Grundstücksentwässerungsanlage
Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
| Die Grundstückentwässerungsanlage
besteht aus den Grundleitungen und dem Kanalanschlusskanal.
Durch diesen Kanal wird das Abwasser dem öffentlichen Kanal
zugeführt. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch Fachbetriebe
ausgeführt und überprüft werden. |
Grundleitungen
sind sind im Erdreich und/oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich
verlegte Leitungen. |
Der Anschlusskanal
ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht
auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im/am Haus oder Revisionsöffnung
im Keller) auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal. |
Abwasserkanäle
und -leitungen müssen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle verschmutzen
den Boden und das Grundwasser. |
Die Landesbauordnungen
geben die Auflagen vor: |
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Die Dichtheit
der Abwasseranlage ist vom Eigentümer zu gewährleisten
und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den
allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die
DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)
herzustellen. Sie müssen gewartet und in Stand gehalten werden, sodass
von ihnen keine Gefährdung für Boden und Grundwasser ausgehen
kann. |
| Dichtheitsprüfung |
Grund- und Anschlussleitungen
sind vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung zu reinigen und optische
zu inspizieren (Kamerabefahrung). Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel
ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz. |
Eine Dichtheitsprüfung
für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft
durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die
Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung
wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes
mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten
(ca 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen.
Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und
von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust
nicht überschritten wird. |
Wenn die Abwasserkanäle
undicht sind, so müssen sie saniert werden. Welches Sanierungsverfahren
angewandt wird, ist abhängig von den festgestellten Schäden
und wie die Kanäle zugänglich sind. In vielen Fällen ist
eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich, dadurch ist die
Unterbrechung des Abwasserabflusses und die Bauzeit gering. |
Bei grabenlosen
Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung durch diebeidseitige
Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung. Grundsätzlich sollte
ein Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze vorghanden
sein. |
Man unterscheidet folgende
Arten der Sanierung: |
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Verordnung
über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserverordnung-AbwV) |
Dichtheitsprüfungen
der Abwasserinstallation (bei der Gemeinde erfragen) |
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