Die Diskussion über
die Einzelraumregelung (ERR) besteht
schon seit bestehen der alten HeizanlVO
bzw. der WärmeschutzV
und nun bei der EnEV
2007 und EnEV 2009.
Durch den „Selbstregeleffekt“
der Flächenheizungen mit niedrigen System- und Oberflächentemperaturen
kann man die EnEV als erfüllt ansehen, wenn eine zentrale außentemperaturgesteuerte
Regelung mit Zeitschaltuhr vorhanden ist. Aber über diese Auslegung
wird schon seit Jahrzehnten gestritten. Natürlich gibt es auch
Fälle, bei denen man ohne eine ERR nicht auskommt, aber das muss
von Fall zu Fall geklärt werden. Aber in diesen Fällen sollte
immer eine differenzdruckgeregelte Pumpe eingebaut sein, damit der
hydraulische
Abgleich nicht zerstört wird. Auch ist immer
auf einen ausreichenden Volumenstrom durch den Wärmeerzeuger
durch eine passende hydraulische
Schaltung zu denken, damit es nicht zum Überhitzer
der Wärmepumpen oder zum Takten der Heizkessel kommt. Auch der
Einsatz einer hydraulischen
Weiche kann ein Takten verhindern.
neue EnEV § 14
(Auszug)
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
(1) Zentralheizungen müssen beim Einbau in Gebäude mit zentralen
selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ver-ringerung und Abschaltung
der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Aus-schaltung elektrischer
Antriebe in Abhän-gigkeit von
1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße
und
2. der Zeit
(2) ........ Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem
1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von
Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung
an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten
Ausstat-tungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind,
muss der Eigentümer sie nachrüsten.
EnEV 2009
§ 25 Befreiungen
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf
Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien,
soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände
durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer
unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt
insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der
üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an
bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden
Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
(2) Eine unbillige Härte
im Sinne des Absatzes 1 kann sich auch daraus ergeben, dass ein Eigentümer
zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere
Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach
anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften aus Gründen der
Energieeinsparung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zuzumuten
ist.
(3) Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts
5 (Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der
Energieeffizienz) nicht anzuwenden.
Übliche
Nutzungsdauer von Gebäuden nach EnEV 2009 für die Wirtschaftlichkeit
von Energiesparmaßnahmen
Hier ein Beispiel
für einen Antrag
einer Befreiung nach § 25 Abs. 1
der EnEV 2009 für eine Wärmepumpenanlage
(alternativ auch für eine Brennwertanlage).
Für eine Befreiung nach § 25 Abs.
2 müssten Gründe für andere geforderte
Maßnahmen aufgeführt werden, die gleichzeitig
zu erbringen sind. Dies wird hauptsächlich bei der Sanierung
von Gebäuden zutreffen.
Weitere Beispiele, am besten mit
Befreiungs- bzw. Ablehnungsschreiben,
nehme ich gerne per
E-Mail entgegen.
| Wer ist für die Erteilung von
Ausnahmen und Befreiungen von der EnEV zuständig?
Ausnahmen
- für Baudenkmäler ist grundsätzlich
die untere Denkmalschutzbehörde zuständig.
- Abweichendes gilt, wenn
für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist.
In diesem Fall wird über die Ausnahme innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens
von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde entschieden.
- für andere Maßnahmen
zur Erreichung der EnEV-Ziele muss der Bauherr einen Sachverständigen
einschalten, der prüft, ob die Ziele der EnEV auch durch
andere als in der Verordnung vorgesehene Maßnahmen erreicht
werden können. Hierüber muss der Sachverständige
eine Bescheinigung ausstellen. Diese muss der obersten Baurechtsbehörde
vorgelegt werden.
Befreiungen
- bei unangemessenem Aufwand
muss der Bauherr einen Sachverständigen einschalten, der
in einer Bescheinigung bestätigen muss, dass die Anforderungen
der EnEV wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen
Aufwand zu einer unbilligen Härte führen.
- bei sonstigen Gründen ist die Bauaufsichtsbehörde
zuständig. |
| Wer kontrolliert die Umsetzung der
EnEV? Grundsätzlich
obliegt die Überwachung der in der EnEV festgesetzten Anforderungen
den unteren Bauaufsichtsbehörden und während der Baumaßnahmen
der Fachplaner bzw. Archithekt.
Der fristgerechte Austausch von Heizkesseln und die Einhaltung
bestimmter Anforderungen an heizungstechnische Anlagen wird
vom Bezirksschornsteinfegermeister im Zuge der Feuerstättenschau
kontrolliert. Das Unterlassen bestimmter Handlungsverpflichtungen
aus der EnEV begründet eine Ordnungswidrigkeit, die mit
einer Geldbuße belegt werden kann. |
Wenn eine Maßnahme
öffentlich gefördert wurde, dann
muss sie so ausgeführt werden wie
sie beantragt wurde. Ist dies nicht der Fall,
dann kann es als Subventionsbetrug
angesehen werden. |
Ordnungswidrigkeiten
(EnEV § 27) |
Die Bußgeldtatbestände
der EnEV 2007 werden in der EnEV 2009
erheblich erweitert. Wer vorsätzlich oder
leichtfertig gegen § 8 des Energieeinsparungsgesetzes
(EnEG) verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit. |
| Verstöße gegen
die Vorschriften der EnEV (§ 27 Abs. 1),
wer nach ..... |
- § 3 Absatz 1 ein
Wohngebäude nicht richtig errichtet
- § 4 Absatz 1 ein
Nichtwohngebäude nicht richtig errichtet
- § 9 Absatz 1 Satz
1 eine Änderungen falsch ausführt
- § 12 Abs. 1 eine
Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt
- § 12 Abs. 5 Satz
1 eine Inspektion falsch durchführt
- § 13 Abs. 1 Satz
1 und in Verbindung mit Satz 2 einen Heizkessel falsch einbaut
oder aufstellt
- § 14 Abs. 1 Satz
1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 eine Zentralheizung, eine heizungstechnische
Anlage oder eine Umwälzpumpe nicht oder nicht rechtzeitig
ausstattet
- § 14 Abs. 5 die
Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- oder Warmwasserleitungen
oder Armaturen nicht oder nicht rechtzeitig begrenzt
|
| Verstöße gegen
die Vorschriften für den Energieausweis
(§ 27 Abs. 2), wer nach ..... |
- § 16 Abs. 2 Satz 1 und in Verbindung
mit Satz 2 einen Energieausweis nicht, nicht vollständig
oder nicht rechtzeitig zugänglich macht
- § 17 Absatz 5 Satz 2 und in Verbindung
mit Satz 4 nicht dafür Sorge trägt, dass die bereitgestellten
Daten richtig sind
- § 17 Absatz 5 Satz 3 bereitgestellte
Daten seinen Berechnungen nicht zugrunde legt
entgegen
- § 21 Abs. 1 Satz 1 einen Energieausweis
oder Modernisierungsempfehlungen falsch ausstellt
|
| Verstoß gegen die
Pflichten als Bauherr (§ 26 Abs. 1), wer
nach .... |
- § 26a Absatz 1 eine Bestätigung
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt
|
Bußgeldrahmen |
Verstöße können
mit Bußgelder bis 50.000 €
können auferlegt werden, wenn gegen die Vorschriften der
EnEV 2009 verstößt wird. Bis 15.000 €,
wenn die Vorschriften zu Energieausweisen
nicht beachtet werden und bis zu 5.000 €,
wenn die Anzeige- und Nachweispflichten nicht eingehalten werden.
|
| Nicht nur vorsätzliches Handeln, sondern
auch eine Leichtfertigkeit, reicht als Grund für das Verschulden
aus. |
|
Erneuerbarer Energien
im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
– EEWärmeG)
§ 9 Ausnahmen
Die Pflicht nach § 3 Abs. 1 (Die Eigentümer von Gebäuden
nach § 4, die neu errichtet werden, (Verpflichtete) müssen
den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren
Energien nach Maßgabe der §§ 5 und 6 decken.)
entfällt, wenn
1. ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen
nach § 7
a) anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widersprechen
oder
b) im Einzelfall technisch unmöglich sind oder
2. die zuständige Behörde den Verpflichteten auf
Antrag von ihr befreit. Von der Pflicht
nach § 3 Abs. 1 ist zu befreien, soweit ihre Erfüllung und
die Durchführung von Ersatzmaßnahmen nach § 7 im Einzelfall
wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand
oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Befreiungen
/ Ausnahmen : EnEV / Wärmegesetz
Pro- und Kontra-Meinungen können hier
reingestellt werden. > E-Mail
Beitrag 1 (aus dem HTD-Forum):
Das mit der Einzelraumregelung ist doch auch in neuen, modernen Wohnhäusern
mit inno-vativen WP-Systemen und optimalen Flächenheizungen,
selbst in heute üblicher effizienten Bauweisen ohne Probleme
möglich.
Nur muß man dann
halt akzeptieren, dass durch die Verwendung der Einzelraumregelung
der Gesamtenergie-bedarf aus mehreren Gründen um etwa 6 % steigt.
Wen das nicht stört,
und dann auch noch über die Sinnlosigkeit der ERR in modernen
Neubauten bei entsprechen-den Flächenheizsystemen hinweg sieht,
der kann problemlos eine ERR verwenden.
Wenn man bei der Flächenheizung
nicht geizt, und diese nach heutigem Stand der Technik montieren lässt
und nicht wie vor 20 Jahren, und dann auch noch das Haus so lässt
wie es der Planer konzipiert hat, den solaren Ge-danken soweit wie
möglich verfolgt und auch dement-sprechend nicht die nötigen
Puffermassen fehlen um den solaren Gedanken auch umzusetzen, dann
hat die ERR zu vielleicht 80 % im Gebäude gar keine Funktion.
Aber nicht schlimm, dass sie nicht funktioniert, das merkt man nicht
....
Ich sehe wie erwähnt
kein Problem. Wen die ca. 6 % Energiebedarf nicht stören, und
es auch nicht schlimm findet, dass es bei korrekter Auslegung und
Einstellung für die ERR so gut wie keine sinnvolle Funktion gibt,
die man irgendwie wahrnehmen könnte, der kann ohne technisch
spürbare Nachteile besagte ERR verwenden. Martin
Asrav 14.072007
Übrigens,
für die Katz ist die ERR nie.
Besonders wenn man ein Bussystem hat. Bis man die Nutzlosigkeit durchblickt
hat, dauert es eine gewisse Zeit. In der Zeit muß man halt mit
den Nachteilen leben.
Wenn man dann nach etwa 3 oder 4 Heizsaisons die ERR demontiert, hat
man viele Elektromotore übrig. Nun kann die ERR in der Tat effektiv
zum Einsatz kommen. Man kann damit im Garten Wasserventile öffnen
und schließen. Bei Bussystemen sogar per Fernbedienung oder
programmiert. Mit etwas kreativem Einsatz kann man künftig coole
Wasserspiele über die Fernbedienung oder als programmierte Szene
auslösen ;-). Dann machen die Stellmotore (nicht wie vorher bei
der FBH) für die Gartenberegnung wenigsten (minimalen;-) Sinn....
Martin Asrav
—
Beitrag 2
(aus dem HTD-Forum):
Ich sehe es auch nicht so, das man ohne Klack-Klack Ventile, also
mit einem sinnvollen System das richtig be-rechnet und hydraulisch
richtig abgestimmt ist, keine Raumregelung im Sinne der EnEV hat.
Die 6 % Angabe stammt
übrigens nicht von mir. Das habe ich mir bei einem Fachseminar
kürzlich von einer Vor-tragsfolie notiert, bei dem u.a. eine
neue Studie (Schweiz) gezeigt wurde. Ist also aktuell.
Zudem hat man bei neuen optimal abgestimmten Systemen, wie sie heute
eigentlich üblich sind (sein sollten..) auch nicht diese paar
% Mehrverbrauch die Thomas andeutete. (die aber wieder kompensiert
werden aufgrund anderer Faktoren, so dass unter dem Strich die ERR
wieder im Nachteil ist)
Es ergibt sich von vorne
herein ohne die ERR kein Nachteil oder vermeintlich zunächst
leichter Anstieg der Ver-brauchskosten. Bei den 6 % war sogar einiges
unberücksichtigt, so dass es gebäudespezifisch auch mehr
sein kann.
Man hat sogar herausgefunden,
dass bei einer Abschaltung einzelner Kreise per ERR der Ertrag von
passiver Solareinstrahlung etwas vermindert wird, weil u.a. die passive
"Ernte", die ja in der Gebäudemasse eingelagert wird,
sich ohne ERR etwas weiterläufiger in der Masse verteilen kann.
Wenn der Kreis abgeschaltet wäre, ist ohne den Durchfluss der
FBH der Energiefluss etwas kleiner. Die passive Energie wird also
etwas weniger in der Gesamtmasse verteilt, und verbleibt von Prinzip
her mehr am Punkt der Einstrahlung. Also in der Masse beim Fensterbereich.
Deshalb ist sogar die Raumüberhitzung mit ERR durch einen abgeschalteten
Kreis noch höher.
Die passive Ernte kann man nicht selbst steuern, sie kommt wann sie
will und strahlt auch weiter, selbst wenn man (oder ERR..) dies nicht
will. Wenn der Raum schon Soll-RT erreicht hat, kann es also theoretisch
zur Überhitzung kommen - ohne ERR ist diese aber etwas geringer,
bei gleichzeitig höherer passiven Solarausbeute.
Der Grund ist folgender:
Die Kreise der FBH zirkuliert im Gegensatz zum Klack-Klack "System".
Wegen des Selbstregelungseffekt, bekommt der Raum seine RT automatisch.
Eine Überhitzung tritt wegen des dann nicht mehr vorhandenen
Temperaturgefälles nicht ein, trotz des zirkulierenden Wassers.
Passive Erträge bedeuten im Prinzip eine nicht kontrollierbare
passive Energie. die in den Raum tritt. Die FBH, bzw. Wasserfluss
kann wie erwähnt nicht weiter zur Raumüberhitzung beitragen
(dafür müsste man schon die VL Temperatur erhöhen).
Bei hoher passiver Strahlung kann es dann dazu führen, dass die
FBH automatisch zur FB-Kühlung wird. Bei der ERR würde der
Kreis stehen, denn Soll-RT ist längst erreicht. Ohne ERR werden
Übertemperaturen automatisch weitergeleitet und weitläufiger
in der allgemeinen Masse verteilt.
Mit dem stehenden Kreis, mit ERR kommt es hingegen zur Raumüberhitzung,
weil der Energiefluss ohne Durch-strömung geringer ist, bleibt
der passive Ertrag "stehen" und wird dadurch übers
Jahr etwas vermindert.
Wenn man ein FBH-System
an der physikalischen Grenze fährt (Mindesttemperaturgefälle)
dann kann eine ERR zu 100 % aus völlig logischen Gründen
ausschließlich nur Nachteile bringen. Dies wird auch allgemein
von allen Fach-leuten nicht bestritten. Der Selbstregelungseffekt
greift zu 100%.
Fachlich (und nur hier ist man nicht einig) tritt dieser Selbstregelungseffekt
auch schon früher ein. Es würde als Diagramm eine flache
Kurve geben. Z.B. RT-Sollwert 2° C, Physikalischer Grenzwert liegt
bei ca. 24° C, Ober-flächentemperatur-FBH und ca. 26°
C VL. (Werte abhängig von Faktoren wie Energiefluss der Rohroberfläche
auf Estrich usw. ab) Hat man eine so gute FBH, dann greift der Selbsregelungseffekt
(unbestritten) zu 100 %.
Die Kurve ist aber sehr
flach. Mit 28° C VL kommt man immer noch auf fast 100% .
(Nichtselbstregelungseffekt fast 100%, sondern Gesamtwirkungsgrad
unter Berücksichtigung aller Faktoren wie Kesselregelung, die
ja irgendwann abschaltet und jeweilige bedarfsgerechte VL-Temperatur
usw). Selbst wenn die FBH nur auf 40° C ausgelegt ist, wird man
sehen, dass diese ja nur am kältesten Tag anfallen. 95 % der
Heizsaison wird quasi auch diese FBH nur etwas über der physikalischen
Grenze betrieben. Martin Asrav 14.07.2007
Ich will den
Beitrag auch mit einem Beispiel beenden. Es soll verdeutlichen,
dass dieTechnik mit der man glaubt die FBH bzw. RT sinnvoll "regeln"
zu können, geschweige denn Überhitzung so stoppen zu können,
extrem lächerlich ist.
Fritzchen möchte
mit der Bahn nach Berlin fahren. Damit es schnell geht, per ICE. Er
hat keine Ahnung welchen Zug er nehmen muß.
Statt sich an zentraler Stelle am Bahnhof zu erkundigen, beschließt
er, sich 100 m nach dem Bahnhof zu posi-tionieren und den Zug falls
"Berlin" auf dem Schild steht, zu stoppen.
Es kommt der erste, zweite, dritte Zug und irgendwann sieht Fritzchen
trotz der 200 km/h Geschwindigkeit des Zuges im letzten Augenblick,
dass der Zug nach Berlin fährt.
Er stellt sich gerade
noch so vor dem Zug auf die Schienen und ruft ganz laut: "Stoooop!".Eine
Bahn mit 50 Tonnen rollt mit 200 Sachen auf Fritzchen zu. Und er ruft
"Stop..".
Wer unter beschriebenen
Voraussetzungen an eine Funktion der ERR glaubt, der glaubt auch,
dass der Zug einen Bremsweg von 1 m hat, Fritzchen gemütlich
zu steigen kann, und nach Berlin fährt.
Wahrscheinlich "funktioniert
es", aber eher wohl nicht. Martin Asrav
—
Beitrag 3:
Alles was überflüssig ist kann sich in den meisten
Fällen nur negativ auswirken.
Es kostet Geld, kann kaputt gehen und bietet dennoch keinen Nutzen.
Was sich selbst regelt,
kann man (Mensch) nicht regeln. Man kann es nur verschlechtern oder
maximal einen Punkt erreichen, der das System zumindest nicht nachteilig
beeinflusst.
Alle nötigen Grundvoraussetzungen
sind in einem Neubau immer gegeben, so dass ein 100 % funktionierendes
und sinnvolles System immer möglich ist.
Wer heute noch anders
baut oder ausgerechnet bei der FBH spart, der hat ganz einfach am
falschen Ende gespart.
Wie erwähnt, selbst
im Altbau trifft der Selbstregelungfseffekt zu. Hier würde ich
ja aber bei schlechter Dämmung und Leckagen wo es an jedem Eck
zieht, der ERR für entsprechende Räume nicht einmal den
Sinn abreden. In einem sehr schlechten Gebäude macht es meist
keinen Sinn pauschal alles zu beheizen, wenn die Energie an allen
Ecken und Enden wieder flöten geht. Hier muß man schon
versuchen, die Wärme möglichst effizient und bedarfs-gerecht
zu verteilen und nicht genutzte Bereiche abzusenken, maximal bis auf
die Mindesttemperatur.
Daraus ergeben sich automatisch und zwangsläufig sehr unterschiedliche
Heizprofile/zeiten. Damit meine ich nicht (und dies ist ein wesentlicher
Faktor im Neubau, erwähne ich unten nochmal) unterschiedliche
Temperaturen, sondern Zeiten! Es wird kaum einen Mensch geben, der
heute bei 19° C schlafen möchte, sich morgen aber eher nach
22° C und übermorgen evtl. bei 17° C wohlfühlt.
Sinn der ERR ist es also
den Bewohnern zu ermöglichen, alle Räume nach Bedürfnissen
unterschiedlich zu tem-perieren (z.B. 19° C im SZ, 22° C WZ,
24° C Bad). Dafür sind definitiv keine Raum-Klackventile
nötig, worauf ich auch noch zurückkomme im Neubau. Weiterhin,
und dies gilt nur fürden Altbau, kann eine Nachtabsenkung Sinn
machen. Auch hierfür benötigt man keine Klackventile. Eine
Absenkung wird über die Regelung vorgenommen. Ein Ventil bräuchte
man nur, wenn es einen Raum gibt, der als einziger etwas früher
abgesenkt werden soll. (Nur für diesen Raum wäre 1 Ventil
nötig).
Bleibt
unter dem Strich:
Selbst im Altbau bräuchte man die ERR theoretisch nicht. Wegen
der hohen Leckage und fehlenden Dämmung macht es Sinn, nicht
genutzte Räume abzugsenken, was mit etwas Vorlaufzeit bedingt
möglich ist. Diese Räume bräuchten ERR. Wären
alle Räume immer benutzt oder müssten aus anderen Gründen
auf Soll-Temperatur ge-halten werden, dann bräuchte man auch
hier keine ERR.
Falls eine Nachtabsenkung vorgenommen wird, geschieht dies über
die Kesselregelung. Für zeitlich vorher abge-senkte Räume
kann man ein Ventil einsetzen.
Die eingestellte Wunsch-RT wird auch ohne ERR immer gehalten, natürlich
auch mit unterschiedlichen Tempe-raturen für verschiedene Räume.
Dies erledigt die Kesselregelung, die die Temperatur der Witterung
anpasst.
ERR wird also
benötigt für:
- weniger beheizte Räume mit geringerer Auslastung/Nutzung
- Räume mit zeitlich versetzter Absenkung
Zum Neubau:
In einem Neubau macht nachweislich abgesehen von wenigen Ausnahmen
keinen Sinn:
- Nachtabsenkung
- Absenkung von Räumen mit geringerer Auslastung/Nutzung
Der Nutzen der ERR hat
sich somit im Prinzip bereits 100 % erledigt.
Es gibt nur einen einzigen
Fall, wo man 1 Ventil verwenden könnte, der aber in der Praxis
kaum vorkommt und nur in den meisten Köpfen festsitzt, aufgrund
jahrelanger Bewohnung von Altbauten.
Wenn jemand Nachts andere
Temperaturen wünscht wie am Tage, (und dieses Bedürfnis
kommt im Neubau mit FBH u. KWL nur "kopflastig" vor), dann
bräuchte man noch immer keine ERR (macht Kesselregelung). Ausschließlich
wenn das Bedürfnis, bei z.B. Kind und Eltern besteht, bräuchte
man für den kompletten Neubau 1 (<-1) Ventil, um das Kinderzimmer
zu reduzieren, bevor es die Kesselregelung ohnehin 2 Stunden. später
sowieso täte.
Wie geht das?
Der hauptsächliche Faktor für thermische Behaglichkeit im
Neubau ist eine gute FBH. Die Räume werden einzeln berechnet
und entsprechend ausgelegt. Hier wird bereits der Grundstein gelegt.
Bevor nicht die Hölle zufriert, sollte man sich auch nicht auf
innovativen Schnick-Schnack wie Gipsplatten usw. einlassen. Es geht
nichts über eine nassverlegte FBH mit entsprechend Masse. Bevorzugt
sollten keramische Beläge zum Einsatz kommen.
Zum erwähnten "Grundstein",
also Auslegung:
Die FBH sollte großzügig ausgelegt werden. Bitte nicht
hier sparen. Zeitgemäß sind 30° C am kältesten
Tag, ansonsten nicht über 30° C. In meinem NE-Haus benötige
ich z.B. maximal 26° C. Dies ist das maximal Mögliche. Nur
mit allgemeiner BTA (Bauteilaktivierung) kann man noch 1 - 3 K rausholen.
Die Regelung des Wärmeerzeugers
regelt das ganze Jahr die jeweilige benötigte VL-Temperatur.
Wenn es draußen kälter ist wird die VL-Temperatur also
automatisch erhöht und umgekehrt. Die Pumpe lässt das Wasser
gleichmäßig durch alle Räume zirkulieren. Durch die
vorherige korrekte Auslegung und später die Feinabstimmung per
hydraulischem Abgleich werden die Räume entsprechend gewünschter
Temperatur einjustiert. Das SZ bekommt mit z.B. 19° C bekommt
hierbei etwas mehr Durchfluss als das WZ mit z.B. 22° C usw.
Sind alle Räume
einmal eingestellt, wird diese Temperatur über Kesselregelung
immer gehalten. Klackventile benötigt man hierzu nicht, da der
Selbstregelungseffekt greift.
Dazu ein Beispiel, das
von den Temperaturen nicht ganz stimmt, aber für den Laien zum
besseren Verständnis dient. (Temperaturgefälle ist normal
etwas größer. Inhaltlich stimmt es natürlich)
VL-Temperatur 25°
C
Oberflächentemperatur WZ bei 24° C
Gewünschte RT 23° C
Die 23° C werden
automatisch gehalten. Es gibt nichts was ein Ventil hier ausrichten
könnte, außer die Hydraulik zu zerstören. Eine Temperatur
kann nur auf eine geringere übertragen werden, hierzu ist immer
ein Temperaturgefälle nötig. Im Beispiel beträgt die
Oberflächentemperatur 24° C, Soll RT ist 23° C. Der Raum
könnte also maximal 24° C warm werden, quasi mit 1 K Toleranz,
was auch Toleranzen von Raumregler entspricht. (Prospektwerte von
teil-weise 0,2 K beziehen sich nicht auf die mögliche Konstanthaltung
der Raumtemperatur, sondern lediglich auf die Erkennung von 0,2 K
Abweichung!)
Die gleiche RT wie Oberflächentemperatur
zu erreichen, ist in der Praxis unrealistisch, so dass die RT in der
Regel mit 1 K Toleranz gehalten wird. Dies nennt man Selbstregelungseffekt.
Alles was man zusätzlich
einbaut, kann das System ausschließlich negativ beeinflussen.
Der Effekt ist natürlich für jeden Raum gegeben. In jedem
Raum ist eine andere RT möglich.
(Anmerkung: Hohe Abweichungen von z.B. 5 K sind im Neubau sehr schwer
zu erzielen, was aber nichts mit der ERR zu tun hat. Mehr wie 2 oder
max. 3 K sind nur bei zusätzlichen Maßnahmen möglich)
Damit der Traum vom Haus
kein Albtraum wird, sollte man keinesfalls an den falschen Stellen
sparen.
Ein persönlicher
Rat zum Schluss, der zwar auf keinen Fall immer zutrifft, aber mit
recht hoher Trefferqoute:
Immer wenn etwas mit "Innovativ" beworben wird, bitte ganz
genau u. ggf. auch kritischer betrachten... Martin
Asrav
—
Beitrag 4
Sonnenschein und niedriger
FBH-Vorlauf = Selbstregelung
Es gibt ja die Aussage, dass man auf Einzelraumregler (Thermostate)
verzichten kann, wenn man die FBH auf eine maximale Vorlauftemperatur
von 30° C (oder niedriger) auslegt, weil so eine FBH den Raum
nicht überheizt, wenn Außeneinflüsse (Sonne, Kamin)
zuheizen.
Das liegt daran, dass bei einer
solchen FBH das Temperaturgefälle zum Wohnraum so klein ist,
dass der Wärmefluss bei Außeneinflüssen gestoppt oder
umgekehrt wird.
Das das tatsächlich funktioniert,
konnte ich bei uns gerade beobachten, auch wenn unsere FBH (leider)
auf eine maximale Vorlauftemperatur von etwa 35° C ausgelegt ist.
Da knallt doch diese Tage die
Sonne wie doof ins Wohnzimmer und als ich bei der Nibe Wärmepumpe
vorbeilaufe, sehe ich, dass die Vorlauftemperatur der FBH über
der Soll-Vorlauftemperatur liegt, obwohl die WP nicht gelaufen war
-> die Sonne hatte den Rücklauf der FBH aufgeheizt,
die FBH hat nicht nur keine Wärme abgegeben, sie hat welche aufgenommen...
Das Wetter, dass wir zur Zeit
haben ist sowieso mein Lieblingswetter: kühl mit Sonnenschein
und blauem Himmel. ("Denkerwetter" lt. Thomas H., RIP) Hendrik24
Beitrag 5
(aus dem HTD-Forum):
Die meisten, die eine ERR für nicht sinnvoll
halten, gehen von "Klick-Klack-Thermostaten" aus, die teilweise
eine Hysterese von 1°C und mehr haben. Die kann man tatsächlich
in den Mülleimer treten. Im Mehrfamilienhaus (und um das geht
es in dem Thread) liegen die Verhältnisse auch anders als im
Einfamilienhaus. Eine perfekt abgeglichene Aussentemperatursteuerung
bringt hier nicht die Erfolge wie im Einfamilienhaus. Schon die unterschiedlichen
Fussbodenbeäge der einzelnen Wohnungen führen zu unterschiedlich
nötiger Vorlauftemperatur. Meine Erfahrung bezieht sich auf einen
Gebäudekomplex mit 80 Wohnungen. Es gibt Wohnungen mit Laminat
schwimmend verlegt. Die brauchen einfach eine höhere Vorlauftemperatur
als Wohnungen mit verklebtem Parkett oder Fliesen. Dazu kommt, das
programmierbare Thermostate die Möglichkeit bieten, über
den Tag verteilt ein genaues Temperaturprofil zu fahren. Es gibt Wohnungen
mit Süd-West Ausrichtung und Wohnungen, die nach Nord-Ost ausgerichtet
sind und entsprechend unterschiedlich sind die solaren Gewinne durch
die Fenster. Ausserdem hat man die Möglichkeit z.B. an Urlaubstagen
festzulegen, wie lange die Stellglieder geschlossen bleiben (also
z.B. bei 14 - tägigem Urlaub für 12 Tage) und kommt anschließend
in eine warme Wohnung zurück und braucht nicht 14 Tage unnötig
durchheizen. Auch sind die Systeme oft selbstlernend, ich gebe einfach
nur vor, wann es warm sein soll. Ich sehe auf alle Fälle nicht
ein, warum ich lauwarmes Wasser rumpumpen soll, wenn die Raumtemperatur
durch Sonneneinstrahlung z.B. auf 22°C ist. Das ganze natürlich
noch mit Wochenprogramm um zu verhindern, daß z.B. die Zimmer
an Wochentagen, wo alle Bewohner abwesend sind unnötig geheizt
werden, obwohl z.B. durch Sonneneinstrahlung im Laufe des Tages die
Räume abends sowieso ausreichend warm sind. Es gibt Regler mit
PI-Verhalten die durch Pulsweitenmodulation auch Zwischenstufen beim
Durchfluss ermöglichen und nicht nur auf oder zu kennen. Ausserdem
soll die ERR vor allem Störgrößen nach oben ausregeln,
also die Ventile schließen, wenn die Raumtemperatur erreicht
ist. Ich kann durch einfachen Tastendruck bestimmen, daß die
Kinderzimmer z.B. für 6 Wochen nicht geheizt werden, da kein
Kind anwesend ist. Natürlich sind die Temperaturunterschiede
zwischen den einzelnen Räumen in gut gedämmten Gebäuden
nicht groß, also auch ein leerstehendes Zimmer mit geschlossener
Tür und abgeschalteter Heizung wird nur ca. 2° kälter
sein als die geheizten Räume. Die Einsparung ist sicher gering
aber vorhanden. egal1
- 10.09.2008
Beitrag 6 (aus
dem HTD-Forum):
Wenn wir hier bei Erfahrungsberichten sind:
Bei mir war's genau umgekehrt
- mit ERR wurden die Süd/Süd-West-Räume wärmer
als ohne - an der RL-Temperaturmessung der WP habe ich manchmal höhere
Temperaturen vorgefunden als die RT. Anscheinend hat die FBH sogar
Wärme abtransportiert, da die WP dabei aus war, die Umwälzpumpe
aber noch aktiv war. Im Herbst und Frühjahr hatte ich das schon
ein paar mal.
Bei jedem ist die subjektive Empfindung
der Raumtemperatur von der Tätigkeit abhängig. Natürlich
friert man beim ruhig sitzen eher als beim Arbeiten. Mir war die ERR
in Verbindung mit FBH viel zu träge um solchen Empfindungen hinterher
zu regeln - wir machen es lieber wie in den heizfreien Zeiten - die
Dicke der Kleidung wird spontan variiert. Beim Arbeiten mit T-Shirt,
am Abend mit leichtem Pullover (bei konstant 22°C RT).
Absenkungen spielen eigentlich
nur bei schlechter Dämmung so richtig eine Rolle. Bei gut isolierten
merkt man von der Absenkung wenig, besonders wenn sie zeitlich kurz
ist. Die Einsparung bei einer Absenkung kommt letzlich nur durch geringere
Wärmeabgabe an die Umgebung und das ist nur der Fall, wenn die
RT deutlich sinkt.
Ich habe versuchsweise eine Zeit lang mal nachts um 3 Grad komplett
abgesenkt (damit die Luft-WP mit besserem COP arbeiten kann) - der
Effekt war nahe an der Nachweisgrenze - das Haus ist auch kaum ausgekühlt.
Die ganze Diskussion ist ohnehin
nur bei einem EFH richtig sinnvoll und dort auch nur wenn die Randbedingungen
stimmen (VL-Temperaturen < 30°C, entsprechend gute Isolierung,
hydraulisch richtig abgeglichen, idealerweise auch noch offene Bauweise).
Wir haben die ERR nach einem Jahr mit ERR wieder komplett demontiert,
weil schlicht kein Regelbedarf bestand:
- Haus hat ohne ERR schon sehr konstante Temperaturen
- trotz unterschiedlichster Bodenbeläge (Laminat, Parkett, Fliesen,
Teppich) gleiche RT dank hydraulischer Anpassung
- aber: alle obigen Randbedingungen liegen vor
- Bad 24°C außer bei Außentemperaturen deutlich höher
als 0°C
Und nur der letzte Punkt war etwas,
an dem die ERR uns einen spürbaren Vorteil brachte. Die niedrigere
RT (22-23°C statt 24°C) im Bad in den Übergangszeiten
hat uns aber nicht wirklich gestört. Dafür verursachte die
ERR Stromkosten in Höhe von fast 50,- Euro/Jahr, von den Investitionskosten
ganz zu schweigen.
Klar ist aber auch, das die Bedürfnisse
der Bewohner ähnlich sein sollten und man wenig Interesse am
dauernden Verstellen der RT haben darf, ebenso darf man nicht den
Wunsch nach deutlich unterschiedlichen Temperaturen in den einzelnen
Räumen haben. sonst wird man ohne ERR nicht glücklich. Insofern
stellt sich die Frage im Mehrfamilienhaus und Mietobjekt eigentlich
gar nicht.
Dafür darf man sich ohne ERR über reduzierten Strombedarf,
geringere Investitionskosten und meistens auch über geringeren
Energiebedarf freuen (weil niedrigere VL-Temp. benötigt werden).
Der Absenkeffekt mit ERR bei gut gedämmten Gebäuden gegengerechnet
mit den Investitionskosten und Unterhaltskosten der ERR dürfte
in den seltensten Fälle positiv aufgehen. Genau das ist dann
auch die Möglichkeit die die Enev offen läßt um sich
von der ERR-Pflicht befreien zu lassen.
Wenn man ERR verwenden will/muss/soll,
machen sicher geregelte Ventile (PWM oder 0-10V Steuerung) mehr Sinn
als die billigen Klick-Klack-Stellregler. Dabei erledigen sich auch
gleich die Temperaturschalter mit Monster-Hysterese. Mit den analogen
Stellreglern kann man wenigstens wirklich von einer Regelung reden.
hhoebel 10.09.2008
Bericht
Studie: Keine Energieeinsparung
durch zentrale Einzelraum-Temperaturregler
(11.9.2007) Zentral gesteuerte Einzelraum-Temperaturregler
führen in Mietwohnungen nicht zwangsläufig zu einem geringeren
Heizenergieverbrauch. Dies ist das Ergebnis eines Praxistests im Auftrag
der Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens.
Über zwei Jahre hatte das
Bremer Energie Institut den Einsatz von zentralen Einzelraum-Temperaturreglern
begleitet. Für den Feldtest waren in drei Geschosswohnungsbauten
der Bremer Wohnungsbaugesellschaften Gewoba und Gewosie in insgesamt
72 Wohnungen moderne Einzelraumregler eingebaut worden. Die Mieter
wurden mehrfach intensiv in die Bedienung der Geräte eingewiesen.
Als Referenzgebäude dienten drei baugleiche Objekte. Über
zwei Jahre wurde sowohl in den Test- als auch in den Referenzgebäuden
der Heizenergieverbrauch erfasst. Anders als von den Herstellern vorhergesagt,
wurden dabei in der jetzt veröffentlichten Studie keine Einsparungen
nachgewiesen.
"Viele Mieter haben die neuen
Regelungen gar nicht oder nur wenig genutzt", so Dr. Cornelis
Rasmussen, Geschäftsführer der Bremer Energie-Konsens. Die
Gründe für die starke Zurückhaltung gegenüber
den modernen Reglern wurden mit einer Mieterbefragung ermittelt: Diese
habe gezeigt, dass die Geräte zumindest für die Testnutzer
zu komplex sind. Dies habe Unsicherheiten im Umgang mit der Technik
und schließlich deren Nicht-Nutzung hervorgerufen. Bei den meisten
Mietern sei zudem auch eine gewisse Grundskepsis gegenüber neuen,
ungewohnten Regelungselementen vorhanden. Ein anderer Grund: Bei der
automatischen Regelung waren 16°C als Mindesttemperatur vorgegeben,
um Schimmel vorzubeugen. Viele Mieter hätten vor dem Einbau der
neuen Geräte in einigen Räumen niedrigere Temperaturen am
Thermostaten eingestellt oder diese gar nicht beheizt, um ihren Energieverbrauch
gering zu halten. "Gute Technik alleine reicht eben nicht aus.
Die Geräte müssen einfach und ohne großes Umlernen
zu bedienen sein, damit sie richtig genutzt werden", schlussfolgert
Rasmussen.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen
werden daher in der Studie auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung
der Temperaturregler gegeben. So müsse die Bedienung sehr einfach
gestaltet werden, am besten mit zwei Regelungsebenen - eine für
Nutzer, eine für Fachpersonal. Für Mehrfamilienhäuser
sollten sich die Regelungsmöglichkeiten auf die Heizung beschränken
und keine weiteren Steuerungsfunktionen angeboten werden. Eine kleine
Zentraleinheit würde helfen, den Platzbedarf zu reduzieren und
die Beschriftung sollte an die herkömmliche, den Nutzern bekannte
Skala von 1 bis 5 angelehnt sein. aus www.baulinks.de
|
Überprüfung
der Einhaltung der EnEV |
EnEV
§ 26a, dem Vollzug der neuen Energieeinsparverordnung
..... Bezirksschornsteinfegermeister
als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau Überprüfungen
an der Heizungsanlage vornimmt ..... Kann der
Kunde jedoch dem Bezirksschornsteinfegermeister eine gültige
Unternehmererklärung (gemäß
§2 (3)) nach § 26a der EnEV (Verordnung
zur Umsetzung der EnEV) vorlegen, entfällt
die Überprüfung. |
Mit der
Unternehmererklärung wird die Erfüllung
der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen.
Die Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens
fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen
der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen
vorzulegen. |
|
Die Feuerstättenschau
ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme
sämtlicher Feuerungs- und Lüftungsanlagen
durch den Bezirksschornsteinfegermeister auf Ihre Feuersicherheit
( Betriebs- und Brandsicherheit). Es gehört dazu nicht
nur die Feuerungsanlagen, die der Raumheizung oder Brauchwasserbereitung
dienen, sondern auch entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung
alle gewerblichen Feuerungsanlagen, die zur Erzeugung von Prozesswärme
oder generell im gewerblichen Bereich im Einsatz sind. Mit einzubeziehen
in der Feuerstättenschau sind aber nicht nur die Feuerungsanlagen
selbst, sondern auch die Lüftungseinrichtungen, Verbrennungsluft-
und Brennstoffversorgung und die Aufstellräume.
Je nach Länderrecht ist durch die Energieeinsparverordnung
(EnEV) der Bezirksschornsteinfegermeister (bevollmächtigter
Bezirksschornsteinfegermeister) verpflichtet, bestimmte Überprüfungsaufgaben
im Rahmen der EnEV zu tätigen. |
|
| |
Eine
Möglichkeit, die Raumtemperatur
auf gleichem Niveau zu halten bzw.
Temperaturüberhöhungen
(Fremdwärme durch Personen,
Maschinen, Sonneneinstrahlung oder Kaminofen)
entgegenzuwirken, ist der Einsatz von PCM
- Phasenwechselmaterialien
inform von Porenbeton, Gipskartonplatten
oder spezielle Deckenpaneele.
|
Durch
die Nutzung des Phasenwechsels
(fest-flüssig oder flüssig-fest) verfügt
das Material über ein hohes Speichervolumen,
da die Wärmekapazität
um ein vielfaches höher
ist als herkömmliche Materialien bzw. Medien.
|
|
|
|
|
| Argumente für
eine ERR (außer, dass
sie vorgeschrieben ist) > E-Mail |
. |
| Einsparungen
durch Nachrüstung von Einzelraumregelsystemen |
| Die
richtige Temperatur zur richtigen Zeit
+ Einzelraum-Temperaturregelung
- drahtlos |
| |
| |
| Elektromotorische
und thermoelektrische Stellantriebe |
|
| Ausnahmen
/ Befreiungen: Wärmegesetz - EnEV |
| Studie: Keine
Energieeinsparung durch zentrale Einzelraum-Temperaturregler |
| Erfolgskontrolle
des Einsatzes Zentraler Raumlufttemperaturregler |
| Rund
um die Fußbodenheizung - ELEMENTARES +
INNOVATIVES |
| Einfluss
von Verteilung und Regelung auf die Energieeffizienz der Heizungsanlage |
| Fußbodenheizung
— Elementares + Innovatives |
Wärmegesetz
2009 - Kurz-Info EEWärmeG
+ Überschneidungen
- EnEV 2009 und EEWärmeG |
| Was
gilt ab ab 2009 für Neubau und Bestand? |
| hydraulischer
Abgleich - Kurzfassung |
| Einstellen
der Heizkurve |
| Hydraulischer
Abgleich |
|
.
|
|
Weitere
Aufsätze sind erwünscht
|
| . |
Hinweis!
Schutzrechtsverletzung: Falls
Sie meinen, dass von meiner Website aus Ihre Schutzrechte verletzt
werden, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines unnötigen Rechtsstreites,
mich
umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren,
damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen
Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines
Anwaltes zur Erstellung einer für den Diensteanbieter kostenpflichtigen
Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen
Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir wird daher
im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet
zurückgewiesen. |
| |
|
| Videos
aus der SHK-Branche |
SHK-Lexikon |
|
|
|
| |