Legionellen, Trinkwasser, Regenwasser
Immer wieder treten Legionellen auf und auch
die Aufkeimung des Trinkwassers ist ein Problem
die Geschichte der Sanitärtechnik
![]() |
![]() |
Hier einige Informationen zu diesem Thema
letzte Ergänzung: 15. Januar 2010
| Legionellen
sind wärmeliebende Bakterien. Sie können eine Infektionserkrankung
hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung
verbunden sind. 1976 trat die bis dahin unbekannte Infektionskrankheit
bei einem Legionärstreffen in Philadelphia auf und wird seitdem
als Legionärskrankheit bezeichnet. Auch das so genannte Pontiac-Fieber
kann von Legionellen ausgelöst werden.
Legionellen gehören zum natürlichen Bestandteil von Süßwasser und sind in Oberflächengewässern nur eine sehr geringe Infektionsgefahr für Menschen. Gelangen die Bakterien jedoch mit Tröpfchennebel in die Lunge, kann es zur Erkrankung kommen. Legionellen vermehren sich bevorzugt zwischen 30 und 40°C. Quellen können vor allem Duschanlagen, Schwimmbäder und Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung sein, wo Wasser nicht stark erhitzt wird und längere Zeit steht. Anfällig sind vor allem große Speicher von über 200 Litern Inhalt, wie sie in Wohnungen kaum vorkommen. Daneben kommt jedes lange in der Leitung stehende Wasser als geeignetes Milieu in Frage, vor allem wenn es warm steht.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei der Legionellose handelt es sich um eine Atemwegserkrankung, die durch Bakterien der Gattung "Legionella pneumophila" hervorgerufen wird. Man unterscheidet bei der Legionellose zwei Erkrankungsformen: das Pontiac-Fieber, das einem grippeähnlichen Infekt gleicht und hauptsächlich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen charakterisiert ist und die schwerer, zum Teil auch tödlich verlaufende Legionärskrankheit, die mit einer atypischen Pneumonie einhergeht. Legionellen-Infektionen erfolgen nicht durch eine Übertragung von Mensch zu Mensch, sondern ausschließlich aus der Umwelt durch das Einatmen von Wasseraerosolen (Sprühnebel).
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Laut Wasserwirtschaft entsteht aufgrund mangelnder Befeuchtung in den Trinkwasserrohren ein Biofilm. Dieser enthält gefährliche Bakterien wie die Magengeschwür verursachenden Helicobater pylori und Mikroorganismen wie Legionellen, die zur gefürchteten Legionärskrankheit führen können.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Legionellose ist nach dem § 7 des Infektionsschutzgesetzes eine meldepflichtliche Erkrankung, hier ist das Robert Koch-Institut zuständig.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zwischen
den jeweiligen WVU und den in ihren Gebieten tätigen Installationsunternehmen
abzuschließenden Verträge (die sogenannten Installateurverträge),
basieren auf den Forderungen aus § 12 (2) der AVB-WasserV, wonach
die Einrichtung und wesentliche Veränderungen
nur von solchen Installateurbetrieben durchgeführt werden dürfen,
die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
Der Begriff der "wesentlichen Veränderungen" ist vom DVGW im Auftrag des BGW in der DVGW-lnformation "Stellungnahme des DVGW zur AVBWasserV" näher erläutert und in der ZVSHK-Betriebsanleitung Trink-wasserinstallationen DIN 1988 (TRWI) Abschnitt 6 wie folgt aufgeführt:
Diese Installateurverträge regeln daher auch lediglich das Eintragungsverfahren in die Installateurver-zeichnisse. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und Information der Betreiber und stellen keinerlei gewerberechtliche Zulassung, etwa zur Ausübung des Installationshandwerks, dar. Eine solche gewerberechtliche Zulassung richtet sich daher allein nach den derzeit gültigen gewerberechtlichen Vor-schriften, wie sie in der novellierten Fassung von 1994 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks enthalten sind (Handwerksordnung)." §319
StGB „Baugefährdung“ Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles selber einbauen! |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gesetz
zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nicht nur in großen Gebäuden, sondern auch in Ein- und Zweifamilienhäusern werden immer wieder Krankheitserreger im Trinkwasser festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Legionellose
in Deutschland 2004
PDF-Datei |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |
| Videos
aus der SHK-Branche |
SHK-Lexikon |