| Heizungsoptimierung
gering investive Optimierung |
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| Vorhandene
ältere Heizungsanlagen arbeiten in vielen Fällen nicht
unbedingt effizient und energiesparend. Diese Anlagen mit gering
investiven Maßnahmen zu optimieren, besteht darin,
die Wärmeverteilung, also die Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung
und Wärmeübertragung aufeinander abzugleichen. |
Bei der Optimierung
der Wärmeverteilung kann mit wenig Aufwand eine
relativ hohe Energieeinsparung erzielt werden. Außerdem
können diese Maßnahmen schrittweise durchgeführt
werden. Eine Grundlage für zu treffende Maßnahmen könnte
z. B. der Heizungscheck
nach DIN EN 15378 und DIN 4792
sein. |
Grundsätzlich
ist der Nutzer in die Planung einzubeziehen, denn nur er weiß,
was er möchte und welche finanziellen Möglichkeiten
er hat. Ein Wunschdenken des Planers kann hier oftmals nur schädlich
sein, weil dann zu hohe Erwartungen geweckt werden oder der Kunde
sich nicht einbezogen fühlt. |
Folgende
Anlagenteile müssen in Betracht gezogen werden: |
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Wärmeerzeuger
(Kesselüberdimensionierung, Abgasverlust, Oberflächenverluste
des Wärmeerzeugers, Ventilationsverluste, Brennwertnutzung)
- Regelung - außentemperaturgeführt
(Wärmeerzeugertemperatur, Systemtemperatur [Heizkurve],
Einzelraumregelung [Thermostatventile, Raumthermostat])
- Umwälzpumpe
(Leistungsanpassung, Effizienzpumpe, hydraulischer Abgleich,)
- Wärmeverteilleitungen
(Wärmedämmung, Ein- oder 2-Rohr-System, Verlegung,
Heizungsfüllwasser)
- Heizflächen
(Art, Anordnung [verkleidet, zugestellt], Raumheizlast, Auslegungstemperatur,
Behaglichkeitsauslegung, voreinstellbare Ventile oder Rücklaufverschraubungen)
- Trinkwassererwärmung
(Speicher, -dämmung, Frischwasserstation, Zirkulationsleiteitung,
Schaltzeiten, Rohrdämmung, Anschlussart, Notwendigkeit)
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| Bei den aufgeführten
Anlagenteile können im Einzelnen, aber besser
noch, im Zusammenhang gesehen werden. Letztendlich
kommt es auf die vorgefundenen Zustände an, die entscheiden,
was gemacht werden muss bzw. kann. Hierbei sollte man immer den
Aufwand im Verhältnis zu den Kosten sehen, denn am Ende fragt
sich der Auftraggeber, ob sich die Investition "lohnt".
Hier kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, vor allen Dingen
dann, wenn sich ein Berater zu Aussagen über
mögliche Einsparung hinreißen lässt. |
Die kostengünstigste
Möglichkeit, Energie zu sparen, ist das richtige
Nutzerverhalten, also das "richtige
Heizen" und "richtige
Lüften". Hier muss aber mit viel Geduld
und Aufwand der Nutzer eingewiesen und und in Betrieben geschult
werden. |
Am meisten spart eine Heizung,
die nicht in Betrieb ist oder anders gesagt, Räume, die nicht
genutzt werden, müssen auch nicht beheizt werden (wenn es
der Bauzustand zulässt). Auch hier wird noch viel Umdenken
notwendig werden. Wobei man bedenken muss, dass "Verzicht"
meistens der Behaglichkeit (evtl. kalte Innenwände, Decken,
Fußböden) nicht entgegenkommt. |
Überprüfung
der Einhaltung der EnEV |
EnEV § 26a, dem Vollzug
der neuen Energieeinsparverordnung sieht den Bezirksschornsteinfegermeister,
der als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau die
Überprüfungen an der Heizungsanlage vornimmt, zur
Überprüfung der EnEV vor. Kann der Kunde jedoch dem
Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige Unternehmererklärung
(gemäß §2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung
zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt
die Überprüfung.
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Mit der Unternehmererklärung
wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten
Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von
dem Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen der nach
Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. |
Wenn in einem
Bestandsgebäude die Anlagentechnik
(Heizung, Verteilung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Klimatisierung)
oder Teile davon ersetzt oder neu eingebaut oder Änderungen
der Außenbauteile und der Dämmung
der obersten Geschossdecke vorgenommen werden,
dann ist eine schriftliche Unternehmererklärung
an den Gebäudeeigentümer zu übergeben.
Damit wird nachgewiesen, dass die geltenden Anforderungen der
EnEV eingehalten wurden. Eine zuständige Behörde kann
die Vorlage dieser Unternehmererklärung verlangen. Wer keine
oder falsche Unternehmererklärungen ausstellt, handelt ordnungswidrig
und kann einer Geldstrafe bis 15.000
€ belegt werden. |
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Die Feuerstättenschau
ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher
Feuerungs- und Lüftungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister
auf Ihre Feuersicherheit ( Betriebs- und Brandsicherheit). Es
gehört dazu nicht nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung
oder Brauchwasserbereitung dienen, sondern auch entsprechend der
Kehr- und Überprüfungsordnung alle gewerblichen Feuerungsanlagen,
die zur Erzeugung von Prozesswärme oder generell im gewerblichen
Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen in der Feuerstättenschau
sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen selbst, sondern auch
die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft- und Brennstoffversorgung
und die Aufstellräume.
Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung
(EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter
Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben
im Rahmen der EnEV zu tätigen. |
Zum
Beispiel haben sich die hessischen Bezirksschornsteinfegermeister
bereit erklärt, im Rahmen der nach § 59 Abs. 6 HBO (Hessische
Bauordnung) erforderlichen Überprüfung der Heizungsanlage
die Übereinstimmung der gewählten Anlagen mit den Nachweisen
des Nachweisberechtigten anhand der Fachunternehmererklärung
zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt auf der nach
§ 59 Abs. 6 HBO vorgeschriebenen Bescheinigung. Die Bestätigung
des BSM und die Fachunternehmerbescheinigung tragen dazu bei,
Bauherrn und Nachweisberechtigte zu informieren und zu unterstützen.
Insbesondere soll hierdurch der Nachweisberechtigen bei der Erstellung
des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude
unterstützt und der in diesem Zuge erforderlichen Kontrolle
der in der EnEV festgesetzten Anforderungen entlastet werden. |
Ordnungswidrigkeiten
(EnEV § 27) |
Die Bußgeldtatbestände
der EnEV 2007 werden in der EnEV 2009
erheblich erweitert. Wer vorsätzlich oder
leichtfertig gegen § 8 des Energieeinsparungsgesetzes
(EnEG) verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit. |
| Verstöße gegen
die Vorschriften der EnEV (§ 27 Abs. 1), wer nach
..... |
- § 3 Absatz 1 ein Wohngebäude
nicht richtig errichtet
- § 4 Absatz 1 ein Nichtwohngebäude
nicht richtig errichtet
- § 9 Absatz 1 Satz
1 eine Änderungen falsch ausführt
- § 12 Abs. 1 eine Inspektion
nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt
- § 12 Abs. 5 Satz 1
eine Inspektion falsch durchführt
- § 13 Abs. 1 Satz 1
und in Verbindung mit Satz 2 einen Heizkessel falsch einbaut
oder aufstellt
- § 14 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 eine Zentralheizung, eine heizungstechnische
Anlage oder eine Umwälzpumpe nicht oder nicht rechtzeitig
ausstattet
- § 14 Abs. 5 die Wärmeabgabe
von Wärmeverteilungs- oder Warmwasserleitungen oder Armaturen
nicht oder nicht rechtzeitig begrenzt
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| Verstöße gegen
die Vorschriften für den Energieausweis (§
27 Abs. 2), wer nach ..... |
- § 16 Abs. 2 Satz 1 und in Verbindung
mit Satz 2 einen Energieausweis nicht, nicht vollständig
oder nicht rechtzeitig zugänglich macht
- § 17 Absatz 5 Satz 2 und in Verbindung
mit Satz 4 nicht dafür Sorge trägt, dass die bereitgestellten
Daten richtig sind
- § 17 Absatz 5 Satz 3 bereitgestellte
Daten seinen Berechnungen nicht zugrunde legt
entgegen
- § 21 Abs. 1 Satz 1 einen Energieausweis
oder Modernisierungsempfehlungen falsch ausstellt
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| Verstoß gegen die Pflichten
als Bauherr (§ 26 Abs. 1), wer nach .... |
- § 26a Absatz 1 eine Bestätigung
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt
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Bußgeldrahmen |
Verstöße können
mit Bußgelder bis 50.000 €
können auferlegt werden, wenn gegen die Vorschriften der
EnEV 2009 verstößt wird. Bis 15.000 €,
wenn die Vorschriften zu Energieausweisen
nicht beachtet werden und bis zu 5.000 €,
wenn die Anzeige- und Nachweispflichten nicht eingehalten werden.
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| Nicht nur vorsätzliches Handeln, sondern
auch eine Leichtfertigkeit, reicht als Grund für das Verschulden
aus. |
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Wirkungs-
und Nutzungsgrad einer Heizungsanlage |
Der Nutzungsgrad
von Heizungsanlagen (Jahresnutzungsgrad)
gibt an, wieviel von der im Energieträger
gespeicherten Energie auch tatsächlich in einer gesamten
Heizperiode genutzt werden kann. Hier wird meistens nur
der Kesselwirkungsgrad, ofmals sogar nur der
feuerungstechnische Wirkungsgrad, betrachtet.
Außerdem schwirren bei der Beurteilung einer Heizungsanlage
viele verschiedene Begriffe (z. B. Kesselwirkungsgrad, Kesselauslastung,
Jahres-Nutzungsgrad, Jahres-Heizarbeit, Kesselauslastung,
Norm-Nutzungsgrad) herum. |
Die von den
Kesselherstellern angegebenen Norm-Nutzungsgrade
der Heizkessel nach DIN weichen erheblich von
den Jahresnutzungsgraden einer Heizungsanlage
ab, weil die Werte unter Testbedingungen nichts mit den Bedingungen
in der Praxis zu tun haben. Bei dieser Betrachtung haben auch
die Bereitschaftsverluste
(Strahlungsverluste, konvektive
Wärmeverluste und Verteilverluste) in Verbindung mit den
Stillstandszeiten einen erheblichen Anteil auf
den Nutzungsgrad. Die Stillstandszeiten sind besonders bei überdimensionierten
Wärmeerzeugern und in Anlagen, die mit unnötig hohen
Temperaturen betrieben werden, vorn Bedeutung. |
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Letztendlich
ist die "Güte" einer
Heizungsanlage nur am Anlagenwirkungsgrad
festzustellen. Dieser setzt sich aus folgenden Faktoren
zusammen: |
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Alle Verluste
für sich gesehen, sind sind im Prozentsatz
ziemlich niedrig, ergeben aber in der Gesamtheit
doch einen schlechten Anlagenwirkungsgrad. Auch
wenn viele sogenannte oder selbsternannte "Fachleute"
immer wieder darauf hinweisen, dass einige Verluste in irgendeiner
Weise dem Gebäude "zu Gute" kommen.
So z. B. durch die Aufstellungsraumerwärmung
(Erwärmung der Innenwände und der Raumdecke), durch
warme Wand- und Fußbodenstreifen
durch nicht oder schlecht gedämmte Rohrleitungen und durch
einen warmen Schornstein, sollte jede nicht
regelbare Wärmeabgabe so niedrig wie möglich
sein. Aber auch Pufferspeicher mit den Anschlüssen
und Anbindeleitungen, die oft mit hohen Temperaturen
geladen werden, und Verteiler und Sammler
können erhebliche Strahlungsverluste haben.
So braucht man z. B. die Wärme in den Sommermonaten
nicht im Gebäude. |
| Anlagenwirkungsgrad/Jahresnutzungsgrad
- Durchschnittswerte: |
- Holzkessel ca. 50 % (Gebläsekessel
oder Retortenfeuerung [rostlose Feuerung] bis ca. 70 %)
- Ölkessel 77 %
- Gaskessel 77 %
- Gasthermen 80 %
- Gas-Brennwertkessel 89 bis 96 % (abhängig
von der Vorlauftemperatur)
- Fernwärme 88 %
- Wärmepumpen (Erdreich, monovalent) Arbeitszahl
3 bis 3,5
- Bei ungedämmten Verteilleitungen sinkt
der Jahresnutzungsgrad um etwa 4 %.
- Bei deutlich überdimensionierten Anlagen
(Kesselleistung größer als zweifache Heizlast) sinkt
der Jahresnutzungsgrad um 4 bis 7 %.
- Bei einer zentralen Trinkwassererwärmung
auf die vorgeschriebenen Wassertemperaturen (60 °C) können
die Werte erheblich niedriger sein.
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| Abgasverluste |
Die Differenz
zwischen dem Wärmeinhalt des Ab-
oder Rauchgases und der Verbrennungsluft,
bezogen auf den Heizwert des Brennstoffes
ist der Abgasverlust. Der Abgasverlust qA
gibt den Prozentsatz an, wieviel der Heiznennwärmeleistung
mit dem Abgas bzw. Rauchgas verloren gehen. Der Abgasverlust ist
desto kleiner, je niedriger die Ab- oder Rauchgastemperatur und
je größer der CO2-Gehalt des Abgases ist.
Man kann auch sagen, je kleiner die Luftüberschusszahl ist,
desto geringer ist der Abgasverlust. > mehr |
| Strahlungsverluste |
Die Strahlungsverluste
sind u. a. ein Teil des Kesselwirkungsgrades
bzw. des Anlagenwirkungsgrades und entstehen
durch die Wärmeabgabe über die Oberfläche
der Kesselverkleidung und der Brennerplatte
bzw. der Füll- und Aschetür.
Besonders groß sind diese Verluste bei alten Kesseln
(3 bis 5 %), die eine schlechte Wärmedämmung
haben und bei Großkessel, die mit konstant
hohen Temperaturen gefahren werden. Aber auch
Pufferspeicher mit den Anschlüssen und Anbindeleitungen,
die oft mit hohen Temperaturen geladen werden,
und Verteiler und Sammler können
erhebliche Strahlungsverluste haben. |
Moderne
Kessel (Niedertemperatur- und Brennwertkessel), die mit
gleitender Wassertemperatur betrieben werden,
haben niedrige Verluste (bis 2 %). Durch eine
verbesserte oder zusätzliche Wärmedämmung
können diese Verluste reduziert werden. Die Wärmeverluste
an den Armaturen und Verbindungsstellen
werden immer noch unterschätzt. So kann eine nicht gedämmte
Armatur dem Wärmeverlust mehrerer Meter Rohr entsprechen.
. Außerdem gibt es immer noch die Abluftöffnungen
unter der Raumdecke, die in vielen Anlagen noch
nie vorgeschrieben waren, aber kontinuierlich Wärme
aus den Raum transportieren und die Strahlungsverluste teilweise
bis auf 10 % erhöhen. |
| "Stillstandsverluste"
- konvektive Wärmeverluste |
Die "Stillstandsverluste"
sind nur ein Teil der konvektiven Wärmeverluste
(0,5 bis 2 %) und haben nur einen sehr
geringen Anteil an einem schlechten Anlagenwirkungsgrad.
Auch die Verluste während der Vorbelüftung
eines Brenners sollten besonders bei stark
taktenden Brennern ("Kuhschwanzheizung")
berücksichtigt werden. Die Stillstandsverluste
entstehen durch einen Luftstrom der durch den
Brenner über die Brennkammer und die Abgas- bzw. Rauchgaszüge
(Nachschaltheizflächen) - teilweise auch durch undichte
Kesseltüren und bei Gusskessel
durch undichte Gliederabdichtungen - in das Abgas-
bzw. Rauchrohr stattfindet. Die Kesselart,
die Wärmeträgertemperatur und die Druckdifferenz
im Schornstein ("Schornsteinzug") beeinflusst
die Höhe der Verluste. |
Eine Durchströmung
der Brennkammer durch die Raumluft
bei dem Stillstand des Brenners
kann durch verschiedene Maßnahmen begrenzt
oder verhindert werden. Bei Öl- und Gasgebläsebrennern
kann durch eine mechanische oder motorische
Verbrennungsluftklappe die Luftzufuhr gestoppt werden.
Zusätzlich, und vor allen Dingen bei alten undichten
Gusskesseln, kann eine motorische
Abgasklappe im Abgas- bzw. Rauchrohr eine Luftzirkulation
unterbrechen. Oft reicht eine Nebenluftvorrichtung
(Zugbegrenzer) im Abgas- bzw. Rauchrohr oder im Schornstein aus,
einen Unterdruck im Kessel zu vermeiden. |
Ob man den
Aufwand zur Verhinderung der Stillstandsverluste aufwenden will,
muss jeder Betreiber nach einer fachgerechten Beratung selber
entscheiden. |
Bei einem Speicher
in der Trinkwassererwärmungsanlage gibt
es auch Stillstandsverluste, die durch Strahlungsverluste
am Speicher und an den Rohrleitungen
entstehen. Außerdem kann unter einer ungünstigen Anlagenplanung
der Speicher durch die sog. Mikrozirkulation
oder Schwerkraftzirkulation in Verbindung mit
der Zirkulationsleitung
viel Wärme abgeben. Hier kann eine Schwerkraftbremse (Rückschlagventil)
oder ein Thermosiphon
Abhilfe schaffen. |
| Bereitschaftsverluste |
Die
Bereitschaftsverluste (Strahlungsverluste,
konvektive Wärmeverluste und Verteilverluste) treten auf,
wenn der Brenner nicht in Betrieb ist. Diese
Stillstandszeiten sind bei überdimensionierten Wärmeerzeugern
und in Anlagen, die mit unnötig hohen Temperaturen
betrieben werden, besonders hoch. Aber auch die Auskühlung
des Aufstellraumes durch eine Nebenluftvorrichtung
und einer evtl. immer noch vorhandenen Abluftöffnung
unter der Raumdecke in Verbindung mit der Zuluftöffnung
(Verbrennungsluftzufuhr) führen zu einer vergrößerten
Wärmeabgabe der Strahlungs- und Verteilverluste. Aber auch
Pufferspeicher mit den Anbindeleitungen, die
oft mit hohen Temperaturen geladen werden, und
Verteiler und Sammler können erhebliche Abstrahlungsverluste
haben. |
| Bei einer integrierten Trinkwassererwärmung
kann die Betriebsbereitschaftszeit, also die Zeit,
in der der Kessel mit relativ hoher Temperatur
den Trinkwassererwärmer auf die erforderliche
Temperatur halten muss, auf den ganzjährigen Betrieb
(8760 Stunden) hinauslaufen. Entsprechen hoch sind
hier die Bereitschaftsverluste (bis 15 %), die nur durch eine
gut eingestellte Regelung, die auf die Betreibergewohnheiten
abgestimmt wird, gesenkt werden können. |
| Verteilverluste |
Die Verteilverluste
sind ein Teil der Anlagenverluste und senken
den Anlagenwirkungsgrad bzw. Anlagennutzungsgrad.
In vielen Altbauten sind die Verteilleitungen
und Heizkörperanbindungen teilweise nicht
oder nur sehr schlecht gedämmt. Bis zur
Einführung der Energieeinsparungsgesetz
(22.07.1976) und dann der Heizungsanlagenverordnung
und Heizungsanlagenbetriebsverordnung (1978)
wurde viele Heizungs- und Warmwasserleitungen nur mit einer Filzbinde
auf den Rohfußboden, im Estrich
und in die Wandschlitze verlegt. Die
dadurch entstehenden Wärmeverluste an Stellen,
an denen die Wärme nicht gebraucht wurde, war und ist auch
heute noch enorm. Dazu kamen, und kommen auch heute noch, die
Wärmeverluste an den Verbindungsstellen
(Verschraubungen, Flanschverbindungen) und Armaturen
(Schieber, Ventile). Hier kann der Wärmeverlust einer ungedämmten
Rohrlänge gleicher Nennweite von 2 bis 5 m entsprechen. Hier
sind es besonders die Verteiler bzw. Sammler,
die hohe Wärmeverluste ergeben. In belüfteten
unbeheizten Räumen (Heizraum, Kellerräume,
Nebengebäude) erhöhen sich die Verluste nochmals erheblich. |
Seit einigen
Jahren werden zunehmend Pufferspeicher (Heizung)
eingebaut. Auch hier ist ofmals die Wärmedämmung nicht
besonders gut und die Anschlüsse (Verschraubungen) werden
nicht mitgedämmt. Durch die großen Oberflächen
und der hohen Speichertemperatur (bis 90 °C)
entstehen hier erhebliche Verluste. |
Die gleichen
Wärmeverluste findet man in Trinkwasserinstallationen
(Warmwasser- und Zirkulationsleitungen). Hier wurden die Zirkulationsleitungen
teilweise sogar als Fußboden- und Wandflächenheizungen
missbraucht. Auch eine sehr schlechte Dämmung der Trinkwassererwärmer
(Speicher) sind auch heute immer noch vorhanden. |
Moderne
Kessel (Niedertemperatur- und Brennwertkessel), die mit
gleitender Wassertemperatur betrieben werden,
eine Wärmedämmung nach der jeweils
gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV)
und eine zusätzliche oder verbesserte Dämmung
der Trinkwaser- und Pufferspeicher können die Verteilverluste
erheblich absenken. |
Viele
sogenannte oder selbsternannte "Fachleute"
weisen immer wieder darauf hin, dass diese Verluste in irgendeiner
Weise dem Gebäude "zu Gute" kommen,
wenn diese Verluste in der beheizten Gebäudehülle
entstehen, z. B. durch die Aufstellungsraumerwärmung,
die angeblich über die Kellerdeckenerwärung zur Fußbodenheizung
werden soll, durch warme Wand- und Fußbodenstreifen
und durch einen warmen Schornstein. Eigentlich
sagt der gesunde Menschenverstand, dass jede
nicht regelbare Wärmeabgabe so niedrig wie
möglich sein sollte und die vagabundierende Wärme
z. B. im Sommer nicht benötigt wird. |
ich
arbeite dran |
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Energiekonzept
bis 2050
Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und
bezahlbare Energieversorgung - Entwurf BMWi / BMU |
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| dieses
Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft |
EnEV
2009 ab 1. Oktober 2009
(am
18.3.2009 beschlossen und ab Oktober 2009 gültig)
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