die zulässigen Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers bei Anlagen bis 40 l/kW spez. Wasserinhalt (Tab.1)
• Erhöhung des zulässigen Heizwasser pH-Wertes bei Aluminiumlegierungen auf 9
Zuammenlegung
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9.2 Inbetriebnahme
• Spülen
• Füllen
• Aufheizen
• Prüfen - Betrieb und Instandhaltung
• Messen und dokumentieren
• Richtwerteüberschreitungen Leitfähigkeit
• Option Wasserbehandlung
• Verhalten bei hohen Nachspeisemengen
• Änderung der Betriebsweise
• Kontrolle Reinigungskomponenten
• Entdeckte falsche Betriebsweise
• Biologisch gestützte Korrosion
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10 Erforderliche Angaben in einem Anlagenbuch
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11 Empfehlung für Bestandsanlagen
11.1 Kategorien und Grundsätze
• geringfügige Änderung
• wesentliche oder schadensbedingte Änderung
11.2 Vorgehen bei wesentlichen Änderungen
11.3 Umgang mit Mängeln
Beispiele (Tabelle 2)
Neu in der Richtlinie bietet dieser Punkt eine praxisnahe Orientierung zum Handeln im Bestand
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Anhang A

A1 Daten-/ Maßnahmenerhebung für das Anlagenbuch

A2 Formblatt zur bauseiteigen Verwendung

Ein zusammen-gefasstes Anlagenbuch ist die Konsequenz aus der Zusammenlegung der Richtlinien. Die Datenerhebung wird unterteilt in die Schwerpunkte Härtebildner und Korrosionsschutz. Formblätter für den praktischen Einsatz, auch vor Ort, werden angeboten.
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Anhang B
Beispiel zu Anhang A
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Anhang C
Wasseranalyse nach DIN 50930
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*Gegenüberstellung/ Richtlinienvergleich VDI 2035 Teil 1 bzw. Teil 2 von 2005/ 2009 gegen VDI 2035 Teil 1 von 2021 (ersetzt nicht das Lesen der Originaldokumente)
In Anlehnung von Reflex Winkelmann GmbH, R. Hielscher, März 2021

Was ist eine Richtlinie?
Die neue Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 - Empfehlungen für den Schutz von Warmwasser-Heizungsanlagen
Neue VDI 2035 – alter Wein in neuen Schläuchen?
- Hannemann Wassertechnik Deutschland GmbH

VDI 2035 Blatt 3 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Abgasseitige Korrosion) bezieht sich auf die abgasseitige Korrosion metallischer Werkstoffe von Warmwasserheizanlagen, unmittelbar beheizten Wassererwärmungsanlagen und den zugehörigen Abgas- bzw. Rauchgasanlage .und hat also nichts mit dem Füll- und Ergänzungswasser zu tun. Mit der Richtlinie soll die Wahrscheinlichkeit von Bauteilversagens bzw. von Funktionsbeeinträchtigungen durch sachgerechte Planung, Ausführung und Betrieb zu minimieren.
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Auf Grund der geringen Toleranzen in den neuen Armaturen und Heizungspumpen, sowie neuer Materialien der Wärmeerzeuger, sollten die Heizungs-, Kühl- und Solaranlagen grundsätzlich fachgerecht behandelt werden. Hier reicht es aber nicht, nur "Chemie" reinzukippen, sondern vorher muss die Anlage gespült und gereinigt werden (DIN EN 14336 - 2005 (Heizungsanlagen in Gebäuden - Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen). Eine Wasseranalyse kann in vielen Fällen, vor allen Dingen in Altanlagen, auch sinnvoll sein.
Auch die DIN EN 14868 - 2005 (Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe - Leitfaden für die Ermittlung der Korrosionswahrscheinlichkeit in geschlossenen Wasser-Zirkulationssystemen) - bleibt in diesem Zusammenhang immer noch weitgehend unbeachtet, obwohl eine Euro-Norm höher einzustufen ist als die VDI-Richtlinie und in die Planung mit einbezogen werden muss.
Mit dem Erscheinen der VDI 2035 Blatt 1 ("Vermeidung von Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungs- und Wassererwärmungssystemen") und der VDI 2035 Blatt 2 ("Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizanlagen - Wasserseitige Korrosion" zurückgezogen) im August 2009 ist der „Korrosionsschutz für Heizungssysteme“ für Heizungsbauer und Planer von Heizungssystemen in Gebäuden vereinfacht worden. In fachgerecht geplanten und erstellten Anlagen wird beim bestimmungsgemäßen Betrieb (dazu ist eine Wartung unabdingbar!) ohne Einsatz von Chemikalien Sauerstoff-Korrosion verhindert.
Nach DIN EN 12828 muss der Planer nach Auswahl der Komponenten und der sich ergebenden Bedingungen die Qualität des Heizungswassers im Heizkreislauf vorgeben. Vollentsalztes Wasser ist eine Möglichkeit. Das Befüllen und Ergänzen mit behandeltem Wasser sowie die mindestens einmal jährliche Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Ausdehnungsgefäßes geben genügend Sicherheit gegen Korrosion.
Die neue VDI 2035 Blatt 2 (zurückgezogen) unterscheidet zwischen einem „ aufbereiteten Wasser“ (enthärtetes oder entsalztes Wasser, dem keine Chemikalien zugesetzt wurden) und einem „ behandelten Wasser“ (Heizungswasser, dem Chemikalien zugesetzt wurden). „Aufbereitet“ muss ein Füll- und Ergänzungswasser dann werden, wenn es nicht den Anforderungen der VDI 2035 Blatt 1 entspricht.

Vor allem der Trend zur Einbindung von Pufferspeichern vergrößert den Wasserinhalt von Heizungsanlagen, so dass bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sehr oft das spezifische Anlagenvolumen den Einsatz von aufbereitetem Wasser vorgibt. Auch der Einsatz von Mehrkesselanlagen bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Quelle: HTD.de/News


Die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1:2021-03 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Steinbildung und wasserseitige Korrosion) > Füll- und Ergänzungswasser ( Heizungswasser).
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Blatt 1 bezieht sich auf die Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers für Warmwasser-Heizungsanlagen. Dabei ist nicht nur diese Härte für die Steinbildung relevant, sondern auch die Art der Wärmeerzeuger, die Gesamtheizleistung und der Inhalt der Anlage. Wobei das Volumen einer Anlage durch die Pufferspeicher teilweise extrem größer wird. Aber auch der Trend zu Kaskadenanlagen (Mehrkesselanlagen) trägt zu einer größeren Steinbildung an den Wärmeübertragungsflächen bei.
Die Kalkablagerungen an den Wärmeübertragungsflächen führen zu einer Verminderung des Wärmeübergangs und zu höheren Temperaturen, die dann wiederum zu Spannungen an den Flächen führen. Die Folgen sind dann Spannungsrisse.
Durch Werte, die in der VDI vorgegeben sind, ist es sinnvolll, kalkfreies Wasser einzufüllen. Wobei hier aber immer noch die Faktoren von Blatt 2 beachtet werden müssen.
Blatt 2 (zurückgezogen) bezog sich auf die Beschaffenheit des Füll- und Ergänzungswasser und auf die Faktoren (pH-Wert, die elektrische Leitfähigkeit, der Sauerstoffgehalt und die Härte des Wassers), die zu Korrosion in der Anlage führen können.
Der optimale pH-Wertbereich, bei dem die Korrosionstätigkeit fast nicht mehr messbar ist, liegt zwischen ca. 8,5 und 10,5. Diese Angabe gilt für salzhaltiges Wasser (elektrische Leitfähigkeiten 100 - 1500 S/cm) und Temperaturen unter 100°C. Bei Aluminium ist der "optimale" pH-Wertbereich wesentlich schmaler und liegt bei etwa 6,5 - 7,5. Bei entsprechenden Legierungen lässt sich dieser Bereich auf ca. 9,5 erweitern.
Die elektrische Leitfähigkeit kann durch die Behandlung des Wassers und/oder entmineralisiertes Wasser beeinflusst werden.
Der Sauerstoffgehalt kann durch eine richtige Inbetriebnahme der Anlage ("Auskochen" der Luft), richtige Druckhaltung und die Dichtheit der Anlage herabgesetzt und niedrig gehalten werden.
Die Härte des Wassers wir in Blatt 1 behandelt.
Außerdem fordert die VDI 2035 Blatt 2 unabhängig von der Heizleistung das Führen eines Anlagenbuches.

"Moderne Heizungsanlagen" bestehen nicht selten aus ca. 20 verschiedenen Materialien. Die Auswahl an Produkten ist sehr groß geworden, wodurch unweigerlich vielschichtige Probleme auftreten können. Bei Mischinstallationen kommt es neben dem Kontakt von verschiedenen Metallen miteinander (Stromfluss) auch zum verstärkten Sauerstoffzutritt (Kunststoffrohre, O-Ringe und Stopfbuchsen, Verschraubungen,...). Dadurch kommt es zu einer elektrochemischen Korrosion, dem unedle Metalle zum Opfer fallen. Dies kann z.B. Aluminium sein. Aber auch andere Materialien können betroffen sein. Eine Möglichkeit des Schutzes besteht darin, die betroffenen Bauteile elektrisch zu Isolieren, damit kein Strom fließen kann.
Darüber hinaus kann es bei Mischinstallationen zu Lokalelementbildungen kommen. Das bedeutet, dass beispielsweise Kupfer gelöst wird und das gelöste Kupferion sich zum Beispiel am Aluminium anlagert. Kommen noch weitere Kupferionen hinzu, entsteht ein Lokalelement, bei dem Stahl gelöst wird.
Spül- und Reinigungsbericht vor Ort
Spülen und Reinigen eines 4 Jahre alten Kühldeckenkreises in einem Bürogebäude mit richtig dosiertem Cleaner (trinkbare Fruchtsäure). Die Anlage (Mischinstallation - Stahl/Kupfer) ist stark mit Bakterien belastet, was man an der Aufschäumung in der Spülwanne erkennen kann. Dieser Kreis ist laut Wasseranalyse nur leicht belastet, wird aber vorbeugend mit gereinigt, weil dieser Kreis in einen Jahren genau den gleichen Zustand (Ausfall vieler Kühldeckenelemente) der anderen Kreise bekommen kann.
Vor dem Reinigungsvorgang wurden alle Voreinstellungen der Kühldeckenelemente voll geöffnet und dokumentiert. Bei den Spülvorgängen ist es besonders wichtig, dass alle Deckenelemente geöffnet sind. Bei diesen Arbeiten ist der Haustechniker vor Ort eine wichtige Hilfe. Mit einer Wärmebildkamera kann überprüft werden, ob alle Element von der erwärmten Reinigungsflüssigkeit durchströmt werden.
Vor der Neubefüllung mit behandeltem Wasser muss das Reinigungsmittel wieder vollständig entfernt werden. Dabei sind besonders die Totleitungen (z. B. Entleerungs-, Ausdehnungs- und Entlüftungsleitungen, Manometer-U-Rohre) Danach werden die Einstellwerte der einzelnen Elemente wieder hergestellt und anschließend noch einmal genauer abgeglichen. Auch hier hilft die Wärmebildkamera.
B. Bosy - 15. Oktober 2010
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VE-Wasser ist frei von Salzen bzw. deren Ionen und hat deshalb eine geringe Leifähigkeit, aber sein hohes Lösungsvermögen macht es aggressiv gegenüber Rohrleitungs- und Bauteilwerkstoffen. Bei Kupfer erhöht ein niedriger pH-Wert möglicherweise eine gleichmäßige Flächenkorrosion. Ohne Behandlung kann das reine VE-Wasser den Anlagen schaden.
Es geht auch ohne Korrosion und ohne Systemtrennung und ohne Luftprobleme.....

Folgende Werte müssen für das Füll- oder Ergänzungswasser eingehalten werden.
Nennwärmeleistung
Gesamthärte
< 50 kW bei spez. Wasserinhalt des
Wärmeerzeugers* < 0,3 l/kW
Keine Anforderungen
< 50 kW bei spez. Wasserinhalt des
Wärmeerzeugers* < 0,3 l/kW (Umlaufwasserheizer)
< 16,8 °dH
> 50 kW bis = 200 kW
< 11,2 °dH
> 200 kW bis = 600 kW
< 8,4 °dH
> 600 kW
< 0,11 °dH
* Wasserinhalt des Wärmeerzeugers je kW Nennwärmeleistung
Die Werte in der Tabelle gelten nur für Heizungsanlagen, die ein Anlagenvolumen bzw. Füllwasser von nicht mehr als 20 l / kW Nennwärmeleistung haben und die gesamte Füll- und Ergänzungswassermenge das Dreifache des Nennvolumens der Heizungsanlage nicht überschreitet. Z. B. können Pufferspeicher und größere Rohrabschnitte ohne funktionsfähige Absperrventile zu einer Überschreitung des Füll- und Ergänzungs-wasservolumens führen.
Die erforderlichen Maßnahmen werden von den Herstellern der Wärmeerzeuger vorgegeben.
Heizungswasserzusätze (Wasser behandeln).
Die Heizungswasserzusätze haben Härtestabilisatoren, die eine Steinbildung vermeiden. Bei diesem Verfahren werden keine Wasserbestandteile entfernt, sondern gezielt Stoffe zugesetzt werden. Die Aufgabe der Zusätze besteht in der chemischen Stabilisierung des Kalks, um die Bildung von Kalkschichten im Wärmeerzeuger zu vermeiden. Inhibitoren als Korrosionsschutz werden in Warmwasserheizungsanlagen, in denen mit einer Sauerstoffdiffusion zu rechnen ist, eingesetzt. Bei diesen Anlagen ist eine regelmäßige Kontrolle des Heizwassers nach den Angaben der Inhibitorenhersteller erforderlich.
Entsalzung (Wasser aufbereiten)
Bei diesem Entsalzungsverfahren werden alle härtebildenden Inhaltsstoffe aus dem Wasser entfernt. Die Patronen enthalten ein anderes Austauschharz als das bei der Enthärtung. Dadurch wird ein Füllwasser mit einer Leitfähigkeit von ca. 1 µS/cm (micro Siemens/cm) erreicht, was einen hohen Korrosionsschutz ergibt.
Das Verfahren der Umkehrosmose führt ebenfalls zu einem voll entsalztem Wasser. Hier wird kein Austauschharz sondern eine Membran verwendet.
Enthärtung (Wasser aufbereiten)
Durch eine Patrone mit Austauschharz wird Calcium gegen Natrium im Wasser ausgetauscht. Dadurch findet eine Kalkabscheidung nicht mehr statt. Man unterscheidet zwischen zwei Verfahren.
  •  Bei der Vollenthärtung wird Calcium vollständig gegen Natrium ausgetauscht. Eine Kalkabscheidung wird vollständig unterbunden.
  •  Bei der Teilenthärtung wird voll enthärtetes mit nicht aufbereitetem Wasser verschnitten. Das Wasser enthält noch Reste von Calcium. Bei der Enthärtung findet eine Entsäuerung statt. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung des pH-Wertes. Bei Heizungsanlagen, die Bauteile aus Aluminium (z. B. Wärmetauscher, Heizkörper, etc.) enthalten, muss der pH-Wert im Bereich von 6,5 bis 8,5 (bei bestimmten Legierungen, z. B. AlSi10Mg bis 9,0) liegen und das Füllwasser sollte nicht unter 7 °dH enthärtet werden (Teilenthärtung).
Bei dem Kühlwasser ist eine Wasseraufbereitung unverzichtbar, um Ablagerungen, Ausfällungen, Biofouling, Korrosion und biologisches Wachstum zu vermeiden.
Leider beachten die meisten Hersteller in ihren Einbauanleitungen, die Planer bei der Aufstellung einer Ausschreibung und die ausführenden Betriebe bei der Befüllung der Anlagen die Flüssigkeitsqualität überhaupt nicht.
Grenzwerte für die Heizungswasserqualität
Wasserinhaltsstoffe, Wasserbeschaffenheit
Konzentrationsbereich
(mg/l oder ppm)
Kupfer
Edel-
stahl
pH-Werte
< 6,0
2
2
6,0 - 7,5
2
1/2
7,5 - 9,0
1
1
> 9
2
1
elektrische Leitfähigkeit
<10 µS/cm
2
1
10 - 500 µS/cm
1
1
>500 µS/cm
2
1
HCO3- - Hydrogencarbonat
<70
2
1
70 - 300
1
1
>300
1/2
1
HCO3- / SO4- - Hydrogencarbonat / Sulfate
<1,0
1
1
>1,0
2/3
1
SO42- - Sulfate
<70
1
1
70 - 300
2/3
1
>300
3
2
NH4+ -  Ammonium-Ionen
<2
1
1
2 - 20
2
1
>20
3
1
CI- -  Chloridionen
<300
1
1
>300
1/2
2
CI2 -  Chloridionen
<1
1
1
1 - 5
2
1
> 5
2/3
1/2
 CO2 - Kohlenstoffdioxid, Kohlendioxid
< 5
1
1
5 - 20
2
1
>20
3
1
H2S - Schwefelwasserstoff
< 0,05
1
1
> 0,05
2/3
1
NO3 -  Nitrate

<100
1
1
>100
2
1
Fe - Eisen
<0,2
1
1
> 0,2
2
1
Al - Aluminium
<0,2
1
1
> 0,2
2
1
Mn - Mangan
<0,1
1
1
> 0,1
2
1
°dH  - Wasserhärte
4,0 - 8,5
1
1

1 - gute Korrosionsbeständigkeit
2 - Korrosionsprobleme können entstehen, wenn mehrere Inhaltsstoffe mit "2" angegeben sind
3 - sollte nicht verwendet werden

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Wasserhärte
Die Härte eines Wassers ergibt sich aus den gelösten Salzen des Magnesiums und Calcium (Kalziums). Die alte Bezeichnung (deutsche Härtegrade [°dH]) bezog sich auf die Mengenangabe 10 mg/l Calciumoxid (CaO). Seit der Einführung der SI-Einheiten im Jahre 1978 sind diese Härteangaben zwar veraltet, haben sich aber im Sprachgebrauch festgesetzt. Die neue Bezeichnung ist mmol (1mmol/l = 5.6 °dH).  Auch gibt man die Stoffmenge der gelösten Magnesium- und Calciumionen direkt an. Die Stoffmenge in der Chemie ist das mol. Es bezeichnet die Anzahl von Molekülen, Atomen oder Ionen. Da man jedoch keine Atome bzw. Ionen zählen kann, wird deren Masse angegeben. Man spricht dann von der Molmasse. Im Fall des Magnesiums hat 1 mol die Masse von 24,312 g und des Calciums von 40,08 g.

Temporäre Härte > Carbonathärte oder vorübergehende Härte
Die Gesamthärte wird auf die Ionen des Magnesiums und Calciums bezogen. Beide sind positiv geladen. Um die elektrische Neutralität der Lösung zu wahren, muss die gleiche Menge negativ geladener Ionen vorhanden sein. In Deutschland sind dies meist Karbonat bzw. Hydrogencarbonat. Deswegen spricht man dann von Karbonathärte (KH), Kalkhärte oder temporärer Härte.
Die Salze des Magnesiums oder Calciums und der Kohlensäure (Karbonate) sind sehr schwer löslich. Die Kohlensäure ist jedoch eine schwache flüchtige Säure. So können folgende Eigenschaften angegeben werden:
  •   Bei Gegenwart von Säuren (z.B. Kohlensäure) wird Kalk gelöst. Es bilden sich Hydrogenkarbonate, die leicht löslich sind.
  •   Wird die Kohlensäure ausgetrieben (durch z.B. Hitzeeinwirkung oder Druckentlastung) fällt der Kalk (die Härte) aus. Es bildet sich Kesselstein und weicheres Wasser.
Dauerhafte Härte
Alle anderen Ionen (z.B. Chlorid, Sulfat usw.) sind nicht flüchtig und bilden in kurzer Zeit keine schwer löslichen Verbindungen. Man spricht daher von permanenter Härte, weil diese durch Hitzeeinwirkung nicht entfernt werden kann. In Heizkesseln kann dies zur Verkrustung (Kesselsteinbildung) der wärmeübertragenden Flächen führen. Härte wird hier oft zum Bindemittel für Oxidschlämme.

Am 1. Februar 2007 wurden nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) § 9 die Härtebereiche an europäische Standards angepasst. Die Angabe "Grad deutscher Härte" (°dH) wird durch die Angabe "Millimol Calciumcarbonat je Liter" ersetzt. Die Wasserversorgungsunternehmen veröffentlichen weiterhin auch die Gesamthärte.
Dabei unterscheiden sich die neuen Härtebereiche kaum von den alten, es wurden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt

Die neuen Härtebereiche werden folgendermaßen definiert:

Härtebereich "weich" weniger als 1,5 mmol/l Calciumcarbonat (8,4 °dH)
Härtebereich "mittel" 1,5 bis 2,5 mmol/l Calciumcarbonat (8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich "hart" mehr als 2, 5 mmol/l Calciumcarbonat (mehr als 14 °dH)

Die alten Härtebereiche:

Härtebereich 1 "weich" bis 1,3 mmol/l Gesamthärte (0 bis 7 °dH)
Härtebereich 2 "mittel" 1,3 bis 2,5 mmol/l Gesamthärte (7 bis 14 °dH)
Härtebereich 3 "hart" 2,5 bis 3,8 mmol/l Gesamthärte (14 bis 21 °dH)
Härtebereich 4 "sehr hart" mehr als 3,8 mmol/l Gesamthärte (mehr als 21 °dH)

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pH-Wert
Für den Betrieb von Heizkesseln und anderen Wasser berührten Teilen ist es wichtig zu wissen, dass die tatsächliche Korrosionstätigkeit zu einem großen Teil vom pH-Wert abhängt. Da es auch einen alkalischen Angriff auf den Stahl gibt, existiert ein optimaler pH-Wertbereich, bei dem die Korrosionstätigkeit fast nicht mehr messbar ist. Dieser liegt zwischen ca. 8,5 und 10,5. Diese Angabe gilt für salzhaltiges Wasser (elektrische Leitfähigkeiten 100 - 1500 S/cm) und Temperaturen unter 100°C. Bei Aluminium ist der "optimale" pH-Wertbereich wesentlich schmaler und liegt bei etwa 6,5 - 7,5. Bei entsprechenden Legierungen lässt sich dieser Bereich auf ca. 9,5 erweitern.
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Elektrische Leitfähigkeit
Die elektrische Leitfähigkeit (Siemens pro Meter [S/m]) des Wassers (µs/cm / Mikrosiemens pro Zentimeter) wird durch ionisch gelöste Stoffe (Ionen) beeinflusst. Salze, Säuren und Laugen zerfallen in positiv geladene Kationen und negativ geladene Anionen. So zerfällt z. B. Kochsalz (NaCl) im Wasser zu Natrium-Ionen (Na+) und Chlorid-Ionen (Cl-) und VE-Wasser besitzt eine sehr geringe Leitfähigkeit, da etwa jedes Milliardste Wasser Molekül (H2O) in die Ionen H+ und OH- zerfällt.
Die Messung der elektrischen Leitfähigkeit erfolgt über eine Widerstandsmessung. Im einfachsten Fall besteht die Messzelle aus zwei metallischen Elektroden, zwischen denen eine Wechselspannung angelegt wird. Je mehr Ionen die Messlösung enthält, desto grösser ist der zwischen den Elektroden fließende Strom. Mit dem Ohm’schen Gesetz wird daraus die Leitfähigkeit berechnet. Die Einheit der elektrischen Leitfähigkeit ist S/cm 1 S/cm = 1000 mS/cm + 1 mS/cm = 1000 µS/cm.
Da es unzählige Typen von Leitfähigkeitssensoren gibt, können die Messbereiche stark variieren. Für die Kompensation der Geometrie der Leitfähigkeitszelle auf den Messwert dient die sogenannte Zellenkonstante: Leitfähigkeit [S/cm] = Messwert [S] x Zellenkonstante [1/cm]
Die Zellenkonstante ist entweder bekannt oder wird mit Leitfähigkeitsstandards ermittelt. Vor der Messung muss die Zellenkonstante im Messgerät eingegeben werden.

Um einen niedrigen Leitwert des Heizungswasser zu erreichen, ist eine salzarme Füllweise (Entsalzung des Füllwassers) notwendig. Eine salzarmen Füllung von Heizungsanlagen wird durch fertige Füllstationen (z. B. Mischbettharz-Füllstation) erreicht. Bei dieser Art der Heizungswasserkonditionierung werden alle Salze, welche sich im Wasser befinden, ausgefiltert und der Leitwert nimmt ab. So ist es möglich das Heizungsfüllwasser auf eine elektrische Leitfähigkeit von unter 30 µS/cm zu bringen.

Reines Wasser (VE-Wasser - destilliert oder demineralisiert - Leitfähigkeit <10 µS/cm) hat eine äußerst geringe Leitfähigkeit. So hat es nur ca. ein Milliardstel im Vergleich zu Metallen, ist aber ca. 1000-mal leitfähiger als ein Isolierstoff. Wenn dem Wasser Salze, Säuren oder Basen hinzugefügt werden, die in wässriger Lösung freibewegliche Ionen freisetzen, so steigt die Leitfähigkeit an (z. B. setzen 4 % Salz in destilliertem Wasser die Leitfähigkeit auf das 1000-Fache hoch).

Der Wert im Heizungswasser muss möglichst gering sein. Hier sollte der Wert weniger als 1/3 des Leitwertes des Füllwassers als gut befunden werden. Eine hohe elektrische Leitfähigkeit des Heizungswassers beschleunigt bzw. fördert Korrosionsvorgänge. Nach der VDI-Richtlinie 2035 kann eine Leitfähigkeit von >100 µS/cm nur toleriert werden, wenn eine sehr geringe Sauerstoffkonzentration (<0,02 mg/l) vorliegt. Chemische Inhibitoren, pH-Wert-Stabilisatoren und andere Dosiermittel erhöhen die Leitfähigkeit. Ein Leitwert von >1.000 µS/cm gilt nach heutiger Auffassung aber auch unter Einsatz von Inhibitoren als systemgefährdend.


Leitfähigkeitsbereiche wässriger Lösungen
Quelle: Hamilton Messtechnik GmbH

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DIN EN 14868 - 2005 - Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe - Leitfaden für die Ermittlung der Korrosionswahrscheinlichkeit in geschlossenen Wasser-Zirkulationssystemen
Diese Norm ist nach ihrer eigenen Aussage nur ein Informationsdokument und stellt keine verbindlichen Regeln für die Verwendung von metallischen Werkstoffen in Wassersystemen auf. Trotztdem sollte sie Grundlagen bei der Planung, Installation und Betrieb der entsprechenden Anlagen berücksichtigt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines Korrosionsschadens zu minimieren. Im Schadensfall wird diese Norm im Vergleich zu anderen getroffenen Maßnahmen mit herangezogen.
Die Norm befasst sich mit den Einflussfaktoren der Korrosionswahrscheinlichkeit durch Innenkorrosion metallischer Bauteile (z. B. Kessel, Behälter, Wärmeaustauscher, Pumpen, Rohre, Armaturen) in Wassersystemen in Gebäuden.
  • Heizungssysteme (bis zu 110 °C Betriebstemperatur des Wassers)
  •  Kühl- und Kältesysteme, die mit Trinkwasser betrieben werden
Die Norm gilt nicht für:
  •  Heizanlagen in Gebäuden, die direkt an eine Fernwärme-Versorgung angeschlossen sind
  •  offene Kühlsysteme
  •  Zirkulationssysteme für erwärmtes Trinkwasser
In der Norm werden folgende Arten von Korrosionsschäden angesprochen:
  •  Wanddurchbruch
  •  Behinderung des Durchflusses (Wärmetauscher, Ventile)
  •  Verminderung des Wirkungsgrades
  •  Festsetzen von beweglichen Bauteilen (Pumpen, Ventile)
  •  Siedegeräusche im Wärmeerzeuger
In Bezug auf den Sauerstoffeintrag werden zwei Anlagentypen unterschieden.
Anlagentyp I - Systeme ohne erheblichen Sauerstoffeintrag
Bei diesen Anlagen ist praktisch kein Sauerstoffeintrag während des Betriebes möglich. Der gelöste Sauerstoff, der im Füllwasser vorhanden ist,  wird schnell unter Bildung von Korrosionsprodukten (Rost, Schlamm) verbraucht. Wobei diese Ablagerung normalerweise nicht schädlich sind. anders sieht es aus, wenn in den Anlagen Pufferspeicher vorhanden sind. Es handelt sich hauptsächlich um
  •  Systeme mit geschlossenen Ausdehnungsgefäßen, die fachgerecht geplant, installiert und gewartet sind
  •  Offene Heizsysteme, die so gebaut sind, dass  nur sehr geringe  Mengen an Sauerstoff in das System eingetragen werden
Bei diesem Anlagentyp besteht die Möglichkeit, dass sich Ablagerungen von Eisen-Korrosionsprodukten auf Wärmeübertragungsflächen bilden und zu einer Herabsetzung des Wirkungsgrades führen kann. Außerdem kann es unter ungünstigen Bedingungen bei Messingbauteilen zu Rissbildung durch Spannungsrisskorrosion kommen.
Anlagentyp II - Systeme mit kontinuierlichem oder intermittierendem Sauerstoffeintrag
Bei diesen Anlagen kann während des Betriebes entweder selten, regelmäßig oder dauernd Sauerstoff in das System gelangen. Anlagen dieser Art gibt es viele.
  •  Offene Systeme, in denen während des Betriebes das zirkuliernde Wasser regelmäßig mit Sauerstoff angereichert wird
  •  Systeme mit kontinuierlichem Sauerstoffeintrag durch die Diffusion durch ungesperrte Kunststoffrohre oder Gummi- bzw. Flexschläuche
  •  Systeme mit geschlossenen Ausdehnungsgefäßen, bei denen:
  •  das Volumen das Ausdehnungsgefäßes zu klein ist
  •  der Vordruck im  Ausdehnungsgefäß nicht der statischen Höhe der Heizungsanlage eingestellt wurde
  •  der Vordruck im Laufe des Betriebes absinkt
  •  der Wasserinhalt auf Grund von Wasserverlusten absinkt (z. B. Undichtigkeiten an Ventilen, Pumpen, Entlüfungsventile)
Unter diesen Umständen kann es in den Abkühlphasen (z. B. Nachtabsenkung bzw. -Abschaltung) zu einem Unterdruck im System kommen. Dadurch kann Luft (Sauerstoff) an den O-Ringen, Stopfbuchsen oder Dichtungen und an automatischen Be- und Entlüftern eingesaugt werden.
Besonders bei diesem Anlagentyp ist ein fachgerechte Behandlung der Anlage notwendig.
Heizungswasser und Entgasung: Die wichtigsten Fakten
- co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH
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DIN EN 14336 - 01-2005 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen
Die Norm befasst sich mit technischen Festlegungen für die Installation und die Abnahme von Warmwasser-Heizungsanlagen. Sie ersetzt aber nicht die vertragstechnische Regelungen der Verdingungsordnung für Bauwesen (VOB), sondern stellt bei der Abnahme installierter Anlagen einheitliche technische Verfahrensweisen zur Verfügung.
Das Spülen einer Heizungsanlage ist nach Abschnitt 3.3 der DIN EN 14336 die Beseitigung von Verunreinigungen aus dem Leitungssystem und den Wärmeerzeugern, damit ein bestimmungsgemäßen Betrieb sichergestellt werden kann. Auch die BTGA-Regel 3.002 (Geschlossene wassergeführte Heiz- und/oder Kalt-/Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden - Druckprüfung, Spülen und Befüllen von Neuanlagen) befasst sich mit den beschriebenen Verfahrensweisen, dass sich die Heizungsanlage ab der ersten Inbetriebnahme in einem sicheren Zustand befinden soll.
Besonders vor der Neubefüllung von bestehenden Altanlagen, hier besonders bei dem Austauch bzw. Ergänzung von Wärmetauschern (Wärmepumpe, Systemtrennung), Umwälzpumpen und Armaturen ist eine gründliche Spülung notwendig, damit sich nicht vor der eigentlichen Inbetriebnahme sämtliche vorhandenen Verunreinigungen und Korrosionsprodukte in den neuen Bauteilen ablagern. Eine gründlichen Reinigung der Anlage ist wichtig, da die heute eingebauten Heizungssysteme viele hochwertige, aber in Bezug auf Verschmutzung auch sensible Anlagenteile (z. B. Hocheffizienzpumpe, Regelarmaturen [z. B. Abgleichventile, Differenzdruckventile], Wohnungsstationstation) enthalten, die besonders auf magnetische, ferritische Verunreinigungen (Magnetit) reagieren und deren Funktion behindern können.
5.5 Spülen und Reinigen der Anlage
Die Heizungsanlage muss gespült werden. Eine empfohlene Methode ist in Anhang C zu finden.
Anmerkung: Das Reinigen kann auch chemisch durchgeführt werden (Ausnahme). Eine empfohlene Methode ist ebenfalls in Anhang C enthalten.
Es sollte bedacht werden, ob die Anlage in befülltem oder unbefülltem Zustand sein soll, wenn sie außer Betrieb ist.
Anhang C - Anleitung für eine bewährte Praxis beim Spülen und Reinigen der Anlage
C.1 Allgemeines
Während der Montage muss darauf geachtet werden, dass die inneren Oberflächen des Rohrleitungssystems sauber gehalten werden. Es besteht sonst die Gefahr von ernsthaften Verstopfungen in der Anlage, die zu Schäden und aufwändigen Reparaturmaßnahmen führen würden. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Anlage sorgfältig von allem Schmutz befreit wurde.
Keinesfalls sollte die Anlage länger als 24 Stunden nach den Reinigungsmaßnahmen entleert bleiben, da sonst verstärkte Korrosion auftreten kann und demzufolge möglicherweise erneut gereinigt werden muss.
Mit Frostschutzmitteln gefüllte Systeme dürfen erst nach dem Spülen oder einer chemischen Reinigung in Betrieb gehen, um Schäden an der Anlage und Verlust von Frostschutzmittel während Kälteperioden zu vermeiden.
Wasser, das der Anlage nur zu Abnahmezwecken zugeführt worden ist, sollte komplett entleert werden, wenn die Anlage nicht sofort danach in Betrieb gehen soll. Es ist anzumerken, dass dies bei geschlossenen Wasserheizungssystemen mit einem minimalen Risiko der krankheitserregenden Legionellenbildung sowohl kostentreibend wie unnötig wäre.
Chemische Reinigungsmittel sollten die Innenwandungen der Installation (z. B. Elastomerteile) nicht beschädigen und keine Korrosion verursachen.
C.2 Vorgehensweisen
C.2.1 Spülen
Anlagen müssen nach einem vereinbarten Schema gereinigt und gespült werden. Während des Reinigungs- und Spülvorganges sollten die Maßnahmen dieses Schemas durchgeführt werden.
Für eine zufrieden stellende Durchführung der Maßnahmen kann ein Zertifikat erstellt werden. Der Fachmann für die Abnahme der Anlage kann sich bei Vorliegen des Zertifikates dann darauf verlassen, dass die Anlage ordnungsgemäß gereinigt wurde.
Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:
a) das Spülen sollte durch eine Fachkraft überwacht werden;
b) ein Ablaufplan für das Spülen sollte vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Er sollte gegenseitig unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Anlagenspezifikationen anerkannt werden;
c) der Spülplan sollte nach Möglichkeit auch alle Untersysteme, Systemanbindungen und Schaltstationen einbeziehen. Alle Ventile, Rohrschlangen, Schläuche und andere Einrichtungen, die Druckschläge verursachen können, sollten klar identifiziert werden.
d) das Spülen sollte planmäßig vom höchsten Punkt der Anlage zum tiefsten Punkt hin erfolgen;
e) Ausrüstungsteile, die Druckschläge verursachen können, sollten entweder durch Beipässe überbrückt,
abgesperrt oder komplett entfernt und durch ein Rohrschleifenstück ersetzt werden, um die Kontinuität des Spülvorganges nicht zu behindern;
f) insbesondere sollte auch darauf geachtet werden, dass die notwendige Durchflussgeschwindigkeit mit
externen Mitteln erzeugt wird und nicht durch zur Anlage gehörige Pumpen. Es wird daher empfohlen, die zur Anlage gehörenden Pumpen entweder mit Beipässen zu überbrücken, abzutrennen oder zu entfernen, jedoch darf dabei keine Unterbrechung des Heizkreises entstehen;
g) das Verteilungssystem sollte in jeweils für sich abgeschlossene Abschnitte, ausgehend von hochgelegenen zu tiefliegenden Punkten der Anlage, abgeteilt werden;
h) jeder Abschnitt sollte am tiefsten Punkt eine Entleerungseinrichtung haben. Das Sicherheitshauptventil sollte die gleiche Größe haben wie die Rohrleitung der Anlage, jedoch mindestens 50 mm Durchmesser. Bei Ventilen mit größeren Durchmessern ist jeweils eine separate Entleerungseinrichtung vorzusehen;
i) jeder Abschnitt sollte eine geeignete Schnellfülleinrichtung besitzen;
j) jeder Abschnitt sollte vom höchsten Punkt aus beginnend gespült werden. Die Ventile des betreffenden
Abschnittes sollten geöffnet sein, einschließlich der Ventile mit Beipass oder Entleerungsventile. Danach kann die Spülung von oben nach unten beginnen;
k) jeder Abschnitt sollte dann abgesperrt werden, wenn sich in ihm keine nennenswerte Menge an Schmutz mehr befindet. Dehnungsbegrenzer sollten während des gesamten Spülvorganges in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden;
l) nach dem letzten Spülvorgang, der mit hoher Durchflussgeschwindigkeit durchgeführt wird, sollte die Anlage mit klarem Wasser zusammen (eventuell) mit geeigneten Zusätzen für die Reinigung befüllt werden. Die Zirkulation in der zu reinigenden Anlage sollte den Anweisungen des Additivherstellers entsprechen und nach dem Spül- und Reinigungsplan erfolgen. Dies dient auch dazu, den Schlamm, der sich an den Rohrinnenwänden abgelagert hat, zu entfernen, indem er in gelöster Form bis zur Entleerung verbleibt;
m) ist die Anlage gesäubert, sollte sie möglichst unmittelbar danach entleert und vom tiefsten Punkt aus wieder befüllt werden. Das Befüllen sollte langsam vonstatten gehen und dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Luft von hoch liegenden Punkten entweichen kann. Danach sollte die Anlage geschlossen werden, um weitere Korrosion zu vermeiden, und der Heizmittelstrom sollte zirkulieren. Über den Verschließvorgang und das Entlüften sollten freiwillige Aufzeichnungen zu Beginn des Einsatzes einer Anlage angefertigt werden;
n) wenn das Reinigen der Anlage durch Chemikalien nicht beschrieben ist, sollten die Entleerungsventile und die Wassereinlassventile geschlossen sein. Alle Teile der Anlage, die entfernt oder verschlossen wurden, sollten reinstalliert oder wieder in Gang gesetzt werden;
o) diese Arbeiten sollten vor dem hydraulischen Abgleich durchgeführt werden. Es sollte auch deutlich gemacht werden, dass Spülen und Reinigen der Anlage erfolgreich durchgeführt wurden, da die Reinheit der Anlage entscheidenden Einfluss auf den hydraulischen Abgleich und die Qualität der Anlage hat.
C.2.2 Chemische Reinigung
Wird eine chemische Reinigung erforderlich, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
a) chemisches Reinigen sollte mittels Spülen mit geprüften Produkten durchgeführt werden;
b) die Anlage muss komplett gespült und mit Wasser mit oder ohne Inhibitor, entsprechend den für die Anlage geltenden Vorgaben, befüllt werden
c) wird die ganze Anlage nicht zur gleichen Zeit chemisch gereinigt, wird empfohlen, die Sicherheitsabsperrventile zu schließen, um auszuschließen, dass Verunreinigungen von nicht behandelten Anlageteilen ausgehen können.
C.3 Dokumentation
Nach dem Spülen und Reinigen der Anlage ist ein Bericht, der folgende Informationen enthalten soll, zu erstellen:
  •  Datum des Spülens und gegebenenfalls der chemischen Reinigung
  •  Referenznummer des Planes für die Durchführung
  •  Beschreibung der zur Reinigung eingesetzten Chemikalien
  •  Dosierung der eingesetzten Chemikalien
  •  Name des Ausführenden
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Sauerstoffbindemittel
Die oft empfohlene Zugabe von Sauerstoffbindemittel (z. B. Hydrazin, DEHA, MEKO) als Allheilmittel zur Beseitigung von Sauerstoff in "normalen" Heizungs- und Kühlanlagen ist nicht notwendig und nicht richtig. Derartige Mittel, die es in den unterschiedlichsten Ausführungen für verschiedene Anwendungen (Dampfkessel, Heißwasserkessel) gibt, gehören nur in das Nachspeisewasser von Großkessel- bzw. Heißwasseranlagen und in Dampfanlagen. Hier sollte nur eine Fachfirma tätig werden, die Erfahrung mit diesen Zusätzen hat. Das gilt auch besonders bei Kühlanlagen, da sie eine Biofilmbildung nicht verhindern, denn Biofilme können auch ohne Sauerstoff existieren.
Wichtig bei dem Einsatz von Sauerstoffbindemitteln ist eine vorherige Spülung und Reinigung der Anlage, was in der Praxis in den meisten Fällen nicht durchgeführt wird. Außerdem ist die Sauerstoffbindung nur unter Beobachtung anzuwenden, weil man regelmäßig nachdosieren muss und das Wasser je nach Produkt umkippen und eine verstärkte Korrosion zur Folge haben kann. Dies tritt besonders in Anlagen auf, in denen aus "Energiespargründen" einzelne Anlagenteile ständig bzw. längere Zeit abgeschaltet werden. Hier ist dann keine Kontrolle des Heizungswassers mehr möglich und die Dosierungen des Bindemittels stimmen nicht mehr. Deswegen ist eine ständige und regelmäßige Wasseranalyse des Heizungswassers vorzunehmen.

Anlagen, die mit behandeltem oder aufbereitetem Wasser gefüllt wurden, müssen eine dauerhafte Kennzeichnung, z. B. „Nachbefüllen nur nach Rücksprache mit dem Heizungsbauer“, haben.
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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