Legionellen, Trinkwasser, Regenwasser

Immer wieder treten Legionellen auf und auch

die Aufkeimung des Trinkwassers ist ein Problem

die Geschichte der Sanitärtechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

Bosy-online-ABC

Hier einige Informationen zu diesem Thema

Wenn Duschen krank macht - Video - Sendung HR

  Vorsicht Trinkwasser! Langzeitstudie: Jede achte Probe verseucht - Video

 Beprobung nach der neuen Trinkwasserverordnung

Zur Entwicklung und Begründung von Maßnahmewerten für
Legionellen in Hausinstallations-Systemen in Deutschland

 Ab 1. November gilt die neue Trinkwasserverordnung 2011 

Prüfpflicht TrinkwV 2011 > ganz kurz

Gefahr unter der Dusche

Legionellen sind wärmeliebende Bakterien. Sie können eine Infektionserkrankung hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung verbunden sind. 1976 trat die bis dahin unbekannte Infektionskrankheit bei einem Legionärstreffen in Philadelphia auf und wird seitdem als Legionärskrankheit bezeichnet. Auch das so genannte Pontiac-Fieber kann von Legionellen ausgelöst werden.
Legionellen gehören zum natürlichen Bestandteil von Süßwasser und sind in Oberflächengewässern nur eine sehr geringe Infektionsgefahr für Menschen. Gelangen die Bakterien jedoch mit Tröpfchennebel in die Lunge, kann es zur Erkrankung kommen.

Legionellen vermehren sich bevorzugt zwischen 25 und 40 °C. Die Quellen können vor allem Duschanlagen, Schwimmbäder und Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung sein, also dort wo Wasser nicht stark erhitzt wird und längere Zeit steht. Anfällig sind vor allem große Speicher von über 300 Litern Inhalt, wie sie in Wohnungen kaum vorkommen. Daneben kommt jedes längere Zeit in der Leitung stehende Wasser (Stagnationswasser) als geeignetes Milieu in Frage, vor allem wenn es warm (> 25 °C) steht.
Bei der Legionellose handelt es sich um eine Atemwegserkrankung, die durch Bakterien der Gattung "Legionella pneumophila" hervorgerufen wird. Man unterscheidet bei der Legionellose zwei Erkrankungsformen: das Pontiac-Fieber, das einem grippeähnlichen Infekt gleicht und hauptsächlich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen charakterisiert ist und die schwerer, zum Teil auch tödlich verlaufende Legionärskrankheit, die mit einer atypischen Pneumonie (Lungenentzündung) einhergeht. Legionellen-Infektionen erfolgen nicht durch eine Übertragung von Mensch zu Mensch, sondern ausschließlich aus der Umwelt durch das Einatmen von Wasseraerosolen (Sprühnebel).
Vergleich der Symptome von Legionellen-Infektionen
Legionellose (Legionärskrankheit)
Pontiac-Fieber ( Sommergrippe)

Fieber bis über 40 °C

erhöhte Temperatur

Schüttelfrost, Übelkeit, Durchfall
Schüttelfrost
starke Muskel- und Gelenkschmerzen
allgemeines Unwohlsein
extrem starke Kopfschmerzen
Kopf- und Gliederschmerzen
Seh-, Hör- und Gleichgewichtsstörungen, Orientierungslosigkeit, Appetitlosigkeit, Durchfall möglich
leichte Benommenheit
delierienhafte Anfälle, Atemschmerzen,
Atemnot, Husten mit blutigem Auswurf, Herzbeschwerden
trockener Husten
Komplikationen: Schock, akute Niereninsuffizienz bis zum dialysepflichtigen
Nierenversagen, Atemlähmung
Komplikationen sind nicht bekannt
Laut Wasserwirtschaft entsteht aufgrund mangelnder Befeuchtung in den Trinkwasserrohren ein Biofilm. Dieser enthält gefährliche Bakterien wie die Magengeschwür verursachenden Helicobater pylori und Mikroorganismen wie Legionellen, die zur gefürchteten Legionärskrankheit führen können.
Die Legionellose ist nach dem Infektionsschutzgesetzes eine meldepflichtliche Erkrankung, hier ist das Robert Koch-Institut zuständig. Die neue Trinkwasserverordnung 2011 sieht eine regelmäßige Beprobung von Großanlagen vor.

Pseudomonas aeruginosa

Dieses Bakterium kann Lungenentzündungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen (Sepsis) hervorrufen und ist neben das Legionella einer der wichtigsten Erreger, die auch durch das Trinkwasser übertragen werden können. Sie vermehren sich zwischen 25 und 30 °C, also bei Temperaturen, die in nicht oder schlecht gedämmten Trinkwasserleitungen vorkommen können, und haben besonders in Krankenhäusern eine verheerende Wirkung. Darin liegt z. B. auch der Grund, dass hier keine Blumenvasen aufgestellt werden dürfen.

Nach der Aussage des Robert Koch Institut (RKI) gelten schon die geringsten Konzentrationen als "gesundheitlich bedenklich". In einer Wasserprobe von 100 ml darf kein Erreger vorkommen. Sie können bei den Menschen zu schweren entzündlichen Organerkrankungen, auch mit Todesfolge, führen. Eine Therapie ist bei diesen Infektionen ist schwierig.

Ein Befall einer Trinkwasserinstallation mit diesem Bakterium hat zur Folge, dass das Gebäude umgehend gesperrt und saniert werden muss.


Auch wenn immer wieder diese Problematik heruntergeredet wird, sollte beachtet werden, dass einige Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch in Frage kommen können:

      •  § 222 Fahrlässige Tötung
      •  § 223 Körperverletzung
      •  § 224 Gefährliche Körperverletzung
      •  § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
      •  § 229 Fahrlässige Körperverletzung

In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung:

Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Inwieweit die Wasserversorger in der Pflicht sind, bleibt weiterhin strittig.
  Diese Tatsache ist den meisten Betreibern einer Trinkwasseranlage nicht bekannt
Zwischen den jeweiligen WVU und den in ihren Gebieten tätigen Installationsunternehmen abzuschließenden Verträge (die sogenannten Installateurverträge), basieren auf den Forderungen aus § 12 (2) der AVB-WasserV, wonach die Einrichtung und wesentliche Veränderungen nur von solchen Installateurbetrieben durchgeführt werden dürfen, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.

Der Begriff der "wesentlichen Veränderungen" ist vom DVGW im Auftrag des BGW in der DVGW-lnformation "Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserV" näher erläutert und in der ZVSHK-Betriebsanleitung Trink-wasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt:

- Veränderungen an Rohrleitungen durch z.B. Gewindeschneiden, Löten, Schweißen, Schrauben, Klemmen und Kleben;

- Anschluß von Anlagen und Apparaten ohne DIN-DVGW-Zeichen;

- Wartung und Austausch von Sicherungs- bzw. Sicherheitsarmaturen;

- Austausch einer Standbrause gegen eine Schlauchbrause;

- Austausch einer Stand- bzw. Wandarmatur gegen eine solche mit ausziehbarer Brause.

Diese Installateurverträge regeln daher auch lediglich das Eintragungsverfahren in die Installateurverzeichnisse. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und Information der Betreiber und stellen keinerlei gewerberechtliche Zulassung, etwa zur Ausübung des Installationshandwerks, dar. Eine solche gewerberechtliche Zulassung richtet sich daher allein nach den derzeit gültigen gewerberechtlichen Vorschriften, wie sie in der novellierten Fassung von 1994 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks enthalten sind (Handwerksordnung)."

§ 319 StGB „Baugefährdung“
„Wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Bauwerkes oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles selber einbauen!

Nicht nur die Trinkwasserverordnung, sondern auch das Infektionsschutzgesetz, fordert ein hygienisch einwandfreies Wasser. Um die Wasserqualität zu gewährleisten, gibt es viele verschiedene Regeln, Arbeitsblätter, Richtlinien und Verordnungen. Da es dem Betreiber nicht möglich ist, alle diese Vorgaben zu kennen, sollte es eigentlich logisch sein, dass ein Laie nicht an der Wasserinstallation rumschrauben sollte. In den Leitungssystemen können viele verschiedene Krankkeitserreger vorkommen bzw. sich durch falschen Betreiben der Systeme vermehren. Teilweise sind diese sogar nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig (z. B. Legionellen). Warum die Wasserversorger die installierten Anlagen nicht überprüfen, werde ich nie verstehen, denn dadurch verstoßen sie gegen ihre eigenen Vertragsbedingungen, in denen steht, dass nur eingetragene Installationsbetriebe derartige Anlagen erstellen, ändern und warten dürfen.
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG
Hier einige Infos und Pflichtlektüre auch für den Betreiber
Reinigung der Hausinstallation außerordentlich wichtig - mechanische Reinigung und chemische Desinfektion
Trinkwasserhygiene in der Hausinstallation - die VDI-Richtlinie 6023 und die TrinkwV 2001
Aktuell: Gefährliche Legionellen-Konzentration, Schwimmhallen in Berlin untersucht
Wegweiser Trinkwasserschutz - Technisches Handbuch
.
Mit Frischwasserstationen gegen die Legionellen vorgehen

Nicht nur in großen Gebäuden, sondern auch in Ein- und Zweifamilienhäusern werden immer wieder Krankheitserreger im Trinkwasser festgestellt.

 

Antwort auf Lesebrief

.

Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon
Bitte eine E-Mail schicken, wenn ein Link nicht funktioniert

Tell-A-Friend

Brennstoffzellen - Photovoltaik -Solar - Topliste 

Besucherzähler

Gelistet bei den ENERGIE-TOP10 von energieportal24.de!Energieliga.deGelistet bei den ENERGIE-TOP10 von energieportal24.de!