Richtig Heizen

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
Abkürzungen im SHK-Handwerk
Bosy-online-ABC
Die Ratschläge, die man im Internet findet, scheinen alle voneinander abgeschrieben zu sein. Meistens stehen die Raumtemperaturen im Vordergrund der Betrachtungen. Nach dem Mottto - 1 °C weniger ergeben 5 bis 8 % Energieeinsparung. Ob solche Ratschläge wirklich sinnvoll sind, halte ich für fragwürdig.
Die Ratschläge zum "richtigen Heizen" müssen auch immer das "richtige Lüften" miteinbeziehen, da beim Lüften die meisten Fehler gemacht werden.
Die Frage - wie wird richtig geheizt und gelüftet? - ist eigentlich nicht allgemein und schnell zu beantworten. Zuerst muss man sich selber die Frage stellen - was will ich durch den Ratschlag erreichen?
Wenn nur die Raumtemperatur im Vordergrund steht, dann ist der oben angegebene Ratschlag richtig. Aber nur die Temperatur als Parameter des Energiesparens zu sehen, halte ich für fachlich daneben und letztendlich für einen unnützen Ratschlag. Vor allen Dingen dann, wenn man nicht einmal weiß - ein Grad weniger von was? Von der Normtemperatur, dem Temperaturempfinden der weiblichen oder männlichen Bewohner oder vom Alter der Bewohner?

Auch die Bauart des Hauses (Massiv- oder Holzständerhaus), die Güte der Außendämmung und die Art der Heizflächen (Konvektoren, Radiatoren, Heizplatten und Flächenheizung [Fußboden-, Wand- und/oder Deckenheizung, Bauteilaktivierung]) haben einen Einfluss auf das "richtige Heizen". Außerdem ist eine Vorlauftemperaturregelung mit den entsprechend richtigen Einstellungen der Heizkurven eine der Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb.
Ich gehe einmal davon aus, dass man die Wohnung oder das Haus beheizt und belüftet, um sich Wohl zu fühlen. Und schon diese Tatsache beinhaltet, dass man die  Frage nicht allgemein beantworten kann.
In diesem Zusammenhang muss unbedingt die Unart einer überhöhten Systemtemperatur bzw. viel zu hohen bzw. steilen Heizkurve in Mietwohnungsgebäuden angesprochen werden. Wer hier Energiesparratschläge geben will, sollte seine Zeit mit schöneren Dingen verbringen. Diese Einstellungen werden immer noch vorgenommen, weil die Vermieter den Ärger mit den Mietern (ich will es immer und schnell warm haben) aus dem Weg gehen will. Letztendlich ist es dem Vermieter auch egal, weil die Mieter die Heizkosten bezahlen. Schlecht für die Mieter, die meinen, dass sie durch ihr Verhalten energiebewusst Heizen, aber über die Grundkosten den "Luxus" der anderen Mieter mitbezahlen.
Die gleichen Probleme gibt es auch Eigentumswohnungen, die vermietet oder als Wochenendwohnungen genutzt werden.

.

 

.

Quelle: W. Frank

 

Quelle: Heizkonvektor.de
Im Vordergrund steht also die "Thermische Behaglichkeit".
Die thermische Behaglichkeit wird durch folgende Größen bestimmt:
  •  Raumlufttemperatur
  •  relative Feuchte der Raumluft
  •  mittlere innere Oberflächentemperaturen der raumumschließenden Flächen
  •  Wärmeableitung von Fußbodenoberflächen
  •  Luftgeschwindigkeit
Die Raumtemperatur und die relative Luftfeuchte stehen immer in einem Verhältnis. So wird z. B. eine höhere Luftfeuchte als wärmer empfunden.
Auch beeinflussen zu kalte Wand- oder Fensterflächen das Wärmeempfinden bei "richtigen" Raumtemperaturen.
Natürlich müssen die Thermostate an den Heizkörperventilen bzw. die Raumthermostaten auf die gewünschte Raumtemperatur eingestellt sein, damit sie auch die Fremdwärme (elektrische Geräte, Sonneneinstrahlung, erhöhte Personenzahl) wahrnehmen und den Energiefluss an den Heizflächen abstellen.

Eine richtig ausgelegte und einregulierte Heizungsanlage (Heizlastberechnung, Heizflächenauslegung, hydraulischer Abgleich, richtig eingestellte Heizkurve) ist für das gleichmäßige Beheizen aller Räume eines geregelten Heizkreises vorgesehen. Ein übermäßiges Abkühlen (Absenken oder Abstellen) nichtgenützter Räume spart zwar auf den ersten Blick Energie, aber da die Begrenzungsflächen auch abkühlen, kann es sein, dass die beheizten Nachbarräume nicht mehr richtig warm werden oder die Behaglichkeit beeinträchtigt wird.
Hier spielen die nachträglich eingebauten elektronischen Heizkörperthermostaten eine wichtige Rolle, weil dabei oft das vorher gesagte nicht beachtet wird und nur ein "Energiesparen" im Vordergrund steht.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die abgekühlten Räume nicht mehr ausreichend aufgeheizt werden können.
Ein zu starkes Auskühlen nichtgenutzter Räume in Verbindung mit dem häufigen Öffnen der Türen zu beheizten Räumen kann zu Feuchteschäden bzw. Schimmelpilz führen, weil die Feuchtigkeit der warmen Luft aus den Nachbarräumen an kalten Flächen kondensiert.

Ein häufig unterschätzter Faktor für die richtige Wohlfühlttemperatur kann eine falschausgelegte lüftungstechnische Anlage bzw. falschgesetzte Luftauslässe solcher Anlagen sein. Hier kann es durch zu hohe Strömungsgeschwindigkeiten oder zu kalter Außenluft zu Zugerscheinigungen führen.

Ein oft nicht beachtetes Einsparpotential sind vorgezogene Fenstervorhänge (wobei die Heizkörper nicht verdeckt werden sollten), heruntergelassene Außenjalousien und geschlossene Türen zu niedriger geheizten Nebenräumen. Auch Türschwellen oder Dichtlippen an den Türen können einen Kaltlufteinfall verhindern.

Natürlich wäre auch zu überlegen, ob man sich im Winter mit leichter Sommerkleidung in beheizten Räumen aufhalten muss.
Dass die Heizungsanlage vor der Heizperiode gewartet und gereinigt werden sollte, muss wohl nicht extra erwähnt werden. Hier bietet sich ein Heizungscheck oder eine anlagengerechte Inspektion an. Auf jeden Fall sollten die Heizflächen luftfrei und der Druck in der Anlage richtig einstellt sein. In vielen Fällen könnte auch überlegt werden, ob ein Heizungs-EKG angebracht wäre, um Optimierungspotential festzustellen.

Bei der Innentemperatur in Räumen unterscheidet man zwischen Raumtemperatur1, Lufttemperatur2 und Klimasummenmaß3.
1 Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u.a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt.
2 Die Lufttemperatur ist die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.
3 Ein Klimasummenmaß ("Vorhergesagte Wärmebeanspruchung") ist eine Zusammenfassung von mehreren Klimagrößen (Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung) und beruht auf einem physiologischen und physikalischen Modell der Wärmeabgabe des Menschen an die Umgebung und berücksichtigt alle Einflussgrößen der thermischen Belastung.

Raumtemperaturmessung
Im Streitfall (z. B. ob die vertraglich festgelegten Raumtemperaturen erreicht werden) und hier besonders, wenn es vor Gericht geht, muss es Regeln bzw. Vorgaben geben, an die man sich halten muss. Auch wenn das nicht unbedingt ziehlführend ist, weil letztendlich die Behaglichkeit die größere Rolle spielt. Nur hat aber jede Person ein anderes Wohlfühlempfinden.

Die Raumtemperatur in Wohngebäuden wird nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN 18380 - "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen" in der Mitte des Raumes in 0,75 m und 1,0 m Höhe mit einem strahlungsgeschützten Thermometer mit einer Messgenauigkeit von 0,5 K gemessen. 

In Arbeitsräumen wird die Raumtemperatur nach den Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR A3.5 gemessen. Sie wird mit einem strahlungsgeschützten Thermometer, dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden. Die Außenlufttemperatur wird stündlich während der Arbeitszeit ohne Einwirkung von direkter Sonneneinstrahlung gemessen. Die Außenlufttemperatur sollte etwa 4 m von der Gebäudeaußenwand entfernt und in einer Höhe von 2 m gemessen werden.

Heizperiode
Vermieter sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, ihren Mietern eine gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung zu stellen. Diese muss natürlich auch beheizbar sein. Die Heizung darf zwar in den Sommermonaten auch mal aus bleiben. Sobald es jedoch im Herbst kalt wird, muss sie laufen.
Nach überwiegender Ansicht der Gerichte dauert die sog. "Heizperiode" etwa vom 1. Oktober bis zum 30. April. Aber das Wetter richtet sich nicht nach Kalendermonaten. Die Heizperiode ist nicht gesetzlich festgelegt und es gibt auch keine gesetzlich festgelegten Mindesttemperaturen für Mietwohnungen. In der Praxis werden Temperaturangaben aus DIN-Normen (z. B. Raumtemperaturen - DIN EN 12831) als Richtwerte verwendet. Diese sind in der Regel aber nur Empfehlungen. Für Mietwohnungen sind daher die Urteile der Gerichte maßgeblich und diese sind nicht einheitlich. Man kann daraus jedoch einige Faustregeln ableiten:
In dem Zeitraum der "Heizperiode" muss die Heizungsanlage so eingestellt sein, dass von 6 bis 23 Uhr die Wohnräume auf 20 °C und das Badezimmer auf 24 °C erwärmt werden kann.
Sinkt die Raumtemperatur in einer Wohnung tagsüber für mehr als ein paar Stunden unter 18 °C und ist absehbar, dass das kalte Wetter anhält, muss der Vermieter die Heizung einschalten.
Eine Nachtabsenkung ist keine Pflicht. In der Nacht darf die Anlage abgesenkt werden, dabei müssen aber die Räume noch eine Temperatur von 18 °C erreichen können. Es reicht aus, wenn die Mieter selbst in ihren Wohnungen die Temperatur individuell einstellen können. Eine zu starke Nachtabsenkung wird von vielen Fachleuten als nicht fachgerecht angesehen.
In diesem Fall ist aber der Mieter schriftlich (z. B. im Mietvertrag) darauf hinzuweisen, wenn die Temperatur nachts zu kalt eingestellt wird, kann in der Wohnung die Luftfeuchte steigen und abhängig von der Bauart des Hauses kann es zur Schimmelbildung an kalten Außenwänden und Fensterlaibungen kommen. Der Schimmelpilz kann nicht nur zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern führen, sondern auch die Bausubstanz erheblich schädigen.
Aber auch außerhalb der "Heizperiode" hat ein Mieter einen Anspruch auf eine eingeschaltete Heizung, wenn die Temperaturen tagsüber unter 16 °C liegen und/oder wenn innerhalb der Wohnung die Temperaturen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 18 °C fallen. Die Anhalttswerte sind festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden.
Der Vermieter darf keine niedrigere Mindesttemperatur im Mietvertrag festlegen, denn solche Vereinbarungen sind unwirksam.

Raumtemperatur zu niedrig? Diese Rechte haben Mieter
Redaktion DAHAG Rechtsservices AG

Rechtstipps zum Thema "Heizen in Mietwohnungen" -
Heizen in Wohnungen - Deutscher Mieterbund
Mindesttemperatur in der Wohnung
Klimadaten

Thermodynamisch optimiertes Heizen
Dr. Rüdiger Paschotta, RP-Energie-Lexikon

Auch bezüglich der Warmwasserversorgung gibt es immer wieder Streitigkeiten. Die Mieter haben nach dem Mietrecht grundsätzlich zu jeder Tageszeit einen Anspruch auf eine ausreichende Warmwasserversorgung. Zu diesem Thema gibt es viele Gerichtsurteile. Der Vermieter muss eine ausreichende Warmwassertemperatur in möglichst kurzer Zeit an den Zapfstellen sicherstellen. Um eine hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten, gibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vor, dass nicht nur in Großanlagen die Warmwassertemperatur zu keiner Zeit unter 55 °C fallen darf. Das warme Wasser muss nicht sofort die Mindesttemperatur erreichen. Es sollte aber nach spätestens 30 Sekunden in ausreichender Menge verfügbar sein.


Quelle: ELV Elektronik AG

 

 

Besonders in Ferienhäusern bzw. -wohnungen aber auch in Mietshäusern wird nicht besonders darauf geachtet, welche Temperaturen an den Heizkörper- oder Raumthermostaten eingestellt sind und ob die Fenster währender Heizperiode nur kurzzeitig zum Lüften geöffnet werden. Wie oft kann man beobachten, dass viele Fenster auf der "Kipp-Stellung" geöffnet sind. Diese Tatsache führt nicht nur zu unnötig hohen Energieverlusten, sondern auch zu Bauschäden (z. B. Schimmelpilz) an den Fensterlaibungen.
Hier ist der Einsatz von Fenstersensoren sinnvoll, die die Heizkörperthermostatventile schließen, wenn die Fenster geöffnet werden. Diese Regelung gibt es als Einzelbauteile-Sets oder sie werden in die Heizungsregelung integriert.
So regelt z. B. ein Stellantrieb beim Lüften die Temperatur, um Heizkosten zu sparen.  Mit einem Fenstersensor wird die Temperatur  nur während der Fensteröffnung heruntergeregelt. Aber auch ohne Fenstersensor erkennt der Stellantrieb eine stark absinkende Temperatur durch das Lüften automatisch und regelt die Wärmezuführ runter.
MAX! Cube, Funk-Heizkörper-Thermostat, Fensterkontakte, Eco-Taster
Quelle: ELV Elektronik AG
Zunehmend wird eine (Fern-) Steuerung der Heizungsanlage per Netzwerk, Internet oder über App's vom Handy (iPhone bzw. Tablet) angestrebt. Sinnvoll sind diese Einrichtungen z. B. für Ferienhäuser bzw. Ferienappartments oder wenn man unregelmäßig nach Hause kommt. Aber auch technikbegeisterte Betreiber sind auf der Suche nach geeigneten Lösungen.
Eine kostengünstige Möglichkeit ist das MAX!-System. Es besteht aus folgenden Komponenten
  • Steuerung über App oder PC-Internet
  • Router
  • MAX! Cube – Schnittstelle ins Netz
  • MAX!-Funk-Heizkörper-Thermostat, Fensterkontakte, Eco-Taster, Wandthermostat
App für iPhone
Quelle: ELV Elektronik AG

 

 

Quelle: ELV Elektronik AG

 

 

Das MAX! Cube ist die Schnittstelle in das Netz. Er bildet die Schnittstelle zwischen den per bidirektionalem Funk verbundenen weiteren Komponenten und dem Computer-Netzwerk im Haus. Hier werden alle Konfigurationsdaten gespeichert und arbeite so
auch ohne Internet oder PC-Anschluss. Er enthält einige System-Statusanzeigen und gibt Statusmeldungen der Komponenten in das Netzwerk weiter. Diese können dann auf dem jeweiligen Frontend (PC/mobiles Gerät) ausgewertet werden. Der MAX! Cube enthält einen intelligenten Webserver, der bei Netzwerk-einbindung eine automatische Konfiguration vornimmt.
Der MAX!-Funk-Heizkörper-Thermostat ist werkseitig voreinstellt. Über drei Tasten ist jederzeit eine manuelle Bedienung möglich. Wobei bei dem nächsten programmierten Umschaltzeitpunkt der Automatikbetrieb weiterarbeitet.  Eine sogenannte Boost-Funktion sorgt für schnelles Aufheizen, so dass der Raum kurz ab dem programmierten Zeitpunkt aufgeheizt wird. Lernt man einen Fensterkontakt am Thermostaten an, so sorgt dieser für Absenkbetrieb exakt für die Zeit, in der das Fenster zum Lüften geöffnet ist. Per Funk via MAX! Cube und Software-Frontend ist der Thermostat mit einem 7-Tage-Schaltprogramm mit 13 Regelungsphasen je Tag programmierbar.

Der MAX!-Fensterkontakt steuert alle im Raum befindlichen Thermostate gleichzeitig an, wenn er ein Fensteröffnen registriert. Ein solcher Kontakt gehört also an jedes Fenster bzw. an das Fenster, das üblicherweise zum Lüften verwendet wird.

Der MAX! Eco-Taster kann bei dem Verlassen des Hauses bzw. Wohnung/Firma gedrückt werden und alle Thermostate im Haus fahren auf Absenkbetrieb. Es muss also nicht bei einem außerplanmäßigen Absenken die Regelung neu eingestellt werden.
Am meisten Energie spart man, wenn man überhaupt nicht heizt :>))

Heizspiegel
Der "Heizspiegel" stellt statistische Vergleichswerte für die Heizkosten und den Heizenergieverbrauch zusammen, mit denen eine Einstufung von zentral beheizten Wohngebäuden mit einer Gesamtwohnfläche von mindestens 100 m² möglich ist. Außerdem werden die aus der Beheizung von Gebäuden resultierenden CO2-Emissionen transparent.
Der Heizspiegel wird von der co2online gGmbH (Gemeinnützige Beratungsgesellschaft), gefördert vom BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), zusammengetragen und herausgebracht.
Mit den Heizspiegel-Tabellen können die Werte die Heizkostenabrechnungen verglichen werden. Dadurch ist es möglich, zu beurteilen, ob
  • der Heizenergieverbrauch des Gebäudes im Durchschnitt liegt
  • das Gebäude viel oder wenig CO2-Emissionen in die Umwelt abgibt
  • die Heizkosten für das bewohnte Gebäude angemessen sind
.
das neue Videoportal von HaustechnikDialog mit vielen interessanten Informationen und Anleitungen aus der Haustechnik
Videos aus der SHK-Branche
SHK-Lexikon
Hinweis! Schutzrechtsverletzung: Falls Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitauf-wändigere Einschalten eines Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmah-nung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.