Legionellen, Trinkwasser, Regenwasser
Immer wieder treten Legionellen auf und auch
die Aufkeimung des Trinkwassers ist ein Problem
die Geschichte der Sanitärtechnik
![]() |
![]() |
Hier einige Informationen zu diesem Thema
Wenn Duschen krank macht - Video - Sendung HR
Vorsicht
Trinkwasser! Langzeitstudie: Jede achte Probe verseucht
- Video
Beprobung
nach der neuen Trinkwasserverordnung
Ab
1. November gilt die neue Trinkwasserverordnung 2011
Prüfpflicht TrinkwV 2011 > ganz kurz
| Legionellen
sind wärmeliebende Bakterien. Sie können eine Infektionserkrankung
hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung
verbunden sind. 1976 trat die bis dahin unbekannte Infektionskrankheit
bei einem Legionärstreffen in Philadelphia auf und wird seitdem
als Legionärskrankheit bezeichnet. Auch das so
genannte Pontiac-Fieber kann von Legionellen ausgelöst
werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legionellen
vermehren sich bevorzugt zwischen 25 und 40 °C.
Die Quellen können vor allem Duschanlagen, Schwimmbäder und
Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung sein, also dort wo Wasser nicht stark
erhitzt wird und längere Zeit steht. Anfällig sind vor allem
große Speicher von über 300 Litern Inhalt, wie sie in Wohnungen
kaum vorkommen. Daneben kommt jedes längere Zeit in der Leitung
stehende Wasser (Stagnationswasser)
als geeignetes Milieu in Frage, vor allem wenn es warm (> 25 °C)
steht. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei der
Legionellose
handelt es sich um eine Atemwegserkrankung, die durch Bakterien der
Gattung "Legionella pneumophila" hervorgerufen wird. Man unterscheidet
bei der Legionellose zwei Erkrankungsformen: das Pontiac-Fieber,
das einem grippeähnlichen Infekt gleicht und hauptsächlich
durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen charakterisiert ist und die
schwerer, zum Teil auch tödlich verlaufende Legionärskrankheit,
die mit einer atypischen Pneumonie (Lungenentzündung) einhergeht.
Legionellen-Infektionen erfolgen nicht durch eine Übertragung von
Mensch zu Mensch, sondern ausschließlich aus der Umwelt durch
das Einatmen von Wasseraerosolen (Sprühnebel). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Laut Wasserwirtschaft
entsteht aufgrund mangelnder Befeuchtung in den Trinkwasserrohren ein
Biofilm.
Dieser enthält gefährliche Bakterien wie die Magengeschwür
verursachenden Helicobater pylori und Mikroorganismen
wie Legionellen, die zur gefürchteten
Legionärskrankheit führen können. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Legionellose
ist nach dem Infektionsschutzgesetzes
eine meldepflichtliche Erkrankung, hier ist das Robert
Koch-Institut zuständig. Die neue Trinkwasserverordnung
2011 sieht eine regelmäßige
Beprobung von Großanlagen vor. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dieses Bakterium kann Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen (Sepsis) hervorrufen und ist neben das Legionella einer der wichtigsten Erreger, die auch durch das Trinkwasser übertragen werden können. Sie vermehren sich zwischen 25 und 30 °C, also bei Temperaturen, die in nicht oder schlecht gedämmten Trinkwasserleitungen vorkommen können, und haben besonders in Krankenhäusern eine verheerende Wirkung. Darin liegt z. B. auch der Grund, dass hier keine Blumenvasen aufgestellt werden dürfen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach der Aussage
des Robert Koch Institut (RKI) gelten schon die geringsten
Konzentrationen als "gesundheitlich bedenklich".
In einer Wasserprobe von 100 ml darf kein Erreger vorkommen. Sie können
bei den Menschen zu schweren entzündlichen Organerkrankungen, auch
mit Todesfolge, führen. Eine Therapie ist bei diesen Infektionen
ist schwierig. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ein Befall einer Trinkwasserinstallation mit diesem Bakterium hat zur Folge, dass das Gebäude umgehend gesperrt und saniert werden muss. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auch wenn immer wieder diese Problematik heruntergeredet wird, sollte beachtet werden, dass einige Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch in Frage kommen können: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wer als Unternehmer
oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage
für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die
Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung
Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen
oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung
stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Inwieweit die Wasserversorger in der Pflicht sind, bleibt weiterhin strittig. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zwischen
den jeweiligen WVU und den in ihren Gebieten tätigen Installationsunternehmen
abzuschließenden Verträge (die sogenannten Installateurverträge),
basieren auf den Forderungen aus § 12 (2) der AVB-WasserV, wonach
die Einrichtung und wesentliche
Veränderungen nur von solchen Installateurbetrieben
durchgeführt werden dürfen, die in das Installateurverzeichnis
eines WVU eingetragen sind.
Der Begriff der "wesentlichen Veränderungen" ist vom DVGW im Auftrag des BGW in der DVGW-lnformation "Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserV" näher erläutert und in der ZVSHK-Betriebsanleitung Trink-wasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt:
Diese Installateurverträge regeln daher auch lediglich das Eintragungsverfahren in die Installateurverzeichnisse. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und Information der Betreiber und stellen keinerlei gewerberechtliche Zulassung, etwa zur Ausübung des Installationshandwerks, dar. Eine solche gewerberechtliche Zulassung richtet sich daher allein nach den derzeit gültigen gewerberechtlichen Vorschriften, wie sie in der novellierten Fassung von 1994 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks enthalten sind (Handwerksordnung)." § 319 StGB
„Baugefährdung“ Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles selber einbauen! |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nicht nur die Trinkwasserverordnung,
sondern auch das Infektionsschutzgesetz, fordert ein
hygienisch einwandfreies Wasser. Um die Wasserqualität
zu gewährleisten, gibt es viele verschiedene Regeln, Arbeitsblätter,
Richtlinien und Verordnungen. Da es dem Betreiber nicht möglich
ist, alle diese Vorgaben zu kennen, sollte es eigentlich logisch sein,
dass ein Laie nicht an der Wasserinstallation rumschrauben sollte. In
den Leitungssystemen können viele verschiedene Krankkeitserreger
vorkommen bzw. sich durch falschen Betreiben der Systeme vermehren.
Teilweise sind diese sogar nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig
(z. B. Legionellen). Warum die Wasserversorger die
installierten Anlagen nicht überprüfen, werde ich nie verstehen,
denn dadurch verstoßen sie gegen ihre eigenen Vertragsbedingungen,
in denen steht, dass nur eingetragene Installationsbetriebe
derartige Anlagen erstellen, ändern und warten dürfen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesetz
zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legionärskrankheit
(Legionellose)
- Apotheken-Umschau |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nicht nur in großen Gebäuden, sondern auch in Ein- und Zweifamilienhäusern werden immer wieder Krankheitserreger im Trinkwasser festgestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Legionellose
in Deutschland 2004
PDF-Datei |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| . |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Videos aus
der SHK-Branche |
SHK-Lexikon |