Grundstücksentwässerungsanlage
Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik
| Die Grundstücksentwässerungsanlage
(GEA) besteht aus den Grundleitungen, Revisionsschächte
und dem Kanalanschlusskanäle. Durch diese
Kanäle wird das Abwasser und Regenwasser den öffentlichen
Kanälen zugeführt. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen
nur durch Fachbetriebe ausgeführt und überprüft
werden. |
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Alle Abwasserabflussleitungen
müssen so verlegt werden, dass sie durch das Gefälle
leer laufen können. So werden Fließgeräusche und Ablagerungen
vermieden. Außerdem müssen alle Leitungen frostsicher
verlegt sein (Mindesttiefe in Deutschland > 1,20 m). |
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| Eine GEA besteht aus folgenden Anlagenteilen: | |||||||||||
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Fallleitungen
sind alle senkrechte Schmutz- und Regenwasserleitungen.
Die Schmutzwasserfallleitungen (auch mit Verziehung)
werden im Haus mit mindestens einer Be-
und Entlüftungsleitung über das Dach (weitere
Fallleitungen können mit Belüftungsventile
versehen werden) und die Regenwasserfallleitungen
können innen oder außen verlegt werden.
Beide Leitungen müssen vor der Einmündung in die Sammel- bzw.
Grundleitungen Reinigungsöffnungen haben. Bis zum öffentlichen
Kanal (Ortskanal) werden
die Leitungen getrennt verlegt (Trennsystem). Bei einen
Mischwassersystem werden die Leitungen im Revisionsschacht
zusammengeführt. |
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Außenliegende
Regenfallrohre sind nach DIN EN
612 genormt. Meistens werden kreisförmigen Rohre eingesetzt, aber
auch Rohre mit quadratischem Querschnitt sind möglich. |
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Die Nennweiten werden nach DIN
EN 12056 und nach DIN 1986-100 ermittelt. Bei der Montage ist folgendes
zu beachten: |
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| Alle Arbeiten sind von Fachfirmen auszuführen. | |||||||||||
Grundleitungen (DIN
1986-100 und DIN EN 12056) sind private auf dem Grundstück
im Erdreich außerhalb des Gebäudes und innerhalb der Umfassungsmauern
des Gebäudes unterhalb der Bauwerkssohle oder in der Grundplatte
verlegte Abwasserleitungen. Die Entwässerungsleitungsdimensionierung
sind von einem Planer hydraulisch zu berechnen. Damit
die Selbstreinigung der Rohre gewährleistet ist,
sind Überdimensionierungen zu vermeiden. Dabei sind die Leitungen
zwischen den einzelnen Schächten möglichst geradlinig
zu verlegen. |
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Bei allen Grundleitungen
dürfen nur Bögen kleiner oder gleich 30°
und ein Durchmesser größer oder gleich
DN 100 verwendet werden. Alle vom Ablauf eines Revisionsschachtes
weiterführenden Grundleitungen müssen mindestens einen Durchmesser
größer oder gleich DN 150 aufweisen. Eine Reduktion der Nennweite
des Rohres in Fließrichtung gesehen ist nicht gestattet. Rohrdurchmesser,
die kleiner als DN 100 sind, können nur in besonders begründeten
Fällen zugelassen werden und wenn die hydraulische Leistungsfähigkeit
der Abwasseranlage durch einen privaten, unabhängigen Sachverständigen
oder ein geeignetes Ingenieurbüro nachgewiesen wird. |
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Grundleitungen
und Anschlussleitungen sollten wegen den vorgeschriebenen
regelmäßigen Untersuchungen und einer evtl.
Sanierung möglichst nicht unterhalb von Kellerböden,
Garagen und sonstiger Objekte nicht verlegt werden. Deswegen ist eine
Anordnung als Sammelleitungen an den Kellerwänden oder unterhalb
der Kellerdecken sinnvoll. Bei Gebäuden ohne Keller sind die Grundleitungen
auf kürzestem Wege, geradlinig unter dem Gebäude herauszuführen.
Jede Grundleitung muss innerhalb des Gebäudes über Schächte
oder zumindest über rechteckige Revisionsöffnungen, die zur
Aufnahme von Hochdruckreinigungsgeräten und Kanalkameras
geeignet sind, zugänglich und wartbar sein. |
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Auf jedem Grundstück
oder in jedem Haus muss die Grundstücksentwässerungsanlage
und -anschlüsse (Grundleitungen, Kanalanschlüsse)
über außerhalb des Gebäudes liegende Revisionsschächte
(Kontrollschächte) für Schmutz- und Regenwasser zugänglich
sein, damit die notwendigen Reinigungs- und Überwachungsarbeiten
durch eine Kamerabefahrung und eine Druck-
bzw. Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Für
die Planung und Ausführung dieser
Arbeiten sind die DIN 1986-100, DIN EN 476,
DIN 4034-1, DIN 19549 und DIN EN 1917 anzuwenden. Alle Arbeiten
sind von Fachfirmen auszuführen. |
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In den außerhalb
der Gebäude angeordneten Schächten werden die
Grundleitungen zusammengeführt. Für jede angeschlossene
Grundleitung ist ein eigener Revisionsschacht mit durchlaufendem
Gerinne vorzusehen. In einem Abstand von maximal
40 m bei Leitungen bis DN 150 und von maximal 60
m bei Leitungen von DN 200 sind weitere Schächte
anzulegen. |
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Wenn die Schächte
aufgrund von Platzmangel auf dem Grundstück innerhalb des
Gebäudes gesetzt werden müssen, so haben sie ein geschlossenes
Gerinne mit Reinigungsöffnung. Die Grundleitungen
sollten möglichst innerhalb dieser Schächte erfolgen. Wenn die
Gerinne offenen sind, so müssen die Abdeckungen der Schächte
gas-, geruchsdicht und rückstausicher verschlossen sein. |
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Der
Anschlusskanal (Grundstücksanschluss)
ist geradlinig zwischen dem ersten privaten Kontrollschacht
und der öffentlichen Entwässerungsanlage zu
verlegen. Zwischen der öffentlichen Entwässerungsanlage und
dem ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück dürfen an den
Anschlusskanal (Grundstücksanschluss) keine Leitungen
angeschlossen werden. Wenn ein Gefällewechsel
zwischen dem vom Schacht in Höhe der Rohrsohle
abgehenden Rohr und der öffentlichen Abwasseranlage
notwendig ist, dann ist dieser mit Rohrleitung von mindestens
DN 150 und mit Formteilen von maximal
30°-Bögen auszuführen. Es ist folgendes
Rohrmaterialien zu verwenden: |
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Einige Abwasserzweckverband
(Stadtwerke, Abwasserwerk) schreiben vor, dass bei
Anbohrungen (Hot
Tapping) der öffentlichen Entwässerungsanlage
der Bohrkern zur Abnahme des Anschlusses
aufzubewahren ist. |
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| Die Dichtheit
der Abwasseranlage ist vom Eigentümer zu gewährleisten
und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den
allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die
DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)
herzustellen. Sie müssen gewartet und in Stand gehalten werden, sodass
von ihnen keine Gefährdung für Boden und Grundwasser ausgehen
kann. |
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| Dichtheitsprüfung | |||||||||||
| Grund- und Anschlussleitungen
sind vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung zu reinigen und optische
zu inspizieren (Kamerabefahrung). Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel
ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz. |
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| Eine Dichtheitsprüfung
für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft
durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die
Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung
wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes
mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten
(ca 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen.
Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und
von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust
nicht überschritten wird. > mehr |
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| Wenn die Abwasserkanäle
undicht sind, so müssen sie saniert werden. Welches Sanierungsverfahren
angewandt wird, ist abhängig von den festgestellten Schäden
und wie die Kanäle zugänglich sind. In vielen Fällen ist
eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich, dadurch ist die
Unterbrechung des Abwasserabflusses und die Bauzeit gering. |
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| Bei grabenlosen
Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung durch die beidseitige
Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung. Grundsätzlich sollte
ein Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze vorghanden
sein. |
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| Man unterscheidet folgende
Arten der Sanierung: |
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mehr |
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| Verordnung
über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserverordnung-AbwV) |
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| Dichtheitsprüfungen
der Abwasserinstallation (bei der Gemeinde erfragen) |
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| Hinweispapier
- Dichtheitsprüfung GEA - Kommunale Umwelt-AktioN
U.A.N. |
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Überprüfen
von Abwasserkanälen
- Antonius Fingerhut |
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| Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls
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bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites, mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig
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