Trinkwasser - ein Lebensmittel

Geschichte der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Solartechnik

Abkürzungen im SHK-Handwerk

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Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
§319 StGB „Baugefährdung“
„Wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Bauwerkes oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Betreiber darf alles kaufen, aber nicht alles (selber) einbauen!

Betreiberpflichten - Kurzfassung


Arglistige Täuschung
Nach einem Bundesgerichtsurteil (BGH, IBR 2002 / 468) wird der Begriff „arglistige Täuschung“ im Zusammenhang mit Armaturen und Eckventile der Trinkwasserinstallation (Einbau von „Billig“-Produkten) in folgendermaßen definiert.
Wer nach Treu und Glauben einen erheblichen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart. > mehr
Dipl. Ing. Werner Nissing, Gelsenwasser AG, Haltern
DIN 2403, Ausgabe: 2007-05 -Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff

Zuviel Eisen und /oder Mangan im Leitungs-/Brunnenwasser

TW-Rohrnetzberechnung - Otmar Patzel
 die Verunreinigung von außen - Wasserasseln in deutschen Trinkwasserrohren + Video
Reinigung der Hausinstallation außerordentlich wichtig - mechanische Reinigung und chemische Desinfektion
 Von April bis September sollte die Heizungsanlage nicht zur Trinkwassererwärmung benutzt werden
WW-Wärmepumpen sind die bessere Lösung > Fa. Ochsner - Fa. Aermec - ?
thermische Regelventile für die Trinkwassererwärmung - ESBE + Oventrop + Braukmann
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Zirkulationsleitungen und -Pumpen
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immer noch Bleileitungen in Altbauten  ab 1. Dezember 2013 verboten
Trinkwasseranalyse auf Blei - in vielen Altbauten ein Problem
Wegweiser Trinkwasserschutz - Technisches Handbuch
Artikel zur TrinkwV 2001
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Dämmschichtdickenberechnung z.B. Einfrierzeit von Wasserleitungen
Systemtrenner nach DIN EN 1717 auch für Heizungsfülleinrichtungen
SHK-Vordrucke dieser Link wurde auf Anordnung des ZVSHK entfernt
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Grauwasser
 
Fachfirmen und Einrichtungen für Wasseraufbereitung
Elektroinstallationen
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Ein Austausch bestehender Installationen aus Kupfer gegen besser geeignete Werkstoffe ist in Versorgungsgebieten mit hartem Wasser und einem pH-Wert unter 7,3 erforderlich, wenn die Vorgaben der Trinkwasserverordnung* hinsichtlich des pH-Wertes nicht eingehalten werden. Der Härtebereich und der pH-Wert des Wassers sind in vielen Städten und Gemeinden in der Jahresrechnung des Wasserversorgers aufgeführt; grundsätzlich sind die Werte bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder beim Wasserwerk zu erfragt. Einige Hersteller von Kupferrohren haben mittlerweile andere Werkstoffe entwickelt. So werden z. B. seit Ende Oktober 1997 innen verzinnte Kupferrohre angeboten. Dieser neue Werkstoff ist nach Herstellerangaben auch für Wässer mit einem pH-Wert unter 7,3 geeignet.
* Der pH-Wert des Trinkwassers größer/gleich pH 7,4 oder im Bereich von pH 7,0 bis kleiner pH 7,4 der TOC-Wert* 1,5 mg/l nicht übersteigt. *TOC – organisch gebundenen Kohlenwasserstoffverbindungen

Entzinkung
Häufig auftretende, selektive Korrosionsart von Kupfer-Zink-Legierungen bzw. Messing. Beide Gefügebetandteile gehen zunächst in Lösung, das edlere Kupfer scheidet sich jedoch wieder ab und bildet einen schwammartigen, porösen Niederschlag. Betroffen sind Sorten, die über 15 % Zink enthalten. Entzinkung entsteht häufig in chloridhaltigen Lösung, z.B. in Meerwasser, aber auch im Bereich von Hausinstallationen. Zahlreiche Faktoren wie geringe Ablagerungen, rissige und poröse Deckschichten und mangelnder Sauerstoffzutritt begünstigen die Entstehung einer Entzinkung.
Entzinnung
Sehr seltene, bei gegossenen Kupfer-Zinn-Legierungen (Zinnbronzen) beobachtete Korrosionsart, bei der das enthaltene Zinn in Lösung geht. Dieser Mechanismus wurde in heißen chloridhaltigen Lösungen und Dampf beobachtet.
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