| Schallschutz in der Installationstechnik |
| In DIN 4109/A1:2001-01
werden die Werte für die zulässigen Schalldruckpegel
in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen
Anlagen beschrieben. Diese Werte gelten als anerkannte
Regeln der Technik (aRdT) und kommen immer dann zum Tragen,
wenn keine weitergehenden Vereinbarungen für den erhöhten
Schallschutz getroffen wurden. Neben der nationalen DIN 4109 sind zukünftig
die Regelungen und Anforderungen der europäischen Normenreihe DIN
EN 12354 - Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften
von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften -
zu beachten. Der BGH hat in einem Revisionsverfahren
(BGH-Urteils vom 14. Juni 2007, AZ VI ZR 45/06) festgestellt, dass der
Mindestschallschutz bauwerkvertragsrechtlich weitgehend
bedeutungslos ist. Der erhöhte Schallschutz,
wie es im Beiblatt 2 der DIN 4109 geschrieben steht, bedarf keiner
“ausdrücklichen“ Vereinbarung. Anhaltspunkte
hierfür können die Schallschutzstufen II
oder III der VDI
4100 sein. |
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Mit der Harmonisierung
technischer Regelwerke in Europa werden die Normen
des baulichen Schallschutzes an die europäischen
Vorgaben angepasst. Hier soll zukünftig die Berechnung
der Schalldämmung auf Basis der DIN EN
12354 durchgeführt werden. Dabei wird die Schallübertragung
über flankierende Bauteile detaillierter in die
Berechnung einbezogen. Eine Bilanzierung der einzelnen Schallwege
wird dadurch möglich. Diese Nachweisführung wird auch in eine
neue DIN 4109 eingebracht, wobei die Anforderungen
von R'w (Gesamt-Schalldämm-Maß) auf
DnT,w (Standard-Schallpegeldifferenz) umgestellt
werden. |
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| Schutzbedürftige
Räume im Sinne der DIN 4109 sind: |
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Die Anwendung der DIN 4109
erfolgt unabhängig vom Gebäudetyp, jedoch immer bei Vorhandensein
von schutzbedürftigen Räumen im Gebäude, z. B. Hotels,
Altenwohnheime, Bürogebäude, Seminarzentren usw. Bei Wohnungen
findet die DIN 4109/A1 im eigenen Wohnbereich keine Anwendung, sondern
nur zu den schutzbedürftigen Räumen fremder Wohnungen. |
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Der
Fachplaner muss einen schalltechnischen Eignungsnachweis in Abhängigkeit
zur tatsächlich am Bau vorhandenen Installationswand erstellen
und dem Installateur im Rahmen der Ausführungsplanung übergeben. |
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Darüber hinaus
muss der Fachplaner gemäß VOB-C
DIN 18381:2002-01 alle Maßnahmen des Schallschutzes als
besondere Leistung ausschreiben. |
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Produkte, für
die ein schalltechnischer Eignungsnachweis durch den
Fachplaner notwendig ist: |
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| Nach den "werkvertraglichen
Voraussetzungen" nach DIN 4109/A1:2001-01
hat der ausführende Installateur das Recht eine Teilabnahme nach
VOB-B § 4, Nr. 10 im Werkvertrag zu vereinbaren.
Die Teilabnahme dient zur Absicherung des Fachinstallateurs und Reduzierung
der Folgekosten aufgrund rechtzeitig entdeckter Mängel. Diese "unechte
Teilabnahme" ist im Prinzip ein vorgezogenes Beweissicherungsverfahren
für die Teile, welche nach dem Verschluss von Wand- und Deckendurchführungen
bzw. Verschluss von Installationskanälen und Vorwandinstallationen
nicht mehr sichtbar sind. |
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Die Teilabnahme
gilt gleichermaßen für den Brand-, Schall- und Wärmeschutz
von Leitungsanlagen. Die Vereinbarung der Teilabnahme
ist dringend zu empfehlen. Weiterhin sind aussagekräftige Fotodokumentationen
und ein vom Bauleiter unterschriebener Abnahmebericht
eine wesentliche Voraussetzung für die spätere Beweismöglichkeit
der "Unschuld" bei auftretenden Mängeln. |
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| Folgende Punkte sollten in der Dokumentation festgehalten werden: | |||||||||||||
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Nach der
Teilabnahme kann der Verschluss der Wand- und Deckendurchführungen,
der Vorwandsysteme und der Installationskanäle erfolgen. |
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Auch im Bereich
des Schallschutzes gibt es Bestandsschutz. Dies gilt
jedoch nur bei einfachen Sanierungs- und Reparaturarbeiten.
Sobald aber z. B. komplette Badezimmer saniert werden, müssen die
schalltechnischen Anforderungen nach DIN 4109/A1:2002-01 eingehalten
werden. Details der schalltechnischen Planung und Ausführung müssen
sehr eng mit dem bauleitenden Architekten abgestimmt werden. Danach
erfolgt die Planung, Ausschreibung, der schalltechnische Eignungsnachweis
und eine fachgerechte Installation. |
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Ist die Einhaltung
der aRdT aus Gründen der älteren Bausubstanz und aus wirtschaftlicher
Sicht nicht möglich, sollte zur Haftungsfreistellung
des Planers und Fachinstallateurs eine schriftliche Vereinbarung
mit dem Bauherrn/Auftraggeber abgeschlossen werden. |
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| Zur Vereinbarung des erhöhten Schallschutzes stehen wahlweise zwei Regelwerke zur Verfügung: | |||||||||||||
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Anforderungen
an den Schallschutz |
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| Empfehlungen zur Vereinbarung eines erhöhten Schallschutzes: | |||||||||||||
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| Quelle: Geberit GmbH | |||||||||||||
Die Art und der Aufbau der Fußbodenkonstruktion
und der flankierenden Wände sowie die Rohrleitungen,
die im oder unter dem Estrich bzw. durch die Decken
und Wände geführt werden, führen zu
den häufigsten Schallquellen bzw. Schallüberträgern. |
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Ein "Schwimmender
Estrich" und die in dem Boden verlegenten
Heizungsrohre (Fußbodenheizung) sind auf einer
weichfedernden Schicht (Trittschalldämmmatte)
als eine "frei bewegliche" Masse gelagert. Dabei darf die
Estrichplatte keine starre Verbindung zu anderen Bauteilen (Rohdecke,
Wände, Rohrleitungen) haben. Ein vollständig umlaufender Randdämmstreifen
verhindert die starre Verbindung zwischen der Estrichplatte und den
Wänden. Die unbedingt erforderliche vollständig umlaufende
Randfuge mit einem Randdämmstreifen darf auch durch Verlegung zusätzlicher
Bodenbeläge (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen, Scheuerleisten)
nicht überbrückt werden, was durch einen dauerelastischen
Fugendichtsttoff erreicht wird. So können Ganggeräusche
nicht auf andere Räume übertragen werden. |
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Schallübertragungsprobleme
aus dem Sanitärbereich in schutzbedürftige
Räume der eigenen oder der fremden Wohnung können
durch eine sinnvolle Grundrissgestaltung von vornherein verringert werden. Die Anordnung von Bädern und Küchen übereinander bzw. direkt nebeneinander ist schallschutztechnisch günstiger als die Anordnung eines Bades neben oder über einem Schlafraum. Daneben spielt auch die Ausrichtung der Sanitärräume im Wohnungsgrundriss eine Rolle. Es ist grundsätzlich schallschutztechnisch günstiger Sanitärinstallationenan der flankierenden oder gegenüberliegenden Wand, als an der Trennwand zu einem schutzbedürftigen Raum zu befestigen. Das gilt auch im eigenen Wohnbereich. Technikräume sollten immer außerhalb der Wohnbereiche, am Besten getrennt durch Sanitärräume, angeordnet sein. |
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Der "Stick-Slip-Effekt"
bezeichnet den dauernden Übergang von einer Haft-
und Gleitreibung. Oder einfacher gesagt, es entstehen
in der Rohrinstallation Knackgeräusche. Diese
Geräusche treten hauptsächlich durch die Ausdehnung
der Rohre im Wärmeverteilsystem auf, wenn diese kurzzeitig und
extrem "heiß" erwärmt werden. Diese Temperaturänderungen
treten besonders während der Aufheizphasen, aber
auch während der Abkühlphase bei einer Nachtabschaltung
bzw. abgesenktem Betrieb, auf. Besonders nervig sind
Geräusche, die durch das Auf-Zu-Stellen von Heizkörperthermostatventilen
(und hier besonders bei den immer mehr eingebauten zeitgesteuerten Ventilaufsätzen).
Hier liegt der Grund bei einer zu hohen Heizkurveneinstellung
und/oder fehlenden hydraulischen
Abgleich. |
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Die häufigsten
Enstehungsstellen befinden sich in den Bereichen von
Wand-, Boden- und/oder Deckendurchführungen, aber auch mangelhafte
oder falsche Rohr- und Heizkörperbefestigungen. Bei einzementierte
Rohre in Wand-
oder Deckendurchführungen und in Rohrbefestigungen
ohne Schalldämmeinlagen (oder zu kleine Rohrschellen,
Rohrclips) entstehen Spannungen. Solange die Haltekräfte
(Haftkräfte) größer sind als die Dehnungskräfte
sind keine Knackgeräusche zu hören. Erst wenn die Dehnungskräfte
größer als die Haltekräfte sind, kommt es zur Gleitreibung
zwischen Rohrleitung und dem anliegendem Material. Die Knackgeräusche
entstehen, weil sich die Dehnungsspannungen nicht stufenlos gleitend
abbauen, sondern ruckartig auftreten bis sich das Rohrmaterial vollständug
erwärmt hat. |
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Besonders "laut"
sind diese Knackgeräusche bei Metallrohrinstallationen.
Aber auch bei Kunsststoffrohren in Schutzrohren, die
eine große Längenausdehnung haben, entstehen bei extremen,
kurzzeitigen Temperaturänderungen Knack- bzw. Scheuergeräusche.
Diese Körperschallübertragung breitet sich
mit ca. 4-facher (Luft-)Schallgeschwindigkeit
im Wasser des Wärmeverteilsystems aus. Dabei wirken die Heizflächen
(Heizkörper, Fußboden) als Resonanzkörper,
die die Geräusche an die Raumluft abgegeben. Hier liegt auch der
Grund, dass die Geräuschentstehungsstellen schwierig zu finden
sind. |
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| Mögliche Ursachen | |||||||||||||
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Da die Ursachen
in vielen Fällen, besonders in Altbauten aus den 50er und 60er-Jahren
des letzten Jahrhunderts, nur mit erheblichen zeitlichen
und baulichem Aufwand zu finden sind, kann vor einer
Totalsanierung eine akustische Trennung
durch Schalldämmkompensatoren durchgeführt
werden. Wenn vorhandene Geräusche in Altbauten auf Grund der hohen
Kosten nicht zu beseitigen sind, dann steht dem Mieter nach verschiedenen
Gerichtsurteilen eine Mietminderung
zu. In Neubauten sind derartige Geräusche nicht hinzunehmen. Der
Bauherr kann auf eine Beseitigung des Mangels bestehen. |
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Außer Knackgeräusche
(Stick-Slip-Effekt), die durch eine Längenausdenung
in Verbindung mit falsch verlegten oder befestigten Rohrleitungen entstehen,
kann es in Wassersystemen auch Klopfgeräusche
geben. Diese Geräusche können in schneller Folge
(Rattern) oder auch in größeren Abständen zu hören
sein. Die Ursachen können z. B. durch falsch herum eingebaute Ventile,
durch flatternde Ventilteller in Schräg- oder Geradsitzventilen
und in auf Offen gestellte Schwerkraftbremsen entstehen. |
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Immer wieder treten
Schallprobleme bei Luft-Wärmepumpen
auf. Streitigkeiten mit den Nachbarn sind oft vorprogrammiert. Der Einsatz
wirksamer Schalldämpfer muss eine Lösung bringen. |
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Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm
[neue Fassung] |
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