Grundstücksentwässerungsanlage

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

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KWL
Bauteile KWL
Aktivkohlefilter
Sauerstoffaktivierung
Luftbehandlung
Die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) besteht aus den Grundleitungen, Revisionsschächte und dem Kanalanschlusskanäle. Durch diese Kanäle wird das Abwasser und Regenwasser den öffentlichen Kanälen zugeführt. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch Fachbetriebe ausgeführt und überprüft werden.
Alle Abwasserabflussleitungen müssen so verlegt werden, dass sie durch das Gefälle leer laufen können. So werden Fließgeräusche und Ablagerungen vermieden. Außerdem müssen alle Leitungen frostsicher verlegt sein (Mindesttiefe in Deutschland > 1,20 m).
Grundstücksentwässerungsanlage - Trennsystem
Eine GEA besteht aus folgenden Anlagenteilen:
  • Fallleitung-Schmutzwasser
  • Grundleitungen-Schmutzwasser
  • Revisionsschacht (Kontrollschacht)-Schmutzwasser
  • Anschlusskanal-Schmutzwasser
  • Anschluss am Ortskanal-Schmutzwasser
  • Fallleitung-Regenwasser
  • Grundleitungen-Regenwasser
  • Revisionsschacht (Kontrollschacht)-Regenwasser
  • Anschlusskanal-Regenwasser
  • Anschluss am Ortskanal-Regenwasser
Fallleitungen sind alle senkrechte Schmutz- und Regenwasserleitungen. Die Schmutzwasserfallleitungen (auch mit Verziehung) werden im Haus mit mindestens einer Be- und Entlüftungsleitung über das Dach (weitere Fallleitungen können mit Belüftungsventile versehen werden) und die Regenwasserfallleitungen können innen oder außen verlegt werden. Beide Leitungen müssen vor der Einmündung in die Sammel- bzw. Grundleitungen Reinigungsöffnungen haben. Bis zum öffentlichen Kanal (Ortskanal) werden die Leitungen getrennt verlegt (Trennsystem). Bei einen Mischwassersystem werden die Leitungen im Revisionsschacht zusammengeführt.
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Um die sichere Funktion der Abwasseranlage zu gewährleisten, müssen die physikalischen Vorgänge in der Fallleitung verstanden werden. Nach ca. 15 m Fallhöhe erreicht das fallende Wasser durch die Reibung und Widerstände an der Rohrwandung eine Strömungsgeschwindigkeit von ca. 12 m/s und benötigt eine Belüftung, damit sich das Wasser nicht "aufhängt" bzw. der Unterdruck nicht zu hoch wird. Durch Über- und Unterdruck können bei Anschlüssen und Verziehungen Störungen auftreten. Welche Maßnahmen bei Anschlüssen im Bereich von Verziehungen vorzunehmen sind, um Störungen zu vermeiden, hängt von der Höhe des obersten Anschlusses an die Fallleitung über der Richtungsänderung oder der Länge der Fallleitungsverziehung ab. Mehrfach verzogene Fallleitungen sind mit direkter oder indirekter Nebenlüftung auszurüsten.
Das abfallende Wasser reißt ca. die 10- bis 35-fache Luftmenge des Wasservolumens mit nach unten.  Von den Seiten zufließendes Wasser kann den Leitungsquerschnitt für die mitströmende Luft verengen oder sogar verschließen, wodurch unterhalb der Einlaufstelle ein Unterdruck entsteht, der zu einem Leersaugen der Geruchverschlüsse und zu Geräusche führen  kann. Das gleiche kann bei Umlenkungen der Fallleitungen passieren. Vor der Richtungsänderung führt das Verschließen des Leitungsquerschnittes durch das Wasser zu einem Stau und damit zu Überdruck, der ein Rückfließen von Schmutzwasser in die Sanitägegenstände bewirkt und im folgenden, senkrechten Leitungsteil entsteht ein Unterdruck. Das gleiche gilt auch bei Umlenkungen am Fußpunkt der Fallleitung.
Deshalb  müssen die Rohre mit gleichbleibendem Querschnitt und nach Möglichkeit  gerade mit wenig Umlenkungen verlegt werden. Die Anschlüsse müssen so eingeleitet werden, dass das Wasser an der Wandung der Fallleitung fließt und der Querschnitt für die nachströmmende Luft frei bleibt. Aus diesem Grund sollten der Anschlüsse wenig Gefälle (Abzweige 87° bis 88,5°) und strömungsgünstige Fallleitungsabzweige mit Einlaufwinkel (Innenradius) haben. Kurze Verziehungen erhalten möglichst viel Gefälle (Bögen 45°). Bei größeren Verziehungen darf im Bereich der Richtungsänderungen wegen der Über- und Unterdrücke kein Anschluss vorhanden sein.  Bei höheren Fallleitung sollten  anschlussfreie Bereiche oder Umgehungen vorzusehen.
Außenliegende Regenfallrohre sind nach DIN EN 612 genormt. Meistens werden kreisförmigen Rohre eingesetzt, aber auch Rohre mit quadratischem Querschnitt sind möglich.
Die Nennweiten werden nach DIN EN 12056 und nach DIN 1986-100 ermittelt. Bei der Montage ist folgendes zu beachten:
  •   Rohrschellenabstand bis DN 100 = 3,00 m, über DN 100 = 2,00 m
  •   lichter Abstand der Regenfallrohre = 20 mm vom fertigen Wandbelag
  •   sichern der Regenfallrohre gegen Durchrutschen durch Wulste oder Halbwulste
  •   Stecktiefe = 50 mm bei ungelöteten Rohren
  •   Einbau eines Schiebestückes vor Einmündung in die Grundleitung als Reinigungsöffnung
  •   Standrohr aus PE-HD, Grauguss oder Stahl, als Schutz und als Anschluss an die Grundleitung
  •   Anbringen einer Standrohrkappe am Übergang vom Regenfallrohr zum Standrohr
  •   Laub- und Sandfänge vorsehen
  •   Regenfallrohre, die im Mischsystem entwässert werden und deren Abstand zu Fenstern oder Türen von Aufenthaltsräumen weniger als 2,00 m beträgt, sind mit einem frostfrei eingebauten Geruchverschluss zu versehen
Alle Arbeiten sind von Fachfirmen auszuführen.
Grundleitungen (DIN 1986-100 und DIN EN 12056) sind private auf dem Grundstück im Erdreich außerhalb des Gebäudes und innerhalb der Umfassungsmauern des Gebäudes unterhalb der Bauwerkssohle oder in der Grundplatte verlegte Abwasserleitungen. Die Entwässerungsleitungsdimensionierung sind von einem Planer hydraulisch zu berechnen. Damit die Selbstreinigung der Rohre gewährleistet ist, sind Überdimensionierungen zu vermeiden.  Dabei sind die Leitungen zwischen den einzelnen Schächten möglichst geradlinig zu verlegen.
Bei allen Grundleitungen dürfen nur Bögen kleiner oder gleich 30° und ein Durchmesser größer oder gleich DN 100 verwendet werden. Alle vom Ablauf eines Revisionsschachtes weiterführenden Grundleitungen müssen mindestens einen Durchmesser größer oder gleich DN 150 aufweisen. Eine Reduktion der Nennweite des Rohres in Fließrichtung gesehen ist nicht gestattet. Rohrdurchmesser, die kleiner als DN 100 sind, können nur in besonders begründeten Fällen zugelassen werden und wenn die hydraulische Leistungsfähigkeit der Abwasseranlage durch einen privaten, unabhängigen Sachverständigen oder ein geeignetes Ingenieurbüro nachgewiesen wird.
Grundleitungen und Anschlussleitungen sollten wegen den vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen und einer evtl. Sanierung möglichst nicht unterhalb von Kellerböden, Garagen und sonstiger Objekte nicht verlegt werden. Deswegen ist eine Anordnung als Sammelleitungen an den Kellerwänden oder unterhalb der Kellerdecken sinnvoll. Bei Gebäuden ohne Keller sind die Grundleitungen auf kürzestem Wege, geradlinig unter dem Gebäude herauszuführen. Jede Grundleitung muss innerhalb des Gebäudes über Schächte oder zumindest über rechteckige Revisionsöffnungen, die zur Aufnahme von Hochdruckreinigungsgeräten und Kanalkameras geeignet sind, zugänglich und wartbar sein.
Mindestgefälle von Abwasserleitungen
Für die Grundleitungen und die sonstigen zuführenden, im Erdreich oder in/unter der Bodenplatte des Hauses zu verlegenden Leitungen dürfen nur genormte bzw. bauaufsichtlich zugelassene Rohrmaterialien nach der DIN EN 1986-4 - Tabelle 1 - verwendet werden.
Für Druckleitungen dürfen, unter Berücksichtigung des zu erwartenden Drucks, folgende Materialien verwendet werden:
• Guss-Druckrohr
• PP-Druckrohr mit Schweißverbindung (DIN 8077; DIN 8078; DVGW W 544)
• PE-Druckrohr
• PVC-Druckrohr
• Nichtrostendes Stahldruckrohr
Für chemisch belastetes Abwasser führende Leitungen von der Anfallstelle bis zur Aufbereitungsanlage, dürfen Rohrmaterialien gemäß den Beständigkeitslisten verwendet werden.
Außerhalb von Gebäuden sind die Leitungen und Geruchsverschlüsse in einer frostfreien Tiefe von 1,20 m (Rohrsohle bis Oberkante fertiges Gelände) zu verlegen. Geringere Tiefen können unter der Voraussetzung genehmigt werden, dass die andere frostgefährdeten Teile einen Frostschutz erhalten (Wärmedämmung, Rohrbegleit-heizung).

 

 

Revisionsschächte - Kontrollschächte
Auf jedem Grundstück oder in jedem Haus muss die Grundstücksentwässerungsanlage und -anschlüsse (Grundleitungen, Kanalanschlüsse) über außerhalb des Gebäudes liegende Revisionsschächte (Kontrollschächte) für Schmutz- und Regenwasser zugänglich sein, damit die notwendigen Reinigungs- und Überwachungsarbeiten durch eine  Kamerabefahrung und eine Druck- bzw. Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Für die Planung und Ausführung dieser Arbeiten sind die DIN 1986-100, DIN EN 476, DIN 4034-1, DIN 19549 und DIN EN 1917 anzuwenden. Alle Arbeiten sind von Fachfirmen auszuführen.
In den außerhalb der Gebäude angeordneten Schächten werden die Grundleitungen zusammengeführt. Für jede angeschlossene Grundleitung ist ein eigener Revisionsschacht mit durchlaufendem Gerinne vorzusehen. In einem Abstand von maximal 40 m bei Leitungen bis DN 150 und von maximal 60 m bei Leitungen von DN 200 sind weitere Schächte anzulegen.
Kunststoff-Fertigschacht
Quelle: Kessel AG
Diese Revisionsschächte sollten als Fertigteilschächte mit für das jeweils verwendete Rohrmaterial integrierten, gelenkigen Anschlussteilen und -dichtungen (Schachtfutter) ausgeführt werden. Damit die Schächte problemlos begangen werden können sollten sie eine lichte Weite von mindestens DN 1000 haben. Die Schächte müssen mit seitlich angebrachten "Steigeisen" oder Steigleitern und bei offenen Abdeckungen mit Schmutzfängern versehen sein. Das erste Steigeisen darf nicht tiefer als 50 cm unterhalb der Oberkante der Schachtabdeckung angeordnet sein.
Im unteren Bereich der Schächte müssen offene, halbkreisförmige Gerinne, die seitlich im Bereich der Berme (seitliche Hochziehung, Böschung) geradlinig bis zur Höhe des Rohrscheitels hochgezogen sind, vorhanden sein. Bei Richtungsänderungen sollten Schachtunterteile mit entsprechenden gekrümmten Gerinnen eingesetzt werden. Schächte mit innen oder außen liegenden Abstürzen sollten nicht verwendet werden. Alle Leitungen müssen direkt in das Schachtgerinne einzuführen. Der Anschluss an das Futterstück des Revisionsschachts muss mit Rohren mit einer Nennweite von mindestens DN 150 erfolgen. Wenn mehrere Seitenzuläufe im Schacht vorhanden sind, dann ist für jeden Zulauf ein eigenes Gerinne im Schachtunterteil vorzusehen. Dabei ist zu beachten, dass die seitlichen Zuläufe immer bei Einhaltung einer Überhöhung zum Schachtgerinne (bei verschiedenen Rohrprofilen Scheitelgleichheit) an die Schächte anzubinden sind. Hier ist das Hauptgerinne für das Rohr mit dem höchsten und beständigsten Abfluss auszubilden.
BeGu- und Kunststoff-Schachtabdeckung
Quelle: Kessel AG

Zur Schachtabdeckung sind nur Begu-(Beton-Guss), Gusseisen- oder Kunststoffabdeckungen zu verwenden. Die Revisionsschächte dürfen nicht mit Erdreich überdeckt oder überpflastert werden und sollen im Normalfall möglichst Lüftungsöffnungen haben. Hiervon darf abgewichen werden, Wenn die  Entfernung von Fenstern, Türen oder Terrassen weniger als 5 m beträgt, dürfen die Abdeckungen auch geschlossen sein.  In Gebieten mit Überschwemmungsgefahr oder bei möglichem Staudruck vom Inneren der Kanalisation her sind tagwasserdichte bzw. rückstausichere Abdeckungen einzubauen.

 

 

Wenn die Schächte aufgrund von Platzmangel auf dem Grundstück innerhalb des Gebäudes gesetzt werden müssen, so haben sie ein geschlossenes Gerinne mit Reinigungsöffnung. Die Grundleitungen sollten möglichst innerhalb dieser Schächte erfolgen. Wenn die Gerinne offenen sind, so müssen die Abdeckungen der Schächte gas-, geruchsdicht und rückstausicher verschlossen sein.
Der Anschlusskanal (Grundstücksanschluss) ist geradlinig zwischen dem ersten privaten Kontrollschacht und der öffentlichen Entwässerungsanlage zu verlegen. Zwischen der öffentlichen Entwässerungsanlage und dem ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück dürfen an den Anschlusskanal (Grundstücksanschluss) keine Leitungen angeschlossen werden. Wenn ein Gefällewechsel  zwischen dem vom Schacht in Höhe der Rohrsohle abgehenden Rohr und der öffentlichen Abwasseranlage notwendig ist, dann ist dieser mit Rohrleitung von mindestens DN 150 und mit Formteilen von maximal 30°-Bögen auszuführen. Es ist folgendes Rohrmaterialien zu verwenden:

Steinzeug mit Verbindungssystem F oder C gem. DIN EN 295-1 (alte Bezeichnung L- bzw. K-Muffen)
Gusseisernes Rohr mit Zementmörtelauskleidung oder Epoxidharzbeschichtung DIN EN 877

Trennsystem
Mischsystem
Es können auch andere Rohrmaterialien (bei schwierigen Einbaubedingungen) verwendet werden, wenn ein Standsicherheits-nachweis durch einen Statiker nachgewiesen wird. Der Grundstücksanschluss wird vom Abwasserzweckverband (Stadtwerke, Abwasserwerk) entsprechend dem Entwässerungs-system (Trennsystem, Mischsystem) bereitgestellt.
Wenn ein Anschluss nachträglich an einen vorhandenen öffentlichen Kanal (Ortskanal) angebracht werden muss, dann ist dieser an das Kanalrohr (nicht an einen Ortskanalschacht) anzuschließen. Der Anschluss sollte an einen bestehenden Abzweig zu erfolgen. Wenn kein Formstück vorhanden ist, dann sollte
• bei Nennweiten bis einschließlich DN 250 ein neues Abzweigstück mit Manschetten einzubauen und dazu sind die jeweiligen dazugehörigen Formteile zu verwenden.
• bei Nennweiten von DN 250 für eine Anbohrung mit einem speziellen Bohrgerät und den fachgerechten Einbau eines Abzweigstutzen vor der Ausführung der bauaufsichtliche Prüfbescheid für die verwendeten Rohrmaterialien und Bauteile dem Wasserverband bzw. Stadtwerke vorgelegt werden.
• bei Nennweiten größer DN 250 nach vorausgehender Anbohrung mit einem speziellen Bohrgerät ein neuer  Abzweigstutzen fachgerecht eingebaut werden. Dabei muss das eingesetzte Material aufeinander abgestimmt werden.
Alle Arbeiten sind von Fachfirmen auszuführen.
Einige Abwasserzweckverband (Stadtwerke, Abwasserwerk) schreiben vor, dass bei Anbohrungen (Hot Tapping) der öffentlichen Entwässerungsanlage der Bohrkern zur Abnahme des Anschlusses aufzubewahren ist.

Die Landesbauordnungen geben die Auflagen vor:
„Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.“
Die Dichtheit der Abwasseranlage ist vom Eigentümer zu gewährleisten und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Sie müssen gewartet und in Stand gehalten werden, sodass von ihnen keine Gefährdung für Boden und Grundwasser ausgehen kann.
Dichtheitsprüfung
Grund- und Anschlussleitungen sind vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung zu reinigen und optische zu inspizieren (Kamerabefahrung). Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (ca 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust nicht überschritten wird. > mehr
Wenn die Abwasserkanäle undicht sind, so müssen sie saniert werden. Welches Sanierungsverfahren angewandt wird, ist abhängig von den festgestellten Schäden und wie die Kanäle zugänglich sind. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich, dadurch ist die Unterbrechung des Abwasserabflusses und die Bauzeit gering.
Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung durch die beidseitige Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung. Grundsätzlich sollte ein Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze vorghanden sein.
Man unterscheidet folgende Arten der Sanierung:
  •  Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher)
  •  Renovierung einer kompletten Leitung von innen
  •  Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken
.> mehr
Fragen-Anmerkungen-Beiträge
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die für die Planung und Ausführung von Abwassersystemen wichtigsten DIN-EN und DIN-Normen
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung-AbwV)
WHG - § 18a Abwasserbeseitigung
Bezeichnungen einer Entwässerungsanlage
Regeln für die Erstellung, den Betrieb und Unterhalt einer Grundstücksentwässerungsanlage
Planungs- und Ausführungsgrundsätze für Anschlusskanäle mit Kontrollschacht
Dichtheitsprüfungen der Abwasserinstallation (bei der Gemeinde erfragen)
Abwasserinstallation - Dichtheitsprüfungen
Hinweispapier - Dichtheitsprüfung GEA - Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N.
Überprüfen von Abwasserkanälen  - Antonius Fingerhut
Jeder Hausbesitzer muss spätestens 2015 per Zertifikat nachweisen
Pflicht zur Dichtheitsprüfung
Beispiel eines Antrags einer Grundstücksentwässerungsanlage
Für jeden Zweck den richtigen Schacht
Aufwendige Dichtheitsprüfung in SH
Dichtheitsprüfung privater Kanäle
Montage-Abwasserschacht
Fertig-Schächte
Kanal - Schacht DN 400
Kanal-/Rohrsanierung
Anbohren von Rohrleitungen - Hot Tapping
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