Trinkwasser - ein Lebensmittel

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

Bosy-online-ABC

Wasserarten

Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
§319 StGB „Baugefährdung“
„Wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Bauwerkes oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles (selber) einbauen!

Betreiberpflichten - Kurzfassung


Arglistige Täuschung
Nach einem Bundesgerichtsurteil (BGH, IBR 2002 / 468) wird der Begriff „arglistige Täuschung“ im Zusammenhang mit Armaturen und Eckventile der Trinkwasserinstallation (Einbau von „Billig“-Produkten) in folgendermaßen definiert.
Wer nach Treu und Glauben einen erheblichen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart. > mehr
Dipl. Ing. Werner Nissing, Gelsenwasser AG, Haltern
Immer wieder kommt es in Trinkwasseranlagen mit Kupferrohrinstallationen, die jahrzehntelang problemlos funktionierten, zu erheblichen Korrosionsschäden an den Rohrleitungen und dadurch zu Wasserschäden. Der Grund liegt in der Änderung der Wasserqualität, die in einem Wassereinzugsgebiet geliefert wird. Nach der DIN 50930 Teil 6 dürfen keine Kupferrohre installiert werden, wenn der pH – Wert unter 7,0 und bei einem pH-Wert zwischen 7,0 und 7,4 darf der TOC-Wert 1,5 mg/l nicht überschreiten. In Bestandsanlagen wird in solchen Fällen eine Totalsanierung empfohlen, wenn die Wasserqualität durch Mischung mit anderen Wässern nicht verbessert werden kann.

Ab dem 1. Januar 2009 muss bei Neuanlagen der Energieverbrauch für die zentrale Warmwasserbereitung mit einem geeichten Wärmemengenzähler gemessen werden. Ab dem 1. Januar 2014 muss der Energieeinsatz für die Warmwasserbereitung mit einem Wärmezähler erfasst werden (§ 9, Absatz 2 - HKVO).

Nicht nur die Trinkwasserverordnung, sondern auch das Infektionsschutzgesetz, fordert ein hygienisch einwandfreies Wasser. Um die Wasserqualität zu gewährleisten, gibt es viele verschiedene Regeln, Arbeitsblätter, Richtlinien und Verordnungen. Da es dem Betreiber nicht möglich ist, alle diese Vorgaben zu kennen, sollte es eigentlich logisch sein, dass ein Laie nicht an der Wasserinstallation rumschrauben sollte. In den Leitungssystemen können viele verschiedene Krankkeitserreger vorkommen bzw. sich durch falschen Betreiben der Systeme vermehren. Teilweise sind diese sogar nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig (z. B. Legionellen). Warum die Wasserversorger die installierten Anlagen nicht überprüfen, werde ich nie verstehen, denn dadurch verstoßen sie gegen ihre eigenen Vertragsbedingungen, in denen steht, dass nur eingetragene Installationsbetriebe derartige Anlagen erstellen, ändern und warten dürfen.
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG

DIN 2403, Ausgabe: 2007-05 -Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff

Zuviel Eisen und /oder Mangan im Leitungs-/Brunnenwasser

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Ein Austausch bestehender Installationen aus Kupfer gegen besser geeignete Werkstoffe ist in Versorgungsgebieten mit hartem Wasser und einem pH-Wert unter 7,3 erforderlich, wenn die Vorgaben der Trinkwasserverordnung* hinsichtlich des pH-Wertes nicht eingehalten werden. Der Härtebereich und der pH-Wert des Wassers sind in vielen Städten und Gemeinden in der Jahresrechnung des Wasserversorgers aufgeführt; grundsätzlich sind die Werte bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder beim Wasserwerk zu erfragt. Einige Hersteller von Kupferrohren haben mittlerweile andere Werkstoffe entwickelt. So werden z. B. seit Ende Oktober 1997 innen verzinnte Kupferrohre angeboten. Dieser neue Werkstoff ist nach Herstellerangaben auch für Wässer mit einem pH-Wert unter 7,3 geeignet.
* Der pH-Wert des Trinkwassers größer/gleich pH 7,4 oder im Bereich von pH 7,0 bis kleiner pH 7,4 der TOC-Wert* 1,5 mg/l nicht übersteigt. *TOC – organisch gebundenen Kohlenwasserstoffverbindungen

Entzinkung
Häufig auftretende, selektive Korrosionsart von Kupfer-Zink-Legierungen bzw. Messing. Beide Gefügebetandteile gehen zunächst in Lösung, das edlere Kupfer scheidet sich jedoch wieder ab und bildet einen schwammartigen, porösen Niederschlag. Betroffen sind Sorten, die über 15 % Zink enthalten. Entzinkung entsteht häufig in chloridhaltigen Lösung, z.B. in Meerwasser, aber auch im Bereich von Hausinstallationen. Zahlreiche Faktoren wie geringe Ablagerungen, rissige und poröse Deckschichten und mangelnder Sauerstoffzutritt begünstigen die Entstehung einer Entzinkung.
Entzinnung
Sehr seltene, bei gegossenen Kupfer-Zinn-Legierungen (Zinnbronzen) beobachtete Korrosionsart, bei der das enthaltene Zinn in Lösung geht. Dieser Mechanismus wurde in heißen chloridhaltigen Lösungen und Dampf beobachtet.
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