Grundstückentwässerungsanlage

Grundstücksentwässerungsanlage

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

Die Grundstückentwässerungsanlage besteht aus den Grundleitungen und dem Kanalanschlusskanal. Durch diesen Kanal wird das Abwasser dem öffentlichen Kanal zugeführt. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch Fachbetriebe ausgeführt und überprüft werden.
Grundleitungen sind sind im Erdreich und/oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen.
Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im/am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal.
Abwasserkanäle und -leitungen müssen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle verschmutzen den Boden und das Grundwasser.
Die Landesbauordnungen geben die Auflagen vor:
„Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.“
Die Dichtheit der Abwasseranlage ist vom Eigentümer zu gewährleisten und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Sie müssen gewartet und in Stand gehalten werden, sodass von ihnen keine Gefährdung für Boden und Grundwasser ausgehen kann.
Dichtheitsprüfung
Grund- und Anschlussleitungen sind vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung zu reinigen und optische zu inspizieren (Kamerabefahrung). Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (ca 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust nicht überschritten wird.
Wenn die Abwasserkanäle undicht sind, so müssen sie saniert werden. Welches Sanierungsverfahren angewandt wird, ist abhängig von den festgestellten Schäden und wie die Kanäle zugänglich sind. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich, dadurch ist die Unterbrechung des Abwasserabflusses und die Bauzeit gering.
Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung durch diebeidseitige Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung. Grundsätzlich sollte ein Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze vorghanden sein.
Man unterscheidet folgende Arten der Sanierung:
  •  Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher)
  •  Renovierung einer kompletten Leitung von innen
  •  Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken
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Fragen-Anmerkungen-Beiträge
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die für die Planung und Ausführung von Abwassersystemen wichtigsten DIN-EN und DIN-Normen
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung-AbwV)
WHG - § 18a Abwasserbeseitigung
Bezeichnungen einer Entwässerungsanlage
Planungs- und Ausführungsgrundsätze für Anschlusskanäle mit Kontrollschacht
Dichtheitsprüfungen der Abwasserinstallation (bei der Gemeinde erfragen)
Abwasserinstallation - Dichtheitsprüfungen
Jeder Hausbesitzer muss spätestens 2015 per Zertifikat nachweisen
Pflicht zur Dichtheitsprüfung
Beispiel eines Antrags einer Grundstücksentwässerungsanlage
Für jeden Zweck den richtigen Schacht
Aufwendige Dichtheitsprüfung in SH
Dichtheitsprüfung privater Kanäle
Montage-Abwasserschacht
Fertig-Schächte
Kanal - Schacht DN 400
Kanal-/Rohrsanierung
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