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Das Ziel einer Energiegenossenschaft ist, dass Bürgerinnen und Bürger dezentral in erneuerbare Energien (z. B. Windkraftanlagen, Photovoltaik-Freilandflächen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke, Wasserkraftwerke) investieren. So sollen Arbeitsplätze in der Region gehalten bzw. geschaffen werden und die Erträge und Gewerbesteuern der
Kommune zugutekommen. Außerdem hat sich bestätigt, dass eine bessere Akzeptanz der Anlagen vor Ort gegeben ist.
Die Gründungsvoraussetzungen gleichen den der Eingetragenen
Genossenschaft (eG) |
In Energiegenossenschaften kommen unternehmerisches Engagement und Maßnahmen
zum Umwelt- und Klimaschutz zusammen. Die lokale Verankerung und das ehrenamtliche
Engagements der aktiven Mitglieder sind das Kennzeichen und der Vorteil der Energiegenossenschaften und wenn sie weitere klimaschutzrelevante
Geschäftsfelder erschließen und ihre Mitglieder sowie die Öffentlichkeit für konkrete Klimaschutzmaßnahmen* gewinnen, dann kann man diese auch als Klimaschutzgenossenschaft bezeichnen.
* Um bis 2050 die festgelegten deutschen Klimaziele zu erreichen, müsen
die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % gegenüber 1990 verringert werden. Dazu sind grundlegende Umstellungen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen vorzunehmen. Dies muss nicht unbedingt zu starken Einschränkungen führen.
Notwendige Veränderungen in folgenden Lebens- und Wirtschaftsbereichen:
- Wohnen (Wärmedämmung, Passivhausstandard, weniger und effizientere Haushaltsgeräte, energiesparende
Beleuchtung)
- Heizen, Kühlen, Lüften (Wärmepumpen, BHKW, Brennstoffzellen, Wasserstoffnutzung, synthetisches Methan
und Erdgas, Kontrollierte Wohnungslüftung)
- Landwirtschaft (Senkung der Stickstoffüberschüsse, Minderung der Ammoniakemissionen, Verminderung der
Lachgasemissionen, Wiedervernässung von Mooren, Anhebung des Humusgehalts, Senkung der Tierzahlen [Methan-Emissionen senken])
- Ernährung (weniger Fleischkonsum, sorgsamerer Umgang mit Lebensmitteln)
- Mobilität (Fahrräder, E-Bikes, E-Lastenfahrräder, E-Autos, Bus, Bahn, CarSharing, kürzere Wegstrecken)
- Energieversorgung (Solarthermie [Photovoltaikanlage, Solarthermie, solare Fernwärme,
Sonnenwärmekraftwerk, Aufwindkraftwerk], Windenergie [Windkraftanlage, Flugwindkraftwerk], Bioenergie (Biomasse, biogener Brennstoff
und Biokraftstoff], Geothermie [Erdwärme, Tiefenwärme])
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Geschäftsbereiche der Energiegenossenschaften
- Energieerzeugung
- Vertrieb alternativer Energie
(Strom, Wärme, Gas)
- Übernahme und Betreiben von Versorgungsnetzen
- Dienstleistungen für einen effizienteren
Umgang mit Energie und Klimaschutz (Beratung, Energiespar-Contracting)
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Vorteile einer Energiegenossenschaft
- Die Genossenschaft ist den Mitgliedern verpflichtet und dient nicht vordergründig finanziellen Interessen
- Wirtschaftliche Beteiligung der Mitglieder (Mitglied ist Träger und
Nutzer der Leistungen)
- Kein Mindestkapital zur Gründung erforderlich
- Flexible und schnelle Entscheidungsfindungen
- Insolvenzsichere Gesellschaftsform – überörtliche Prüfung durch Genossenschaftsverband
- Demokratische Rechtsform – jedes Mitglied hat eine Stimme
- Nicht aufkaufbar – keine "feindliche Übernahme" möglich, wie es bei Kapitalgesellschaften möglich ist
- Ein- und Austritt durch eine einfache Willenserklärung – es ist kein Notar und kein Gericht nötig – so entstehen keine Kosten!
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Ein
Bürgersolarpark (Photovoltaik-Freiflächenanlagen)
fördert die Akzeptanz für Photovoltaikanlagen. Warum muss man auf jedes Haus eine eigene Anlage
packen? Sinnvoller ist es, in einer Gemeinde bzw. Stadt eine große Solaranlage zu bauen. Hier kann sich jeder Bürger
beteiligen, vor allen Dingen dann, wenn er kein geeignetes Dach zur Verfügung hat oder sich das Dach nicht
verschandeln oder den Anblick den Nachbarn die spiegelnden Flächen nicht zumuten will. Die Nachteile einer PV-Anlage
bezüglich des Brandschutzes (Blitzschutzanlage) oder bei einem
Feuer (Brandlöschung)
sind zunehmend in der Diskussion.
Für Wind- und Solarparks sollen die Betreibergesellschaften künftig nach
dem Gewerbesteuergesetz § 29 mindestens
90 %, statt bislang 70 % der Gewerbesteuer an die Standortkommunen zahlen. Dadurch wird u. a. eine
bessere Akzeptanz der Anlagen vor Ort erhofft. |

Photovoltaik-Freiflächenanlage

Photovoltaik-Freiflächenanlage an der
Bahnstrecke - Garding - St.Peter-Ording
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Die Freiflächenanlagen werden hauptsächlich auf Konversionsflächen erstellt. Darunter versteht man Böden mit hoher Schadstoffbelastung, ehemalige Mülldeponien oder früher militärisch genutzte Flächen. Aber auch Ackerland oder Grünflächen können in so genannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" in begrenztem Umfang für Solaranlagen genutzt werden. Für die deren Ausweisung ist die jeweilige Landesregierung zuständig und die zuständigen Kommune muss muss für jede Freiflächenanlage eine Baugenehmigung erteilen. Dieses Verfahren ist zur Zeit ein langwieriges Verfahren, weil auch die ökologische Verträglichkeit und die Integration ins Landschaftsbild geprüft werden müssen.
Die Vorteile dieser Anlagen sind, dass die Ausrichtung der Module durch die Aufständerung weitgehend frei festgelegt werden kann. Die Standortwahl ist nur durch die rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt. Dabei kommen hochwertige landwirtschaftliche Flächen und ökologisch wertvolle Flächen nicht in Betracht. Aber auch Naturschutzbelange sind zu beachten, wobei Naturschutz mit nicht Umweltschutz verwechselt werden darf, da eine Photovoltaikanlage keine schädlichen Emissionen verursacht und Tiere noch Pflanzen nicht geschädigt werden. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird immer wieder als Gegenargument der Gegner herangezogen. |
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Gardinger Photovoltaik-Freiflächenanlage 
Photovoltaik-Freiflächenanlage an der
Bahnstrecke - Garding - St.Peter-Ording
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Jede Gemeinde hat Grundstücke
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (z. B. Schafweiden,
Konversionsflächen, ehemaligen Mülldeponien),
die z. B. in Form einer
Energiegenossenschaft,
Energiegesellschaft oder
GmbH & Co, KG) genutzt werden können.
Außerdem sollte das "Kirchturmdenken"
durch Kooperationen über die eigene
Grundstücks- bzw. Gemeindegrenze hinaus stattfinden. |
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Ein Bürgerwindpark fördert die Akzeptanz für Windkraftanlagen, wenn diese von einer Gemeinde,
einem Gemeindeverband bzw. einer Stadt gebaut wird und nicht von den großen Energieversorgern. Hier kann sich
jeder Bürger beteiligen, denn Kleinwindkraftanlagen
werden in den meisten Baugebieten nicht genehmigt. Außerdem
sollte das "Kirchturmdenken" durch Kooperationen über die eigene Grundstücks- bzw. Gemeindegrenze hinaus stattfinden. |
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Die hohe regionale Akzeptanz und Teilhabe an den
Bürgerwindparks entstehen unter enger Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Initiatoren, die
Personen aus der Region sind, mit den beteiligen Gemeinden und der
ortsansässigen Bevölkerung.
In Nordfriesland sind die Bürgerwindparks bereits die Regel. Hier sind ca. 90 %
aller Windparks unter Bürgerbeteiligung entstanden. Jede Gemeinde hat Grundstücke, die als
Aufstellflächen mit der geringsten Auswirkung durch Schall oder Schattenwurf
ausgewählt werden können. Die Bürgerbeteiligung kann in Form einer Energiegesellschaft (Genossenschaft
oder GmbH & Co, KG) aufgestellt werden. |
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Wünschenswert ist die Verspargelung der Landschaft nicht.
Dazu kommen dann noch die riesigen Türme der Überlandleitungen (Freileitungen).
(Ich bin kein Gegner der Windenergie, aber ein wenig weniger bzw. konzentriert, wäre angesagt)
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Kleinwindkraftanlagen
(KWKA) |
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Kleinwindkraftanlage
für Netz- und Inselsysteme |
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Kleinwindkraftanlagen
(max. 70 kW; Anlagen für private Haushalte leisten zwischen
0,4 bis 30 kW) für private und gewerbliche Zwecke zur
Nutzung von Windkraft sind von vielen Herstellern schon in
Betrieb bzw. in der Entwicklung. Hier wird eine einfache robuste
Bauweise, die eine Lebensdauer von 20 Jahre und ein annehmbares
Preis-/Leistungsverhältnis hat, angestrebt. Auch sollte
die Amortisationszeit, je nach Standort, bei ca. 8 bis 12
Jahren liegen. |
In der IEC-NORM
61400-2:2006 werden Klein-Windkraftanlagen nach folgenden
Vorausetzungen festgelegt. Die Rotorfläche muss kleiner
sein als 200 m² bei 350 W/m². Das bedeutet, dass
die Kleinwindkraftanlagen eine maximale Leistung von 70 kW
haben dürfen. Die Turmhöhe darf 20 m nicht überschreiten.
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Die Kleinwindkraftanlagen
sind im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen zur Zeit für Privathaushalte
noch eine Seltenheit. Diese Anlagen werden hauptsächlich für
autarke Inselanlagen bei Ferien- und Wochendhäusern,
in Kleingärten und auf Booten bzw. Schiffen eingesetzt. Eine Hybridanlage,
die aus einer PV-Anlage und Windkraftanlage
den Strom zur Eigennutzung bzw. Netzeinspeisung
herstellt oder zum Laden eines großen Solarakkus genutzt werden
kann. Durch die bivalente Lösung wird die Nutzungszeit verlängert,
da dann auch bei bewölktem und stürmischem Wetter (auch in der
Nacht) Strom erzeugt wird. |
Da die Hochsaison für Kleinwindkraftanlagen
im Winterhalbjahr liegt, sind sie eine ideale Ergänzung zur Photovoltaik
bei einer Inselversorgung (Inselbetrieb). |
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Kleinwindkraftanlage |
Quelle:
ZACK Gesellschaft für innovative Heizungssysteme mbH |
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Vertikal-Windgeneratoren |
Quelle:
MITTRONIK GmbH |
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Das Hauptproblem
wird wohl in der Akzeptanz der Nachbarn und
Behörden liegen. |
Grundsätzlich gibt es zwei
Typen von Kleinwindkraftanlagen: |
- Rotorblätter drehen sich
um eine vertikale Achse
- Rotorblätter drehen sich
um eine horizontale Achse
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Jede Kleinwindanlage
braucht einen Wechselrichter, der den erzeugten
Strom in konstante 230 Volt und 50 Hertz umwandelt, damit
er im Haus genutzt werden kann. |
Vertikale
Kleinwindkraftanlagen bestehen aus einem Getriebe
und Generator, die in den meisten Fällen
auf dem Boden befestigt sind. Zur Zeit ist die Windausbeute
geringer als die der horizontale Kleinwindkraftanlagen. |
Merkmale für vertikaler
Kleinwindkraftanlagen: |
- Stromerzeugung auch bei schwachem
Wind
- Keine Abschaltung bei starkem
Wind
- Unabhängig von der Windrichtung
und somit keine Nachführung (Ausrichtung) notwendig
- Auch bei turbulenten Windströmungen
einsetzbar
- Sehr leiser Betrieb
- Bei niedrigen Windgeschwindigkeit
in Bodennähe ein schlechter Wirkungsgrad
- Wartungsaufwand relativ aufwendig
(Auswechselung des Hauptlagers - Demontage der ganzen Kleinwindkraftanlage)
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Horizontale
Kleinwindkraftanlagen bestehen aus einer horizontalen
Achse mit einem Rotor/Generator,
Rahmen/Azimutlager und einer Windfahne. |
Merkmale für horizontale
Kleinwindkraftanlagen sind: |
- Langlebigkeit durch Erfahrungen
aus den Großwindkraftanlagen
- Guter Wirkungsgrad schon bei
Windgeschwindigkeiten von 3 m/s
- Geräuschpegel je nach Windradtyp
unterschiedlich
- Zur Zeit noch effizienter als
vertikale Kleinwindkraftanlagen
- Abhängig von der Windrichtung,
somit muss ist eine Nachführung (Ausrichtung) notwendig
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Kleinwindkraftanlagen
müssen genehmigt werden und den Vorschriften inbezug auf
Lärm und Schattenwurf entsprechen. Leider entscheiden die regionale
Behörden immer noch unterschiedlich. Die Bauämter können
hier Auskünfte erteilen. In einigen Bundesländern sind Anlagen
bis zu 10 m Höhe genehmigungsfrei, aber verzichten nicht auf ein
statisches Gutachten. |
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Architekt
erfindet neue Technologie |
Neue Ideen sind gefragt,
wenn es um den Ausbau der erneuerbaren Energien geht. Ein
Architekt aus Freiburg hat möglichweise einen Kompromiss
gefunden, mit dem Gegner und Befürworter von Windrädern
einverstanden sind. Er baut die Windräder direkt auf
Baumspitzen. |
Mit Windkraftanlagen
auf Baumkronen greift der Freiburger Architekt
Wolfgang Frey in die Diskussion um die Windkraft ein.
Als Prototyp hat er in Freiamt im Kreis Emmendingen
auf einer rund 30 Meter hohen Douglasie eine Windkraftanlage
montiert. Eine Gesetzeslücke in den
Genehmigungsvorschriften macht es möglich. |
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Windenergie
Logger PCE-WL 2 mit Display |
Quelle:
PCE Deutschland GmbH |
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Um die Windsituation
vor der Inbetriebnahme einer Windkraftanlage
zu messen und zu analysieren wird ein Windenergie-Logger
eingesetzt. Damit werden die Messwerte für Windgeschwindigkeit
und Windrichtung auf einer SD-Karte
gespeichert. Nach einer Messung können die Windenergiedaten
an einem Computer ausgewerten werden.
Der Windsensor misst die
Windgeschwindigkeit bis zu 40 m/s
und die Windrichtung über einen Bereich
von 2,5° bis 357,5°. Das Schalenkreuz
ist mit verschleißarmen Reedrelais ausgestattet. Zusätzlich
sind mit einem Display
die Aufzeichnungstakte der gespeicherten
Werte für Windrichtung und Windgeschwindigkeit abzulesen. |
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SkyWind NG
Quelle: SkyWind Energy GmbH |
SkyWind NG - SkyWind Energy GmbH |
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Das SkyWind NG zeichnet sich durch eine hohe Leistung bei kompakten Maßen und geringem Gewicht aus. Seine vollständige Fertigung aus Metall bedeutet für eine höchste Festigkeit und Haltbarkeit.
Die SkyWind's basieren auf einer patentierten Technologie. Jede Turbine ist dabei nur so gut wie der Wechselrichter zu Ihr passend ist. Hier handelt es sich um ein abgestimmtes Gesamtsystem, dass aus jedem Standort die maximale Leistung generiert. Auch auf Dächern, Hallen und an weiteren Standorten die hinsichtlich Gewicht und Verwirbelung sensibel sind.
Der Rotor ist aus hoch belastbarem Luftfahrtaluminium gefertigt. Gemeinsam mit einem erfahrenen Gutachter wurde die Geometrie des Rotors dabei optimal an die Belastungen angepasst. Das Ergebnis ist ein Rotor mit nur 800 Gramm Gewicht und minimalen Emissionen. Spezielle Beschichtungen verhindern außerdem störende Reflektionen, während der kleine Rotor Drehschatten verhindert. Selbstverständlich ist der Rotor darüberhinaus vollkommen UV-resistent und durch seine geringe Fläche extrem leise im Betrieb. Als einzige Windkraftanlage dieser Größe wurde der SkyWind NG im Testfeld der Windtest Grevenbroich GmbH vermessen. Auch die Wohngebietstauglichkeit ist durch den TÜV-Nord mit einem umfangreichen Schallgutachten bestätigt. |
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Viele
kommunale Gebietskörperschaften (Städte und
Gemeinden) und hier die sog. Abwasserzweckverbände
beauftragen zur Gewährleistung der Wasserversorgung
und Abwasserbehandlung externe
Dienstleister, die die entsprechenden Technologien
für eine nachhaltige Energieerzeugung anbieten
können. |
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Eine Biogasanlage erzeugt durch die Vergärung
von Biomasse Biogas. Hierzu werden in landwirtschaftlichen
Biogasanlagen meist Pflanzensilage und Gülle vergoren. Das entstandene Gas wird vor Ort in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Stromerzeugung genutzt. Als Nebenprodukte fallen Wärme
und ein Gärrest, der als Dünger verwendet wird, an.
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