Schornstein

die Geschichte der Heizungstechnik

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Abbrandarten
offener Kamin
Kaminofen
Kaminofen
Kachelofen
Grundofen
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Pelletofen
Holzvergaser
Holzernte
Holzlagerung
Holzlagerung
Bis ins 14. Jahrhundert wurden die Rauchgase durch Tor- und Fensteröffnungen oder eine an der Decke oder dem Dach angeordnete Öffnung ins Freie abgeführt. Als hoher Komfort wurde in diesem Zusammenhang die Hypokaustenheizung angesehen, denn hier wurden die Rauchgase über Kanäle im Fußboden und den Wänden über das Dach nach außen geführt. Die Geschichte der Schornsteintechnik beginnt im 15. Jahrhundert.
Entwicklung der Schornsteine
Quelle: KLB Klimaleichtblock GmbH
Alle Rohre und Schächte, die Verbrennungsgase von Feuerstätten aufwärts ins Freie abführen, werden als Schornstein (DIN 18 160 - Hausschornsteine) bezeichnet. Für freistehende Schornsteine, die im Industriebau vorkommen, gelten besondere Vorschriften.
Die Verbrennungsgase unterscheiden sich in Rauchgas (feste Brennstoffe und [flüssige Brennstoffe]) und Abgas (gasförmiger Brennstoff, [flüssige Brennstoffe]).
Schächte und Kanäle, die der Entlüftung dienen, sind keine Schornsteine. Wrasenabzüge haben nur Dämpfe, Lüftungsschächte nur verbrauchte Luft abzuführen.
Schornsteine haben zwei wichtige Aufgaben zu erfüllen:
  •   die entstehenden Rauchgase bzw. Abgase sicher und unschädlich abführen
  •   die zur Verbrennung erforderliche Luft ansaugen
Schornsteinwirkung
Bei einem Schornstein besteht ein Druckunterschied (Differenzdruck) zwischen dem Gasdruck im Rauchrohr und dem Druck der umgebenden Luft. Dabei herrscht im Schornstein ein Unterdruck, da sich die durch die Verbrennung erwärmte Luft ausdehnt und deren Dichte dadurch geringer wird als die der Außenluft (Verbrennungsluft).
Die erwärmte Luft und die heißen Rauchgase steigen nach oben und um den entstandenen Druckunterschied auszugleichen, strömt die kalte Verbrennungsluft über die Brennstelle nach. Man nennt diesen Vorgang Schornstein- oder Kaminzug. Die Zugwirkung ist um so größer, je größer der Temperatur- und Dichteunterschied zwischen Rauchgas und Außen-/Verbrennungslufttemperatur sind.
Versuch

Bei einer brennende Kerze, die an die geöffnete Reinigungsöffnung eines Schornsteins, der in Betrieb ist, gehalten wird, wird die Flamme zur Öffnung hin abgelenkt. Die abgelenkte Flamme zeigt, dass im Schornstein eine Gasströmung besteht. Eine Gasströmung entsteht durch das Bestreben der Gase, Druckunterschiede auszugleichen.

Nach der Einführung der neuen Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen wird der neue Oberbegriff "Abgasanlage“ für alle Arten der Abgasführung verwendet. Die bisher üblichen Begriffe "Schornstein“ oder
" Kamin“ treten immer mehr in den Hintergrund, sind aber in vielen Texten noch vorhanden.
Quelle: KLB Klimaleichtblock GmbH
In Abgasanlagen müssen Rauch-/Abgase von Feuerstätten für feste Brennstoffe in Schornsteine eingeleitet werden, die u. a. gegen Rußbrand beständig sein müssen. Bei der Einleitung der Abgase von Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe muss die Abgasleitung je nach Betriebsweise der Feuerstätte für Über- oder Unterdruck (Differenzdruck) geeignet sein.
Die Abgasanlage mit Rauchrohrführung leitet die Rauchgase von den verschiedenen Feuerstellen (Heizkesseln) durch den Schornsteinzug (thermischer Auftrieb) über das Dach ins Freie. Der Schornsteinzug (Differenzdruck) wird bei der vorgeschriebenen Messung nach der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung durch den Bezirksschornsteinfeger (Bezirkskaminkehrer) in Millibar (mbar) oder Hektopascal (hPa) gemessen.
Einsatzbereiche von Abgasanlagen
Neubau
Für Niedertemperaturkessel und Brennwertgeräte werden  geeignete Schornsteine und Abgasleitungen verwendet.
  •   Für Niedertemperaturkessel sowie Wärmeerzeuger mit niedrigen Abgastemperaturen sind gut wärmegedämmte oder bei Taupunktunterschreitung feuchteunempfindliche Schornsteine oder Abgasleitungen notwendig
  •   Bei Brennwertgeräten kann die Abgastemperatur
    unter 40 °C liegen. Wegen des geringen thermischen
    Auftriebs werden bei Brennwertgeräten Abgasleitungen mit
    Überdruck betrieben
  •   Im Unterdruckbetrieb ist der Anschluss an feuchteun-empfindliche Schornsteine oder Abgasleitungen möglich, wenn der Funktionsnachweis nach DIN 4705 erbracht wurde.
Bestandbauten
Vor einem Kesseltausch muss geprüft werden, ob der  vorhandene Schornstein für den Einsatz des neuen Wärmeerzeugers geeignet ist. Die technischen Merkmale moderner Wärmeerzeuger können die Eignung des vorhandenen Schornsteins einschränken:
  •   Die Leistung eines neuen Wärmeerzeugers wird gegenüber dem vorhandenen Wärmeerzeuger (oft überdimensioniert)
    reduziert. Daraus ergibt sich ein geringerer Abgasmassenstrom
  •   Neue Wärmeerzeuger haben geringe Abgasverluste durch eine niedrige Abgastemperatur und einen geringen Luftüberschuss (hoher CO2-Gehalt)
  •   Die geringere Leistung des Wärmeerzeugers führt bei gleicher Heizlast zu längeren Laufzeiten des Brenners. Dadurch verringern sich die Brennerstillstandszeiten und somit die Zeiten, in denen eventuell angefallene Feuchtigkeit durch nachströmende Luft abtrocknen könnte
 
Begriffe eines Hausschornsteins
Quelle: KLB Klimaleichtblock GmbH
 
Druckverhältnisse für herkömmliche und feuchteunempfindliche
Schornsteine im Unterdruckbetrieb
Temperaturverhältnisse für herkömmliche und feuchteunempfindliche
Schornsteine im Unterdruckbetrieb
Temperatur- und Druckverhältnisse für Abgasanlage (Niedertemperaturkessel)
mit Abgasleitung im Gleichstrombetrieb
Temperatur- und Druckverhältnisse für Abgasanlage (Brennwertgerät)
mit Abgasleitung im Gegenstrombetrieb
PZ  - Unterdruck an der Abgaseinführung
PZe - notwendiger Unterdruck an der Abgaseinführung
PH - Ruhedruck im Schornstein
PR - Widerstandsdruck im Schornstein
PL - notwendiger Förderdruck für die Zuluft
PW - notwendiger Förderdruck für Wärmeerzeuger
PFV - notwendiger Förderdruck für Verbindungsstück
PZÜ - Überdruck an der Abgaseinführung
PZÜe - notwendiger Überdruck an der Abgaseinführung
P - notwendiger Förderüberdruck f. Wärmeerzeuger
Tiob - Innenwandtemperatur an Schornsteinmündung
Tg - Grenztemperatur
Tp - Wasserdampftaupunkttemperatur
Quelle: KLB Klimaleichtblock GmbH
 
Grundlagen - Schornsteintechnik - Schiedel GmbH & Co. KG

TAF - Technische Angaben über Feuerungsanlagen
Die Technische Angabe über Feuerungsanlagen (TAF) ist eine Anlage zum Antrag auf Baugenehmigung bzw. Bauvorbescheid. In dem Formblatt werden die Errichtung, eine Änderung oder der Austausch von Feuerungsanlagen vom Bezirksschornsteinfegermeister bescheinigt. Die Baumaßnahmen an Feuerungsanlagen sind nach den baurechtlichen Bestimmungen verfahrensfrei.
Darunter fallen
  • die Errichtung eines Schornsteins
  • die Verminderung des Schornsteinquerschnitts
  • die Installation einer Abgasleitung
  • die Neuinstallation, Änderung oder der Austausch einer Feuerstätte
Für alle Feuerungsanlagen mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen besteht eine Anzeigepflicht bei dem Bezirksschornsteinfegermeister, die vor der Baumaßnahme erfüllt werden muss. Außerdem besteht eine Abnahmepflicht vor der Inbetriebnahme der Feuerungsanlage.

Dem Bezirksschornsteinfegermeister sind vom Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber mindestens 10 Tage vor Beginn die erforderlichen technischen Angaben über Feuerungsanlagen (TAF-Formblatt) vorzulegen.

Durch diese Regelung soll gewährleistet werden, dass die Feuerungsanlage sicher betrieben werden kann und unnötige, zum Teil erhebliche Kosten für die Mängelbeseitigung vermieden werden können. Deswegen sollte eine Bauzustandsbesichtigung durch den Bezirksschornsteinfegermeister vor dem Verputzen der Schornsteine durchgeführt werden. Dadurch ist die Voraussetzungen für die mängelfreie Bescheinigung über die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase Ihrer Feuerungsanlage geschaffen.
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Wenn eine natürliche Lüftung (freie Lüftung) nicht richtig funktioniert, kann man diese durch einen windangetriebenen Ventilator unterstützen.
windgetriebener Ventilator
Quelle: Madac GmbH
Diese Ventilatoren werden direkt vom Wind angetrieben. Durch die Rotation wird in dem System, auf dem der Ventilator montiert ist, ein Unterdruck erzeugt und die Luft bzw. das Abgas aktiv abgesaugt. Durch die spezielle Form wird das Eindringen von Regenwasser und Fremdkörpern (wie z.B. Laub, Vögel, Wespen etc.) verhindert. Sie arbeiten schon bei geringen Windgeschwindigkeiten und unabhängig von der Windrichtung.
Sie verhindern zuverlässig Abgasrückstau auf Schornsteinsystemen und halten den Schornsteinzug konstant. Durch die ständige Ventilation wird der Schornstein trocken gehalten und so der Versottung vorgebeugt. Diese Ventilatoren unterstützen vorhandene Lüftungssysteme und ermöglichen darüber hinaus eine stetige Entlüftung von Dachböden, Kellern, Ferienhäusern und -wohnungen, Garagen, Stallungen, Scheunen,Produktions- und Lagerhallen.
Windgetriebene Ventilatoren ohne "Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis" dürfen nicht auf Abgasanlagen montiert werden!
Es dürfen ausschließlich windgetriebene Ventilatoren mit Prüfzeugnis für den Schornstein eingesetzt werden. Aber auch hier sollte vorher der Schornsteifeger gefragt werden.
 
Rauchsauger
Quelle: Kutzner + Weber GmbH
Der Rauchsauger wird auf die Kaminmündung montiert und erzeugt durch sein elektrisches Gebläse einen sicheren Zug im Schornstein. Alle mechanischen Bauteile sind außerhalb des Kaminquerschnittes angeordnet.
Das Gebläse kann mit stufenloser Drehzahl betrieben werden. So kann ... > mehr

Schornsteinstilllegung
Ein Schornstein kann vorübergehend stillgelegt werden, wenn festgestellt wird, dass zu viel Glanz- oder Hartruß im Schornsteinzug und/oder im Rauchrohr bzw. in der Feuerstätte vorhanden ist. Hierdurch soll ein Schornsteinbrand verhindert werden. Hier wird dann der Schornstein vom Schornsteinfeger kontrolliert ausgebrannt und gereinigt oder ausgeschlagen, wenn die Brandgefahr nicht abgeschätzt werden kann.
Schornstein-verschlussplatte mit Lüftungsschlitz
Quelle: Joseph Raab GmbH & Cie. KG
Ein Schornstein, der nicht mehr in Betrieb ist bzw. außer Betrieb genommen wird, sollte vor Regen geschützt werden. Da besonders ältere gemauerte Schornsteinköpfe dazu neigen, Regenwasser aufzunehmen und sich wie ein Docht bis unter die Dachhaut vollzusaugen. Ursache hierfür ist, dass der Schornstein von innen keine Wärme mehr erhält und durch vermauerte Anschlüsse eine natürliche Luftzirkulation nicht mehr stattfindet und eine Austrocknung nicht mehr möglich ist.
Bei einer dauerhaften Stilllegung muss gewährleistet sein, dass keine Feuerstätten unerlaubterweise betrieben werden können. Hierzu werden die Rauchrohranschlüsse zugemauert und auf dem Schornsteinkopf wird eine Platte montiert. Auch ein Abtragen des Schornsteins bis unter das Dach ist möglich, wobei auch hier eine Belüftung vorzusehen ist. Hier bleibt der Schornstein für eine spätere Wiederinbetriebsetzung erhalten.

 

 

 

 

 

Abgetragener und verschlossener Schornstein
Durchfeuchtung vorbeugen:
  • Die untere Reinigungsöffnung wird durch ein Luftgitter ersetzt oder es wird eine Lüftungsöffnung im Wohngeschoss geschaffen, wenn der Schornstein durch eine Küche oder ein Bad führt.
  • Der Schornstein bekommt eine Abdeckung, um die Mündung vor Regen zu schützen. Dabei muss ein Spalt (mind. 2 cm) für die Luftzirkulation offen .bleiben.
  • Schornsteinkopf verkleiden, um ihn vor Schlagregen zu schützen. Besonders bei ausgebauten Dachgeschossen empfehlenswert.
Da ein nutzbarer Schornsteinzug den Wert eines Hauses steigert, weil später nicht nur eine Feuerstätte angeschlossen werden kann, so kann dieser Zug auch als Versorgungsschacht für Leitungen (Solaranlage, Telefonleitungen, Glasfaserkabel, Heizungs- und Warmwasserversorgung, Zentralstaubsaugeranlagen) genutzt werden.
Schornsteine, die stillgelegt wurden und somit keiner Kehrpflicht unterliegen, müssen vor einer Wiederinbetriebsetzung vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Hier kann er z. B. durch eine Kamerabefahrung den Zustand des Schornsteins beuteilen und entsprechend freigeben.
Dohlen lieben Schornsteine

Schornsteine, die selten benutzt werden, weil sie nur zu einer Notbeheizung vorgesehen sind oder nur im tiefen Winter für ein "Lustfeuer" in Betrieb genommen werden, sollten vor dem Eindringen von Vögel oder Insekten geschützt werden. Welche Vorrichtung eingesetzt werden darf, sollte mit dem Bezirksschornsteinfeger abgesprochen werden. Normalerweise reicht ein großmaschiger Draht am Schornsteinkopf. Aber auch Schornsteinaufsätze mit Gitter werden eingesetzt.

 

 

 

Schornsteinaufsatzgitter
Quelle: Joseph Raab GmbH & Cie. KG
(A) aufklappbares Dohlengittern mit Sicherheitsklapp-verschlüssen - (B) Dohlengittern zum Aufschrauben
Quelle: Richard Brink GmbH & Co. KG
Wespen im Abgasrohr

Schornsteinreinigung
Für das Reinigen eines Schornsteins gibt es verschiedne Methoden. Hauptsächlich unterscheidet man zwischen „kehren“ und „kratzen“.
Das Kehren (Fegen) wird mit einer weichen, meist aus Stahlblech bestehenden Kehreinlage vorgenommen. Dabei wird der Kehrbesen von oben nach unten in den Schornstein heruntergelassen. Der richtige Reinigungsvorgang beginnt mit dem Hochziehen des Kehrgerätes und nicht beim Herunterlassen. Das Ziel ist es, die lockeren, weichen und trocknen Verbrennungsrückstände zu entfernen. Keinesfalls soll dabei das Schornsteinmaterial mit abkratzen, weil nur die brandgefährlichen Ablagerungen beseitigt werden sollen. Der Schornstein soll dabei nicht zerstört werden.
Beim Kratzen werden sehr harte, messerscharfe Kratzeinlagen benutzt. Diese sind nicht rund wie die Kehreinlagen, sondern in der Form wie der entsprechende Schornsteinquerschnitt. Für einen rechteckigen Schornstein, z. B. 14 x 20 cm, haben die ca. das Maß 18 x 28 cm. Davon werden immer mindestens zwei mal zwei Einlagen verwendet. Also zwei Einlagen zusammen und diese in einem Abstand von ca. 30 cm. Dieses Kratzgerät wird nicht mit einer Leine durch den Schornstein gezogen, sondern mit einer Seilwinde. Diese Arbeit wird durch zwei Personen ausgeführt. Einer der oben die Winde betätigt und einer der unten die Kratzeinlage in den Schornstein einbringt. In der Regel wird dieses Kratzgerät vier bis zehnmal durch den Schornsteinzug gezogen. Diese Kratzeinlagen müssen nach ca. vier Schornsteinen erneuert werden. Dadurch wird das Auskratzen eines Schornsteins entsprechend teuer. Quelle: Uwe L
Schornstein-Werkzeugsatz DIN 14800-4
Quelle: : RESS GmbH & Co.KG
Schornstein-Werkzeugsatz DIN 14800-4

2 Paar Hitzeschutzhandschuhe kurzzeitig belastbar bis 1000°C
2 Sternschlüssel aus Stahl
2 Schultereisen
1 Rußschaufel
2 Teleskop-Kaminspiegel
1 Fallgranate 4 kg
1 Kehrgerät bestehend aus Schlagkette 50 cm, Aufschlagbolzen mit Öse, Edelstahl-Schlagstück, Notglied, Karabinerhaken und Schlagapparat Messing
1 Feuerwehrkette 4 x 32 mm 20 Meter lang
1 Edelstahl-Leinstern mittelhart Ø 250 mm
1 Kratzfedereinlage 13,5 - 16 cm
1 Kratzfedereinlage 16 - 20 cm
1 Kratzfedereinlage 19 - 24,5 cm
2 Stahlstangen “B” mit 2x M10 Innengewinde 3 Meter lang
1 Endhandkugel
1 Rollenöffner
2 Stoßbesen M10 aus Federstahl mittelhart Ø 250 mm
1 Wasserpumpenzange
1 Schlitz-Schraubendreher


Sprengreinigung
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Sprengreinigung - Eichner Innovative Industriereinigung GmbH
Sprengreinigung - Buchen Kraftwerkservice GmbH

Feuerstättenschau
Die Feuerstättenschau muss zur Zeit alle 5 Jahre und ab 01.01.2013 alle 3,5 Jahre bzw. innerhalb von sieben Jahren zweimal durchgeführt werden. Es müssen zwischen den beiden Feuerstättenschauen mindestens drei Jahre liegen.
Bei der Feuerstättenschau werden die Feuerungsanlagen in allen Räumen, auch dort wo keine jährlich oder alle zwei Jahre wiederkehrende Überprüfungen durchgeführt werden, in Augenschein genommen. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Schäden an den Feuerstätten, Verbindungsstücken, Schornsteinen und Abgasanlagen entstanden sind, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen oder eine Brandgefahr darstellen können.
In einem Bericht (Feuerstättenbescheid) wird die Anzahl der überprüften Feuerstätten, Abgasanlagen und Brennstoffversorgungsleitungen aufgeführt, Beanstandungen vermerkt, und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung festgelegt. Die vorgefundenen Mängel werden dann noch in einem Mängelbericht beschrieben. Kann eine Frist nicht eingehalten werden, muss dies abgesprochen werden und evtl. kann eine Fristverlängerung gegeben werden.
Wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt, von dem gesundheitliche Gefährdungen oder eine Brandgefahr ausgeht und keine Einigung getroffen werden kann, dann muss die zuständige Bauordnungsbehörde zur weiteren Entscheidung oder Maßnahme beteiligt werden.

Auch die Sicherheitseinrichtungen werden auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft, z.B. die Leiter zum Bodenraum oder für den Dachfensterausstieg, die Zuwegungen auf dem Dachboden, besonders bei großen Gebäuden sind auf den oberen Balkenlagen Laufbohlen für das erreichen der Schornsteine erforderlich. Die Arbeitswege auf der Dachfläche gehören zur Feuerstättenschau, so kann es auch erforderlich sein, dass nach einem Umbau oder einer neuen Dacheindeckung neue Maßnahmen für die Verkehrswege getroffen werden müssen. Die Ausstiegöffnung oder Reinigungsverschlüsse sind zu überprüfen, ob sie verschlossen, verdeckt oder ausgebaut wurden.

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Im Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) ist im § 14 die Durchführung der Feuerstättenschau und der Erlass des Feuerstättenbescheids durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger festgelegt.
(1) Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger besichtigen persönlich zweimal während des Zeitraums ihrer Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirks, in denen Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder nach den landesrechtlichen Bauordnungen durchzuführen sind, und prüfen die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (Feuerstättenschau). Eine Feuerstättenschau darf frühestens im dritten Jahr nach der jeweils vorhergehenden Feuerstättenschau durchgeführt werden.

(2) Bei der Feuerstättenschau setzen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gegenüber den Eigentümern durch schriftlichen Bescheid fest, welche Schornsteinfegerarbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 oder der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat (Feuerstättenbescheid). Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Feuerstättenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung.

(3) Stellen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau nach Absatz 2 fest, dass eine Anlage nicht betriebs- oder brandsicher ist, treffen sie vorläufige Sicherungsmaßnahmen, wenn Gefahr im Verzug besteht. Als Sicherungsmaßnahme ist auch die vorläufige Stilllegung einer Anlage zulässig. Die zuständige Behörde ist unverzüglich über die ergriffenen Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten. Sie hat diese als Sicherungsmaßnahmen zu verfügen oder die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.
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Der gebührenpflichtige Feuerstättenbescheid wird bei der regelmäßigen Feuerstättenschau ausgehändigt. Der Bescheid informiert darüber, welche Arbeiten in welchem Zeiträumen im Gebäude oder in den Wohnungen vorgeschrieben sind.
Der Hauseigentümer muss die fristgerechte Ausführung aller im Feuerstättenbescheid beschriebenen Vorkehrungen schriftlich nachweisen können, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Bei jeder Änderung oder Neuerrichtung von Feuerungsanlagen ist ein neuer Bescheid erforderlich.

Bei der Feuerstättenschau entscheidet der Bezirksschornsteinfeger, welche Arbeiten nach der jeweils gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) an der Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden müssen, damit die Anlagen auch weiterhin sicher benutzbar sind. Der Bezirksschornsteinfeger legt auch die Intervalle für die KÜO-Arbeiten fest. Diese Arbeiten werden im Feuerstättenbescheid (Beispiel) eingetragen.


Abgaswegeüberprüfung
Seit dem 1. Januar 2010 ist eine neue, bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgelegt. Sie ersetzt die bisher geltenden Länderverordnungen und hat deren Inhalte zusammengefasst. Im gesamten Bundesgebiet gelten nun die gleichen Tätigkeiten, Fristen und Gebühren für die Sicherheitsüberprüfung durch den Schornsteinfeger.
Bei vielen Betreibern von Gas- und Ölanlagen wird diese Prüfung als unnötige Vorschrift und als "Abzocke" angesehen. Wenn man sich aber den Zustand vieler Altanlagen ansieht, dann war diese Prüfung schon länger überfällig, weil die folgenden Punkte bei der Immissionsschutzmessung (Abgasmessung nach der 1. BImSchV) nicht überprüft wurden.
Unabhängig von der Feuerstättenschau wird bei der Abgaswegeüberprüfung die Verbrennungsqualität beurteilt. Dazu wird der Kohlenmonoxidgehalt (CO) bei Gas- und Ölbrennern mit Blaubrenner (bei Gelbbrenner > Ruß) gemessen. Da Kohlenmonoxid  nicht nur auf einen falsch eingestellten Brenner hinweist, sondern auch ein farb- und geruchloses Atemgift ist, ist diese Messung ein wichigter Bestandteil dieser Prüfung. Ein zu hoher Rußanteil in den Rauchgasen zeigt auch eine falsche Brennereinstellung und verschmutzt der Kessel und die Abgasanlage zunehmend, außerdem sind Rußaerosole lungenkrebserregend und sollten nicht in die Nachbarschaft gebracht werden.
Einige Arbeiten bzw. Vorgehensweise bei einer Abgaswegeüberprüfung
  •  Die Betriebsbereitschaft der Feuerstätte und den äußeren Zustand überprüfen
  •  Den möglichen ungünstigen Betriebszustand herstellen (Fenster und Türen schließen)
  •  Alle vorhandenen Ventilatoren, die einen Einfluss auf die Verbrennung haben können, einschalten (Dunstabzugshaube, Kaminofen, Lüftung)
  •  Eine evtl. vorhandene Lüftungsanlagen überprüfen
  •  Das Rauch- bzw. Abgasrohr (Verbindungsstück) auf freien Querschnitt überprüfen
  •  Den Feuerraum und Wärmetauscher des Wärmeerzeugers überprüfen
  •  Die Feuerstätte in Betrieb nehmen
  •  Evtl. vorhandene Abgasklappe überprüfen
  •  Den Abzug der Ab- bzw. Rauchgase an der Feuerungsanlage überprüfen (Feuerstätte/Nebenluftvorrichtung/Strömungssicherung /Verbindungsstück)
  •  Den Abzug der Ab- bzw. Rauchgase bei dem gleichzeiten Betrieb aller im Raum vorhanden Feuerstätten überprüfen
  •  Das Flammenbild der Brennerflamme in Augenschein nehmen und evtl. eine CO- oder Rußmessung durchführen
  •  Sicherheitstechnische Einrichtungen überprüfen
  •  Den ursprünglichen Betriebszustand wieder herstellen
  •  Ein Protokoll über die Prüfung erstellen
Die Abgaswegeüberprüfung darf nicht mit der wiederkehrenden Abgasmessung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV) verwechselt werden.

Abgasmessung nach der 1. BImSchV (Immissionsschutzmessung)
Die Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV) "Neuen Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen" legt die Grundlagen einer Abgasmessung ab dem 22. März 2010 neu fest.
Es besteht eine Überprüfungspflicht für die Abgasverluste aller Heizungsanlagen, die mit flüssigen, gasförmigen und festen Brennstoffen betrieben werden. Mit der Novelle wurden auch die Messintervalle geändert. So werden z. B. die Abgasverlust alle 3 Jahre (jünger als 12 Jahre) bzw. alle 2 Jahre (älter als 12 Jahre) durchgeführt. Vereinzelt sind Nachrüstverpflichtungen für Festbrennstoffheizungen festgelegt. > 1. BImSchV - Holzheizungen
Erläuterung der „Bescheinigung über das Ergebnis der Messung an einer Feuerungsanlage für flüssige oder gasförmige Brennstoffe gemäß §§ 14, 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen – 1. BImSchV)“
So lesen Sie Ihr Messprotokoll - neues Messprotokoll - Schornsteinfeger Innung Rbz.Düsseldorf
Bei zu hohen Abgasverlusten, bei einem Rußbild 1 und bei Ölderivaten im Rauchgas ist folgendes Verfahren vorgesehen:
  • Wenn diese Werte überschritten werden, erfolgt eine Beanstandung des Abgasverlustes durch den Schornsteinfeger - keine Stilllegung der Heizungsanlage!
  • Wartung / Überprüfung / Einstellung durch ein Fachunternehmen.
  • Austausch / Erneuerung Brenner / Heizkessel nach dem Stand der Technik.
  • Nachmessung innerhalb von 6 Wochen durch den Schornsteinfeger.
Fällt die Nachmessung negativ aus, so wird die zuständige Behörde (Umweltschutzamt) durch den Schornsteinfeger informiert.
Nun erfolgt ein Anschreiben des Eigentümers von Seiten der Behörde mit der Bitte um Stellungnahme.

Schon jetzt gibt es eine eingeschränkte Schornsteinfegerwahl. Ab 1. Januar 2013 ist sie freigegeben.
Wenn kein schriftlicher Auftrag erteilt wird, dann kann er trotzdem kommen und seine Dienste anbieten, die man aber nicht annehmen muss. Nur dann muss es ein anderer Schornsteinfeger durchführen.
Wenn der Schorni nicht kommt, dann muss man sich selbst darum kümmern, denn die Termine sind auf den Rechnungen bzw. Bescheiden eingetragen. Terminüberschreitungen kann/muss der Bezirksschornsteinfeger der Behörde melden, die dann tätig werden muss. Also Terminsetzung mit Androhung eines Bußgeldes.

Austrocknen eines Schornsteins
Zur Entfernung von Feuchtigkeit aus dem Schornsteinmauerwerk wird der Schornstein ausgebrannt. Die Austrocknungsarbeit wird bei bereits vorhandenen oder sehr fortgeschrittenen Schornsteinversottungen angewendet. Diese Methode ist die einzige kurzfristige Möglichkeit, die eingelagerten Kondensate und damit aufgetretene Geruchsbelästigungen zu entfernen. Für diese Arbeit wird das Sternbrennverfahren mit Flüssiggas eingesetzt.  Der Brenner wird kontrolliert von der Schornsteinmündung bis zur Sohle geführt.
Es kann auch die Methode, die bei dem Ausbrennen eines Schornsteins auf Grund von Glanzruß eingesetzt wird, eingesetzt werden. Hier werden Fallgewichte (Ausbrennkugeln) in den Schornstein geworfen und der Schornstein von oben ausgebrannt. Dabei werden sogenannte Brennelemente entzündet und mittels einer Gütekette immer tiefer gelassen.
Die Austrocknungsarbeiten dürfen nur durch den Schornsteinfegermeister (Kaminkehrermeister) ausgeführt werden, der vorher den Schornstein inspizieren muss.

Schornsteinversottung

Von einer Schornsteinversottung spricht man, wenn ein Schornstein längere Zeit zu feucht ist und während der Stillstandszeiten des Wärmeerzeugers nicht austrocknet. Die ersten Anzeichen einer Versottung sind im Außenbereich des Schornsteins durch einen braunfarbigen Ausschlag an den Schornsteinwangen bzw. Raumwänden zu erkennen. Am häufigsten kommt es bei einschaligen gemauerten Schornsteinen mit alte Heizungsanlagen vor, die durch neue Heizkessel mit niedrigen Ab-/Rauchgastemperaturen umgebaut wurden und bei denen es zur Bildung von Wasserkondensat im Schornstein kommt.

Schornsteinversottung mit zersetzem Mauerwerk
Quelle: Haustechnikdialog
Besonders häufig kommt es bei der Verbrennung von Holz (auch bei gut gelagertem Holz mit wenig Restfeuchte) zu einer Versottung, weil die Wärmeerzeuger (Kaminofen, Holzvergaser) auf Grund von Unwissenheit und falschverstandenen Energiesparens falsch betrieben werden. Durch die Drosselung der Verbrennungsluftzufuhr wird die Verbrennungs- und auch die der Abgastemperatur gesenkt. Diese können den Wasserdampf dann nicht bis ins Freie transportieren. Das Kondensat mit den Rauchgasanteilen bleibt im Schornstein am Mauerwerk haften und zieht ein.
Dieses Kondensatgemisch ist sehr "korrosiv" (schweflige Säure) und kann normales Mauerwerk zersetzen und durchdringen. Das Gemisch aus Teer und Schwefel dringt durch die Mauerfugen und sorgt im inneren des Hauses für einen unangenehmen Geruch. Ein Extremfall wäre das Bilden von Hart- oder Glanzruß, was zu einen Schornsteinbrand führen kann.
In vielen Fällen kann ein Zugregler (Nebenluftvorrichtung) ein Durchfeuchten vorbeugen. Damit wird die Ableitung der Abgase beschleunigt und der Schornstein wird ständig mit trockener Luft belüftet. Wenn diese Maßnahme nicht ausreicht, muss der Schornstein saniert werden. In den Schornstein wird ein Rohr, z. B. aus Edelstahl eingezogen. In vielen Fällen wird gleichzeitig die Anlage auf ein Luft-Abgas-System (LAS) umgerüstet.
Vor einer Sanierung sollte der Schornstein von einem Schornsteinfeger-meister ausgetrocknet werden.
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Jedes Bundesland hat eine eigene Feuerungsverordnung - FeuVO  (z. B. Schleswig-Holstein)
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Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
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